Anzeige
Mehr »
Dienstag, 09.06.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Pentagon in Alarmbereitschaft? Dieser Rohstoff könnte jetzt Gold in den Schatten stellen
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
107 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung -3-

DJ DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.03.2012 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 29.03.2012 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
08.02.2012 / 15:14 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Frankfurt am Main 
 
   WKN 550 810 
   ISIN DE0005508105 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
           Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen 
           Hauptversammlung am Donnerstag, dem 29. März 2012, 10:00 Uhr, 
           im Hermann-Josef-Abs-Saal, Junghofstraße 11, 60311 Frankfurt 
           am Main, ein. 
 
 
           Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts der Deutschen Beteiligungs AG zum 31. Oktober 
           2011 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben 
           nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB, Vorlage des gebilligten 
           Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. Oktober 
           2011 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben 
           nach § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
           Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können 
           von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.deutsche-beteiligung.de/hauptversammlung eingesehen 
           werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 
           29. März 2012 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. 
           Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 
           der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom 
           Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der 
           Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die 
           Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die 
           Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses 
           und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, 
           liegen nicht vor. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2010/2011 der Deutschen Beteiligungs AG in 
           Höhe von 24.829.624,98 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 0,40 EUR je                5.470.543,60 
   dividendenberechtigter Aktie, insgesamt                              EUR 
 
   Ausschüttung einer Sonderdividende von 0,40 EUR je          5.470.543,60 
   dividendenberechtigter Aktie, insgesamt                              EUR 
 
   Gewinnvortrag auf neue Rechnung                            13.888.537,78 
                                                                        EUR 
 
   ______________________________________________________- 
   _____________________________________________ 
 
   Bilanzgewinn                                               24.829.624,98 
                                                                        EUR 
 
 
           Soweit am Tag der Hauptversammlung nicht dividendenberechtigte 
           Aktien vorhanden sind, wird der Beschlussvorschlag dahingehend 
           modifiziert werden, bei unveränderter Ausschüttung einer 
           Dividende von 0,40 EUR je dividendenberechtigter Aktie sowie 
           einer Sonderdividende von 0,40 EUR je dividendenberechtigter 
           Aktie den verbleibenden Betrag, der auf nicht 
           dividendenberechtigte Aktien entfällt, auf neue Rechnung 
           vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands im Geschäftsjahr 2010/2011 für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2010/2011 für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2011/2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2011/2012 die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zu wählen. 
 
 
           Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses. 
 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und die Ausübung des Stimmrechts; Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
           Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
           die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft 
           ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. 
 
 
           Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine 
           von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in 
           deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung 
           erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages 
           vor der Hauptversammlung beziehen, das ist 
 
 
          Donnerstag, der 8. März 2012, 00:00 Uhr 
                (sog. 'Nachweisstichtag'). 
 
 
           Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
           Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der 
           Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der 
           Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 
 
 
          Donnerstag, dem 22. März 2012, 24:00 Uhr, 
 
 
           unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen: 
 
 
             Deutsche Beteiligungs AG 
               c/o Deutsche Bank AG 
               Securities Production 
                 General Meetings 
                 Postfach 20 01 07 
              60605 Frankfurt am Main 
 
          Telefax: +49 (0) 69 12012-86045 
            E-Mail: wp.hv@xchanging.com 
 
 
           Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 
           Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht 
           hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
           und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
           ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
           Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre 
           für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im 
           Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
           Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
           Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
           Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. 
           h., Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach 
           dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
           Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den 
           Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und 
           Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die 
           zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
           danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
           stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen 
           oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat 
           keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
           Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
           teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht in der 
           Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein 
           Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere 
           Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind 
           eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein 
           Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
           Bestimmungen erforderlich. 
 
 
           Die Erteilung von Vollmachten, die nicht an ein 
           Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der 
           in § 135 AktG gleichgestellten Personen erteilt werden, ihr 
           Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
           Gesellschaft bedürfen der Textform als der gesetzlich für 
           börsennotierte Gesellschaften vorgeschriebenen Form. Die 
           Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem 
           Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der 
           Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten 
           Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft dadurch geführt 
           werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung 
           an der Einlasskontrolle vorweist oder der Gesellschaft der 
           Nachweis übersandt wird. Für die Erklärung einer 
           Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, des Widerrufs 
           einer bereits erteilten Vollmacht und die Übermittlung des 
           Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 08, 2012 09:14 ET (14:14 GMT)

DJ DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung -2-

elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft 
           folgende Adresse an: 
 
 
                        Deutsche Beteiligungs AG 
                    c/o Computershare HV-Services AG 
                            Prannerstraße 8 
                             80333 München 
 
                    Telefax: +49 (0) 89 309037-4675 
          E-Mail: deutsche-beteiligung-HV2012@computershare.de 
 
 
           Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber 
           der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis über 
           die Erteilung der Vollmacht. 
 
 
           Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet 
           werden kann, befindet sich auf der Rückseite der 
           Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben 
           beschriebenen fristgerechten Anmeldung zugesandt wird, und 
           steht unter www.deutsche-beteiligung.de/hauptversammlung zum 
           Download zur Verfügung. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als 
           eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
           diesen zurückweisen. 
 
 
           Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
           Aktionärsvereinigungen und anderen in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 
           i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen und 
           Institutionen sowie für den Widerruf und den Nachweis einer 
           solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die 
           Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall 
           rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder 
           Institution über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung 
           abzustimmen. 
 
 
           Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der 
           Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
           Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu 
           bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft 
           benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen 
           möchten, müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung 
           anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
           vorstehenden Bestimmungen führen. Die von der Gesellschaft 
           benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall 
           ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen 
           des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten 
           Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ein 
           Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der 
           Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wird jeder 
           Eintrittskarte beigefügt. Dieses steht auch unter 
           www.deutsche-beteiligung.de/hauptversammlung zum Download zur 
           Verfügung. Vollmachten und Weisungen an die von der 
           Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der 
           Gesellschaft ebenfalls in Textform übermittelt werden. 
 
 
           Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten 
           Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
           bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen 
           Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen 
           spätestens bis Mittwoch, den 28. März 2012, 24:00 Uhr 
           (Eingang), postalisch, per Telefax oder per E-Mail an folgende 
           Adresse zu übermitteln: 
 
 
                        Deutsche Beteiligungs AG 
                    c/o Computershare HV-Services AG 
                            Prannerstraße 8 
                             80333 München 
 
                    Telefax: +49 (0) 89 309037-4675 
          E-Mail: deutsche-beteiligung-HV2012@computershare.de 
 
 
           Darüber hinaus bieten wir Aktionären, die sich fristgerecht 
           zur Hauptversammlung angemeldet, den Nachweis des 
           Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen geführt 
           haben und zur Hauptversammlung erschienen sind, an, die von 
           der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der 
           Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu 
           bevollmächtigen. 
 
 
           Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
           zur Stimmrechtsvertretung werden den Aktionären zusammen mit 
           der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen sind 
           auch im Internet unter 
           www.deutsche-beteiligung.de/hauptversammlung einsehbar. 
 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
           Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 
           Abs. 2 AktG 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
           Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR 
           erreichen ('Quorum'), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
           verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
           bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
           Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen 
           ist schriftlich an den Vorstand (Deutsche Beteiligungs AG, 
           Vorstand, Börsenstraße 1, 60313 Frankfurt am Main) zu richten 
           und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
           Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der 
           Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis 
 
 
          Montag, den 27. Februar 2012, 24:00 Uhr, 
 
 
           zugehen. Im Übrigen wird auf die Voraussetzungen des § 122 
           Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 AktG und §§ 142 Abs. 2 Satz 2 
           sowie 70 AktG verwiesen. 
 
 
           Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
           nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
 
           Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag 
           von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt 
           der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl 
           von Abschlussprüfern machen. Die Gesellschaft macht gemäß § 
           126 Abs. 1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des 
           Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
           Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.deutsche-beteiligung.de/hauptversammlung zugänglich, wenn 
           ihr die Gegenanträge mit einer Begründung mindestens 14 Tage 
           vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung 
           und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also 
           spätestens bis 
 
 
          Mittwoch, den 14. März 2012, 24:00 Uhr, 
 
 
           unter der nachstehend angegebenen Adresse zugegangen sind: 
 
 
                      Deutsche Beteiligungs AG 
                           Börsenstraße 1 
                      60313 Frankfurt am Main 
 
              Telefax: +49 (0) 69 95787-199 oder -391 
          E-Mail: hauptversammlung@deutsche-beteiligung.de 
 
 
           Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. 
           Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern 
           gelten die vorstehenden Regelungen gemäß § 127 AktG sinngemäß. 
           Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet 
           zu werden. 
 
 
           Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags kann die 
           Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten 
           Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu einem 
           gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung 
           führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags (oder eines 
           Wahlvorschlags, wenn dieser begründet wird) braucht nicht 
           zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 
           5.000 Zeichen umfasst. Eine Veröffentlichung von 
           Wahlvorschlägen von Aktionären kann außer in den in § 126 Abs. 
           2 AktG genannten Fällen auch dann unterbleiben, wenn der 
           Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des 
           vorgeschlagenen Kandidaten enthält. 
 
 
           Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und 
           Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab 
           fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung 
           nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt 
           bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, 
           während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen 
           Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne 
           vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt 
           unberührt. 
 
 
           Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
 
           Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf ein in der 
           Hauptversammlung mündlich gestelltes Verlangen in der 
           Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten 
           der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
           Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. 
           Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen 
           und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
           verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und 
           der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 08, 2012 09:14 ET (14:14 GMT)

Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung auch der 
           Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden. 
 
 
           Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus 
           den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil 
           die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer 
           Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem 
           verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil 
           zuzufügen. Nach § 16 Abs. 3 der Satzung kann der 
           Versammlungsleiter neben dem Rede- auch das Fragerecht der 
           Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er kann 
           insbesondere zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres 
           Verlaufs einen zeitlichen Rahmen für den ganzen 
           Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte 
           oder für den einzelnen Redner oder Fragesteller festsetzen. 
 
 
   Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite 
   der Gesellschaft 
 
           Den Aktionären sind die Informationen nach § 124a 
           AktG zur Hauptversammlung auf der Internetseite der 
           Gesellschaft unter 
           www.deutsche-beteiligung.de/hauptversammlung zugänglich. 
           Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 
           § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden 
           sich ebenfalls unter 
           www.deutsche-beteiligung.de/hauptversammlung. 
 
 
   Übertragung der Hauptversammlung 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung gemäß der 
           Ermächtigung in § 16 Abs. 4 unserer Satzung vollständig in Ton 
           und Bild im Internet zu übertragen und so öffentlich zu 
           machen. 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
           Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 
           Zeitpunkt der Einberufung 48.533.334,20 EUR und ist in 
           13.676.359 Aktien eingeteilt, die alle in gleichem Umfang 
           stimm- und dividendenberechtigt sind. Die Gesamtzahl der 
           Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
           Hauptversammlung beträgt damit 13.676.359. 
 
 
   Frankfurt am Main, im Februar 2012 
 
   Deutsche Beteiligungs AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
08.02.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Deutsche Beteiligungs AG 
                Börsenstraße 1 
                60313 Frankfurt am Main 
                Deutschland 
Telefon:        +49 69 95787-01 
Fax:            +49 69 95787-391 
E-Mail:         hauptversammlung@deutsche-beteiligung.de 
Internet:       http://www.deutsche-beteiligung.de/hauptversammlung 
ISIN:           DE0005508105 
WKN:            550 810 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Frankfurt am Main, Berlin-Bremen, 
                Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
155901 08.02.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

February 08, 2012 09:14 ET (14:14 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Software-Rebound Fahrt aufnimmt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.