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DGAP-HV: LS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.03.2012 in 77839 Lichtenau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: LS telcom Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
LS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 08.03.2012 in 77839 Lichtenau mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
24.01.2012 / 15:16 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   LS telcom AG 
 
   Lichtenau 
 
   Wertpapier-Kennnummer 575 440 
   (ISIN: DE0005754402) 
 
 
   EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 8. März 2012 um 10 Uhr in 
   den Räumlichkeiten der LS telcom AG, Im Gewerbegebiet 31-33, 77839 
   Lichtenau, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30.09.2011, des 
           Lageberichts und des Konzern-Lageberichts sowie des Berichts 
           des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2010/2011 und des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4; 315 Abs. 4 HGB für das am 30.09.2011 abgelaufene 
           Geschäftsjahr 
 
 
           In den Geschäftsräumen der LS telcom AG, Im Gewerbegebiet 
           31-33, 77839 Lichtenau, liegen der festgestellte 
           Jahresabschluss und der gebilligte Konzern-Abschluss (jeweils 
           vom 30.09.2011), der Lagebericht und der Konzern-Lagebericht 
           sowie der Bericht des Aufsichtsrats (jeweils für das 
           Geschäftsjahr 2010/2011) und ferner der Vorschlag des 
           Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns des 
           Geschäftsjahrs 2010/2011 zur Einsichtnahme durch die Aktionäre 
           aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und 
           kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Die vorgenannten 
           Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt und 
           sind zusammen mit der Tagesordnung auf unserer deutschen 
           Internetseite www.LStelcom.com unter den Menüpunkten 
           'Informationen für Anleger' - 'Zahlen, Berichte, Information' 
           - 'Hauptversammlung' veröffentlicht. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn der 
           Gesellschaft von EUR 1.983.995,29 einen Betrag von EUR 0,10 je 
           dividendenberechtigter Aktie als Dividende auszuschütten und 
           den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
           Die Auszahlung der beschlossenen Dividende erfolgt am 9. März 
           2012. 
 
 
           Da die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen 
           Einlagekonto i. S. des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital 
           geleistete Einlagen) gezahlt wird, erfolgt die Auszahlung ohne 
           Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf die 
           Kapitalertragsteuer. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2010/2011 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands die Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats die Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Aufhebung des 
           Genehmigten Kapitals gem. § 4 Abs. 3 der Satzung und Schaffung 
           eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum 
           Bezugsrechtsausschluss sowie entsprechende Satzungsänderung 
 
 
       a)    Das Genehmigte Kapital in § 4 Abs. 3 der Satzung 
             besteht zurzeit in Höhe von EUR 2.667.500,00. Die 
             Ermächtigung läuft am 05.03.2013 aus und soll daher 
             verlängert werden. Die Verlängerung soll bereits jetzt 
             beschlossen werden, da nicht gesichert ist, dass im Jahre 
             2013 vor dem 05.03.2013 eine ordentliche Hauptversammlung 
             stattfinden kann. 
 
 
       b)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende 
             Beschlüsse zu fassen: 
 
 
         aa)   Die Ermächtigung gem. § 4 Abs. 3 der Satzung, 
               das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 5. März 2013 
               einmalig oder mehrmalig gegen Bar- und/oder Sacheinlagen 
               um bis zu EUR 2.667.500,00 zu erhöhen (Genehmigtes 
               Kapital), wird aufgehoben. 
 
 
         bb)   Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital 
               der Gesellschaft bis zum 7. März 2017 mit Zustimmung des 
               Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals durch 
               Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Aktien gegen Bar- 
               und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 2.667.500,00 
               zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). 
 
 
               Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
               Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre 
               auszuschließen: 
 
 
           -     um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht 
                 auszunehmen; 
 
 
           -     bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur 
                 Gewährung von Aktien zum Zwecke des Erwerbs von 
                 Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen; 
 
 
           -     bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, 
                 wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis 
                 nicht wesentlich unterschreitet und der auf die neuen 
                 Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, 
                 insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 
                 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder 
                 im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der 
                 Ausübung dieser Ermächtigung; 
 
 
           -     bei einer Kapitalerhöhung zur Ausgabe von 
                 Belegschaftsaktien, wenn der auf die neuen Aktien, für 
                 die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt 
                 entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des 
                 Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im 
                 Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der 
                 Ausübung dieser Ermächtigung. 
 
 
 
               Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
               Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung 
               von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 
               festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung 
               der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des 
               Genehmigten Kapitals anzupassen sowie alle sonstigen damit 
               im Zusammenhang stehenden Änderungen der Fassung der 
               Satzung vorzunehmen. 
 
 
         cc)   § 4 Abs. 3 der Satzung wird aufgehoben und wie 
               folgt neu gefasst: 
 
 
           '(3)  Der Vorstand ist ermächtigt, das 
                 Grundkapital der Gesellschaft bis zum 7. März 2017 mit 
                 Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in 
                 Teilbeträgen mehrmals durch Ausgabe neuer, auf den 
                 Inhaber lautender Aktien gegen Bar- und/oder 
                 Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 2.667.500,00 zu 
                 erhöhen (Genehmigtes Kapital). 
 
 
                 Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
                 Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre 
                 auszuschließen: 
 
 
             -     um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht 
                   auszunehmen; 
 
 
             -     bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen 
                   zur Gewährung von Aktien zum Zwecke des Erwerbs von 
                   Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen; 
 
 
             -     bei einer Kapitalerhöhung gegen 
                   Bareinlage, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien 
                   den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und 
                   der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht 
                   ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige 
                   Betrag des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals nicht 
                   übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des 
                   Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser 
                   Ermächtigung; 
 
 
             -     einer Kapitalerhöhung zur Ausgabe von 
                   Belegschaftsaktien, wenn der auf die neuen Aktien, für 
                   die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt 
                   entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % 
                   des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im 
                   Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der 
                   Ausübung dieser Ermächtigung. 
 
 
 
                 Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
                 Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung 
                 von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 
                 festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die 
                 Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen 
                 Ausnutzung des Genehmigten Kapitals anzupassen sowie 
                 alle sonstigen damit im Zusammenhang stehenden 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 24, 2012 09:16 ET (14:16 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

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