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DGAP-HV: QSC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: QSC AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
QSC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
16.05.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
02.04.2012 / 15:20 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   QSC AG 
 
   Köln 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer 513700/ISIN DE0005137004 
 
 
   EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   am Mittwoch, 16. Mai 2012, um 10:00 Uhr 
   im Gürzenich in Köln (Martinstraße 29-37, 50667 Köln) 
 
     I.    TAGESORDNUNG 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           QSC AG zum 31. Dezember 2011 mit dem Lagebericht für die 
           Gesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2011 mit dem Lagebericht für den Konzern, des 
           Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 in 
           Gesellschaft und Konzern und des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 
           Abs. 4 HGB 
 
 
           Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können 
           von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
           Internetseite der QSC AG unter 
           www.qsc.de/de/qsc-ag/investor-relations/hauptversammlung 
           eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der 
           Hauptversammlung am 16. Mai 2012 zugänglich sein und mündlich 
           erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung der 
           Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der 
           Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG 
           festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 
           1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des 
           Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu 
           beschließen hat, liegen nicht vor. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Der im Geschäftsjahr 2011 erwirtschaftete Bilanzgewinn von EUR 
           17.596.718,25 wird wie folgt verwendet: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,08 je      =    10.980.550,16 
   dividendenberechtigter Stückaktie               EUR 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                         =     6.616.168,09 
                                                   EUR 
 
 
           Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende 
           Betrag in vorstehendem Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung 
           basieren auf dem am 22. März 2012 dividendenberechtigten 
           Grundkapital in Höhe von EUR 137.256.877,00, eingeteilt in 
           137.256.877 Stückaktien. 
 
 
           Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum 
           Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und 
           Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
           Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der 
           unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,08 je 
           dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Die Anpassung wird 
           dabei wie folgt durchgeführt: Sofern sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme 
           vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende 
           Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme 
           erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende 
           Betrag entsprechend. 
 
 
           Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 17. Mai 2012. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
           Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2011 
           Entlastung erteilt. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
           Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 
           2011 Entlastung erteilt. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin und 
           Niederlassung in Köln zum Abschlussprüfer und 
           Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 
           2012 zu wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur 
           Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen an Mitglieder des 
           Vorstands, Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener 
           Unternehmen sowie Arbeitnehmer der QSC AG und verbundener 
           Unternehmen sowie über die Schaffung eines weiteren Bedingten 
           Kapitals VIII zur Bedienung der Wandlungsrechte und die 
           entsprechende Satzungsänderung ('QSC-Aktienoptionsplan 2012') 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           I. Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen 
 
 
           Der Vorstand wird gemäß § 221 AktG ermächtigt, bis zum 15. Mai 
           2017 nach näherer Maßgabe der nachfolgenden Eckdaten für die 
           Anleihebedingungen im Rahmen des 'QSC-Aktienoptionsplans 2012' 
           in einer oder mehreren Tranchen insgesamt bis zu 5.000.000 
           Stück auf den Namen lautende, jährlich mit 3,5% verzinsliche 
           Wandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 
           0,01, das heißt im Gesamtnennbetrag von insgesamt bis zu EUR 
           50.000,00, zum Nennbetrag (Ausgabepreis) auszugeben. Soweit 
           Wandelschuldverschreibungen an Mitglieder des Vorstands 
           zugeteilt werden sollen, entscheidet hierüber allein der 
           Aufsichtsrat und ist insoweit allein ermächtigt. Die Ausgabe 
           der Wandelschuldverschreibungen ist nur gegen Barzahlung 
           möglich. Die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen erhalten 
           das Recht, jede Wandelschuldverschreibung gegen Barzuzahlung 
           in eine auf den Namen lautende Stückaktie der QSC AG 
           umzutauschen (Wandlungsrecht). 
 
 
           Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die 
           Wandelschuldverschreibungen nach § 221 Absatz 4 AktG ist 
           ausgeschlossen. 
 
 
           Für die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Rahmen des 
           QSC-Aktienoptionsplans 2012 werden folgende Eckdaten der 
           Anleihebedingungen festgelegt: 
 
 
           1) Kreis der Bezugsberechtigten 
 
 
           Der Kreis der Bezugsberechtigten umfasst diejenigen Personen, 
           die einer der nachstehend festgelegten Personengruppen 
           angehören. Es dürfen: 
 
 
       *     an Mitglieder des Vorstands aufgrund 
             entsprechender Entscheidung des Aufsichtsrats insgesamt bis 
             zu 600.000 Wandelschuldverschreibungen, 
 
 
       *     an Mitglieder der Geschäftsführungen der der QSC 
             AG nachgeordneten und mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG 
             verbundenen in- und ausländischen Unternehmen (nachfolgend: 
             'verbundene Unternehmen') insgesamt bis zu 400.000 
             Wandelschuldverschreibungen, sowie 
 
 
       *     an Arbeitnehmer der QSC AG und an Arbeitnehmer 
             verbundener Unternehmen insgesamt bis zu 4.000.000 
             Wandelschuldverschreibungen 
 
 
 
           ausgegeben werden. Die Bezugsberechtigten müssen im Zeitpunkt 
           der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen in einem 
           ungekündigten aktiven Arbeits- oder Dienstverhältnis zur QSC 
           AG oder einem verbundenen Unternehmen stehen. Die 
           Bezugsberechtigung in einer Personengruppe schließt die 
           Bezugsberechtigung in einer anderen Personengruppe aus; 
           Doppelbezüge sind nicht zulässig. 
 
 
           Die Wandelschuldverschreibungen können auch von einem 
           Kreditinstitut zum Nennbetrag mit der Verpflichtung gezeichnet 
           und übernommen werden, sie nach Weisung der QSC AG zum 
           Nennbetrag an Bezugsberechtigte zu übertragen. Die 
           Wandlungsrechte können auch in diesem Fall nur von den 
           Bezugsberechtigten ausgeübt werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat bestimmt den genauen Kreis der 
           Bezugsberechtigten und den Umfang der ihnen jeweils zu 
           gewährenden Wandelschuldverschreibungen, soweit es um eine 
           Zuteilung von Wandelschuldverschreibungen an Mitglieder des 
           Vorstands geht. In allen übrigen Fällen erfolgt die Festlegung 
           durch den Vorstand. 
 
 
           2) Wandlungsrecht 
 
 
           Die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen erhalten das 
           Recht, jede Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 
           0,01 gegen eine Barzuzahlung gemäß den nachfolgenden 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 02, 2012 09:20 ET (13:20 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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