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DGAP-HV: KPS AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-

DJ DGAP-HV: KPS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.03.2012 in M,O,C, München, Lilienthalallee 40, 80939 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: KPS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
KPS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.03.2012 in M,O,C, München, Lilienthalallee 40, 80939 München mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
13.02.2012 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   KPS AG 
 
   München 
 
   WKN A1A6V4 
   ISIN DE000A1A6V48 
 
 
   Einladung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am 
 
   Freitag, 23. März 2012, um 10.00 Uhr 
 
   im 
   M,O,C, München 
   Lilienthalallee 40, 80939 München 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
   der KPS AG, München. 
 
   Tagesordnung 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts 
   für die KPS AG einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands 
   zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB zum 30. September 2011 
   sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts 
   für die KPS AG zum 30. September 2011 einschließlich des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB zum 30. 
   September 2011 sowie Vorlage der Berichts des Aufsichtsrats und des 
   Corporate Governance Berichts für das Geschäftsjahr 2010/11. 
 
   2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der KPS AG. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der KPS AG 
   aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2010/11 in Höhe von Euro 
   4.826.542,75 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,09 je Aktie für            Euro 
   das abgelaufene Geschäftsjahr 2010/11                      2.919.661,74 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                                          Euro 
                                                              1.906.881,01 
 
   Dieser Gewinnverwendungsbeschluss berücksichtigt, dass die von der 
   Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien 
   gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung waren dies 301.845 Stück. Sollte sich 
   die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2010/11 
   dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung ändern, 
   wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine 
   Dividende von Euro 0,09 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. 
 
   3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes 
   für das Geschäftsjahr 2010/11. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes 
   personenbezogen, das heißt im Wege der Einzelentlastung, für das 
   Geschäftsjahr 2010/11 Entlastung zu erteilen. 
 
   4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010/11. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrates personenbezogen, das heißt im Wege der 
   Einzelentlastung, für das Geschäftsjahr 2010/11 Entlastung zu 
   erteilen. 
 
   5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/12. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Die Rupp & Epple GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg, wird 
   zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2011/12 sowie zur prüferischen Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2011/12, sofern dieser 
   einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird, gewählt. 
 
   6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung 
 
   Die Regelungen zum bedingten Kapital in § 5 Abs. 5 der Satzung 
   bezüglich des bedingten Kapitals 2004/I ist mittlerweile obsolet 
   geworden, weil alle ausgegebenen Optionsrechte aus dem 
   Aktienoptionsplan 2004, für deren Sicherung das bedingte Kapital 
   2004/I geschaffen war, erloschen sind. § 5 Abs. 5 der Satzung soll 
   daher aufgehoben werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   § 5 Abs. 5, der das bedingte Kapital 2004/I enthält, wird ersatzlos 
   gestrichen. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung eingeteilt in 32.742.531 Stückaktien mit ebenso 
   vielen Stimm- und Teilnahmerechten. Von diesen Stimmrechten sind zum 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 301.845 Aktien nicht 
   stimmberechtigt, weil die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt 301.845 
   eigene Aktien hält, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen. Es 
   bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der 
   Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und 
   rechtzeitig angemeldet sind. Umschreibungen im Aktienregister finden 
   gemäß § 15 der Satzung der Gesellschaft in dem Zeitraum vom 
   Anmeldeschluss (17. März 2012, 00:00 Uhr) bis einschließlich dem Tag 
   der Hauptversammlung (23. März 2012, 24:00 Uhr), nicht statt. 
 
   Die Anmeldung hat unter der folgenden Adresse 
 
   KPS AG 
   c/o Computershare HV-Services AG 
   Prannerstraße 8 
   80333 München 
   Telefax: +49 (0) 89-30 90 374 675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   spätestens bis zum Ablauf des 16. März 2012 (24:00 Uhr) bei der 
   Gesellschaft einzugehen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen, rechtzeitig angemeldet 
   sind und nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, 
   können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein 
   Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. In 
   diesem Fall müssen die Aktionäre eine ordnungsgemäße Vollmacht 
   erteilen. Dabei ist Folgendes zu beachten: 
 
     *     Die Vollmacht ist grundsätzlich in Textform (§ 126b 
           BGB) zu erteilen. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht 
           und für den Nachweis der Vollmachterteilung. Der Widerruf kann 
           auch durch persönliches Erscheinen des Vollmachtgebers zur 
           Hauptversammlung erfolgen. Vollmachterteilung, deren Widerruf 
           und der Nachweis der Vollmachterteilung können auch in 
           elektronischer Form erfolgen. Die Vollmachterteilung, deren 
           Widerruf oder der Nachweis erfolgen unter folgender Adresse: 
 
 
           KPS AG 
           c/o Computershare HV-Services AG 
           Prannerstraße 8 
           80333 München 
           Telefax: +49 (0) 89-30 90 374 675 
           E-Mail: KPS-HV2012@computershare.de 
 
 
     *     Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
           oder eine andere in § 135 AktG Abs. 8 AktG oder in § 135 Abs. 
           10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG genannte Person 
           oder Institution bevollmächtigt, besteht kein gesetzliches 
           Formerfordernis, es gelten vielmehr die Bestimmungen des § 135 
           AktG. Danach gilt insbesondere, dass dieser Personenkreis das 
           Stimmrecht nur aufgrund ausdrücklicher Bevollmächtigung 
           ausüben darf. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die 
           zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen 
           möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen 
           können und eigene Regelungen für die Vollmachterteilung 
           vorsehen können, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG die 
           Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. 
 
 
     *     Die Bevollmächtigung kann mit dem im Anmeldebogen 
           enthaltenen Vollmachtsformular, dem in der Eintrittskarte 
           enthaltenen Vollmachtsformular oder auf beliebige andere in 
           Textform gefasste Art erfolgen. 
 
 
     *     Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, 
           ist die Gesellschaft gem. § 134 Abs. 3 S. 2 AktG berechtigt, 
           eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen. 
 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, 
   weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Diese 
   Vollmachten sind in der oben genannten Textform oder in elektronischer 
   Form zu erteilen. Soweit von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem 
   Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne 
   diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter 
   sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Einzelheiten dazu 
   ergeben sich aus den Unterlagen, die den im Aktienregister 
   eingetragenen Aktionären zugesandt werden und auf der Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
 
   http://www.kps-consulting.com/meta-nav/investor-relations/hauptversammlung/ordentliche-hauptversammlung-2012/ 
   zur Verfügung gestellt sind. 
 
   Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   können unter der Adresse 
 
   KPS AG 
   c/o Computershare HV-Services AG 
   Prannerstraße 8 
   80333 München 
   Telefax: +49 (0) 89-30 90 374 675 
   E-Mail: KPS-HV2012@computershare.de 
 
     *     per Post bis zum 20. März 2012 (24:00 Uhr) 
 
 
     *     per Telefax oder per E-Mail bis zum 23. März 2012 
           (08:00 Uhr) 
 
 
   erteilt, geändert oder widerrufen werden. In allen diesen Fällen ist 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 13, 2012 09:08 ET (14:08 GMT)

der Eingang bei der KPS AG entscheidend. 
 
   Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Beiträge zu 
   Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen 
   entgegennehmen und sie auch nicht für die Abstimmung über Anträge zur 
   Verfügung stehen, zu denen es keine mit dieser Einladung oder später 
   bekannt gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat gibt. 
 
   Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, 
   § 127, § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Anfragen, Anträge Wahlvorschläge und Auskunftsverlangen 
 
   Anträge (einschließlich Gegenanträgen, 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen und Wahlvorschlägen) und Anfragen 
   bitten wir ausschließlich an die 
 
   KPS AG 
 
   Investor Relations 
   Beta-Straße 10h 
   85774 Unterföhring/München 
 
   zu richten. Gegenanträge, Wahlvorschläge und Anfragen können auch an 
   die Fax-Nr. 089 / 35631 - 3201 gerichtet werden. 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen gem. § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000,00 
   EURO erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, 
   dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
   werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den 
   Vorstand der KPS AG zu richten und muss der Gesellschaft bis 
   spätestens zum Ablauf des 21. Februar 2012 (24:00 Uhr) zugehen. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge gem. §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
   Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
   Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten 
   der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen 
   mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und 
   sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind 
   ausschließlich an die oben genannte Adresse zu richten. Dabei werden 
   die bis zum Ablauf des 08. März 2012 (24:00 Uhr) bei der oben 
   genannten Adresse eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den 
   Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. 
 
   Auskunftsrecht gem. § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die 
   rechtlichen oder geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
   verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der 
   Tagesordnung erforderlich ist. 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten sind auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter www.kps-consulting.com unter 
   Investor Relations, dort unter 
 
   http://www.kps-consulting.com/meta-nav/investor-relations/hauptversammlung/ordentliche-hauptversammlung-2012/ 
   in den 'Erläuterungen für die Aktionäre' zu finden. 
 
   Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
   Die in § 124a AktG genannten Unterlagen und Informationen werden 
   alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter www.kps-consulting.com unter 
   Investor Relations, dort unter 
 
   http://www.kps-consulting.com/meta-nav/investor-relations/hauptversammlung/ordentliche-hauptversammlung-2012/ 
   zugänglich gemacht. 
 
   Der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für die KPS AG 
   einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben 
   nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB zum 30. September 2011 und der 
   gebilligte Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht für die KPS 
   AG zum 30. September 2011 einschließlich des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB zum 30. September 2011 
   sowie der Bericht des Aufsichtsrats, der Corporate Governance für das 
   Geschäftsjahr 2010/11 sind ab dem Tag der Bekanntmachung der 
   Einberufung der Hauptversammlung unter der Internetadresse 
   www.kps-consulting.com unter Investor Relations, dort unter 
 
   http://www.kps-consulting.com/meta-nav/investor-relations/hauptversammlung/ordentliche-hauptversammlung-2012/ 
   zugänglich. Sie werden den Aktionären auf Verlangen kostenlos und 
   unverzüglich zugesandt. 
 
   München, im Februar 2012 
 
   KPS AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
13.02.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    KPS AG 
                Betastraße 10 H 
                85774 Unterföhring 
                Deutschland 
Telefon:        +49 89 35631-3434 
Fax:            +49 89 35631-3201 
E-Mail:         michaela.mahr@kps-consulting.com 
Internet:       http://www.kps-consulting.com 
ISIN:           DE000A1A6V48 
WKN:            A1A6V4 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
156504 13.02.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

February 13, 2012 09:08 ET (14:08 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.