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DGAP-HV: Energiekontor AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2012 in Ritterhude bei Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Energiekontor AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Energiekontor AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 24.05.2012 in Ritterhude bei Bremen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
12.04.2012 / 15:16 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Energiekontor AG 
 
   Bremen 
 
   ISIN: DE0005313506 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen 
   Hauptversammlung am Donnerstag, den 24. Mai 2012, 10.30 Uhr, im 
   'Ritterhuder Veranstaltungszentrum', Riesstraße 11, 27721 Ritterhude 
   bei Bremen, ein. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Energiekontor AG zum 31. Dezember 2011, des gebilligten 
           Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des 
           zusammengefassten Lageberichts für die Energiekontor AG und 
           den Konzern für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 
           289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss der Energiekontor AG und den Konzernabschluss 
           für das Geschäftsjahr 2011 gemäß §§ 172, 173 AktG am 30. März 
           2012 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. 
           Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt 
           daher. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn 
           für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 4.433.283,00 
 
 
       a)    einen Betrag von EUR 4.433.283,00 zur Zahlung 
             einer Dividende von EUR 0,30 je dividendenberechtigter 
             Stückaktie zu verwenden und 
 
 
       b)    den aus der Dividendenausschüttung gemäß lit. a) 
             auf eigene Aktien rechnerisch entfallenden Betrag auf neue 
             Rechnung vorzutragen. 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Zahlung einer Vergütung 
           an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Vergütung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 zu bewilligen: 
 
 
           Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für das 
           Geschäftsjahr 2011 insgesamt eine Vergütung von EUR 45.000,00 
           zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung teilt sich nach 
           näherer Maßgabe der Regelung in § 15 der Satzung auf. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie 
           Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
 
 
             HW Treuhand GmbH 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leonberg, 
 
 
 
           zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 sowie zum Prüfer für die etwaige 
           prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. 
           Juni 2012 enthaltenen verkürzten Abschlusses und des 
           Zwischenlageberichts zu wählen. 
 
 
   Unterlagen 
 
   Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im 
   Zusammenhang mit der Hauptversammlung liegen in den Geschäftsräumen 
   der Energiekontor AG (Mary-Somerville-Straße 5, 28359 Bremen) zur 
   Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und stehen auch gemäß § 124a 
   AktG im Internet unter www.energiekontor.de zum Download bereit. Auf 
   Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser 
   Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen werden auch in der 
   Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt. 
 
   Teilnahmebedingungen 
 
     1.    Voraussetzung für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Gemäß § 18 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an 
           der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur 
           diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres 
           Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung anmelden. Als Nachweis 
           der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
           Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter 
           besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes eines zur Verwahrung 
           von Wertpapieren zugelassenen Instituts erforderlich und 
           ausreichend; der Nachweis muss in deutscher oder englischer 
           Sprache verfasst sein. Der Nachweis hat sich auf den Beginn 
           des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d. h. 
           auf den Beginn des 3. Mai 2012 (0.00 Uhr), 
           ('Nachweisstichtag') zu beziehen und muss der Gesellschaft 
           zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 17. 
           Mai 2012 bei folgender Adresse, Telefax-Nummer oder 
           E-Mail-Adresse zugehen: 
 
 
           Energiekontor AG 
           c/o DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank 
           Deutsche WertpapierService Bank AG 
           WASHO 
           Einsteinring 9 
           85609 Aschheim-Dornach 
           Fax: +49 (0)69.5099 1110 
           E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
 
           Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
           nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht 
           hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
           Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem 
           Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
           Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
           Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
           teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
           Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des 
           Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
           Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien 
           nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
           Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
           Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach 
           dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht 
           Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien 
           erwirbt, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der 
           Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
           Dividendenberechtigung. 
 
 
     2.    Verfahren für die Stimmabgabe bei 
           Stimmrechtsvertretung 
 
 
           Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch 
           durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende 
           Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner 
           Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind 
           eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung 
           zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
           Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so ist die 
           Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine 
           oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
 
           Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
           Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
           Textform (§ 126b BGB). 
 
 
           Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
           Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG 
           gleichgestellte Institution oder Person mit der 
           Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf 
           hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende 
           Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der 
           Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht 
           nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, 
           sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die 
           Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
 
           Ein Formular gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 5 des 
           Wertpapierhandelsgesetzes, das für die Erteilung einer 
           Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der 
           Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 12, 2012 09:16 ET (13:16 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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