DJ DGAP-HV: Nürnberger Beteiligungs- Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.04.2012 in Nürnberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Nürnberger Beteiligungs- Aktiengesellschaft / Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung
Nürnberger Beteiligungs- Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 19.04.2012 in Nürnberg mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
13.03.2012 / 15:21
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NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Nürnberg
Vinkulierte Namensaktien: ISIN DE0008435967 (WKN 843596)
Inhaberaktien: ISIN DE0008435900 (WKN 843590)
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Sie findet statt am Donnerstag, 19. April 2012, 10:00 Uhr,
im Verwaltungsgebäude der Gesellschaft, Ostendstraße 100, 90482
Nürnberg.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011, des gebilligten
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das
Geschäftsjahr 2011, des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Diese Unterlagen können im Internet unter
www.nuernberger.de/hv als Bestandteil des Geschäftsberichts
und in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft,
Ostendstraße 100, 90482 Nürnberg, zu den üblichen
Geschäftszeiten eingesehen werden. Auf Wunsch erhält jeder
Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift. Außerdem
werden die Unterlagen in der Hauptversammlung ausgelegt und
näher erläutert. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und
Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen 54.063.657
vor, den Bilanzgewinn des EUR
abgelaufenen Geschäftsjahres 2011
von wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer 33.408.000
Dividende von 2,90 EUR
EUR je Stückaktie
b) Einstellung in 15.000.000
andere EUR
Gewinnrücklagen
c) Vortrag auf neue 5.655.657
Rechnung EUR
Soweit die Gesellschaft am Tag der Hauptversammlung eigene
Aktien hält, die nach § 71b AktG nicht dividendenberechtigt
sind, wird der auf diese Aktien entfallende Betrag bei
unveränderter Ausschüttung von 2,90 EUR je
dividendenberechtigter Stückaktie auf neue Rechnung
vorgetragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des
Vorstands im Geschäftsjahr 2011 für diesen Zeitraum zu
entlasten.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 für diesen Zeitraum zu
entlasten.
5. Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Herr Dr. Heiner Hasford hat sein Mandat im Aufsichtsrat als
Vertreter der Aktionäre am 9. Juni 2011 niedergelegt. Auf
Antrag des Vorstands hat das Amtsgericht Nürnberg mit Wirkung
ab dem 23. September 2011 Herrn Dr. Detlef Schneidawind zum
Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.
Entsprechend Ziffer 5.4.3 Satz 2 des Deutschen Corporate
Governance Kodex wurde der Antrag gestellt, Herrn Dr. Detlef
Schneidawind befristet bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung am 19. April 2012 gerichtlich zu bestellen,
um den Aktionären die Nachwahl zu ermöglichen.
Nach § 7 Absatz 6 der Satzung der Gesellschaft soll die
Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds nur für die restliche
Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder erfolgen. Die
reguläre Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2012 beschließt.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats bestimmt sich nach §§ 96
Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1
MitbestG. Der Aufsichtsrat setzt sich daher aus sechs von der
Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden
Mitgliedern zusammen.
Vor diesem Hintergrund schlägt der Aufsichtsrat vor,
Herrn Dr. Detlef Schneidawind, München,
ehem. Mitglied des Vorstands
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, als
Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht
gebunden.
Herr Dr. Detlef Schneidawind ist bei den nachfolgend
aufgeführten Gesellschaften Mitglied des Aufsichtsrats oder
eines vergleichbaren Kontrollgremiums:
a) Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten
keine
b) Vergleichbare Mandate in in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
MHM Holding GmbH, Kirchheim bei München
6. Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, für das Geschäftsjahr 2012 die KPMG
Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Zweigniederlassung Nürnberg, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Von den insgesamt ausgegebenen 11.520.000 Aktien der Gesellschaft, die
sich in 27.188 auf den Inhaber lautende (Aktien Buchstabe A) und
11.492.812 auf den Namen lautende (Aktien Buchstabe B) Stückaktien
aufteilen, sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
(13. März 2012) alle Stückaktien auf Grundlage der Satzung
stimmberechtigt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder
unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.
Anmeldung zur Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
An der Hauptversammlung kann jeder Aktionär persönlich oder durch
einen Bevollmächtigten teilnehmen.
Aktien Buchstabe A (Inhaberaktien)
Nach § 13 unserer Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Inhaber der Aktien
Buchstabe A (Inhaberaktien) berechtigt, die sich zur Hauptversammlung
anmelden und zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das
heißt am 29. März 2012, 0:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der
Gesellschaft sind. Die Anmeldung sowie der von einem depotführenden
Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag
erstellte Nachweis des Anteilsbesitzes müssen spätestens bis zum
Ablauf des 12. April 2012 bei der Gesellschaft eingehen und in
deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis
genügt die Textform.
Aktien Buchstabe B (Namensaktien)
Inhaber der Aktien Buchstabe B (Namensaktien) sind nach § 13 unserer
Satzung nur zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt, wenn sie sich anmelden und für die
angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung
muss spätestens bis zum Ablauf des 12. April 2012 bei der Gesellschaft
eingehen und in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Da in der Vorbereitungsphase der Hauptversammlung aus
abwicklungstechnischen Gründen keine Umschreibungen im Aktienregister
mehr vorgenommen werden können, müssen Eintragungsgesuche spätestens
bis zum Ablauf des 12. April 2012 bei der Gesellschaft vorliegen, wenn
sie für die Hauptversammlung berücksichtigt werden sollen. Andernfalls
kann das Teilnahme- und Stimmrecht nicht ausgeübt werden.
Inhaber- und Namensaktien werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung nicht blockiert. Die Aktionäre können über ihre
Aktien auch nach Anmeldung weiterhin verfügen.
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 13, 2012 10:21 ET (14:21 GMT)
Die Aktionäre können auch durch einen Bevollmächtigten (zum Beispiel
ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder die von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter) an der
Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben. Auch in diesem
Fall bedarf es nach Maßgabe der vorstehenden Absätze der rechtzeitigen
Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und
sind ausschließlich an die unten genannten Adressdaten zu richten oder
am Tag der Hauptversammlung auch am Einlass zur Hauptversammlung zu
erklären beziehungsweise zu erbringen.
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Vereinigungen von
Aktionären oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten
Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei den
jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits
vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Soweit von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden,
handeln diese ausschließlich nach den von Aktionären erteilten
Weisungen zu den Beschlussvorschlägen und zu den nach §§ 126, 127 AktG
zugänglich zu machenden Anträgen beziehungsweise Wahlvorschlägen.
Kommt es hiervon abgesehen in der Hauptversammlung zu weiteren
Abstimmungen, zu denen keine Weisungen vorliegen, enthalten sich die
Stimmrechtsvertreter bei diesen Abstimmungen der Stimme. Sollte zu
einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine
hierzu bereits erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen
Unterpunkt. Wortmeldungs- und Fragewünsche sowie Aufträge, in der
Hauptversammlung Anträge zu stellen, können die Stimmrechtsvertreter
nicht entgegennehmen.
Die notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre
zusammen mit der Einladung. Diese sind auch im Internet unter
www.nuernberger.de/hv bereitgestellt.
Adresse
Anmeldungen, Nachweise, Vollmachten und auch ein eventueller Widerruf
der Vollmacht sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail ausschließlich
an folgende Adresse zu senden:
Vorstand der
NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Aktienverwaltung
90334 Nürnberg
Telefax 0911 531-3945
hauptversammlung@nuernberger.de
Eintrittskarte
Jeder zur Teilnahme berechtigte Aktionär und Bevollmächtigte erhält
eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Diese wird unmittelbar vor
der Hauptversammlung am Einlass bereitgehalten. Die Teilnehmer werden
gebeten, sich mit ihrem Personalausweis oder ihrem Reisepass
auszuweisen.
Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen
Anträge auf die Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des
Grundkapitals (dies entspricht 2.016.000 EUR oder 576.000 Aktien) oder
den anteiligen Betrag von 500.000 EUR (dies entspricht - aufgerundet
auf die nächsthöhere ganze Aktienanzahl - 142.858 Aktien) erreichen,
können nach § 122 Absatz 2 AktG vom Vorstand verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten
und muss der Gesellschaft unter folgender Adresse spätestens am 19.
März 2012, 24:00 Uhr, zugegangen sein:
Vorstand der
NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Aktienverwaltung
90334 Nürnberg
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei
Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (also spätestens seit 19.
Januar 2012, 0:00 Uhr) hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber
der Aktien sind.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127
AktG
Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge beziehungsweise
Wahlvorschläge nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG, die ihr bis 4. April
2012, 24:00 Uhr, zugehen, unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet
unter www.nuernberger.de/hv veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen
der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse
veröffentlicht.
Anträge von Aktionären nach § 126 Absatz 1 AktG und Wahlvorschläge für
die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds oder des Abschlussprüfers nach §
127 AktG sowie Anfragen sind ausschließlich an folgende Adresse zu
richten:
Vorstand der
NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Aktienverwaltung
90334 Nürnberg
Telefax 0911 531-3945
hauptversammlung@nuernberger.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge können nicht
berücksichtigt werden.
Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist nach § 131 Absatz 1 AktG auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben,
soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Dieses Recht kann nur in der
Hauptversammlung ausgeübt werden.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Weitere Einzelheiten zur Ausübung der Aktionärsrechte sowie die
Einberufung und alle anderen gesetzlich, insbesondere nach § 124a
AktG, vorgeschriebenen Unterlagen zur Hauptversammlung sind unter der
folgenden Adresse im Internet abrufbar: www.nuernberger.de/hv. Dort
werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten
Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Die Einberufung der Hauptversammlung wurde solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann,
dass sie Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Nürnberg, 13. März 2012
Vorstand der Gesellschaft
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13.03.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Nürnberger Beteiligungs- Aktiengesellschaft
Ostendstraße 100
90482 Nürnberg
Deutschland
Fax: +49 911 531-3945
E-Mail: hauptversammlung@nuernberger.de
Internet: http://www.nuernberger.de/hv
ISIN: DE0008435967, DE0008435900
WKN: 843596, 843590
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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160392 13.03.2012
(END) Dow Jones Newswires
March 13, 2012 10:21 ET (14:21 GMT)


