DJ DGAP-HV: Douglas Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.03.2012 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Douglas Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Douglas Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 21.03.2012 in Essen mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
08.02.2012 / 15:11
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Douglas Holding AG
Hagen/Westfalen
Wertpapier-Kenn-Nummer: 609 900
ISIN: DE 000 609 900 5
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012
Sehr geehrte DOUGLAS-Aktionäre!
Wir laden Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung
am 21. März 2012 um 10.30 Uhr
in die Grugahalle Essen, 45131 Essen, Norbertstr. 2.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts für die DOUGLAS HOLDING AG und den Konzern für
das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September
2011 (inkl. der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Abs.
4, Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des
Aufsichtsrats
2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das
Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn
in Höhe von 44.000.000,00 Euro
a. einen Teilbetrag in Höhe von 43.377.088,70 Euro
zur Ausschüttung einer Dividende von 1,10 Euro je
dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden
und
b. den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von
622.911,30 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Dividende wird ab dem 22. März 2012 ausgezahlt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis zum 30.
September 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis 30.
September 2011 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis
zum 30. September 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis
30. September 2011 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012 die
RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG, Domstraße 15, 20095
Hamburg, zu wählen. Diese nimmt auch die prüferische
Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, wenn eine solche
Durchsicht erfolgen sollte.
Teilnahme an der Hauptversammlung:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines
besonderen Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des 14. März
2012 bei der zentralen Anmeldestelle der DOUGLAS HOLDING AG unter der
nachstehenden Adresse in Textform (§ 126b BGB) anmelden:
DOUGLAS HOLDING AG
c/o WestLB AG
vertreten durch dwpbank
,Hauptversammlung'
Wildunger Straße 14
60487 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefax-Nummer: +49(0)69/ 5099 1110
E-Mail-Adresse: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Der besondere Nachweis des Aktienbesitzes hat sich auf den Beginn des
29. Februar 2012 (Nachweisstichtag) zu beziehen. Er ist durch das
depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache in
Textform (§ 126b BGB) zu erbringen.
Für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts
gilt als Aktionär nur derjenige, der den Nachweis des Aktienbesitzes
fristgerecht erbringt. Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Versammlung und der Umfang des Stimmrechts richten sich ausschließlich
- neben der Notwendigkeit zur Anmeldung - nach dem nachgewiesenen
Aktienbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist keine
Sperre für die Veräußerung von Aktien verbunden. Veräußerungen nach
dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Befugnis zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts.
Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind an der Versammlung weder teilnahme- noch
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Für die Anmeldung bitten wir unsere Aktionäre, die ihnen über ihr
depotführendes Kreditinstitut zugesandten Formulare zur
Eintrittskartenbestellung auszufüllen und an ihr depotführendes
Kreditinstitut rechtzeitig gemäß dessen Vorgaben zurückzusenden. Das
depotführende Kreditinstitut wird daraufhin die Anmeldung unter
gleichzeitiger Übersendung des besonderen Nachweises des
Aktienbesitzes bei der vorstehend bezeichneten, zentralen
Anmeldestelle der DOUGLAS HOLDING AG vornehmen, welche die Anmeldung
und den besonderen Nachweis des Aktienbesitzes an die Gesellschaft
weiterleiten wird.
Jedem rechtzeitig angemeldeten Aktionär wird eine Eintrittskarte
zugeschickt, die auch ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht
zur Stimmabgabe bei der Hauptversammlung enthält.
Der Vorstand hat die Übermittlung der Mitteilungen nach § 125 Abs. 1
und Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) in Papierform ausdrücklich zugelassen
(§ 15 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft).
Stimmrechtsvertretung:
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen
wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachterteilung
durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine
Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Werden weder ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder
sonstige von § 135 Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5
AktG erfasste Personen oder Institutionen bevollmächtigt, müssen die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß dem Aktiengesetz in
Textform (§ 126b BGB) erfolgen.
Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder unter oben genannter
Anmeldeadresse (inkl. Telefax-Nummer) oder gegenüber dem
Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem
Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB).
Dieser kann durch Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am
Tag der Hauptversammlung, durch die Übermittlung des Nachweises an die
oben genannte Anmeldeadresse (inkl. Telefax-Nummer) oder durch
Übersendung des Nachweises der Bevollmächtigung an die folgende
E-Mail-Adresse
hv2012@douglas-holding.com
erfolgen.
Wir weisen darauf hin, dass im Falle der Bevollmächtigung eines
Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder sonstiger von § 135
Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG erfasster
Personen oder Institutionen diese möglicherweise eine besondere Form
der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht
nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in
§ 135 Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen,
mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der
Vollmacht ab. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung bedarf
es in diesem Fall nicht.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären wie schon in den
Vorjahren an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu
bevollmächtigen.
Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen
hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die bei der
depotführenden Bank zu beantragen ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst
frühzeitig bei der Depotbank eingehen.
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Damit der
Stimmrechtsvertreter die überlassenen Vollmachten und Weisungen in der
Hauptversammlung ausüben kann, müssen diese ihm rechtzeitig, möglichst
bis zum 20. März 2012, 24.00 Uhr, vorliegen. Vollmachten und Weisungen
an den Stimmrechtsvertreter sind ebenfalls an die im Abschnitt
'Teilnahme an der Hauptversammlung' genannte Anschrift zu übermitteln.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
February 08, 2012 09:11 ET (14:11 GMT)
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden
gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das
die Gesellschaft hierfür bereit hält. Auf der Rückseite der
Eintrittskarten ist die Möglichkeit zur Vollmachterteilung sowie zur
Unterbevollmächtigung gegeben. Des Weiteren steht den Aktionären ein
Formular zur Vollmachterteilung auf der Webseite der Gesellschaft
unter www.dhag-hv.com zum Download zur Verfügung und kann bei der
Gesellschaft kostenlos angefordert werden. Bevollmächtigt ein Aktionär
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen. Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung
erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur
Hauptversammlung von ihrer Depotbank. Informationen zur
Stimmrechtsvertretung stehen den Aktionären auch unter der
Internetadresse ,www.dhag-hv.com' zur Verfügung.
Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach § 124a AktG:
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sowie die
Informationen nach § 124a AktG sind über die Internetadresse
www.dhag-hv.com zugänglich. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1
werden außerdem auch während der Hauptversammlung am Versammlungsort
zur Einsichtnahme ausliegen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge:
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung oder
Wahlvorschläge machen. Die Gegenanträge und die Wahlvorschläge sind
ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten:
DOUGLAS HOLDING AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax-Nummer: +49 (0)89 21027 298
E-Mail-Adresse: gegenantraege@haubrok-ce.de
Anders adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden unverzüglich nach dem Eingang
im Internet gemeinsam mit einer eventuellen Stellungnahme der
Verwaltung unter der Adresse www.dhag-hv.com zugänglich gemacht, wenn
sie spätestens bis zum 6. März 2012, 24.00 Uhr bei der Gesellschaft
eingehen und die weiteren Voraussetzungen für eine Veröffentlichung
gemäß § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind.
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Das Verlangen muss schriftlich (§ 126 BGB) an
den Vorstand der Gesellschaft (Adresse: DOUGLAS HOLDING AG, Vorstand,
Kabeler Straße 4, 58099 Hagen) gerichtet werden und muss der
Gesellschaft spätestens bis zum 19. Februar 2012, 24.00 Uhr, zugehen.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit
mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (also
mindestens seit dem 21. Dezember 2011) Inhaber der Aktien sind.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter
verlangen, dass der Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft gibt, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Pflicht zur
Auskunft erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung mündlich im Rahmen der
Aussprache zu stellen. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in §
131 Abs. 3 AktG genannten Gründen verweigern.
Auf die nach §§ 21 ff. WpHG bestehende Mitteilungspflicht und die in §
28 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte aus den Aktien
bei Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 AktG sind auf der Internetseite der
Gesellschaft erhältlich, unter www.dhag-hv.com.
Internetübertragung der Hauptversammlung
Aktionäre der Gesellschaft und Interessenten können die Eröffnung der
Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des
Vorstandsvorsitzenden in der Hauptversammlung am 21. März 2012 ab
10.30 Uhr live im Internet verfolgen bzw. auch nach der
Hauptversammlung die Aufzeichnung unter der Internetadresse
www.dhag-hv.com abrufen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die
Gesellschaft über ein Grundkapital von 118.301.151 Euro; es ist
eingeteilt in 39.433.717 Stückaktien ohne Nennbetrag mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von 3,00 Euro je Aktie. Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt 39.433.717 Stück.
Spende
Wie bereits in den Vorjahren möchten wir auch im Rahmen der
Hauptversammlung 2012 folgende Institutionen mit Geldspenden
unterstützen:
Die Evangelische Stiftung Volmarstein erhält zur Unterstützung ihrer
wichtigen Arbeit eine Spende
von 12.500,00 Euro.
Die Suppenküche Hagen e.V. und der Sozialdienst katholischer Frauen e.
V., Hagen, mit dem Projekt: 'Frühe Hilfe für benachteiligte Kinder und
Familien aller Nationalitäten', werden mit einer Spende von jeweils
6.250,00 Euro unterstützt.
Hagen, im Februar 2012
DOUGLAS HOLDING AG
DER VORSTAND
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08.02.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Douglas Holding AG
Kabeler Straße 4
58099 Hagen
Deutschland
E-Mail: hv2012@douglas-holding.com
Internet: http://www.douglas-holding.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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155900 08.02.2012
(END) Dow Jones Newswires
February 08, 2012 09:11 ET (14:11 GMT)
© 2012 Dow Jones News
