DGAP-HV: A.S. Création Tapeten AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
A.S. Création Tapeten AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 03.05.2012 in Gummersbach mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
22.03.2012 / 15:12
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A.S. Création Tapeten AG
Gummersbach
- ISIN DE0005079909 -
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung 2012
ein, die am Donnerstag, den 3. Mai 2012, um 11.00 Uhr
im Theater Gummersbach (Bühnenhaus), Moltkestraße 50, 51643
Gummersbach
stattfinden wird.
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Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
A.S. Création Tapeten AG zum 31. Dezember 2011, des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, der
Lageberichte für die A.S. Création Tapeten AG und den Konzern
mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Absatz
4 und 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss
der A.S. Création Tapeten AG ausgewiesenen Bilanzgewinn in
Höhe von 7.277.961,62 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,75 EUR je 2.067.263,25
Stückaktie; dies sind bei 2.756.351 EUR
dividendenberechtigten Stückaktien
Einstellung in die Gewinnrücklagen 5.210.698,37
EUR
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Bilanzgewinn 7.277.961,62
EUR
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Die Dividende ist ab dem 4. Mai 2012 zahlbar.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu
beschließen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu
beschließen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt
der Aufsichtsrat vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer und
zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu
wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung
anmelden und der Gesellschaft einen von ihrer Depotbank in Textform in
deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis ihres
Anteilsbesitzes übermitteln. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss
sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den
12. April 2012, 0.00 Uhr, beziehen (Nachweisstichtag). Die Anmeldung
und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft
spätestens am Donnerstag, den 26. April 2012, 24.00 Uhr, unter
folgender Adresse (Anmeldeadresse) zugegangen sein:
A.S. Création Tapeten AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
- General Meetings -
Postfach 20 01 07
D-60605 Frankfurt am Main
Telefax-Nr.: +49-(0)69-12012-86045
E-Mail: WP.HV@Xchanging.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung
zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag
maßgeblich. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren
Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in
gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär
zurückweisen.
Nach Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre,
frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen,
können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben
lassen. Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der
Eintrittskarte.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine
diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt
wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform
(§ 126 b BGB). Im Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG
gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu
beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Außerdem bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.
Die Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erteilen und
muss in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
enthalten. Ohne die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht
ungültig. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Zur Erteilung der Vollmacht
und der Weisungen an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter kann das Eintrittskartenformular verwendet
werden. Weitere Einzelheiten zur Bevollmächtigung des von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters erhalten die Aktionäre
zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt
werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die
Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des
Nachweises per Post oder per Fax verwenden Aktionäre bzw.
Aktionärsvertreter bitte folgende Adresse:
A.S. Création Tapeten AG
- Investor Relations -
z. Hd. Herrn Maik Krämer
Südstraße 47
51645 Gummersbach
Telefax-Nr.: +49-(0)2261-542-304
Der Nachweis kann auch unter der E-Mail-Adresse
hv2012@as-creation.de
übermittelt werden.
Die Vollmachten mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft müssen bis zum 1. Mai 2012 bei der Gesellschaft
eingegangen sein, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihre Stimmen schriftlich durch Briefwahl abgeben. Die
Briefwahl kann ausschließlich unter Verwendung des hierfür mit der
Eintrittskarte zugesandten Formulars erfolgen. Die per Briefwahl
abgegebenen Stimmen müssen bis zum 1. Mai 2012 bei der Gesellschaft
eingegangen sein, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden.
Für eine Übermittlung des unterschriebenen Briefwahlformulares per
Post oder per Fax verwenden Aktionäre bitte die oben für die
Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung genannte Adresse. Das
Formular kann auch in Dateiform an die E-Mail-Adresse
hv2012@as-creation.de
übermittelt werden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 22, 2012 10:12 ET (14:12 GMT)
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