DJ DGAP-HV: Leifheit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2012 in 56377 Nassau/Lahn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Leifheit Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Leifheit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 24.05.2012 in 56377 Nassau/Lahn mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
12.04.2012 / 15:14
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Leifheit Aktiengesellschaft
Nassau/Lahn
ISIN DE0006464506
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
unsere ordentliche Hauptversammlung findet am Donnerstag, dem 24. Mai
2012, um 10:30 Uhr, im Kunden- und Verwaltungszentrum der Leifheit AG,
Leifheitstraße, 56377 Nassau/Lahn, statt.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts der Leifheit AG sowie des gebilligten
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des Berichts
des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, Abs. 5, § 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173
Aktiengesetz ('AktG') am 28. März 2012 gebilligt und den
Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt zu diesem
Punkt der Tagesordnung eine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung. Jahresabschluss und Lagebericht,
Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht des
Aufsichtsrats, Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns und Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen
zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, Abs. 5, § 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuches können im Internet eingesehen werden unter
http://www.leifheit.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2012.
2. Verwendung des Bilanzgewinns
Die Dividendenausschüttung der Leifheit AG (ISIN DE
0006464506) richtet sich nach dem im handelsrechtlichen
Jahresabschluss der Leifheit AG ausgewiesenen Bilanzgewinn.
Der Bilanzgewinn der Leifheit AG aus dem abgelaufenen
Geschäftsjahr 2011 beträgt 14.650.000,00 EUR.
Die Leifheit AG hält 253.954 eigene Aktien, die nicht
dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich
die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In
diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung von 1,30 EUR Dividende je dividendenberechtigter
Stückaktie ein entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Aus dem Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr
2011 in Höhe von 14.650.000,00 EUR wird eine Dividende von
1,30 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie - das sind bei
4.746.046 Stückaktien insgesamt 6.169.859,80 EUR - an die
Aktionäre ausgeschüttet. Der verbleibende Betrag in Höhe von
8.480.140,20 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Dividende wird ab dem 25. Mai 2012 ausgezahlt.
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/Frankfurt am Main,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung 15.000.000,00 EUR und ist in 5.000.000 auf den
Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt, die in der
Hauptversammlung jeweils eine Stimme gewähren.
Hiervon hält die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 253.954 Aktien als eigene Aktien, aus denen ein
Stimmrecht nicht ausgeübt werden kann.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur
Hauptversammlung anmelden ('Anmeldung') und der Gesellschaft die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts nachweisen ('Nachweis'). Die Anmeldung bedarf der
Textform und ist in deutscher oder englischer Sprache zu erstellen.
Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein ebenfalls in Textform und in
deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des
depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz ('Nachweis')
erforderlich und ausreichend.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 3. Mai 2012 (d. h. 3. Mai
2012, 0:00 Uhr), zu beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die Berechtigung
im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge.
Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt
maßgeblich; d. h. Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem
Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft spätestens
am Donnerstag, 17. Mai 2012, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse
eingehen:
Leifheit AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
oder per Telefax an: +49 69 12012-86045
oder per E-Mail an: WP.HV@Xchanging.com
Nach dem Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft
werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Bei der Eingangskontrolle zur
Hauptversammlung erhalten Sie Ihre Stimmkarten im Gegenzug für Ihre
Eintrittskarte.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten, mit denen auch ein
entsprechendes Vollmachtsformular verbunden ist, sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre - ohne dass mit dieser Bitte eine
Einschränkung des Teilnahme- oder Stimmrechts verbunden wäre -,
frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die
Gesellschaft Sorge zu tragen.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht selbst an der
Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht
und ihre sonstigen Aktionärsrechte durch Bevollmächtigte unter
entsprechender Vollmachtserteilung ausüben lassen. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular, von
dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird den
Aktionären mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt.
Darüber hinaus kann das Formular auch im Internet unter
http://www.leifheit.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2012
abgerufen oder unter folgender Adresse kostenlos angefordert werden:
Leifheit AG
Postfach 11 65
56371 Nassau/Lahn
oder per Telefax an: +49 2604 977-340
oder per E-Mail an: HV2012@leifheit.com
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann per
E-Mail übermittelt werden, und zwar an die folgende E-Mail-Adresse:
HV2012@leifheit.com. Ein weiterer Nachweis der Bevollmächtigung
erübrigt sich, wenn der Nachweis der Bevollmächtigung, wie vorstehend
beschrieben, elektronisch übermittelt wird.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer
der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt
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April 12, 2012 09:14 ET (13:14 GMT)
werden soll, besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein
Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der
Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen
gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen,
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger
bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein
mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Die Gesellschaft bietet ihren teilnahme- und stimmberechtigten
Aktionären als Service an, die von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf
der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung
der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen
bedürfen der Textform. Die Eintrittskarte zur Hauptversammlung enthält
ein Formular, von dem bei der Vollmachts- und Weisungserteilung
Gebrauch gemacht werden kann, sowie weitere Informationen.
Darüber hinaus kann das Formular auch im Internet unter
http://www.leifheit.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2012
abgerufen oder bei der Gesellschaft kostenlos angefordert werden. Das
Verlangen ist zu richten an:
Leifheit AG
Postfach 11 65
56371 Nassau/Lahn
oder per Telefax an: +49 2604 977-340
oder per E-Mail an: HV2012@leifheit.com
Das ausgefüllte Formular für die von uns benannten
Stimmrechtsvertreter ist - bitte bis zum 23. Mai 2012, 24:00 Uhr,
eingehend - an die vorgenannte Adresse zu richten.
Stimmrechtsausübung durch Briefwahl
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können ihre Stimmen
auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation
('Briefwahl') abgeben. Hierzu steht ebenfalls das auf der
Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Verfügung.
Darüber hinaus kann das Formular auch im Internet unter
http://www.leifheit.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2012
abgerufen oder bei der Gesellschaft kostenlos angefordert werden. Das
Verlangen ist zu richten an:
Leifheit AG
Postfach 11 65
56371 Nassau/Lahn
oder per Telefax an: +49 2604 977-340
oder per E-Mail an: HV2012@leifheit.com
Die mittels Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis einschließlich
Mittwoch, 23. Mai 2012, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der
vorgenannten Adresse eingegangen sein. Gleiches trifft für einen
eventuellen Widerruf zu.
Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder
andere der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger können
sich der Briefwahl bedienen.
Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs.
1 AktG
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
500.000 EUR erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Der oder die Antragsteller haben
nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der
Hauptversammlung (also spätestens seit dem 24. Februar 2012) Inhaber
des Mindestaktienbesitzes ist/sind.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss bei
der Gesellschaft spätestens am Montag, 23. April 2012, 24:00 Uhr,
unter der folgenden Adresse eingehen:
Leifheit AG
Postfach 11 65
56371 Nassau/Lahn
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen
Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag
ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der
Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse
spätestens am Mittwoch, 9. Mai 2012, 24:00 Uhr, eingeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der
Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach
näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der
Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse
spätestens am Mittwoch, 9. Mai 2012, 24:00 Uhr, eingeht.
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im
Internet zugänglich machen unter
http://www.leifheit.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2012,
sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der
genannten Internetadresse zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende
Ergänzungsanträge werden wir bekannt machen, sofern sie den
gesetzlichen Anforderungen genügen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu
richten an:
Leifheit AG
Postfach 11 65
56371 Nassau/Lahn
oder per Telefax an: +49 2604 977-340
oder per E-Mail an: HV2012@leifheit.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt.
Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem
Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG).
Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne
dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung
bedürfte.
Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre
nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den
Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung unter
http://www.leifheit.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2012.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach §
124a AktG zugänglichen Informationen
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.leifheit.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2012.
Nassau/Lahn, im April 2012
Leifheit Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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12.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Leifheit Aktiengesellschaft
Leifheitstraße
56377 Nassau
Deutschland
Telefon: +49 2604 9770
Fax: +49 2604 977300
E-Mail: ir@leifheit.com
Internet: http://www.leifheit.com
ISIN: DE0006464506
Börsen: Auslandsbörse(n) Frankfurt, Berlin, Düsseldorf,
Hamburg, Hannover, Stuttgart, elektronischer Handel
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April 12, 2012 09:14 ET (13:14 GMT)


