DJ DGAP-HV: Muehlhan AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Muehlhan AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Muehlhan AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
15.05.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
04.04.2012 / 15:17
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Muehlhan AG
Hamburg
ISIN: DE000A0KD0F7
Wertpapierkennnummer: A0KD0F
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am
15. Mai 2012 um 11:00 Uhr
im
Hotel Hafen Hamburg
Elbkuppelsaal
Seewartenstraße 9
20459 Hamburg
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, der
Lageberichte des Vorstands für die Muehlhan AG und den Konzern
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2011
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss gebilligt und damit festgestellt und den
Konzernabschluss gebilligt. Die Hauptversammlung hat zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen. Die
genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vielmehr
lediglich zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. - im Fall
des Berichts des Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des
Aufsichtsrats zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts
haben die Aktionäre die Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu
stellen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahrs 2011 in Höhe von EUR 804.767,36 auf neue
Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer
und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu
wählen.
II. Weitere Angaben zur Hauptversammlung
1. Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die sich bei der
Gesellschaft rechtzeitig angemeldet und ihren Aktienbesitz
durch einen von ihrem depotführenden Institut in Textform in
deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen
Nachweis nachgewiesen haben.
Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft bei der
nachfolgend genannten Stelle unter der angegebenen Adresse
spätestens bis Dienstag, 8. Mai 2012, 24:00 Uhr zugehen:
Muehlhan AG
c/o WestLB AG
vertreten durch dwpbank
WASHO
Einsteinring 9
85609 Aschheim-Dornach
Fax: (069) 5099 1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Der Nachweis hat sich auf Dienstag, 24. April 2012,
00:00 Uhr, zu beziehen. Dieser Nachweisstichtag ist also der
Zeitpunkt, zu dem der für das Bestehen und den Umfang des
Rechts zur Teilnahme an der Hauptversammlung und des
Stimmrechts maßgebliche Aktienbesitz bestimmt wird. Erwerbe
und Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag sind
zulässig, für die vorgenannten Rechte aber ohne Bedeutung. Für
die Dividendenberechtigung ist der Nachweisstichtag hingegen
irrelevant.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig eine Eintrittskarte bei
ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die Vorlage der
Eintrittskarte am Tag der Hauptversammlung erleichtert die
Einlasskontrolle; sie ist nicht Voraussetzung für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts.
2. Stimmrechtsvollmachten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch
durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen
Dritten, ausüben lassen (§ 134 Abs. 3 Satz 1 AktG). Auch in
diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der
rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes entsprechend dem
vorstehenden Abschnitt 'Teilnahmeberechtigung' erforderlich.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen (§ 134
Abs. 3 Satz 2 AktG).
Vollmachten an andere Personen als an Kreditinstitute, diesen
nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte
Unternehmen, Aktionärsvereinigungen und diesen nach § 135 Abs.
10 AktG gleichgestellte Personen sind schriftlich oder durch
Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Telefax an die Nummer
+49 (0) 40 75271123 zu erteilen. Im ersteren Fall ist die
Bevollmächtigung nachzuweisen; der Nachweis hat dadurch zu
erfolgen, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung
die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist oder eine Kopie
der Vollmacht per Telefax an die vorgenannte Nummer
übermittelt. Zur Erteilung der Vollmacht kann insbesondere
auch das über die Internetadresse www.muehlhan.com unter
Muehlhan Gruppe -> Investor Relations -> Termine -> HV2012
abrufbare Formular verwendet werden.
Die Anforderungen an die Erteilung von Vollmachten an
Kreditinstitute, diesen nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Unternehmen, Aktionärsvereinigungen und diesen
nach § 135 Abs. 10 AktG gleichgestellte Personen bestimmen
sich nach § 135 Abs. 2 AktG und den von den genannten Stellen
gemachten Vorgaben.
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
vertreten zu lassen. Die Vollmachten und Weisungen hierzu
müssen schriftlich oder per Telefax an die Nummer +49 (0) 40
75271123 auf dem dafür vorgesehenen dem Aktionär nach
erfolgter Anmeldung zugesandten und auch über die
Internetadresse www.muehlhan.com unter Muehlhan Gruppe ->
Investor Relations -> Termine -> HV2012 abrufbaren Formular
erteilt werden. Vollmachten und Weisungen an
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis zum 11. Mai
2012 bei der Gesellschaft eingegangen sein; anderenfalls
können sie nicht berücksichtigt werden. Wir bitten, insoweit
auch die Hinweise in den Unterlagen zu beachten.
3. Veröffentlichungen auf der Internetseite der
Gesellschaft
Diese Einladung zur Hauptversammlung, der Einzelabschluss der
Muehlhan AG zum 31. Dezember 2011 nebst Lagebericht, der
Geschäftsbericht für den Konzern, der den Konzernabschluss zum
31. Dezember 2011, den Lagebericht für den Konzern und den
Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 enthält,
sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit
der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung
über die Internetseite
www.muehlhan.com unter Muehlhan Gruppe -> Investor Relations ->
Termine -> HV2012
abrufbar.
Für die Dauer der Hauptversammlung am 15. Mai 2012
werden die vorgenannten Unterlagen im Versammlungsraum
ausliegen.
Etwaige bei der Muehlhan AG eingehende und
veröffentlichungspflichtige Verlangen nach Ergänzung der
Tagesordnung sowie Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen der
Verwaltung und Wahlvorschläge werden ebenfalls über die eben
genannte Internetseite zugänglich gemacht.
Hamburg, im April 2012
Muehlhan AG
Der Vorstand
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E-Mail: myag@muehlhan.com
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