ADC African Development Corporation GmbH & Co. KGaA: Veröffentlichung der Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
ADC African Development Corporation GmbH & Co. KGaA
24.01.2012 19:00
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Die XCOM Aktiengesellschaft, Willich, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18.01.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ADC African Development Corporation GmbH & Co. KGaA, Frankfurt/Main, Deutschland am 04.01.2012 die Schwelle von 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 1,225% (das entspricht 103.000 Stimmrechten) betragen hat. 1,225% der Stimmrechte (das entspricht 103.000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Erläuterungen der Emittenten zur Stimmrechtsmeldung:
Die Korrektur der Stimmrechtsmitteilung bezieht sich auf die Veröffentlichung der Stimmrechtsmitteilung der XCOM Aktiengesellschaft vom 10.01.2012. Die Korrektur betrifft den vollständigen Verweis auf die Zurechnungsnorm des § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG.
Grundsätzlich ist zur Stimmrechtsmitteilung auszuführen, dass weder die XCOM Aktiengesellschaft noch die XCOM Finanz GmbH direkt eigene Aktien an unserer Gesellschaft gekauft bzw. verkauft haben. Die XCOM Aktiengesellschaft muss sich die Stimmrechte an unserer Gesellschaft über die XCOM Finanz GmbH und der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG ('BIW Bank') zurechnen lassen. Die BIW Bank hatte im Dezember 2011 die Kapitalerhöhung an der ADC African Development Corporation GmbH & Co. KGaA begleitet und die neu ausgegebenen Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechts übernommen. Mit Übernahme dieser Aktien musste die BIW Bank die Schwellenüberschreitung von 3% und 5% an unserer Gesellschaft melden. Mit Lieferung der neuen Aktien an die Zeichner der Kapitalerhöhung musste die BIW Bank wiederum das Unterschreiten der 5% und 3% Schwelle melden. Wegen der Zurechnungsnormen des WphG hat dann auch die die BIW Bank kontrollierende Anteilseignerin XCOM Finanz GmbH das Überschreiten und Unterschreiten dieser Stimmrechtsschwellen melden müssen was wiederum zur Meldepflicht der XCOM Aktiengesellschaft führte.
24.01.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: ADC African Development Corporation GmbH & Co. KGaA Grüneburgweg 18 60322 Frankfurt/Main Deutschland Internet: www.african-development.com
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ISIN DE000A1E8NW9
AXC0240 2012-01-24/19:00
