DJ DGAP-HV: MME MOVIEMENT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.04.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: MME MOVIEMENT AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
MME MOVIEMENT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 18.04.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
08.03.2012 / 15:09
=--------------------------------------------------------------------
MME MOVIEMENT AG
Berlin
ISIN: DE 000 5761159
(WKN: 576 115)
EINLADUNG zur ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, 18. April 2012, 12.00 Uhr
im Konferenzzentrum des Sheraton München Arabellapark Hotel,
Arabellastraße 5, 81925 München
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. August 2011 mit dem
Lagebericht und dem Konzernlagebericht des Vorstands, dem
Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 (1.
September 2010 bis 31. August 2011) und dem erläuternden
Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315
Abs. 4 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss gemäß den §§ 172, 173
AktG am 14. Dezember 2011 gebilligt und den Jahresabschluss
damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen.
Die vorstehend genannten Unterlagen werden in der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen und
sind im Internet unter
www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/
veröffentlicht.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Der Jahresabschluss der MME MOVIEMENT AG zum 31. August 2011
weist aufgrund eines Gewinnvortrags aus der Zeit vor
Wirksamwerden des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
mit der All3Media Deutschland GmbH einen Bilanzgewinn von EUR
8.635.646,48 aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010/2011 in Höhe von EUR
8.635.646,48 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2010/2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands im Geschäftsjahr 2010/2011 für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2010/2011 für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum
Abschlussprüfer der MME MOVIEMENT AG und des Konzerns für das
am 1. September 2011 begonnene und am 31. August 2012 endende
Geschäftsjahr zu wählen.
Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung
zugänglich zu machenden Unterlagen und die weiteren in § 124a AktG
genannten Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind
ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der
Gesellschaft unter
www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/
zugänglich.
Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und
veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und
Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben
genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Unter dieser
Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch die
Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die
Gesellschaft über ein Grundkapital von EUR 11.180.909,00; es ist
eingeteilt in 11.180.909 nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen
Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Somit beträgt die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 11.180.909. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung 1.895 eigene Aktien, aus denen ihr keine
Stimmrechte zustehen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz
3 AktG und dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft
unter der nachfolgend genannten Adresse in Textform (§ 126b BGB)
anmelden und der Gesellschaft unter dieser Adresse als
Berechtigungsnachweis einen von ihrem depotführenden Institut in
Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten
Nachweis über den Anteilsbesitz übermitteln:
MME MOVIEMENT AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS40GM
80311 München
Fax: +49 (0) 89 5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de
Der Nachweis über den Anteilsbesitz muss sich auf den Anteilsbesitz zu
Beginn des 28. März 2012 (0:00 Uhr) beziehen. Anmeldung und Nachweis
müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 11. April 2012
(24:00 Uhr) zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Gesellschaft ist
berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des
Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird der
Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die
Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst
sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und
stimmberechtigt, soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für den Anspruch auf Zahlung der
Ausgleichszahlung aufgrund des von der MME MOVIEMENT AG mit der
ALL3MEDIA Deutschland GmbH abgeschlossenen Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags gemäß § 304 AktG.
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären bzw. den
von ihnen benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle
Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung zugesandt.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der
Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter oder einen Dritten ausüben lassen. Auch in diesen
Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs.
3 Satz 3 AktG der Textform. Für den Fall, dass ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen nach § 135 Abs. 8
und 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt
werden soll, sehen § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG und die Satzung kein
Textformerfordernis vor. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen
die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise
eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG
die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich
daher in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über eine
mögliche Form der Vollmacht ab. Die Erteilung der Vollmacht kann
gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft
erfolgen. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung bedarf der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 08, 2012 09:10 ET (14:10 GMT)
Textform und kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am
Tag der Hauptversammlung den Nachweis an der Einlasskontrolle
vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post oder Fax
werden die Aktionäre bzw. die Bevollmächtigten gebeten, die oben
genannte Anmeldeadresse zu verwenden. Als elektronischen
Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den Nachweis der
Bevollmächtigung per E-Mail an die E-Mail-Adresse
hauptversammlungen@unicreditgroup.de zu übersenden. Vorstehende
Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der
Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll,
ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt
sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten
Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der
Gesellschaft gegenüber erklärt werden. Der Nachweis einer in bzw.
während der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung kann dadurch
geführt werden, dass der Aktionär den Nachweis an der
Ausgangskontrolle vorweist.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten,
zur Erteilung der Vollmacht ein Formular zu verwenden, welches die
Gesellschaft hierfür bereitstellt. Ein Formular befindet sich auf der
Rückseite der Eintrittskarte, welche den ordnungsgemäß angemeldeten
Personen zugesandt wird. Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular
auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/
heruntergeladen werden.
Wir bieten unseren Aktionären auch in diesem Jahr an, von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits
vor der Hauptversammlung zur Ausübung ihres Stimmrechts zu
bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen
hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Zusammen mit der
Eintrittskarte wird den Aktionären ein Formular, welches zur
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und zur Erteilung von
Weisungen verwendet werden kann, übersandt. Um den rechtzeitigen
Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung
möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen. Soweit von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden,
müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
erteilt werden. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen werden die
Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben.
Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre
zusammen mit ihrer Eintrittskarte übersandt. Entsprechende
Informationen sind auch im Internet unter
www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/
einsehbar.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1,
127, 131 Abs. 1 AktG
Tagesordnungsergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR
500.000,00 erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), können gemäß §
122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller
haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag
der Hauptversammlung (also mindestens seit dem 18. Januar 2012, 0.00
Uhr) Inhaber der Aktien sind.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu
richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 18.
März 2012 (24.00 Uhr) zugehen. Aktionäre werden gebeten, für ein
entsprechendes Verlangen die folgende Adresse zu verwenden:
MME MOVIEMENT AG
Vorstandssekretariat
z. Hd. Frau Isabel Menke
Residenzstraße 18
80333 München
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden -
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse
www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/ bekannt
gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und
Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten stellen sowie
Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers machen. Gegenanträge
müssen mit einer Begründung versehen sein; bei Wahlvorschlägen bedarf
es einer Begründung nicht. Gegenanträge zur Tagesordnung und
Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
MME MOVIEMENT AG
Vorstandssekretariat
z. Hd. Frau Isabel Menke
Residenzstraße 18
80333 München
Fax: +49 (0) 89 24 20 73-25
E-Mail: imenke@moviement.de
Bis spätestens zum Ablauf des 3. April 2012 (24.00 Uhr) unter der
vorgenannten Adresse bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge und
Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs und -
bei Anträgen - einer Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in
den Konzernbereich einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu
stellen.
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/.
Berlin, im Februar 2012
MME MOVIEMENT AG
Der Vorstand
=--------------------------------------------------------------------
08.03.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
=--------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: MME MOVIEMENT AG
Gotzkowskystraße 20-21
10555 Berlin
Deutschland
E-Mail: imenke@mmemoviement.de
Internet: http://www.mmemoviement.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
=--------------------------------------------------------------------
159897 08.03.2012
(END) Dow Jones Newswires
March 08, 2012 09:10 ET (14:10 GMT)
© 2012 Dow Jones News
