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DGAP-HV: MME MOVIEMENT AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: MME MOVIEMENT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.04.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: MME MOVIEMENT AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
MME MOVIEMENT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 18.04.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
08.03.2012 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   MME MOVIEMENT AG 
 
   Berlin 
 
   ISIN: DE 000 5761159 
   (WKN: 576 115) 
 
 
   EINLADUNG zur ordentlichen Hauptversammlung 
   am Mittwoch, 18. April 2012, 12.00 Uhr 
   im Konferenzzentrum des Sheraton München Arabellapark Hotel, 
   Arabellastraße 5, 81925 München 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. August 2011 mit dem 
           Lagebericht und dem Konzernlagebericht des Vorstands, dem 
           Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 (1. 
           September 2010 bis 31. August 2011) und dem erläuternden 
           Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 
           Abs. 4 HGB 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und Konzernabschluss gemäß den §§ 172, 173 
           AktG am 14. Dezember 2011 gebilligt und den Jahresabschluss 
           damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem 
           Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen. 
 
 
           Die vorstehend genannten Unterlagen werden in der 
           Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen und 
           sind im Internet unter 
           www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/ 
           veröffentlicht. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Der Jahresabschluss der MME MOVIEMENT AG zum 31. August 2011 
           weist aufgrund eines Gewinnvortrags aus der Zeit vor 
           Wirksamwerden des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages 
           mit der All3Media Deutschland GmbH einen Bilanzgewinn von EUR 
           8.635.646,48 aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
           Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010/2011 in Höhe von EUR 
           8.635.646,48 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2010/2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands im Geschäftsjahr 2010/2011 für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2010/2011 für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum 
           Abschlussprüfer der MME MOVIEMENT AG und des Konzerns für das 
           am 1. September 2011 begonnene und am 31. August 2012 endende 
           Geschäftsjahr zu wählen. 
 
 
   Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen 
 
   Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machenden Unterlagen und die weiteren in § 124a AktG 
   genannten Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind 
   ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
   www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/ 
   zugänglich. 
 
   Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und 
   veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und 
   Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben 
   genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Unter dieser 
   Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch die 
   Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die 
   Gesellschaft über ein Grundkapital von EUR 11.180.909,00; es ist 
   eingeteilt in 11.180.909 nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen 
   Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Jede Aktie gewährt eine 
   Stimme. Somit beträgt die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung 11.180.909. Die Gesellschaft hält im 
   Zeitpunkt der Einberufung 1.895 eigene Aktien, aus denen ihr keine 
   Stimmrechte zustehen. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 
   3 AktG und dessen Bedeutung) 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft 
   unter der nachfolgend genannten Adresse in Textform (§ 126b BGB) 
   anmelden und der Gesellschaft unter dieser Adresse als 
   Berechtigungsnachweis einen von ihrem depotführenden Institut in 
   Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten 
   Nachweis über den Anteilsbesitz übermitteln: 
 
   MME MOVIEMENT AG 
   c/o UniCredit Bank AG 
   CBS40GM 
   80311 München 
   Fax: +49 (0) 89 5400-2519 
   E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de 
 
   Der Nachweis über den Anteilsbesitz muss sich auf den Anteilsbesitz zu 
   Beginn des 28. März 2012 (0:00 Uhr) beziehen. Anmeldung und Nachweis 
   müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 11. April 2012 
   (24:00 Uhr) zugehen. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Gesellschaft ist 
   berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des 
   Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird der 
   Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die 
   Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst 
   sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
   den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
   Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
   werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und 
   stimmberechtigt, soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär 
   bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für den Anspruch auf Zahlung der 
   Ausgleichszahlung aufgrund des von der MME MOVIEMENT AG mit der 
   ALL3MEDIA Deutschland GmbH abgeschlossenen Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrags gemäß § 304 AktG. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des 
   Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären bzw. den 
   von ihnen benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle 
   Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung zugesandt. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der 
   Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut, 
   eine Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter oder einen Dritten ausüben lassen. Auch in diesen 
   Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein 
   Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen 
   erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann 
   die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 
   3 Satz 3 AktG der Textform. Für den Fall, dass ein Kreditinstitut, 
   eine Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 
   und 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt 
   werden soll, sehen § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG und die Satzung kein 
   Textformerfordernis vor. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen 
   die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise 
   eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG 
   die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich 
   daher in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über eine 
   mögliche Form der Vollmacht ab. Die Erteilung der Vollmacht kann 
   gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft 
   erfolgen. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung bedarf der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 08, 2012 09:10 ET (14:10 GMT)

Textform und kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am 
   Tag der Hauptversammlung den Nachweis an der Einlasskontrolle 
   vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post oder Fax 
   werden die Aktionäre bzw. die Bevollmächtigten gebeten, die oben 
   genannte Anmeldeadresse zu verwenden. Als elektronischen 
   Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den Nachweis der 
   Bevollmächtigung per E-Mail an die E-Mail-Adresse 
   hauptversammlungen@unicreditgroup.de zu übersenden. Vorstehende 
   Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der 
   Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll, 
   ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt 
   sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten 
   Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der 
   Gesellschaft gegenüber erklärt werden. Der Nachweis einer in bzw. 
   während der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung kann dadurch 
   geführt werden, dass der Aktionär den Nachweis an der 
   Ausgangskontrolle vorweist. 
 
   Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, 
   zur Erteilung der Vollmacht ein Formular zu verwenden, welches die 
   Gesellschaft hierfür bereitstellt. Ein Formular befindet sich auf der 
   Rückseite der Eintrittskarte, welche den ordnungsgemäß angemeldeten 
   Personen zugesandt wird. Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular 
   auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/ 
   heruntergeladen werden. 
 
   Wir bieten unseren Aktionären auch in diesem Jahr an, von der 
   Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits 
   vor der Hauptversammlung zur Ausübung ihres Stimmrechts zu 
   bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen 
   hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Zusammen mit der 
   Eintrittskarte wird den Aktionären ein Formular, welches zur 
   Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und zur Erteilung von 
   Weisungen verwendet werden kann, übersandt. Um den rechtzeitigen 
   Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung 
   möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen. Soweit von der 
   Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, 
   müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts 
   erteilt werden. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen werden die 
   Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. 
 
   Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre 
   zusammen mit ihrer Eintrittskarte übersandt. Entsprechende 
   Informationen sind auch im Internet unter 
   www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/ 
   einsehbar. 
 
   Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 
   127, 131 Abs. 1 AktG 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 
   500.000,00 erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), können gemäß § 
   122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
   gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller 
   haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag 
   der Hauptversammlung (also mindestens seit dem 18. Januar 2012, 0.00 
   Uhr) Inhaber der Aktien sind. 
 
   Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu 
   richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 18. 
   März 2012 (24.00 Uhr) zugehen. Aktionäre werden gebeten, für ein 
   entsprechendes Verlangen die folgende Adresse zu verwenden: 
 
   MME MOVIEMENT AG 
   Vorstandssekretariat 
   z. Hd. Frau Isabel Menke 
   Residenzstraße 18 
   80333 München 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - 
   unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen 
   Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zugeleitet, bei 
   denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   Internetadresse 
   www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/ bekannt 
   gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
   Aktionäre können Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und 
   Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten stellen sowie 
   Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers machen. Gegenanträge 
   müssen mit einer Begründung versehen sein; bei Wahlvorschlägen bedarf 
   es einer Begründung nicht. Gegenanträge zur Tagesordnung und 
   Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten: 
 
   MME MOVIEMENT AG 
   Vorstandssekretariat 
   z. Hd. Frau Isabel Menke 
   Residenzstraße 18 
   80333 München 
   Fax: +49 (0) 89 24 20 73-25 
   E-Mail: imenke@moviement.de 
 
   Bis spätestens zum Ablauf des 3. April 2012 (24.00 Uhr) unter der 
   vorgenannten Adresse bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs und - 
   bei Anträgen - einer Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang auf 
   der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/ 
   zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden 
   ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
   verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in 
   den Konzernbereich einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der 
   Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu 
   stellen. 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 
   Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/. 
 
   Berlin, im Februar 2012 
 
   MME MOVIEMENT AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
08.03.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    MME MOVIEMENT AG 
                Gotzkowskystraße 20-21 
                10555 Berlin 
                Deutschland 
E-Mail:         imenke@mmemoviement.de 
Internet:       http://www.mmemoviement.de 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
159897 08.03.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 08, 2012 09:10 ET (14:10 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.