DJ DGAP-HV: KPS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.03.2012 in M,O,C, München, Lilienthalallee 40, 80939 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: KPS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
KPS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
23.03.2012 in M,O,C, München, Lilienthalallee 40, 80939 München mit
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
13.02.2012 / 15:08
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KPS AG
München
WKN A1A6V4
ISIN DE000A1A6V48
Einladung
Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am
Freitag, 23. März 2012, um 10.00 Uhr
im
M,O,C, München
Lilienthalallee 40, 80939 München
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
der KPS AG, München.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts
für die KPS AG einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB zum 30. September 2011
sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
für die KPS AG zum 30. September 2011 einschließlich des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB zum 30.
September 2011 sowie Vorlage der Berichts des Aufsichtsrats und des
Corporate Governance Berichts für das Geschäftsjahr 2010/11.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der KPS AG.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der KPS AG
aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2010/11 in Höhe von Euro
4.826.542,75 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,09 je Aktie für Euro
das abgelaufene Geschäftsjahr 2010/11 2.919.661,74
Vortrag auf neue Rechnung Euro
1.906.881,01
Dieser Gewinnverwendungsbeschluss berücksichtigt, dass die von der
Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien
gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung waren dies 301.845 Stück. Sollte sich
die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2010/11
dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung ändern,
wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine
Dividende von Euro 0,09 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2010/11.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes
personenbezogen, das heißt im Wege der Einzelentlastung, für das
Geschäftsjahr 2010/11 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010/11.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrates personenbezogen, das heißt im Wege der
Einzelentlastung, für das Geschäftsjahr 2010/11 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/12.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Rupp & Epple GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg, wird
zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2011/12 sowie zur prüferischen Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2011/12, sofern dieser
einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird, gewählt.
6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
Die Regelungen zum bedingten Kapital in § 5 Abs. 5 der Satzung
bezüglich des bedingten Kapitals 2004/I ist mittlerweile obsolet
geworden, weil alle ausgegebenen Optionsrechte aus dem
Aktienoptionsplan 2004, für deren Sicherung das bedingte Kapital
2004/I geschaffen war, erloschen sind. § 5 Abs. 5 der Satzung soll
daher aufgehoben werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 5 Abs. 5, der das bedingte Kapital 2004/I enthält, wird ersatzlos
gestrichen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung eingeteilt in 32.742.531 Stückaktien mit ebenso
vielen Stimm- und Teilnahmerechten. Von diesen Stimmrechten sind zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 301.845 Aktien nicht
stimmberechtigt, weil die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt 301.845
eigene Aktien hält, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen. Es
bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der
Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und
rechtzeitig angemeldet sind. Umschreibungen im Aktienregister finden
gemäß § 15 der Satzung der Gesellschaft in dem Zeitraum vom
Anmeldeschluss (17. März 2012, 00:00 Uhr) bis einschließlich dem Tag
der Hauptversammlung (23. März 2012, 24:00 Uhr), nicht statt.
Die Anmeldung hat unter der folgenden Adresse
KPS AG
c/o Computershare HV-Services AG
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax: +49 (0) 89-30 90 374 675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
spätestens bis zum Ablauf des 16. März 2012 (24:00 Uhr) bei der
Gesellschaft einzugehen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen, rechtzeitig angemeldet
sind und nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten,
können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. In
diesem Fall müssen die Aktionäre eine ordnungsgemäße Vollmacht
erteilen. Dabei ist Folgendes zu beachten:
* Die Vollmacht ist grundsätzlich in Textform (§ 126b
BGB) zu erteilen. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht
und für den Nachweis der Vollmachterteilung. Der Widerruf kann
auch durch persönliches Erscheinen des Vollmachtgebers zur
Hauptversammlung erfolgen. Vollmachterteilung, deren Widerruf
und der Nachweis der Vollmachterteilung können auch in
elektronischer Form erfolgen. Die Vollmachterteilung, deren
Widerruf oder der Nachweis erfolgen unter folgender Adresse:
KPS AG
c/o Computershare HV-Services AG
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax: +49 (0) 89-30 90 374 675
E-Mail: KPS-HV2012@computershare.de
* Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere in § 135 AktG Abs. 8 AktG oder in § 135 Abs.
10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG genannte Person
oder Institution bevollmächtigt, besteht kein gesetzliches
Formerfordernis, es gelten vielmehr die Bestimmungen des § 135
AktG. Danach gilt insbesondere, dass dieser Personenkreis das
Stimmrecht nur aufgrund ausdrücklicher Bevollmächtigung
ausüben darf. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die
zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen
können und eigene Regelungen für die Vollmachterteilung
vorsehen können, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG die
Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
* Die Bevollmächtigung kann mit dem im Anmeldebogen
enthaltenen Vollmachtsformular, dem in der Eintrittskarte
enthaltenen Vollmachtsformular oder auf beliebige andere in
Textform gefasste Art erfolgen.
* Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person,
ist die Gesellschaft gem. § 134 Abs. 3 S. 2 AktG berechtigt,
eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen.
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte,
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Diese
Vollmachten sind in der oben genannten Textform oder in elektronischer
Form zu erteilen. Soweit von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem
Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne
diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Einzelheiten dazu
ergeben sich aus den Unterlagen, die den im Aktienregister
eingetragenen Aktionären zugesandt werden und auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
http://www.kps-consulting.com/meta-nav/investor-relations/hauptversammlung/ordentliche-hauptversammlung-2012/
zur Verfügung gestellt sind.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
können unter der Adresse
KPS AG
c/o Computershare HV-Services AG
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax: +49 (0) 89-30 90 374 675
E-Mail: KPS-HV2012@computershare.de
* per Post bis zum 20. März 2012 (24:00 Uhr)
* per Telefax oder per E-Mail bis zum 23. März 2012
(08:00 Uhr)
erteilt, geändert oder widerrufen werden. In allen diesen Fällen ist
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
February 13, 2012 09:08 ET (14:08 GMT)
der Eingang bei der KPS AG entscheidend.
Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Beiträge zu
Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen
entgegennehmen und sie auch nicht für die Abstimmung über Anträge zur
Verfügung stehen, zu denen es keine mit dieser Einladung oder später
bekannt gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat gibt.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1,
§ 127, § 131 Abs. 1 AktG
Anfragen, Anträge Wahlvorschläge und Auskunftsverlangen
Anträge (einschließlich Gegenanträgen,
Tagesordnungsergänzungsverlangen und Wahlvorschlägen) und Anfragen
bitten wir ausschließlich an die
KPS AG
Investor Relations
Beta-Straße 10h
85774 Unterföhring/München
zu richten. Gegenanträge, Wahlvorschläge und Anfragen können auch an
die Fax-Nr. 089 / 35631 - 3201 gerichtet werden.
Tagesordnungsergänzungsverlangen gem. § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000,00
EURO erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den
Vorstand der KPS AG zu richten und muss der Gesellschaft bis
spätestens zum Ablauf des 21. Februar 2012 (24:00 Uhr) zugehen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gem. §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten
der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen
mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und
sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind
ausschließlich an die oben genannte Adresse zu richten. Dabei werden
die bis zum Ablauf des 08. März 2012 (24:00 Uhr) bei der oben
genannten Adresse eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den
Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt.
Auskunftsrecht gem. § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die
rechtlichen oder geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der
Tagesordnung erforderlich ist.
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.kps-consulting.com unter
Investor Relations, dort unter
http://www.kps-consulting.com/meta-nav/investor-relations/hauptversammlung/ordentliche-hauptversammlung-2012/
in den 'Erläuterungen für die Aktionäre' zu finden.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Die in § 124a AktG genannten Unterlagen und Informationen werden
alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.kps-consulting.com unter
Investor Relations, dort unter
http://www.kps-consulting.com/meta-nav/investor-relations/hauptversammlung/ordentliche-hauptversammlung-2012/
zugänglich gemacht.
Der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für die KPS AG
einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben
nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB zum 30. September 2011 und der
gebilligte Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht für die KPS
AG zum 30. September 2011 einschließlich des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB zum 30. September 2011
sowie der Bericht des Aufsichtsrats, der Corporate Governance für das
Geschäftsjahr 2010/11 sind ab dem Tag der Bekanntmachung der
Einberufung der Hauptversammlung unter der Internetadresse
www.kps-consulting.com unter Investor Relations, dort unter
http://www.kps-consulting.com/meta-nav/investor-relations/hauptversammlung/ordentliche-hauptversammlung-2012/
zugänglich. Sie werden den Aktionären auf Verlangen kostenlos und
unverzüglich zugesandt.
München, im Februar 2012
KPS AG
Der Vorstand
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13.02.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: KPS AG
Betastraße 10 H
85774 Unterföhring
Deutschland
Telefon: +49 89 35631-3434
Fax: +49 89 35631-3201
E-Mail: michaela.mahr@kps-consulting.com
Internet: http://www.kps-consulting.com
ISIN: DE000A1A6V48
WKN: A1A6V4
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