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DGAP-HV: Demag Cranes AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Demag Cranes AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.03.2012 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Demag Cranes AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Demag Cranes AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 16.03.2012 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
03.02.2012 / 15:07 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Demag Cranes AG 
 
   Düsseldorf 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): DCAG01 
   International Securities Identification Number (ISIN): DE000DCAG010 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur sechsten ordentlichen 
   Hauptversammlung der Demag Cranes AG ein, die am Freitag, 16. März 
   2012, um 10.00 Uhr (Einlass ab 08:30 Uhr) MEZ, im CASTELLO Düsseldorf, 
   Karl-Hohmann-Str. 1, 40599 Düsseldorf stattfindet. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses 
           der Demag Cranes AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Konzernabschlusses für das am 30. September 2011 abgelaufene 
           Geschäftsjahr 2010/2011, des zusammengefassten Lageberichts 
           des Demag Cranes Konzerns und der Demag Cranes AG für das am 
           30. September 2011 abgelaufene Geschäftsjahr 2010/2011 sowie 
           Vorlage der nachstehend genannten Unterlagen 
 
 
           Der Vorstand legt der Hauptversammlung die folgenden 
           Unterlagen vor: 
 
 
       -     vom Aufsichtsrat gebilligter und damit 
             festgestellter Jahresabschluss der Demag Cranes AG zum 30. 
             September 2011 
 
 
       -     zusammengefasster Lagebericht des Demag Cranes 
             Konzerns und der Demag Cranes AG 
 
 
       -     vom Aufsichtsrat gebilligter Konzernabschluss des 
             Demag Cranes Konzerns zum 30. September 2011 
 
 
       -     Bericht des Aufsichtsrats 
 
 
       -     Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
             Bilanzgewinns für das am 30. September 2011 abgelaufene 
             Geschäftsjahr 2010/2011 
 
 
       -     Corporate Governance Bericht von Vorstand und 
             Aufsichtsrat sowie 
 
 
       -     erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben 
             nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 
             des Handelsgesetzbuches (HGB). 
 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird 
           nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht 
           lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur 
           Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses und des Lageberichts sowie zur 
           Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
           einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG 
           hat der Vorstand der Hauptversammlung u.a. den 
           Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den Lagebericht, den 
           Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die 
           Verwendung des Bilanzgewinns und einen erläuternden Bericht zu 
           bestimmten Angaben zugänglich zu machen. 
 
 
           Sämtliche vorstehenden Unterlagen werden in der 
           Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen vom Tag der 
           Einberufung an in den Geschäftsräumen der Demag Cranes AG in 
           40597 Düsseldorf, Forststraße 16, zur Einsicht der Aktionäre 
           aus, sind über die Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.demagcranes-ag.de/hauptversammlung_2012 zugänglich und 
           werden der Hauptversammlung ebenfalls zugänglich gemacht. Eine 
           Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und 
           kostenlos erteilt und zugesandt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten 
           Jahresabschluss zum 30. September 2011 ausgewiesenen 
           Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010/2011 von insgesamt EUR 
           71.138.167,54 wie folgt zu verwenden: 
 
 
   (1)    Ausschüttung an die Aktionäre insgesamt durch               EUR 
          Zahlung einer Dividende von EUR 0,78 je Aktie,    16.514.934,54 
 
   (2)    Gewinnvortrag                                               EUR 
                                                            54.623.233,00 
 
 
           Die Auszahlung der Dividende erfolgt unverzüglich nach der 
           Hauptversammlung, voraussichtlich ab dem 19. März 2012. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
           des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2010/2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
           des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2010/2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
 
 
           Die Aufsichtsratsmitglieder Burkhard Schuchmann, Professor Dr. 
           h.c. Karlheinz Hornung, Robert J. Koehler, Dr. Herbert Meyer, 
           Dr. Rudolf Rupprecht und Jens Tischendorf haben ihre Ämter mit 
           Wirkung zum 23. September 2011 niedergelegt und sind als 
           Anteilseignervertreter aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. 
 
 
           Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 14. September 
           2011 folgende Personen mit Wirkung ab dem 24. September 2011 
           zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt: Axel Joachim 
           Arendt, Kevin A. Barr, Dr. Michael W. Ernestus, Brian J. 
           Henry, Dr. Michael Leue und Oren G. Shaffer. Herr Dr. Ernestus 
           wurde in der Aufsichtsratssitzung am 29. September 2011 zum 
           Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Die gerichtliche Bestellung 
           der Aufsichtsratsmitglieder erfolgte bis zur Beendigung der 
           nächsten Hauptversammlung. Die Bestellung endet demnach mit 
           der Hauptversammlung am 16. März 2012. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat durch Beschluss vom 5. Dezember 2011 das 
           Aufsichtsratsmitglied Axel Joachim Arendt gemäß § 105 Abs. 2 
           AktG zum Stellvertreter für das zweite fehlende 
           Vorstandsmitglied bestellt, nachdem mit Wirkung zum Ablauf des 
           30. November 2011 das damals zweite amtierende 
           Vorstandsmitglied, Herr Rainer Beaujean, sein Amt als Vorstand 
           der Gesellschaft niedergelegt hatte und der Vorstand somit 
           seit dem 1. Dezember 2011 aus nur einem Vorstandsmitglied 
           bestand. Die Satzung der Gesellschaft sieht in § 6 Abs. 1 vor, 
           dass der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern besteht. Für 
           die Dauer der Bestellung von Herrn Arendt in den Vorstand, die 
           längstens bis zum Ablauf des 30. November 2012 erfolgte und 
           vor Ablauf des 30. November 2012 endet, sobald ein Nachfolger 
           als Mitglied des Vorstands bestellt wird oder die Amtszeit von 
           Herrn Arendt als gerichtlich bestelltes Aufsichtsratsmitglied 
           endet, ruht sein Amt als Aufsichtsratsmitglied (§ 105 Abs. 2 
           Satz 3 AktG). Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 
           15. Dezember 2011 Herrn Fred Schumacher bis zur Bestellung 
           eines zweiten ordentlichen Vorstandsmitglieds der 
           Gesellschaft, längstens bis zur Beendigung der nächsten 
           Hauptversammlung (also längstens bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung am 16. März 2012) zum Mitglied des 
           Aufsichtsrats der Demag Cranes AG bestellt. Falls bis zur 
           Hauptversammlung am 16. März 2012 noch kein Nachfolger als 
           Mitglied des Vorstands bestellt worden ist, ist beabsichtigt, 
           dass der Aufsichtsrat Herrn Arendt nach seiner der 
           Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagenen 
           Wiederwahl in den Aufsichtsrat erneut gemäß § 105 Abs. 2 AktG 
           zum Stellvertreter für das zweite fehlende Vorstandsmitglied 
           bestellt, und zwar wiederum längstens bis zum 30. November 
           2012. Für die Dauer der Bestellung von Herrn Arendt in den 
           Vorstand würde sein Amt als Aufsichtsratsmitglied wiederum 
           ruhen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Demag Cranes AG setzt sich gemäß § 96 
           Abs. 1 Variante 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 MitbestG, § 7 Abs. 1 
           Satz 1 Nr. 1 MitbestG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus zwölf 
           Mitgliedern zusammen, von denen sechs Mitglieder von der 
           Hauptversammlung und sechs Mitglieder von den Arbeitnehmern 
           nach den Bestimmungen des MitbestG gewählt werden. 
 
 
           Bei der Wahl von Anteilseignervertretern ist die 
           Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt - entsprechend dem Vorschlag seines 
           Nominierungsausschusses sowie hinsichtlich der Wahl von Herrn 
           Axel Arendt auch auf Vorschlag der Terex Industrial Holding 
           AG, den sich der Aufsichtsrat hiermit zu eigen macht - vor, 
           die nachstehend aufgeführten Personen mit Wirkung ab 
           Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte 
           Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, als 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 03, 2012 09:07 ET (14:07 GMT)

Vertreter der Anteilseigner zu Mitgliedern des Aufsichtsrats 
           der Gesellschaft zu wählen, wobei das laufende Jahr, in dem 
           die Amtszeit beginnt, nicht mitgezählt wird: 
 
 
       a)    Axel Joachim Arendt, Grünwald (Deutschland) 
             Derzeit vom Aufsichtsrat der Gesellschaft gemäß § 105 Abs. 2 
             AktG in den Vorstand der Demag Cranes AG bestellt, 
             selbständiger Unternehmensberater, Geschäftsführer der Axel 
             Arendt Management Consulting GbR, Grünwald (Deutschland) 
 
 
       b)    Kevin A. Barr, Wilton, Connecticut (USA) 
             Senior Vice President Human Resources (Senior Vizepräsident 
             Personal), Terex Corporation, Westport, Connecticut, USA 
 
 
       c)    Dr. Michael W. Ernestus, New York, New York (USA) 
             Investmentbanker, Partner der Investment Bank Partnerschaft 
             G.C. Andersen Partners LLC, New York, New York, USA 
 
 
       d)    Brian J. Henry, Fairfield, Connecticut (USA) 
             Senior Vice President Finance and Business Development 
             (Senior Vizepräsident Finanzen und Geschäftsentwicklung), 
             Terex Corporation, Westport, Connecticut, USA 
 
 
       e)    Dr. Michael Leue, Hamburg (Deutschland) 
             Rechtsanwalt und Partner bei Bryan Cave LLP, Hamburg 
             (Deutschland) 
 
 
       f)    Oren G. Shaffer, Naples, Florida (USA) 
             selbständiger Unternehmensberater und Partner bei Shaffer 
             and Associates, Denver, Colorado, USA 
 
 
 
           Die Wahlen sollen im Wege der Einzelwahl durchgeführt werden. 
 
 
           Herr Dr. Ernestus hat derzeit den Vorsitz des Aufsichtsrats 
           inne. Im Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung soll Herr 
           Dr. Ernestus erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
           vorgeschlagen werden. 
 
 
           Von den Kandidaten für den Aufsichtsrat qualifiziert sich Herr 
           Oren Shaffer aufgrund seiner langjährigen beruflichen Praxis 
           als unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat bei dem Beschlussvorschlag die 
           Regel-Altersgrenze berücksichtigt, die der Aufsichtsrat in 
           seinen Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats 
           benannt hat. Diese sehen vor, dass Aufsichtsratsmitglieder in 
           der Regel nicht länger als bis zum Ablauf der ordentlichen 
           Hauptversammlung, die auf die Vollendung des 70. Lebensjahres 
           des jeweiligen Aufsichtsratsmitgliedes folgt, amtieren sollen. 
           Herr Shaffer wird am 13. August 2012 sein 70. Lebensjahr 
           vollenden. Seine Bestellung soll gleichwohl für die oben 
           genannte volle Amtszeit erfolgen, weil Herr Shaffer aufgrund 
           seiner langjährigen Tätigkeit als Führungskraft insbesondere 
           im Bereich der Finanzen bei international agierenden 
           Unternehmen, u.a. als Chief Financial Officer in großen 
           internationalen Unternehmen, über außerordentliche Erfahrungen 
           in der Unternehmensführung und -kontrolle sowie über besondere 
           Kenntnisse auf den Gebieten der Rechnungslegung und 
           Abschlussprüfung verfügt. Vor diesem Hintergrund befürwortet 
           es der Aufsichtsrat, dass Herr Shaffer für eine Amtszeit 
           bestellt wird, die über die Regel-Altersgrenze hinausgeht. 
 
 
           Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu den vom Aufsichtsrat 
           zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten: 
 
 
       *     Mitgliedschaften von Herrn Axel Joachim Arendt in 
             anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
 
         -     keine 
 
 
 
             Mitgliedschaften von Herrn Axel Joachim Arendt in 
             vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
             Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
         -     Mitglied des Verwaltungsbeirats der Bilfinger 
               Berger Industrial Services GmbH, München 
 
 
         -     Mitglied des Beirats der Tital GmbH, Bestwig 
 
 
         -     Mitglied des Beirats der Aerotech Peissenberg 
               GmbH & Co. KG, Peißenberg 
 
 
 
       *     Mitgliedschaften von Herrn Kevin A. Barr in 
             anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
 
         -     keine 
 
 
 
             Mitgliedschaften von Herrn Kevin A. Barr in vergleichbaren 
             in- und ausländischen Kontrollgremien von 
             Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
         -     keine 
 
 
 
       *     Mitgliedschaften von Herrn Dr. Michael W. 
             Ernestus in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
 
         -     keine 
 
 
 
             Mitgliedschaften von Herrn Dr. Michael W. Ernestus in 
             vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
             Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
         -     Mitglied des Board of Directors der North 
               Atlantic Holding Corporation, Louisville, Kentucky, USA 
 
 
         -     Mitglied des Board of Directors der North 
               Atlantic Trading Company, Louisville, Kentucky, USA 
 
 
 
       *     Mitgliedschaften von Herrn Brian J. Henry in 
             anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
 
         -     keine 
 
 
 
             Mitgliedschaften von Herrn Brian J. Henry in vergleichbaren 
             in- und ausländischen Kontrollgremien von 
             Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
         -     keine 
 
 
 
       *     Mitgliedschaften von Herrn Dr. Michael Leue in 
             anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
 
         -     Vorsitzender des Aufsichtsrats der initions 
               innovative IT solutions AG, Hamburg 
 
 
         -     Vorsitzender des Aufsichtsrats der w2ha AG, 
               Hamburg 
 
 
 
             Mitgliedschaften von Herrn Dr. Michael Leue in 
             vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
             Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
         -     keine 
 
 
 
       *     Mitgliedschaften von Herrn Oren G. Shaffer in 
             anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
 
         -     keine 
 
 
 
             Mitgliedschaften von Herrn Oren G. Shaffer in vergleichbaren 
             in- und ausländischen Kontrollgremien von 
             Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
         -     Mitglied des Board of Directors der Terex 
               Corporation, Westport, Connecticut, USA 
 
 
         -     Mitglied des Board of Directors der Intermec, 
               Inc., Everett, Washington, USA 
 
 
         -     Mitglied des Board of Directors der XPO 
               Logistics, Inc., Buchanan, Michigan, USA 
 
 
         -     Mitglied des Conseil d'administration der 
               Belgacom SA, Brüssel, Belgien 
 
 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers AG, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das laufende 
           Geschäftsjahr 2011/2012 zu wählen. 
 
 
           Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat sich von der 
           PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Düsseldorf, eine Erklärung über den Umfang der geschäftlichen, 
           finanziellen, persönlichen und sonstigen Beziehungen zwischen 
           ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der 
           Gesellschaft und den Unternehmen des Demag Cranes Konzerns und 
           deren Organmitgliedern andererseits sowie den Umfang von im 
           vorausgegangenen Geschäftsjahr erbrachten und für das folgende 
           Jahr vereinbarten Leistungen (insbesondere auf dem 
           Beratungssektor) für die Gesellschaft und die Unternehmen des 
           Demag Cranes Konzerns vorlegen lassen. Anhaltspunkte dafür, 
           dass die Unabhängigkeit der PricewaterhouseCoopers AG, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, nicht hinreichend 
           gewährleistet ist, haben sich hieraus nicht ergeben. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Zustimmung zum 
           Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Terex 
           Germany GmbH & Co. KG als herrschender Gesellschaft 
 
 
           Die Terex Germany GmbH & Co. KG ('Terex Germany') und die 
           Demag Cranes AG haben am 30. Januar 2012 einen Beherrschungs- 
           und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die 
           Gesellschafterversammlung der Terex Germany hat dem 
           Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag am 30. Januar 2012 
           zugestimmt. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
           bedarf zu seiner Wirksamkeit auch der Zustimmung der 
           Hauptversammlung der Demag Cranes AG. 
 
 
           Terex Germany ist eine indirekte 100%ige Tochtergesellschaft 
           der Terex Corporation mit Sitz in Westport/Connecticut, USA 
           ('Terex'). Im Hinblick auf die Verpflichtungen von Terex 
           Germany aus oder im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und 
           Gewinnabführungsvertrag hat Terex am 30. Januar 2012 eine 
           Patronatserklärung abgegeben. 
 
 
           Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie die dem 
           Vertrag als Anlage beigefügte Patronatserklärung haben 
           folgenden Wortlaut: 
 
 
 
 
                  'Beherrschungs- 
            und Gewinnabführungsvertrag 
 
            zwischen der 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 03, 2012 09:07 ET (14:07 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.