DJ DGAP-HV: comdirect bank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2012 in Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: comdirect bank Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
comdirect bank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 09.05.2012 in Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg,
Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
23.03.2012 / 15:13
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comdirect bank Aktiengesellschaft
Quickborn
WKN: 542800
ISIN: DE0005428007
Einladung zur Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie hiermit zu der am Mittwoch, 9. Mai 2012, ab 11:00 Uhr in
der Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
comdirect bank Aktiengesellschaft, des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts und des
Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des
Corporate Governance- und des Vergütungsberichts, jeweils für
das Geschäftsjahr 2011, sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absätze 4 und 5, § 315
Absatz 4 HGB
Die genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung zugänglich zu
machen. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand
beziehungsweise im Falle des Berichts des Aufsichtsrats vom
Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss
gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1
Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt nicht
erforderlich.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2011 in Höhe von 79.083.656,40 Euro
zur Ausschüttung
einer Dividende von 0,56 Euro je
dividendenberechtigter Stückaktie
zu verwenden.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2011
amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2011
amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu
entlasten.
5. Beschlussfassung über die Billigung des Systems
zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Nach § 120 Absatz 4 Satz 1 AktG kann die Hauptversammlung einer
börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des Systems zur
Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. Von dieser Möglichkeit
soll erneut Gebrauch gemacht werden, nachdem die Hauptversammlung im
Mai 2010 erstmals die Billigung beschlossen hatte. Das im Jahr 2011
modifizierte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der
Gesellschaft ist ausführlich im Vergütungsbericht dargestellt, der im
Geschäftsbericht 2011 als Teil des Corporate Governance Berichts
veröffentlicht ist. Der Geschäftsbericht 2011 liegt in den
Geschäftsräumen der comdirect bank Aktiengesellschaft (Pascalkehre 15,
25451 Quickborn) zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und ist
auch im Internet unter www.comdirect.de/hv veröffentlicht.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das im Vergütungsbericht
(Geschäftsbericht 2011) dargestellte System zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder der comdirect bank Aktiengesellschaft zu billigen.
6. Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat
Nachdem Herr Dr. Achim Kassow sein Aufsichtsratsmandat zum Ablauf des
30. Juni 2011 niedergelegt hatte, hat das Amtsgericht Pinneberg auf
Antrag des Vorstands vom 4. Oktober 2011 mit Beschluss vom 11. Oktober
2011 Frau Karin Katerbau, Vorstandsmitglied (CFO) der BRE Bank SA,
Warschau, Polen, befristet bis zum Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung 2012 zum Mitglied des Aufsichtsrats der comdirect
bank Aktiengesellschaft bestellt. Vor dem Hintergrund des Wechsels von
Frau Katerbau in den Vorstand eines Wettbewerbers hat Frau Katerbau
ihr Mandat im Sinne einer guten Corporate Governance zum Ablauf des
15. April 2012 niedergelegt und steht damit für eine erneute Wahl in
den Aufsichtsrat der comdirect bank Aktiengesellschaft nicht zur
Verfügung.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und
nach § 4 des Drittelbeteiligungsgesetzes (DrittelbG) zusammen. Die
Hauptversammlung der Gesellschaft ist an Wahlvorschläge nicht
gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 entscheidet, Frau
Sabine Schmittroth, Frankfurt am Main, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Frau Schmittroth, Bereichsleiterin des Vertriebsmanagements Private
Kunden & Private Banking im Segment Privatkunden bei der Commerzbank
Aktiengesellschaft Frankfurt, verantwortet im Stab Private Kunden der
Commerzbank Aktiengesellschaft den Bereich Vertriebsmanagement für
Privat- und Private Banking-Kunden.
Angaben zu Mitgliedschaften gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
a) in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
? Vorsitzende des Aufsichtsrats der Commerz Direktservice GmbH,
Duisburg
b) in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
? keine
7. Wahl des Abschlussprüfers, des
Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr
2012
Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor,
die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung
Hamburg, zum Abschlussprüfer, Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer
für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das
Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
8. Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht
des Zwischenfinanzberichts für das erste Quartal des
Geschäftsjahres 2013
Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor,
die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung
Hamburg, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des
Zwischenfinanzberichts für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2013
zu wählen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hat die comdirect
bank Aktiengesellschaft insgesamt 141.220.815 Stückaktien ausgegeben,
die grundsätzlich die gleiche Anzahl an Stimmrechten vermitteln.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der
comdirect bank Aktiengesellschaft
c/o Commerzbank Aktiengesellschaft
GS-MO 4.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 / 136-26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des
Mittwochs, 2. Mai 2012, angemeldet haben.
Der Anteilsbesitz muss durch eine Bestätigung des depotführenden
Instituts nachgewiesen werden; dieser Nachweis hat sich auf den Beginn
des 21. Tags vor der Hauptversammlung, das heißt auf Mittwoch, den 18.
April 2012, 00:00 Uhr, zu beziehen (so genannter Nachweisstichtag).
Die Anmeldung und der Nachweis über den Anteilsbesitz bedürfen der
Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache
abgefasst sein.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht
hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben
hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit
der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle
Dividendenberechtigung.
Online-Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, unmittelbar an der
Hauptversammlung über das Internet, also ohne Anwesenheit an deren
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March 23, 2012 10:13 ET (14:13 GMT)
DJ DGAP-HV: comdirect bank Aktiengesellschaft: -2-
Ort, im Wege der elektronischen Kommunikation teilzunehmen (Online-Teilnahme). Sie müssen dazu persönlich oder durch Bevollmächtigte auf die oben angegebene Weise zur Hauptversammlung angemeldet sein und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben. Am 9. Mai 2012 können sie sich unter www.comdirect.de/hv durch Eingabe der erforderlichen Zugangsdaten ab 10:00 Uhr für die Online-Teilnahme zuschalten und an der Hauptversammlung ab deren Beginn online teilnehmen. Erforderliche Zugangsdaten sind neben der Eintrittskartennummer eine Prüfziffer sowie der Name, Vorname und Wohnort der Person, auf die die Eintrittskarte ausgestellt ist, und die betreffende Aktienanzahl, jeweils so wie auf der Eintrittskarte abgedruckt. Nach erstmaliger Eingabe dieser Zugangsdaten erhält der Aktionär einen Zugangscode, der ihm zusammen mit der Eintrittskartennummer und der Prüfziffer einen etwaigen erneuten Zugang für die Online-Teilnahme und den Zugang zum Internetdialog für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ermöglicht. Die Online-Teilnahme ist ausgeschlossen, wenn die betreffenden Aktien durch einen am Ort der Hauptversammlung anwesenden Teilnehmer (den Aktionär oder seinen Vertreter) vertreten werden. Für Eintrittskarten, die auf juristische Personen oder Personengemeinschaften lauten, ist vor der Online-Teilnahme eine natürliche Person als teilnehmender Vertreter (Bevollmächtigter) gegenüber der Gesellschaft auf einem der nachfolgend genannten Wege nachzuweisen. Im Wege der Online-Teilnahme können die Teilnehmer die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton über das Internet verfolgen, ihre Stimmen in Echtzeit abgeben und elektronisch das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung einsehen. Möchte ein Teilnehmer seine Online-Zuschaltung noch vor den Abstimmungen beenden, so kann er die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur weisungsgebundenen Ausübung seiner Stimmrechte bevollmächtigen. Eine darüber hinausgehende Ausübung von Teilnahmerechten im Wege der elektronischen Kommunikation ist nicht möglich. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl Aktionäre beziehungsweise Aktionärsvertreter können ihre Stimmen auch abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Zur Stimmabgabe per Briefwahl gelten die gleichen Teilnahmevoraussetzungen wie zur persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung. Die Gesellschaft bietet für die Stimmabgabe per Briefwahl unter www.comdirect.de/hv ein elektronisches System an. Die weiteren Einzelheiten können die Aktionäre den dort hinterlegten näheren Erläuterungen entnehmen. Daneben können Briefwahlstimmen der Gesellschaft schriftlich beziehungsweise per Telefax (bis Montag, 7. Mai 2012, 24:00 Uhr) unter der folgenden Anschrift übermittelt werden: comdirect bank AG c/o Computershare HV-Services AG Prannerstraße 8 80333 München Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 37 46 75 Für die Stimmabgabe per Briefwahl kann das Formular verwendet werden, welches den Aktionären nach erfolgter Anmeldung mit der Eintrittskarte übersandt wird. Briefwahlstimmen sind auf dem jeweiligen Übermittlungsweg noch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie dort erteilt werden können, widerruflich (beziehungsweise abänderbar). Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung gilt ebenfalls als Widerruf der bereits abgegebenen Briefwahlstimmen. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes und eine Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten nach Maßgabe der vorstehenden Teilnahmevoraussetzungen erforderlich. Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden und bedürfen, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Absatz 8 und Absatz 10 in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt werden, der Textform (§ 126b BGB). Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und den Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht gegenüber der Gesellschaft. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Absatz 8 und Absatz 10 in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung. Die Gesellschaft bietet für die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht beziehungsweise des Widerrufs unter www.comdirect.de/hv ein elektronisches System an. Die weiteren Einzelheiten können die Aktionäre den dort hinterlegten näheren Erläuterungen entnehmen. Der Nachweis kann auch unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden: HVvollmacht.2012@comdirect.de Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von der comdirect bank Aktiengesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die hierzu notwendigen Vollmachten und Weisungen können Aktionäre in Textform (§ 126b BGB) erteilen. Wenn Aktionäre von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen sie sich hierzu - auch wenn sie nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen - wie oben ausgeführt zur Hauptversammlung anmelden. Sie erhalten dann Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung beziehungsweise die zur Vollmachts- und Weisungserteilung per Internet notwendigen Informationen. Per Post oder per Telefax erteilte Vollmachten und Weisungen müssen bis Montag, 7. Mai 2012, bei der comdirect bank Aktiengesellschaft unter der in den Unterlagen genannten Adresse beziehungsweise Faxnummer eingegangen sein. Die Vollmachtserteilung per Internet sowie Änderungen der den Stimmrechtsvertretern erteilten Weisungen können noch bis zum Ende der Generaldebatte am Tag der Hauptversammlung im Internet vorgenommen werden. Erhalten die von der comdirect bank Aktiengesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter für ein und denselben Aktienbestand per Post oder Telefax und/oder per Internet - jeweils fristgerecht - Vollmacht und Weisungen, wird ausschließlich das auf dem Postweg Übermittelte als verbindlich angesehen. Bei einer Übermittlung per Telefax und per Internet wird ausschließlich das per Telefax Übermittelte als verbindlich angesehen. Bei persönlicher Teilnahme an der Hauptversammlung wird die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der comdirect bank Aktiengesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gegenstandslos. Ohne Erteilung ausdrücklicher Weisungen zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung ist eine den von der comdirect bank Aktiengesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern erteilte Vollmacht ungültig. Rechte der Aktionäre Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss bis Sonntag, 8. April 2012, 24:00 Uhr, zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen ausschließlich an folgende Adresse zu richten: Vorstand der comdirect bank Aktiengesellschaft Pascalkehre 15 25451 Quickborn Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf den Internetseiten der comdirect bank Aktiengesellschaft unter www.comdirect.de/hv zugänglich gemacht. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie
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können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder
Abschlussprüfern machen. Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Absatz 1
AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf den
Internetseiten der comdirect bank Aktiengesellschaft unter dem
Menüpunkt 'Über uns' bei den Investor-Relations-Informationen
(Internetadresse: www.comdirect.de/hv) zugänglich, wenn ihr
Gegenanträge mit Begründung unter der nachstehend angegebenen Adresse
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis
Dienstag, 24. April 2012, 24:00 Uhr, zugegangen sind:
comdirect bank Aktiengesellschaft
- Rechtsabteilung -
Pascalkehre 15
25451 Quickborn
Telefax: +49 (0) 4106 / 704 - 2230
E-Mail: gegenantraege.2012@comdirect.de
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung
kann der Vorstand unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten
Voraussetzungen absehen.
Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Sätze gemäß § 127 AktG
sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht
begründet zu werden. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von
Aktionären außer in den Fällen des § 126 Absatz 2 AktG auch dann nicht
zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Absatz 3
Satz 4 AktG und § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG enthalten.
Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Absatz 1 AktG auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch
auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen, da der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung auch
der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden. Von
einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131
Absatz 3 AktG genannten Gründen absehen. Nach der Satzung der
comdirect bank Aktiengesellschaft ist der Versammlungsleiter außerdem
ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs angemessen zu
beschränken.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Die Informationen nach § 124a AktG sind von der Einberufung der
Hauptversammlung an über die Internetseiten der comdirect bank
Aktiengesellschaft unter dem Menüpunkt 'Über uns' bei den
Investor-Relations-Informationen (Internetadresse:
www.comdirect.de/hv) zugänglich. Vom Tag der Veröffentlichung dieser
Einberufungsbekanntmachung an liegen die zugänglich zu machenden
Unterlagen zusätzlich in den Geschäftsräumen der comdirect bank
Aktiengesellschaft, Pascalkehre 15, 25451 Quickborn, zur Einsichtnahme
der Aktionäre aus und werden jedem Aktionär auf Verlangen zugesandt.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung auf den
Internetseiten der comdirect bank Aktiengesellschaft (Internetadresse:
www.comdirect.de/hv) bekannt gegeben.
Für Auskünfte zur Hauptversammlung steht Ihnen die Abteilung Investor
Relations telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung:
Telefon: +49 (0) 4106 / 704 - 1980
E-Mail: investorrelations@comdirect.de
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Alle Aktionäre der comdirect bank Aktiengesellschaft sowie die
interessierte Öffentlichkeit können die Hauptversammlung am 9. Mai
2012 ab 11:00 Uhr in voller Länge live im Internet unter
www.comdirect.de/hv verfolgen.
Quickborn, im März 2012
comdirect bank Aktiengesellschaft
- Der Vorstand -
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23.03.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: comdirect bank Aktiengesellschaft
Pascalkehre 15
25451 Quickborn
Deutschland
E-Mail: investorrelations@comdirect.de
Internet: http://www.comdirect.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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162085 23.03.2012
(END) Dow Jones Newswires
March 23, 2012 10:13 ET (14:13 GMT)


