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DGAP-HV: A.S. Création Tapeten AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.05.2012 in Gummersbach mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: A.S. Création Tapeten AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
A.S. Création Tapeten AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 03.05.2012 in Gummersbach mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
22.03.2012 / 15:12 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   A.S. Création Tapeten AG 
 
   Gummersbach 
 
   - ISIN DE0005079909 - 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 2012 
 
   ein, die am Donnerstag, den 3. Mai 2012, um 11.00 Uhr 
 
   im Theater Gummersbach (Bühnenhaus), Moltkestraße 50, 51643 
   Gummersbach 
 
   stattfinden wird. 
 
 
   _________________________________________________________________________________________________________ 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           A.S. Création Tapeten AG zum 31. Dezember 2011, des 
           gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, der 
           Lageberichte für die A.S. Création Tapeten AG und den Konzern 
           mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 
           4 und 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
           der A.S. Création Tapeten AG ausgewiesenen Bilanzgewinn in 
           Höhe von 7.277.961,62 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 0,75 EUR je                2.067.263,25 
   Stückaktie; dies sind bei 2.756.351                                  EUR 
   dividendenberechtigten Stückaktien 
 
   Einstellung in die Gewinnrücklagen                          5.210.698,37 
                                                                        EUR 
 
   _______________________________________________________- 
   ___________________________________________________ 
 
   Bilanzgewinn                                                7.277.961,62 
                                                                        EUR 
 
   _______________________________________________________- 
   ___________________________________________________ 
 
 
           Die Dividende ist ab dem 4. Mai 2012 zahlbar. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu 
           beschließen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu 
           beschließen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt 
           der Aufsichtsrat vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer und 
           zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu 
           wählen. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung 
   anmelden und der Gesellschaft einen von ihrer Depotbank in Textform in 
   deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis ihres 
   Anteilsbesitzes übermitteln. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss 
   sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den 
   12. April 2012, 0.00 Uhr, beziehen (Nachweisstichtag). Die Anmeldung 
   und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft 
   spätestens am Donnerstag, den 26. April 2012, 24.00 Uhr, unter 
   folgender Adresse (Anmeldeadresse) zugegangen sein: 
 
           A.S. Création Tapeten AG 
           c/o Deutsche Bank AG 
           Securities Production 
           - General Meetings - 
           Postfach 20 01 07 
           D-60605 Frankfurt am Main 
 
 
           Telefax-Nr.: +49-(0)69-12012-86045 
           E-Mail: WP.HV@Xchanging.com 
 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung 
   zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag 
   maßgeblich. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der 
   Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren 
   Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in 
   gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär 
   zurückweisen. 
 
   Nach Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, 
   frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, 
   können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen 
   Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben 
   lassen. Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
   Eintrittskarte. 
 
   Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt 
   wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
   Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform 
   (§ 126 b BGB). Im Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
   Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG 
   gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu 
   beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. 
 
   Außerdem bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft 
   benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. 
   Die Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erteilen und 
   muss in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts 
   enthalten. Ohne die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht 
   ungültig. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist 
   verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Zur Erteilung der Vollmacht 
   und der Weisungen an den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter kann das Eintrittskartenformular verwendet 
   werden. Weitere Einzelheiten zur Bevollmächtigung des von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters erhalten die Aktionäre 
   zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. 
 
   Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt 
   werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die 
   Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des 
   Nachweises per Post oder per Fax verwenden Aktionäre bzw. 
   Aktionärsvertreter bitte folgende Adresse: 
 
           A.S. Création Tapeten AG 
           - Investor Relations - 
           z. Hd. Herrn Maik Krämer 
           Südstraße 47 
           51645 Gummersbach 
           Telefax-Nr.: +49-(0)2261-542-304 
 
 
   Der Nachweis kann auch unter der E-Mail-Adresse 
 
   hv2012@as-creation.de 
 
   übermittelt werden. 
 
   Die Vollmachten mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft müssen bis zum 1. Mai 2012 bei der Gesellschaft 
   eingegangen sein, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihre Stimmen schriftlich durch Briefwahl abgeben. Die 
   Briefwahl kann ausschließlich unter Verwendung des hierfür mit der 
   Eintrittskarte zugesandten Formulars erfolgen. Die per Briefwahl 
   abgegebenen Stimmen müssen bis zum 1. Mai 2012 bei der Gesellschaft 
   eingegangen sein, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden. 
   Für eine Übermittlung des unterschriebenen Briefwahlformulares per 
   Post oder per Fax verwenden Aktionäre bitte die oben für die 
   Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung genannte Adresse. Das 
   Formular kann auch in Dateiform an die E-Mail-Adresse 
 
   hv2012@as-creation.de 
 
   übermittelt werden. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 22, 2012 10:12 ET (14:12 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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