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DGAP-HV: Douglas Holding AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Douglas Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.03.2012 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Douglas Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Douglas Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 21.03.2012 in Essen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
08.02.2012 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Douglas Holding AG 
 
   Hagen/Westfalen 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer: 609 900 
 
   ISIN: DE 000 609 900 5 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012 
 
   Sehr geehrte DOUGLAS-Aktionäre! 
 
   Wir laden Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am 21. März 2012 um 10.30 Uhr 
 
   in die Grugahalle Essen, 45131 Essen, Norbertstr. 2. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
           Lageberichts für die DOUGLAS HOLDING AG und den Konzern für 
           das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 
           2011 (inkl. der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 
           4, Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das 
           Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn 
           in Höhe von 44.000.000,00 Euro 
 
 
       a.    einen Teilbetrag in Höhe von 43.377.088,70 Euro 
             zur Ausschüttung einer Dividende von 1,10 Euro je 
             dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden 
 
 
 
           und 
 
 
       b.    den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von 
             622.911,30 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
 
           Die Dividende wird ab dem 22. März 2012 ausgezahlt. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. 
           September 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis 30. 
           September 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis 
           zum 30. September 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis 
           30. September 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, zum Abschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012 die 
           RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG, Domstraße 15, 20095 
           Hamburg, zu wählen. Diese nimmt auch die prüferische 
           Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, wenn eine solche 
           Durchsicht erfolgen sollte. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung: 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines 
   besonderen Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des 14. März 
   2012 bei der zentralen Anmeldestelle der DOUGLAS HOLDING AG unter der 
   nachstehenden Adresse in Textform (§ 126b BGB) anmelden: 
 
   DOUGLAS HOLDING AG 
   c/o WestLB AG 
   vertreten durch dwpbank 
   ,Hauptversammlung' 
   Wildunger Straße 14 
   60487 Frankfurt am Main 
   Deutschland 
   Telefax-Nummer: +49(0)69/ 5099 1110 
   E-Mail-Adresse: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
   Der besondere Nachweis des Aktienbesitzes hat sich auf den Beginn des 
   29. Februar 2012 (Nachweisstichtag) zu beziehen. Er ist durch das 
   depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache in 
   Textform (§ 126b BGB) zu erbringen. 
 
   Für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
   gilt als Aktionär nur derjenige, der den Nachweis des Aktienbesitzes 
   fristgerecht erbringt. Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Versammlung und der Umfang des Stimmrechts richten sich ausschließlich 
   - neben der Notwendigkeit zur Anmeldung - nach dem nachgewiesenen 
   Aktienbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist keine 
   Sperre für die Veräußerung von Aktien verbunden. Veräußerungen nach 
   dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Befugnis zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. 
   Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst 
   danach Aktionär werden, sind an der Versammlung weder teilnahme- noch 
   stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Für die Anmeldung bitten wir unsere Aktionäre, die ihnen über ihr 
   depotführendes Kreditinstitut zugesandten Formulare zur 
   Eintrittskartenbestellung auszufüllen und an ihr depotführendes 
   Kreditinstitut rechtzeitig gemäß dessen Vorgaben zurückzusenden. Das 
   depotführende Kreditinstitut wird daraufhin die Anmeldung unter 
   gleichzeitiger Übersendung des besonderen Nachweises des 
   Aktienbesitzes bei der vorstehend bezeichneten, zentralen 
   Anmeldestelle der DOUGLAS HOLDING AG vornehmen, welche die Anmeldung 
   und den besonderen Nachweis des Aktienbesitzes an die Gesellschaft 
   weiterleiten wird. 
 
   Jedem rechtzeitig angemeldeten Aktionär wird eine Eintrittskarte 
   zugeschickt, die auch ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht 
   zur Stimmabgabe bei der Hauptversammlung enthält. 
 
   Der Vorstand hat die Übermittlung der Mitteilungen nach § 125 Abs. 1 
   und Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) in Papierform ausdrücklich zugelassen 
   (§ 15 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft). 
 
   Stimmrechtsvertretung: 
 
   Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen 
   wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachterteilung 
   durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine 
   Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. 
 
   Werden weder ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder 
   sonstige von § 135 Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 
   AktG erfasste Personen oder Institutionen bevollmächtigt, müssen die 
   Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß dem Aktiengesetz in 
   Textform (§ 126b BGB) erfolgen. 
 
   Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder unter oben genannter 
   Anmeldeadresse (inkl. Telefax-Nummer) oder gegenüber dem 
   Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem 
   Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB). 
   Dieser kann durch Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am 
   Tag der Hauptversammlung, durch die Übermittlung des Nachweises an die 
   oben genannte Anmeldeadresse (inkl. Telefax-Nummer) oder durch 
   Übersendung des Nachweises der Bevollmächtigung an die folgende 
   E-Mail-Adresse 
 
   hv2012@douglas-holding.com 
 
   erfolgen. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass im Falle der Bevollmächtigung eines 
   Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder sonstiger von § 135 
   Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG erfasster 
   Personen oder Institutionen diese möglicherweise eine besondere Form 
   der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht 
   nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie 
   ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in 
   § 135 Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, 
   mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der 
   Vollmacht ab. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung bedarf 
   es in diesem Fall nicht. 
 
   Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären wie schon in den 
   Vorjahren an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. 
 
   Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen 
   hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die bei der 
   depotführenden Bank zu beantragen ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst 
   frühzeitig bei der Depotbank eingehen. 
 
   Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die 
   Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind 
   verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Damit der 
   Stimmrechtsvertreter die überlassenen Vollmachten und Weisungen in der 
   Hauptversammlung ausüben kann, müssen diese ihm rechtzeitig, möglichst 
   bis zum 20. März 2012, 24.00 Uhr, vorliegen. Vollmachten und Weisungen 
   an den Stimmrechtsvertreter sind ebenfalls an die im Abschnitt 
   'Teilnahme an der Hauptversammlung' genannte Anschrift zu übermitteln. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 08, 2012 09:11 ET (14:11 GMT)

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden 
   gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das 
   die Gesellschaft hierfür bereit hält. Auf der Rückseite der 
   Eintrittskarten ist die Möglichkeit zur Vollmachterteilung sowie zur 
   Unterbevollmächtigung gegeben. Des Weiteren steht den Aktionären ein 
   Formular zur Vollmachterteilung auf der Webseite der Gesellschaft 
   unter www.dhag-hv.com zum Download zur Verfügung und kann bei der 
   Gesellschaft kostenlos angefordert werden. Bevollmächtigt ein Aktionär 
   mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
   diesen zurückweisen. Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung 
   erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur 
   Hauptversammlung von ihrer Depotbank. Informationen zur 
   Stimmrechtsvertretung stehen den Aktionären auch unter der 
   Internetadresse ,www.dhag-hv.com' zur Verfügung. 
 
   Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach § 124a AktG: 
 
   Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sowie die 
   Informationen nach § 124a AktG sind über die Internetadresse 
   www.dhag-hv.com zugänglich. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 
   werden außerdem auch während der Hauptversammlung am Versammlungsort 
   zur Einsichtnahme ausliegen. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge: 
 
   Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und 
   Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung oder 
   Wahlvorschläge machen. Die Gegenanträge und die Wahlvorschläge sind 
   ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten: 
 
   DOUGLAS HOLDING AG 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Deutschland 
 
   Telefax-Nummer: +49 (0)89 21027 298 
 
   E-Mail-Adresse: gegenantraege@haubrok-ce.de 
 
   Anders adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht 
   berücksichtigt. 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge werden unverzüglich nach dem Eingang 
   im Internet gemeinsam mit einer eventuellen Stellungnahme der 
   Verwaltung unter der Adresse www.dhag-hv.com zugänglich gemacht, wenn 
   sie spätestens bis zum 6. März 2012, 24.00 Uhr bei der Gesellschaft 
   eingehen und die weiteren Voraussetzungen für eine Veröffentlichung 
   gemäß § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind. 
 
   Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekanntgemacht werden. Das Verlangen muss schriftlich (§ 126 BGB) an 
   den Vorstand der Gesellschaft (Adresse: DOUGLAS HOLDING AG, Vorstand, 
   Kabeler Straße 4, 58099 Hagen) gerichtet werden und muss der 
   Gesellschaft spätestens bis zum 19. Februar 2012, 24.00 Uhr, zugehen. 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
   mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (also 
   mindestens seit dem 21. Dezember 2011) Inhaber der Aktien sind. 
 
   Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter 
   verlangen, dass der Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft gibt, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
   Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Pflicht zur 
   Auskunft erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen 
   Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. 
   Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung mündlich im Rahmen der 
   Aussprache zu stellen. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 
   131 Abs. 3 AktG genannten Gründen verweigern. 
 
   Auf die nach §§ 21 ff. WpHG bestehende Mitteilungspflicht und die in § 
   28 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte aus den Aktien 
   bei Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen. 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 
   Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 AktG sind auf der Internetseite der 
   Gesellschaft erhältlich, unter www.dhag-hv.com. 
 
   Internetübertragung der Hauptversammlung 
 
   Aktionäre der Gesellschaft und Interessenten können die Eröffnung der 
   Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des 
   Vorstandsvorsitzenden in der Hauptversammlung am 21. März 2012 ab 
   10.30 Uhr live im Internet verfolgen bzw. auch nach der 
   Hauptversammlung die Aufzeichnung unter der Internetadresse 
   www.dhag-hv.com abrufen. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die 
   Gesellschaft über ein Grundkapital von 118.301.151 Euro; es ist 
   eingeteilt in 39.433.717 Stückaktien ohne Nennbetrag mit einem 
   anteiligen Betrag am Grundkapital von 3,00 Euro je Aktie. Jede Aktie 
   gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
   Einberufung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und 
   stimmberechtigten Aktien beträgt 39.433.717 Stück. 
 
   Spende 
 
   Wie bereits in den Vorjahren möchten wir auch im Rahmen der 
   Hauptversammlung 2012 folgende Institutionen mit Geldspenden 
   unterstützen: 
 
   Die Evangelische Stiftung Volmarstein erhält zur Unterstützung ihrer 
   wichtigen Arbeit eine Spende 
   von 12.500,00 Euro. 
 
   Die Suppenküche Hagen e.V. und der Sozialdienst katholischer Frauen e. 
   V., Hagen, mit dem Projekt: 'Frühe Hilfe für benachteiligte Kinder und 
   Familien aller Nationalitäten', werden mit einer Spende von jeweils 
   6.250,00 Euro unterstützt. 
 
   Hagen, im Februar 2012 
 
   DOUGLAS HOLDING AG 
 
   DER VORSTAND 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
08.02.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Douglas Holding AG 
                Kabeler Straße 4 
                58099 Hagen 
                Deutschland 
E-Mail:         hv2012@douglas-holding.com 
Internet:       http://www.douglas-holding.com 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
155900 08.02.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

February 08, 2012 09:11 ET (14:11 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.