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DGAP-HV: Derby Cycle AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.03.2012 in Cloppenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Derby Cycle AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Derby Cycle AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
02.03.2012 in Cloppenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
24.01.2012 / 15:13 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Derby Cycle AG 
 
   Cloppenburg 
 
   ISIN DE000A1H6HN1 
   WKN A1H6HN 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen 
   Hauptversammlung am 
 
   Freitag, den 2. März 2012, um 11.00 Uhr, 
 
   in der 
 
   Stadthalle Cloppenburg 
   Mühlenstraße 20-22 
   49661 Cloppenburg 
 
   ein. 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2011, des 
           Lageberichts für die Derby Cycle AG und des Lageberichts für 
           den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
           HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2010/11 
 
 
           Der Geschäftsbericht der Gesellschaft, der den gebilligten 
           Konzernabschluss zum 30. September 2011, den Lagebericht für 
           den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
           HGB sowie den Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2010/11 enthält, sowie alle weiteren vorgenannten Unterlagen 
           sind im Internet unter 
           www.derby-cycle.com im Bereich Investor Relations unter der 
           Rubrik 'Hauptversammlung' erhältlich. Ferner werden die 
           Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
           erläutert. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 19. Januar 2012 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer 
           Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des 
           Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG 
           bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
           Beschlussfassung erfolgt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2010/11 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2010/11 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/11 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2010/11 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Die amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats Fritz-Wilhelm 
           Krüger, Gerold Heinen und Felix Sulzberger haben erklärt, ihre 
           Ämter mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung 
           niederzulegen, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2010/11 beschließt. Gemäß §§ 95 Satz 1, 96 
           Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8.1 der Satzung der 
           Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, 
           die von der Hauptversammlung gewählt werden. Dementsprechend 
           sind drei Mitglieder des Aufsichtsrats neu zu wählen. 
 
 
           Es ist vorgesehen, die Wahl gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 1 
           Deutscher Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 26. 
           Mai 2010) als Einzelwahl durchzuführen. Die Hauptversammlung 
           ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die 
           restliche Amtszeit der ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder 
           Fritz-Wilhelm Krüger, Gerold Heinen und Felix Sulzberger, d.h. 
           bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/15 
           beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
 
       a)    Fritz-Wilhelm Krüger, Vorsitzender der 
             Geschäftsführung der MBB Palfinger GmbH sowie Mitglied des 
             Hessischen Landtags, wohnhaft in Eschborn; 
 
 
       b)    Adrianus Bernard Smalbraak, Chief Executive 
             Officer der Pon Holdings B.V., wohnhaft in Amsterdam, 
             Niederlande; und 
 
 
       c)    Xeno Willem Ferdinand Grimmelt, Senior Vice 
             President Strategy & Corporate Services der Pon Holdings 
             B.V., wohnhaft in Amsterdam, Niederlande. 
 
 
 
           Von den Kandidaten für den Aufsichtsrat ist Herr Fritz-Wilhelm 
           Krüger aufgrund seiner früheren Tätigkeit für eine 
           Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft sowie 
           seiner Tätigkeit als Geschäftsführer verschiedener Unternehmen 
           als unabhängiger Finanzexperte i.S.d. § 100 Abs. 5 
           Aktiengesetz qualifiziert. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 Deutscher Corporate Governance Kodex 
           (in der Fassung vom 26. Mai 2010) wird darauf hingewiesen, 
           dass Herr Xeno Willem Ferdinand Grimmelt für den Fall seiner 
           Wahl als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen 
           wird. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung ferner vor, 
           gleichzeitig mit den von ihr zu wählenden 
           Aufsichtsratsmitgliedern 
 
 
       d)    Herrn Gerold Heinen, Wirtschaftsprüfer und 
             Steuerberater in der Sozietät Heinen & Renken, wohnhaft in 
             Oldenburg, als Ersatzmitglied nach § 101 Abs. 3 S. 2 AktG 
             für das unter lit. a) gewählte Aufsichtsratsmitglied mit der 
             Maßgabe zu wählen, dass er Mitglied des Aufsichtsrats wird, 
             wenn das unter lit. a) vorgeschlagene und in der 
             Hauptversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf 
             seiner Amtszeit ausscheidet; 
 
 
       e)    Herrn Floris Ferdinand Waller, wohnhaft in 
             Haarlem, Niederlande, als Ersatzmitglied nach § 101 Abs. 3 
             S. 2 AktG für die unter lit. b) und c) gewählten 
             Aufsichtsratsmitglieder mit der Maßgabe zu wählen, dass er 
             Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn eines der vorstehend 
             unter lit. b) oder c) vorgeschlagenen und in der 
             Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor 
             Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet. 
 
 
 
           Das Aufsichtsratsamt eines Ersatzmitglieds erlischt mit 
           Beendigung der nächsten Hauptversammlung, die nach seinem 
           Amtsantritt stattfindet, sofern auf dieser Hauptversammlung 
           eine Ersatzwahl mit einer Mehrheit von drei Vierteln der 
           abgegebenen Stimmen vorgenommen wird. Wird auf der 
           Hauptversammlung keine Ersatzwahl vorgenommen, so verlängert 
           sich die Amtszeit des Ersatzmitglieds bis zum Ende der 
           Amtszeit des vorzeitig ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds. 
           Ersatzwahlen erfolgen für den Rest der Amtszeit des 
           ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds. 
 
 
           Informationen gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
 
           Die zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats bzw. als 
           Ersatzmitglieder vorgeschlagenen Personen sind Mitglieder in 
           folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
           vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       a)    Herr Fritz-Wilhelm Krüger: 
 
 
         -     Vorsitzender des Beirats der Schwinn Holding 
               GmbH, Ober-Ramstadt; 
 
 
         -     Mitglied des Beirats der Bärbel Drexel GmbH, 
               Baar; 
 
 
         -     ehrenamtlicher Aufsichtsrat der Städtebaulichen 
               Entwicklungsgesellschaft mbH, Eschborn; 
 
 
         -     Mitglied von Beiräten der Finatem-Gruppe, 
               Frankfurt am Main. 
 
 
 
       b)    Herr Adrianus Bernard Smalbraak: 
 
 
         -     Mitglied des Aufsichtsrats der Koninklijke 
               Nedschroef Holding B.V., Helmond, Niederlande; 
 
 
         -     Mitglied des Beirats der Gilde Buy Out Partners 
               B.V., Utrecht, Niederlande; 
 
 
         -     Mitglied des Aufsichtsrats der KPI Polska 2 
               Sp.z o.o., Poznan, Polen; 
 
 
         -     Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen Pon 
               Financial Services B.V., Amersfoort, Niederlande. 
 
 
 
       c)    Herr Xeno Willem Ferdinand Grimmelt: 
 
 
         -     Keine 
 
 
 
       d)    Herr Gerold Heinen (Ersatzmitglied): 
 
 
         -     Vorsitzender des Aufsichtsrats der ASTORIA 
               Wohnungsbaugenossenschaft eG, Oldenburg; 
 
 
         -     Vorsitzender des Aufsichtsrats der Norddeutsche 
               Boden AG, Oldenburg; 
 
 
         -     Vorsitzender des Aufsichtsrats der Ecentis AG, 
               Bremen. 
 
 
 
       e)    Herr Floris Ferdinand Waller (Ersatzmitglied): 
 
 
         -     Mitglied des Aufsichtsrats der Vion N.V., 
               Eindhoven, Niederlande; 
 
 
         -     Mitglied des Aufsichtsrats der Klaverblad 
               Verzekeringen, Zoetermeer, Niederlande; 
 
 

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January 24, 2012 09:13 ET (14:13 GMT)

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Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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