Die 2006 am Einspruch der Kartellbehörden
gescheiterte Übernahme von ProSiebenSat.1 Media
Springer hatte seine Übernahmepläne daraufhin abgeblasen, zum Zuge kamen später die Finanzinvestoren KKR und Permira. Allerdings wollte Springer anschließend gerichtlich klären lassen, ob die Ablehnung der Behörden zulässig war. Der Bundesgerichtshof hatte im Sommer 2010 für das ebenfalls beteiligte Bundeskartellamt bereits entschieden, dass die Behörde die Übernahme untersagen durfte. Nun geht es um die Entscheidung der von den Landesmedienanstalten eingesetzten Kommission zur Medienfusionskontrolle (KEK). Beklagt ist auch die Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM).
Springer will in dem Verfahren klären lassen, ob die Bedenken der Behörden gegen die Übernahme zulässig waren. Die KEK war wie das Bundeskartellamt davon ausgegangen, dass Springer durch die Übernahme von ProSiebenSat.1 eine vorherrschende Meinungsmacht erlangen würde. Der Verlag wollte sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußern.
Springer dürfte es vermutlich um die grundsätzliche gerichtliche Klärung gehen, unter welchen Umständen Medienfusionen in Deutschland möglich sind. Vor allem für die Zukunft könnte die Entscheidung der Münchner Richter interessant sein.
In einer ersten Runde 2009 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärt, dass nach der Aufgabe der Übernahmepläne das "erforderliche berechtigte Interesse" an einer nachträglichen Klärung fehle. Dem widersprach aber das Bundesverwaltungsgericht. Nun müssen die Münchner erneut urteilen. Die Sitzung sollte sich bis zum späten Nachmittag hinziehen, mit einer Entscheidung wurde aber nicht mehr für Dienstag gerechnet./sbr/DP/tw
ISIN DE0007771172 DE0005501357
AXC0152 2012-02-07/13:57
