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DGAP-HV: Douglas Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.03.2012 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Douglas Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Douglas Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 21.03.2012 in Essen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
08.02.2012 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Douglas Holding AG 
 
   Hagen/Westfalen 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer: 609 900 
 
   ISIN: DE 000 609 900 5 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012 
 
   Sehr geehrte DOUGLAS-Aktionäre! 
 
   Wir laden Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am 21. März 2012 um 10.30 Uhr 
 
   in die Grugahalle Essen, 45131 Essen, Norbertstr. 2. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
           Lageberichts für die DOUGLAS HOLDING AG und den Konzern für 
           das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 
           2011 (inkl. der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 
           4, Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das 
           Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn 
           in Höhe von 44.000.000,00 Euro 
 
 
       a.    einen Teilbetrag in Höhe von 43.377.088,70 Euro 
             zur Ausschüttung einer Dividende von 1,10 Euro je 
             dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden 
 
 
 
           und 
 
 
       b.    den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von 
             622.911,30 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
 
           Die Dividende wird ab dem 22. März 2012 ausgezahlt. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. 
           September 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis 30. 
           September 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis 
           zum 30. September 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis 
           30. September 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, zum Abschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012 die 
           RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG, Domstraße 15, 20095 
           Hamburg, zu wählen. Diese nimmt auch die prüferische 
           Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, wenn eine solche 
           Durchsicht erfolgen sollte. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung: 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines 
   besonderen Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des 14. März 
   2012 bei der zentralen Anmeldestelle der DOUGLAS HOLDING AG unter der 
   nachstehenden Adresse in Textform (§ 126b BGB) anmelden: 
 
   DOUGLAS HOLDING AG 
   c/o WestLB AG 
   vertreten durch dwpbank 
   ,Hauptversammlung' 
   Wildunger Straße 14 
   60487 Frankfurt am Main 
   Deutschland 
   Telefax-Nummer: +49(0)69/ 5099 1110 
   E-Mail-Adresse: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
   Der besondere Nachweis des Aktienbesitzes hat sich auf den Beginn des 
   29. Februar 2012 (Nachweisstichtag) zu beziehen. Er ist durch das 
   depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache in 
   Textform (§ 126b BGB) zu erbringen. 
 
   Für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
   gilt als Aktionär nur derjenige, der den Nachweis des Aktienbesitzes 
   fristgerecht erbringt. Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Versammlung und der Umfang des Stimmrechts richten sich ausschließlich 
   - neben der Notwendigkeit zur Anmeldung - nach dem nachgewiesenen 
   Aktienbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist keine 
   Sperre für die Veräußerung von Aktien verbunden. Veräußerungen nach 
   dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Befugnis zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. 
   Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst 
   danach Aktionär werden, sind an der Versammlung weder teilnahme- noch 
   stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Für die Anmeldung bitten wir unsere Aktionäre, die ihnen über ihr 
   depotführendes Kreditinstitut zugesandten Formulare zur 
   Eintrittskartenbestellung auszufüllen und an ihr depotführendes 
   Kreditinstitut rechtzeitig gemäß dessen Vorgaben zurückzusenden. Das 
   depotführende Kreditinstitut wird daraufhin die Anmeldung unter 
   gleichzeitiger Übersendung des besonderen Nachweises des 
   Aktienbesitzes bei der vorstehend bezeichneten, zentralen 
   Anmeldestelle der DOUGLAS HOLDING AG vornehmen, welche die Anmeldung 
   und den besonderen Nachweis des Aktienbesitzes an die Gesellschaft 
   weiterleiten wird. 
 
   Jedem rechtzeitig angemeldeten Aktionär wird eine Eintrittskarte 
   zugeschickt, die auch ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht 
   zur Stimmabgabe bei der Hauptversammlung enthält. 
 
   Der Vorstand hat die Übermittlung der Mitteilungen nach § 125 Abs. 1 
   und Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) in Papierform ausdrücklich zugelassen 
   (§ 15 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft). 
 
   Stimmrechtsvertretung: 
 
   Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen 
   wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachterteilung 
   durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine 
   Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. 
 
   Werden weder ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder 
   sonstige von § 135 Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 
   AktG erfasste Personen oder Institutionen bevollmächtigt, müssen die 
   Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß dem Aktiengesetz in 
   Textform (§ 126b BGB) erfolgen. 
 
   Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder unter oben genannter 
   Anmeldeadresse (inkl. Telefax-Nummer) oder gegenüber dem 
   Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem 
   Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB). 
   Dieser kann durch Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am 
   Tag der Hauptversammlung, durch die Übermittlung des Nachweises an die 
   oben genannte Anmeldeadresse (inkl. Telefax-Nummer) oder durch 
   Übersendung des Nachweises der Bevollmächtigung an die folgende 
   E-Mail-Adresse 
 
   hv2012@douglas-holding.com 
 
   erfolgen. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass im Falle der Bevollmächtigung eines 
   Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder sonstiger von § 135 
   Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG erfasster 
   Personen oder Institutionen diese möglicherweise eine besondere Form 
   der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht 
   nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie 
   ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in 
   § 135 Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, 
   mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der 
   Vollmacht ab. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung bedarf 
   es in diesem Fall nicht. 
 
   Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären wie schon in den 
   Vorjahren an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. 
 
   Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen 
   hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die bei der 
   depotführenden Bank zu beantragen ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst 
   frühzeitig bei der Depotbank eingehen. 
 
   Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die 
   Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind 
   verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Damit der 
   Stimmrechtsvertreter die überlassenen Vollmachten und Weisungen in der 
   Hauptversammlung ausüben kann, müssen diese ihm rechtzeitig, möglichst 
   bis zum 20. März 2012, 24.00 Uhr, vorliegen. Vollmachten und Weisungen 
   an den Stimmrechtsvertreter sind ebenfalls an die im Abschnitt 
   'Teilnahme an der Hauptversammlung' genannte Anschrift zu übermitteln. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 08, 2012 09:11 ET (14:11 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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