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DGAP-HV: Nürnberger Beteiligungs-Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Nürnberger Beteiligungs- Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.04.2012 in Nürnberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Nürnberger Beteiligungs- Aktiengesellschaft / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
Nürnberger Beteiligungs- Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 19.04.2012 in Nürnberg mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
13.03.2012 / 15:21 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft 
 
   Nürnberg 
 
   Vinkulierte Namensaktien: ISIN DE0008435967 (WKN 843596) 
   Inhaberaktien: ISIN DE0008435900 (WKN 843590) 
 
 
   Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung 
   ein. 
 
   Sie findet statt am Donnerstag, 19. April 2012, 10:00 Uhr, 
 
   im Verwaltungsgebäude der Gesellschaft, Ostendstraße 100, 90482 
   Nürnberg. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011, des gebilligten 
           Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das 
           Geschäftsjahr 2011, des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB sowie des 
           Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Diese Unterlagen können im Internet unter 
           www.nuernberger.de/hv als Bestandteil des Geschäftsberichts 
           und in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 
           Ostendstraße 100, 90482 Nürnberg, zu den üblichen 
           Geschäftszeiten eingesehen werden. Auf Wunsch erhält jeder 
           Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift. Außerdem 
           werden die Unterlagen in der Hauptversammlung ausgelegt und 
           näher erläutert. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
           ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung 
           vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und 
           Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen                          54.063.657 
   vor, den Bilanzgewinn des                                          EUR 
   abgelaufenen Geschäftsjahres 2011 
   von wie folgt zu verwenden: 
 
   a)                                    Ausschüttung einer    33.408.000 
                                         Dividende von 2,90           EUR 
                                         EUR je Stückaktie 
 
   b)                                    Einstellung in        15.000.000 
                                         andere                       EUR 
                                         Gewinnrücklagen 
 
   c)                                    Vortrag auf neue       5.655.657 
                                         Rechnung                     EUR 
 
 
           Soweit die Gesellschaft am Tag der Hauptversammlung eigene 
           Aktien hält, die nach § 71b AktG nicht dividendenberechtigt 
           sind, wird der auf diese Aktien entfallende Betrag bei 
           unveränderter Ausschüttung von 2,90 EUR je 
           dividendenberechtigter Stückaktie auf neue Rechnung 
           vorgetragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des 
           Vorstands im Geschäftsjahr 2011 für diesen Zeitraum zu 
           entlasten. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des 
           Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 für diesen Zeitraum zu 
           entlasten. 
 
 
     5.    Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds 
 
 
           Herr Dr. Heiner Hasford hat sein Mandat im Aufsichtsrat als 
           Vertreter der Aktionäre am 9. Juni 2011 niedergelegt. Auf 
           Antrag des Vorstands hat das Amtsgericht Nürnberg mit Wirkung 
           ab dem 23. September 2011 Herrn Dr. Detlef Schneidawind zum 
           Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. 
 
 
           Entsprechend Ziffer 5.4.3 Satz 2 des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex wurde der Antrag gestellt, Herrn Dr. Detlef 
           Schneidawind befristet bis zur nächsten ordentlichen 
           Hauptversammlung am 19. April 2012 gerichtlich zu bestellen, 
           um den Aktionären die Nachwahl zu ermöglichen. 
 
 
           Nach § 7 Absatz 6 der Satzung der Gesellschaft soll die 
           Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds nur für die restliche 
           Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder erfolgen. Die 
           reguläre Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf 
           der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2012 beschließt. 
 
 
           Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats bestimmt sich nach §§ 96 
           Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 
           MitbestG. Der Aufsichtsrat setzt sich daher aus sechs von der 
           Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden 
           Mitgliedern zusammen. 
 
 
           Vor diesem Hintergrund schlägt der Aufsichtsrat vor, 
 
 
             Herrn Dr. Detlef Schneidawind, München, 
             ehem. Mitglied des Vorstands 
             Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG 
 
 
 
           bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die 
           Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, als 
           Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht 
           gebunden. 
 
 
           Herr Dr. Detlef Schneidawind ist bei den nachfolgend 
           aufgeführten Gesellschaften Mitglied des Aufsichtsrats oder 
           eines vergleichbaren Kontrollgremiums: 
 
 
       a)    Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräten 
             keine 
 
 
       b)    Vergleichbare Mandate in in- und ausländischen 
             Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
             MHM Holding GmbH, Kirchheim bei München 
 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses vor, für das Geschäftsjahr 2012 die KPMG 
           Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
           Zweigniederlassung Nürnberg, zum Abschlussprüfer und 
           Konzernabschlussprüfer zu wählen. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 
 
   Von den insgesamt ausgegebenen 11.520.000 Aktien der Gesellschaft, die 
   sich in 27.188 auf den Inhaber lautende (Aktien Buchstabe A) und 
   11.492.812 auf den Namen lautende (Aktien Buchstabe B) Stückaktien 
   aufteilen, sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 
   (13. März 2012) alle Stückaktien auf Grundlage der Satzung 
   stimmberechtigt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft 
   hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder 
   unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. 
 
   Anmeldung zur Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
   An der Hauptversammlung kann jeder Aktionär persönlich oder durch 
   einen Bevollmächtigten teilnehmen. 
 
   Aktien Buchstabe A (Inhaberaktien) 
   Nach § 13 unserer Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Inhaber der Aktien 
   Buchstabe A (Inhaberaktien) berechtigt, die sich zur Hauptversammlung 
   anmelden und zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das 
   heißt am 29. März 2012, 0:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der 
   Gesellschaft sind. Die Anmeldung sowie der von einem depotführenden 
   Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag 
   erstellte Nachweis des Anteilsbesitzes müssen spätestens bis zum 
   Ablauf des 12. April 2012 bei der Gesellschaft eingehen und in 
   deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis 
   genügt die Textform. 
 
   Aktien Buchstabe B (Namensaktien) 
   Inhaber der Aktien Buchstabe B (Namensaktien) sind nach § 13 unserer 
   Satzung nur zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts berechtigt, wenn sie sich anmelden und für die 
   angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung 
   muss spätestens bis zum Ablauf des 12. April 2012 bei der Gesellschaft 
   eingehen und in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
   Da in der Vorbereitungsphase der Hauptversammlung aus 
   abwicklungstechnischen Gründen keine Umschreibungen im Aktienregister 
   mehr vorgenommen werden können, müssen Eintragungsgesuche spätestens 
   bis zum Ablauf des 12. April 2012 bei der Gesellschaft vorliegen, wenn 
   sie für die Hauptversammlung berücksichtigt werden sollen. Andernfalls 
   kann das Teilnahme- und Stimmrecht nicht ausgeübt werden. 
 
   Inhaber- und Namensaktien werden durch eine Anmeldung zur 
   Hauptversammlung nicht blockiert. Die Aktionäre können über ihre 
   Aktien auch nach Anmeldung weiterhin verfügen. 
 
   Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 13, 2012 10:21 ET (14:21 GMT)

Die Aktionäre können auch durch einen Bevollmächtigten (zum Beispiel 
   ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder die von der 
   Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter) an der 
   Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben. Auch in diesem 
   Fall bedarf es nach Maßgabe der vorstehenden Absätze der rechtzeitigen 
   Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und 
   sind ausschließlich an die unten genannten Adressdaten zu richten oder 
   am Tag der Hauptversammlung auch am Einlass zur Hauptversammlung zu 
   erklären beziehungsweise zu erbringen. 
 
   Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Vereinigungen von 
   Aktionären oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten 
   Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei den 
   jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
 
   Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der 
   Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits 
   vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Soweit von der 
   Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, 
   handeln diese ausschließlich nach den von Aktionären erteilten 
   Weisungen zu den Beschlussvorschlägen und zu den nach §§ 126, 127 AktG 
   zugänglich zu machenden Anträgen beziehungsweise Wahlvorschlägen. 
   Kommt es hiervon abgesehen in der Hauptversammlung zu weiteren 
   Abstimmungen, zu denen keine Weisungen vorliegen, enthalten sich die 
   Stimmrechtsvertreter bei diesen Abstimmungen der Stimme. Sollte zu 
   einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine 
   hierzu bereits erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen 
   Unterpunkt. Wortmeldungs- und Fragewünsche sowie Aufträge, in der 
   Hauptversammlung Anträge zu stellen, können die Stimmrechtsvertreter 
   nicht entgegennehmen. 
 
   Die notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre 
   zusammen mit der Einladung. Diese sind auch im Internet unter 
   www.nuernberger.de/hv bereitgestellt. 
 
   Adresse 
   Anmeldungen, Nachweise, Vollmachten und auch ein eventueller Widerruf 
   der Vollmacht sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail ausschließlich 
   an folgende Adresse zu senden: 
 
   Vorstand der 
   NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft 
   Aktienverwaltung 
   90334 Nürnberg 
 
   Telefax 0911 531-3945 
 
   hauptversammlung@nuernberger.de 
 
   Eintrittskarte 
   Jeder zur Teilnahme berechtigte Aktionär und Bevollmächtigte erhält 
   eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Diese wird unmittelbar vor 
   der Hauptversammlung am Einlass bereitgehalten. Die Teilnehmer werden 
   gebeten, sich mit ihrem Personalausweis oder ihrem Reisepass 
   auszuweisen. 
 
   Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen 
 
   Anträge auf die Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des 
   Grundkapitals (dies entspricht 2.016.000 EUR oder 576.000 Aktien) oder 
   den anteiligen Betrag von 500.000 EUR (dies entspricht - aufgerundet 
   auf die nächsthöhere ganze Aktienanzahl - 142.858 Aktien) erreichen, 
   können nach § 122 Absatz 2 AktG vom Vorstand verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten 
   und muss der Gesellschaft unter folgender Adresse spätestens am 19. 
   März 2012, 24:00 Uhr, zugegangen sein: 
 
   Vorstand der 
   NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft 
   Aktienverwaltung 
   90334 Nürnberg 
 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei 
   Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (also spätestens seit 19. 
   Januar 2012, 0:00 Uhr) hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber 
   der Aktien sind. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 
   AktG 
 
   Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge beziehungsweise 
   Wahlvorschläge nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG, die ihr bis 4. April 
   2012, 24:00 Uhr, zugehen, unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet 
   unter www.nuernberger.de/hv veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen 
   der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
   veröffentlicht. 
 
   Anträge von Aktionären nach § 126 Absatz 1 AktG und Wahlvorschläge für 
   die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds oder des Abschlussprüfers nach § 
   127 AktG sowie Anfragen sind ausschließlich an folgende Adresse zu 
   richten: 
 
   Vorstand der 
   NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft 
   Aktienverwaltung 
   90334 Nürnberg 
 
   Telefax 0911 531-3945 
 
   hauptversammlung@nuernberger.de 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge können nicht 
   berücksichtigt werden. 
 
   Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG 
 
   Jedem Aktionär ist nach § 131 Absatz 1 AktG auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
   Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns 
   und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, 
   soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist. Dieses Recht kann nur in der 
   Hauptversammlung ausgeübt werden. 
 
   Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
   Weitere Einzelheiten zur Ausübung der Aktionärsrechte sowie die 
   Einberufung und alle anderen gesetzlich, insbesondere nach § 124a 
   AktG, vorgeschriebenen Unterlagen zur Hauptversammlung sind unter der 
   folgenden Adresse im Internet abrufbar: www.nuernberger.de/hv. Dort 
   werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten 
   Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. 
 
   Die Einberufung der Hauptversammlung wurde solchen Medien zur 
   Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, 
   dass sie Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. 
 
   Nürnberg, 13. März 2012 
 
   Vorstand der Gesellschaft 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
13.03.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Nürnberger Beteiligungs- Aktiengesellschaft 
                Ostendstraße 100 
                90482 Nürnberg 
                Deutschland 
Fax:            +49 911 531-3945 
E-Mail:         hauptversammlung@nuernberger.de 
Internet:       http://www.nuernberger.de/hv 
ISIN:           DE0008435967, DE0008435900 
WKN:            843596, 843590 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
160392 13.03.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 13, 2012 10:21 ET (14:21 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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