DGAP-HV: Derby Cycle AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Derby Cycle AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
02.03.2012 in Cloppenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
24.01.2012 / 15:13
=--------------------------------------------------------------------
Derby Cycle AG
Cloppenburg
ISIN DE000A1H6HN1
WKN A1H6HN
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung am
Freitag, den 2. März 2012, um 11.00 Uhr,
in der
Stadthalle Cloppenburg
Mühlenstraße 20-22
49661 Cloppenburg
ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2011, des
Lageberichts für die Derby Cycle AG und des Lageberichts für
den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4
HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2010/11
Der Geschäftsbericht der Gesellschaft, der den gebilligten
Konzernabschluss zum 30. September 2011, den Lagebericht für
den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4
HGB sowie den Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2010/11 enthält, sowie alle weiteren vorgenannten Unterlagen
sind im Internet unter
www.derby-cycle.com im Bereich Investor Relations unter der
Rubrik 'Hauptversammlung' erhältlich. Ferner werden die
Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und
erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 19. Januar 2012
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer
Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG
bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung erfolgt.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2010/11
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2010/11 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/11
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2010/11 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats Fritz-Wilhelm
Krüger, Gerold Heinen und Felix Sulzberger haben erklärt, ihre
Ämter mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung
niederzulegen, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2010/11 beschließt. Gemäß §§ 95 Satz 1, 96
Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8.1 der Satzung der
Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern,
die von der Hauptversammlung gewählt werden. Dementsprechend
sind drei Mitglieder des Aufsichtsrats neu zu wählen.
Es ist vorgesehen, die Wahl gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 1
Deutscher Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 26.
Mai 2010) als Einzelwahl durchzuführen. Die Hauptversammlung
ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die
restliche Amtszeit der ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder
Fritz-Wilhelm Krüger, Gerold Heinen und Felix Sulzberger, d.h.
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/15
beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) Fritz-Wilhelm Krüger, Vorsitzender der
Geschäftsführung der MBB Palfinger GmbH sowie Mitglied des
Hessischen Landtags, wohnhaft in Eschborn;
b) Adrianus Bernard Smalbraak, Chief Executive
Officer der Pon Holdings B.V., wohnhaft in Amsterdam,
Niederlande; und
c) Xeno Willem Ferdinand Grimmelt, Senior Vice
President Strategy & Corporate Services der Pon Holdings
B.V., wohnhaft in Amsterdam, Niederlande.
Von den Kandidaten für den Aufsichtsrat ist Herr Fritz-Wilhelm
Krüger aufgrund seiner früheren Tätigkeit für eine
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft sowie
seiner Tätigkeit als Geschäftsführer verschiedener Unternehmen
als unabhängiger Finanzexperte i.S.d. § 100 Abs. 5
Aktiengesetz qualifiziert.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 Deutscher Corporate Governance Kodex
(in der Fassung vom 26. Mai 2010) wird darauf hingewiesen,
dass Herr Xeno Willem Ferdinand Grimmelt für den Fall seiner
Wahl als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen
wird.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung ferner vor,
gleichzeitig mit den von ihr zu wählenden
Aufsichtsratsmitgliedern
d) Herrn Gerold Heinen, Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater in der Sozietät Heinen & Renken, wohnhaft in
Oldenburg, als Ersatzmitglied nach § 101 Abs. 3 S. 2 AktG
für das unter lit. a) gewählte Aufsichtsratsmitglied mit der
Maßgabe zu wählen, dass er Mitglied des Aufsichtsrats wird,
wenn das unter lit. a) vorgeschlagene und in der
Hauptversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf
seiner Amtszeit ausscheidet;
e) Herrn Floris Ferdinand Waller, wohnhaft in
Haarlem, Niederlande, als Ersatzmitglied nach § 101 Abs. 3
S. 2 AktG für die unter lit. b) und c) gewählten
Aufsichtsratsmitglieder mit der Maßgabe zu wählen, dass er
Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn eines der vorstehend
unter lit. b) oder c) vorgeschlagenen und in der
Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor
Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet.
Das Aufsichtsratsamt eines Ersatzmitglieds erlischt mit
Beendigung der nächsten Hauptversammlung, die nach seinem
Amtsantritt stattfindet, sofern auf dieser Hauptversammlung
eine Ersatzwahl mit einer Mehrheit von drei Vierteln der
abgegebenen Stimmen vorgenommen wird. Wird auf der
Hauptversammlung keine Ersatzwahl vorgenommen, so verlängert
sich die Amtszeit des Ersatzmitglieds bis zum Ende der
Amtszeit des vorzeitig ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds.
Ersatzwahlen erfolgen für den Rest der Amtszeit des
ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds.
Informationen gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Die zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats bzw. als
Ersatzmitglieder vorgeschlagenen Personen sind Mitglieder in
folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
a) Herr Fritz-Wilhelm Krüger:
- Vorsitzender des Beirats der Schwinn Holding
GmbH, Ober-Ramstadt;
- Mitglied des Beirats der Bärbel Drexel GmbH,
Baar;
- ehrenamtlicher Aufsichtsrat der Städtebaulichen
Entwicklungsgesellschaft mbH, Eschborn;
- Mitglied von Beiräten der Finatem-Gruppe,
Frankfurt am Main.
b) Herr Adrianus Bernard Smalbraak:
- Mitglied des Aufsichtsrats der Koninklijke
Nedschroef Holding B.V., Helmond, Niederlande;
- Mitglied des Beirats der Gilde Buy Out Partners
B.V., Utrecht, Niederlande;
- Mitglied des Aufsichtsrats der KPI Polska 2
Sp.z o.o., Poznan, Polen;
- Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen Pon
Financial Services B.V., Amersfoort, Niederlande.
c) Herr Xeno Willem Ferdinand Grimmelt:
- Keine
d) Herr Gerold Heinen (Ersatzmitglied):
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der ASTORIA
Wohnungsbaugenossenschaft eG, Oldenburg;
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der Norddeutsche
Boden AG, Oldenburg;
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der Ecentis AG,
Bremen.
e) Herr Floris Ferdinand Waller (Ersatzmitglied):
- Mitglied des Aufsichtsrats der Vion N.V.,
Eindhoven, Niederlande;
- Mitglied des Aufsichtsrats der Klaverblad
Verzekeringen, Zoetermeer, Niederlande;
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
January 24, 2012 09:13 ET (14:13 GMT)
© 2012 Dow Jones News
