Zürich (ots) - Die amerikanischen Ermittler griffen für ihre
Ermittlungen gegen Schweizer Banken wie Wegelin, Julius Bär oder
Basler Kantonalbank nicht nur auf Selbstanzeigen von US-Steuersündern
zu. Vielmehr wussten die Behörden auch aus den Dossiers der UBS,
welche Finanzinstitute Kunden der Schweizer Grossbank übernommen
hatten.
Dokumente, die der «Handelszeitung» vorliegen, zeigen, dass bei
geschlossenen Konten die UBS-Dossiers jeweils die Angabe enthielten,
an welches Institut die Gelder überwiesen worden waren. Die
US-Behörden verpflichteten die Grossbank zu diesen Informationen im
Amtshilfeverfahren.
Die UBS bestätigt das: «Sowohl unter der Verfügung der Finma als
auch gemäss der Amtshilfeverfügung war die UBS angewiesen, den
Schweizer Behörden auch die Korrespondenz mit dem Kunden und die
Schliessungsinstruktionen zu liefern», sagt UBS-Sprecher Serge
Steiner. Die Behörden leiteten diese Informationen an die USA weiter.
Bislang war nicht bekannt, dass die UBS diese sensiblen Daten
weitergegeben hatte. Ex-Chef Oswald Grübel hatte erst kürzlich in
einem Interview gesagt, er wisse nichts von einer solchen Information
an die US-Behörden.
Finma und Bundesrat hatten 2009 für die Finma die Kohlen aus dem
Feuer geholt: Die Finma übernahm die Herausgabe von 250
UBS-Kundendossiers an das US-Justizdepartement, der Bundesrat schuf
einen Staatsvertrag, der die Amtshilfe in 4450 Fällen möglich machte.
Die Schweizer Behörden hatten damals befürchtet, dass ansonsten eine
existenzgefährdende Strafklage gegen die UBS gedroht hätte. Daran
hält UBS-Chefjurist Markus Diethelm heute noch fest: «Wir hatten
eindeutige Anhaltspunkte dafür, dass eine Anklage der Bank durch das
US Justizdepartements unmittelbar bevorstand», sagt er gegenüber der
«Handelszeitung».
Originaltext: Handelszeitung
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/pm/100009535
Medienmappe via RSS : http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100009535.rss2
Kontakt:
Mehr Informationen erhalten Sie unter der Nummer 043 444 59 00.
Ermittlungen gegen Schweizer Banken wie Wegelin, Julius Bär oder
Basler Kantonalbank nicht nur auf Selbstanzeigen von US-Steuersündern
zu. Vielmehr wussten die Behörden auch aus den Dossiers der UBS,
welche Finanzinstitute Kunden der Schweizer Grossbank übernommen
hatten.
Dokumente, die der «Handelszeitung» vorliegen, zeigen, dass bei
geschlossenen Konten die UBS-Dossiers jeweils die Angabe enthielten,
an welches Institut die Gelder überwiesen worden waren. Die
US-Behörden verpflichteten die Grossbank zu diesen Informationen im
Amtshilfeverfahren.
Die UBS bestätigt das: «Sowohl unter der Verfügung der Finma als
auch gemäss der Amtshilfeverfügung war die UBS angewiesen, den
Schweizer Behörden auch die Korrespondenz mit dem Kunden und die
Schliessungsinstruktionen zu liefern», sagt UBS-Sprecher Serge
Steiner. Die Behörden leiteten diese Informationen an die USA weiter.
Bislang war nicht bekannt, dass die UBS diese sensiblen Daten
weitergegeben hatte. Ex-Chef Oswald Grübel hatte erst kürzlich in
einem Interview gesagt, er wisse nichts von einer solchen Information
an die US-Behörden.
Finma und Bundesrat hatten 2009 für die Finma die Kohlen aus dem
Feuer geholt: Die Finma übernahm die Herausgabe von 250
UBS-Kundendossiers an das US-Justizdepartement, der Bundesrat schuf
einen Staatsvertrag, der die Amtshilfe in 4450 Fällen möglich machte.
Die Schweizer Behörden hatten damals befürchtet, dass ansonsten eine
existenzgefährdende Strafklage gegen die UBS gedroht hätte. Daran
hält UBS-Chefjurist Markus Diethelm heute noch fest: «Wir hatten
eindeutige Anhaltspunkte dafür, dass eine Anklage der Bank durch das
US Justizdepartements unmittelbar bevorstand», sagt er gegenüber der
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