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Dow Jones News
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DGAP-HV: comdirect bank Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: comdirect bank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2012 in Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: comdirect bank Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
comdirect bank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 09.05.2012 in Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, 
Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
23.03.2012 / 15:13 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   comdirect bank Aktiengesellschaft 
 
   Quickborn 
 
   WKN: 542800 
   ISIN: DE0005428007 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
   wir laden Sie hiermit zu der am Mittwoch, 9. Mai 2012, ab 11:00 Uhr in 
   der Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           comdirect bank Aktiengesellschaft, des gebilligten 
           Konzernabschlusses, des Lageberichts und des 
           Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des 
           Corporate Governance- und des Vergütungsberichts, jeweils für 
           das Geschäftsjahr 2011, sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absätze 4 und 5, § 315 
           Absatz 4 HGB 
 
 
   Die genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung zugänglich zu 
   machen. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   beziehungsweise im Falle des Berichts des Aufsichtsrats vom 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 
   Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt nicht 
   erforderlich. 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2011 in Höhe von 79.083.656,40 Euro 
 
   zur Ausschüttung 
 
           einer Dividende von 0,56 Euro je 
           dividendenberechtigter Stückaktie 
 
 
   zu verwenden. 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2011 
   amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten. 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2011 
   amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu 
   entlasten. 
 
     5.    Beschlussfassung über die Billigung des Systems 
           zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
 
 
   Nach § 120 Absatz 4 Satz 1 AktG kann die Hauptversammlung einer 
   börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des Systems zur 
   Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. Von dieser Möglichkeit 
   soll erneut Gebrauch gemacht werden, nachdem die Hauptversammlung im 
   Mai 2010 erstmals die Billigung beschlossen hatte. Das im Jahr 2011 
   modifizierte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der 
   Gesellschaft ist ausführlich im Vergütungsbericht dargestellt, der im 
   Geschäftsbericht 2011 als Teil des Corporate Governance Berichts 
   veröffentlicht ist. Der Geschäftsbericht 2011 liegt in den 
   Geschäftsräumen der comdirect bank Aktiengesellschaft (Pascalkehre 15, 
   25451 Quickborn) zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und ist 
   auch im Internet unter www.comdirect.de/hv veröffentlicht. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das im Vergütungsbericht 
   (Geschäftsbericht 2011) dargestellte System zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder der comdirect bank Aktiengesellschaft zu billigen. 
 
     6.    Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat 
 
 
   Nachdem Herr Dr. Achim Kassow sein Aufsichtsratsmandat zum Ablauf des 
   30. Juni 2011 niedergelegt hatte, hat das Amtsgericht Pinneberg auf 
   Antrag des Vorstands vom 4. Oktober 2011 mit Beschluss vom 11. Oktober 
   2011 Frau Karin Katerbau, Vorstandsmitglied (CFO) der BRE Bank SA, 
   Warschau, Polen, befristet bis zum Ablauf der ordentlichen 
   Hauptversammlung 2012 zum Mitglied des Aufsichtsrats der comdirect 
   bank Aktiengesellschaft bestellt. Vor dem Hintergrund des Wechsels von 
   Frau Katerbau in den Vorstand eines Wettbewerbers hat Frau Katerbau 
   ihr Mandat im Sinne einer guten Corporate Governance zum Ablauf des 
   15. April 2012 niedergelegt und steht damit für eine erneute Wahl in 
   den Aufsichtsrat der comdirect bank Aktiengesellschaft nicht zur 
   Verfügung. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und 
   nach § 4 des Drittelbeteiligungsgesetzes (DrittelbG) zusammen. Die 
   Hauptversammlung der Gesellschaft ist an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 entscheidet, Frau 
   Sabine Schmittroth, Frankfurt am Main, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
   Frau Schmittroth, Bereichsleiterin des Vertriebsmanagements Private 
   Kunden & Private Banking im Segment Privatkunden bei der Commerzbank 
   Aktiengesellschaft Frankfurt, verantwortet im Stab Private Kunden der 
   Commerzbank Aktiengesellschaft den Bereich Vertriebsmanagement für 
   Privat- und Private Banking-Kunden. 
 
   Angaben zu Mitgliedschaften gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
 
   a) in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
   - Vorsitzende des Aufsichtsrats der Commerz Direktservice GmbH, 
   Duisburg 
 
   b) in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: 
 
   - keine 
 
     7.    Wahl des Abschlussprüfers, des 
           Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische 
           Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
   Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, 
   die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung 
   Hamburg, zum Abschlussprüfer, Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer 
   für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das 
   Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
     8.    Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht 
           des Zwischenfinanzberichts für das erste Quartal des 
           Geschäftsjahres 2013 
 
 
   Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, 
   die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung 
   Hamburg, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des 
   Zwischenfinanzberichts für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2013 
   zu wählen. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hat die comdirect 
   bank Aktiengesellschaft insgesamt 141.220.815 Stückaktien ausgegeben, 
   die grundsätzlich die gleiche Anzahl an Stimmrechten vermitteln. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
 
   comdirect bank Aktiengesellschaft 
   c/o Commerzbank Aktiengesellschaft 
   GS-MO 4.1.1 General Meetings 
   60261 Frankfurt am Main 
   Telefax: +49 (0) 69 / 136-26351 
   E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
   unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des 
   Mittwochs, 2. Mai 2012, angemeldet haben. 
 
   Der Anteilsbesitz muss durch eine Bestätigung des depotführenden 
   Instituts nachgewiesen werden; dieser Nachweis hat sich auf den Beginn 
   des 21. Tags vor der Hauptversammlung, das heißt auf Mittwoch, den 18. 
   April 2012, 00:00 Uhr, zu beziehen (so genannter Nachweisstichtag). 
   Die Anmeldung und der Nachweis über den Anteilsbesitz bedürfen der 
   Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache 
   abgefasst sein. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und 
   die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht 
   hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben 
   hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
   Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der 
   Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. 
   Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit 
   der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Online-Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, unmittelbar an der 
   Hauptversammlung über das Internet, also ohne Anwesenheit an deren 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 23, 2012 10:13 ET (14:13 GMT)

DJ DGAP-HV: comdirect bank Aktiengesellschaft: -2-

Ort, im Wege der elektronischen Kommunikation teilzunehmen 
   (Online-Teilnahme). Sie müssen dazu persönlich oder durch 
   Bevollmächtigte auf die oben angegebene Weise zur Hauptversammlung 
   angemeldet sein und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben. 
 
   Am 9. Mai 2012 können sie sich unter www.comdirect.de/hv durch Eingabe 
   der erforderlichen Zugangsdaten ab 10:00 Uhr für die Online-Teilnahme 
   zuschalten und an der Hauptversammlung ab deren Beginn online 
   teilnehmen. Erforderliche Zugangsdaten sind neben der 
   Eintrittskartennummer eine Prüfziffer sowie der Name, Vorname und 
   Wohnort der Person, auf die die Eintrittskarte ausgestellt ist, und 
   die betreffende Aktienanzahl, jeweils so wie auf der Eintrittskarte 
   abgedruckt. Nach erstmaliger Eingabe dieser Zugangsdaten erhält der 
   Aktionär einen Zugangscode, der ihm zusammen mit der 
   Eintrittskartennummer und der Prüfziffer einen etwaigen erneuten 
   Zugang für die Online-Teilnahme und den Zugang zum Internetdialog für 
   die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft ermöglicht. Die Online-Teilnahme ist ausgeschlossen, wenn 
   die betreffenden Aktien durch einen am Ort der Hauptversammlung 
   anwesenden Teilnehmer (den Aktionär oder seinen Vertreter) vertreten 
   werden. 
 
   Für Eintrittskarten, die auf juristische Personen oder 
   Personengemeinschaften lauten, ist vor der Online-Teilnahme eine 
   natürliche Person als teilnehmender Vertreter (Bevollmächtigter) 
   gegenüber der Gesellschaft auf einem der nachfolgend genannten Wege 
   nachzuweisen. 
 
   Im Wege der Online-Teilnahme können die Teilnehmer die gesamte 
   Hauptversammlung in Bild und Ton über das Internet verfolgen, ihre 
   Stimmen in Echtzeit abgeben und elektronisch das Teilnehmerverzeichnis 
   der Hauptversammlung einsehen. Möchte ein Teilnehmer seine 
   Online-Zuschaltung noch vor den Abstimmungen beenden, so kann er die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur weisungsgebundenen Ausübung 
   seiner Stimmrechte bevollmächtigen. Eine darüber hinausgehende 
   Ausübung von Teilnahmerechten im Wege der elektronischen Kommunikation 
   ist nicht möglich. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl 
 
   Aktionäre beziehungsweise Aktionärsvertreter können ihre Stimmen auch 
   abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). 
 
   Zur Stimmabgabe per Briefwahl gelten die gleichen 
   Teilnahmevoraussetzungen wie zur persönlichen Teilnahme an der 
   Hauptversammlung. 
 
   Die Gesellschaft bietet für die Stimmabgabe per Briefwahl unter 
   www.comdirect.de/hv ein elektronisches System an. Die weiteren 
   Einzelheiten können die Aktionäre den dort hinterlegten näheren 
   Erläuterungen entnehmen. 
 
   Daneben können Briefwahlstimmen der Gesellschaft schriftlich 
   beziehungsweise per Telefax (bis Montag, 7. Mai 2012, 24:00 Uhr) unter 
   der folgenden Anschrift übermittelt werden: 
 
   comdirect bank AG 
   c/o Computershare HV-Services AG 
   Prannerstraße 8 
   80333 München 
   Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 37 46 75 
 
   Für die Stimmabgabe per Briefwahl kann das Formular verwendet werden, 
   welches den Aktionären nach erfolgter Anmeldung mit der Eintrittskarte 
   übersandt wird. 
 
   Briefwahlstimmen sind auf dem jeweiligen Übermittlungsweg noch bis zu 
   dem Zeitpunkt, zu dem sie dort erteilt werden können, widerruflich 
   (beziehungsweise abänderbar). Die persönliche Teilnahme an der 
   Hauptversammlung gilt ebenfalls als Widerruf der bereits abgegebenen 
   Briefwahlstimmen. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, zum Beispiel 
   durch eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder eine andere 
   Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen ist ein 
   Nachweis des Anteilsbesitzes und eine Anmeldung durch den Aktionär 
   oder den Bevollmächtigten nach Maßgabe der vorstehenden 
   Teilnahmevoraussetzungen erforderlich. 
 
   Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder 
   gegenüber der Gesellschaft erteilt werden und bedürfen, soweit sie 
   nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   andere der in § 135 Absatz 8 und Absatz 10 in Verbindung mit § 125 
   Absatz 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt 
   werden, der Textform (§ 126b BGB). Gleiches gilt für den Widerruf der 
   Vollmacht und den Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten 
   erklärten Vollmacht gegenüber der Gesellschaft. 
 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Absatz 8 
   und Absatz 10 in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellte 
   Personen und Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung 
   abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Die 
   Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu 
   Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise 
   geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Vollmachtsformular 
   und weitere Informationen zur Bevollmächtigung. 
 
   Die Gesellschaft bietet für die Übermittlung des Nachweises der 
   Vollmacht beziehungsweise des Widerrufs unter www.comdirect.de/hv ein 
   elektronisches System an. Die weiteren Einzelheiten können die 
   Aktionäre den dort hinterlegten näheren Erläuterungen entnehmen. 
 
   Der Nachweis kann auch unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt 
   werden: 
   HVvollmacht.2012@comdirect.de 
 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von der 
   comdirect bank Aktiengesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
   ausüben zu lassen. Die hierzu notwendigen Vollmachten und Weisungen 
   können Aktionäre in Textform (§ 126b BGB) erteilen. Wenn Aktionäre von 
   dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen sie sich hierzu - 
   auch wenn sie nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   wollen - wie oben ausgeführt zur Hauptversammlung anmelden. Sie 
   erhalten dann Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung 
   beziehungsweise die zur Vollmachts- und Weisungserteilung per Internet 
   notwendigen Informationen. Per Post oder per Telefax erteilte 
   Vollmachten und Weisungen müssen bis Montag, 7. Mai 2012, bei der 
   comdirect bank Aktiengesellschaft unter der in den Unterlagen 
   genannten Adresse beziehungsweise Faxnummer eingegangen sein. Die 
   Vollmachtserteilung per Internet sowie Änderungen der den 
   Stimmrechtsvertretern erteilten Weisungen können noch bis zum Ende der 
   Generaldebatte am Tag der Hauptversammlung im Internet vorgenommen 
   werden. Erhalten die von der comdirect bank Aktiengesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter für ein und denselben Aktienbestand per 
   Post oder Telefax und/oder per Internet - jeweils fristgerecht - 
   Vollmacht und Weisungen, wird ausschließlich das auf dem Postweg 
   Übermittelte als verbindlich angesehen. Bei einer Übermittlung per 
   Telefax und per Internet wird ausschließlich das per Telefax 
   Übermittelte als verbindlich angesehen. Bei persönlicher Teilnahme an 
   der Hauptversammlung wird die Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
   von der comdirect bank Aktiengesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter gegenstandslos. Ohne Erteilung ausdrücklicher 
   Weisungen zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung ist eine den von 
   der comdirect bank Aktiengesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern 
   erteilte Vollmacht ungültig. 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
   Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, 
   können gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
   Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss bis 
   Sonntag, 8. April 2012, 24:00 Uhr, zugehen. Wir bitten, derartige 
   Verlangen ausschließlich an folgende Adresse zu richten: 
 
   Vorstand der comdirect bank Aktiengesellschaft 
   Pascalkehre 15 
   25451 Quickborn 
 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei 
   Monaten Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
   Entscheidung über das Verlangen halten. 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen 
   davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf den 
   Internetseiten der comdirect bank Aktiengesellschaft unter 
   www.comdirect.de/hv zugänglich gemacht. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 
   127 AktG 
 
   Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und 
   Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 23, 2012 10:13 ET (14:13 GMT)

können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder 
   Abschlussprüfern machen. Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Absatz 1 
   AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
   Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf den 
   Internetseiten der comdirect bank Aktiengesellschaft unter dem 
   Menüpunkt 'Über uns' bei den Investor-Relations-Informationen 
   (Internetadresse: www.comdirect.de/hv) zugänglich, wenn ihr 
   Gegenanträge mit Begründung unter der nachstehend angegebenen Adresse 
   mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis 
   Dienstag, 24. April 2012, 24:00 Uhr, zugegangen sind: 
 
   comdirect bank Aktiengesellschaft 
   - Rechtsabteilung - 
   Pascalkehre 15 
   25451 Quickborn 
   Telefax: +49 (0) 4106 / 704 - 2230 
   E-Mail: gegenantraege.2012@comdirect.de 
 
   Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung 
   kann der Vorstand unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten 
   Voraussetzungen absehen. 
 
   Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
   oder Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Sätze gemäß § 127 AktG 
   sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht 
   begründet zu werden. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von 
   Aktionären außer in den Fällen des § 126 Absatz 2 AktG auch dann nicht 
   zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Absatz 3 
   Satz 4 AktG und § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG enthalten. 
 
   Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG 
 
   Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Absatz 1 AktG auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung 
   des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
   Unternehmen. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch 
   auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
   Unternehmen, da der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung auch 
   der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden. Von 
   einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 
   Absatz 3 AktG genannten Gründen absehen. Nach der Satzung der 
   comdirect bank Aktiengesellschaft ist der Versammlungsleiter außerdem 
   ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs angemessen zu 
   beschränken. 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft 
 
   Die Informationen nach § 124a AktG sind von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an über die Internetseiten der comdirect bank 
   Aktiengesellschaft unter dem Menüpunkt 'Über uns' bei den 
   Investor-Relations-Informationen (Internetadresse: 
   www.comdirect.de/hv) zugänglich. Vom Tag der Veröffentlichung dieser 
   Einberufungsbekanntmachung an liegen die zugänglich zu machenden 
   Unterlagen zusätzlich in den Geschäftsräumen der comdirect bank 
   Aktiengesellschaft, Pascalkehre 15, 25451 Quickborn, zur Einsichtnahme 
   der Aktionäre aus und werden jedem Aktionär auf Verlangen zugesandt. 
 
   Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung auf den 
   Internetseiten der comdirect bank Aktiengesellschaft (Internetadresse: 
   www.comdirect.de/hv) bekannt gegeben. 
 
   Für Auskünfte zur Hauptversammlung steht Ihnen die Abteilung Investor 
   Relations telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung: 
 
   Telefon: +49 (0) 4106 / 704 - 1980 
   E-Mail: investorrelations@comdirect.de 
 
   Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
 
   Alle Aktionäre der comdirect bank Aktiengesellschaft sowie die 
   interessierte Öffentlichkeit können die Hauptversammlung am 9. Mai 
   2012 ab 11:00 Uhr in voller Länge live im Internet unter 
   www.comdirect.de/hv verfolgen. 
 
   Quickborn, im März 2012 
 
   comdirect bank Aktiengesellschaft 
 
   - Der Vorstand - 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
23.03.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    comdirect bank Aktiengesellschaft 
                Pascalkehre 15 
                25451 Quickborn 
                Deutschland 
E-Mail:         investorrelations@comdirect.de 
Internet:       http://www.comdirect.de 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
162085 23.03.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 23, 2012 10:13 ET (14:13 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.