Eine Entscheidung über Kreditausfallversicherun gen auf griechische Anleihen naht: Am morgigen Donnerstag um 12.00 Uhr soll bekanntgegeben werden, ob Investoren, die sich gegen Verluste abgesichert haben, mit Entschädigungen rechnen können. Das hat die mit der Klärung des Falls beauftragte International Swaps and Derivatives Association (ISDA) auf ihrer Internetseite angekündigt.
Es geht um die Frage, ob die Sonderstellung der Europäischen Zentralbank (EZB) beim griechischen Schuldenschnitt und rückwirkende Umschuldungsklauseln griechischer Bonds die sogenannten "Credit Default Swaps" (CDS) auslösen könnten.
Hintergrund: In der vergangenen Woche hat Athen ein Gesetz verabschiedet, das die Möglichkeit eröffnet, alte Anleihen rückwirkend mit Umschuldungsklauseln auszustatten. Auf diese Weise könnte eine Minderheit von Investoren zum Forderungsverzicht gezwungen werden, sofern mindestens zwei Drittel sich freiwillig daran beteiligen.
Um sich vor einem eventuellen zwangsweisen Schuldenschnitt zu schützen, erhalten die Notenbanken der Eurozone neue Anleihen mit geänderten Wertpapierkennnummern. Dadurch werden sie quasi in den Status vorrangiger Gläubiger gegenüber privaten Investoren erhoben. Die ISDA - ein Branchenverband, indem sowohl Investoren als auch Emittenten organisiert sind - muss nun entscheiden, ob dies ausreicht, um CDS fällig werden zu lassen. Die Organisation hat bereits angekündigt, dass die bloße Option, Gläubiger zum Schuldenschnitt zu zwingen, noch nicht zum Kreditereignis führen muss./hbr/bgf
AXC0235 2012-02-29/15:29
