DGAP-HV: Energiekontor AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Energiekontor AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 24.05.2012 in Ritterhude bei Bremen mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
12.04.2012 / 15:16
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Energiekontor AG
Bremen
ISIN: DE0005313506
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen
Hauptversammlung am Donnerstag, den 24. Mai 2012, 10.30 Uhr, im
'Ritterhuder Veranstaltungszentrum', Riesstraße 11, 27721 Ritterhude
bei Bremen, ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Energiekontor AG zum 31. Dezember 2011, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des
zusammengefassten Lageberichts für die Energiekontor AG und
den Konzern für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss der Energiekontor AG und den Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr 2011 gemäß §§ 172, 173 AktG am 30. März
2012 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt.
Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt
daher.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn
für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 4.433.283,00
a) einen Betrag von EUR 4.433.283,00 zur Zahlung
einer Dividende von EUR 0,30 je dividendenberechtigter
Stückaktie zu verwenden und
b) den aus der Dividendenausschüttung gemäß lit. a)
auf eigene Aktien rechnerisch entfallenden Betrag auf neue
Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
5. Beschlussfassung über die Zahlung einer Vergütung
an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Vergütung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 zu bewilligen:
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für das
Geschäftsjahr 2011 insgesamt eine Vergütung von EUR 45.000,00
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung teilt sich nach
näherer Maßgabe der Regelung in § 15 der Satzung auf.
6. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie
Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
HW Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leonberg,
zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012 sowie zum Prüfer für die etwaige
prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30.
Juni 2012 enthaltenen verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts zu wählen.
Unterlagen
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung
zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung liegen in den Geschäftsräumen
der Energiekontor AG (Mary-Somerville-Straße 5, 28359 Bremen) zur
Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und stehen auch gemäß § 124a
AktG im Internet unter www.energiekontor.de zum Download bereit. Auf
Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser
Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt.
Teilnahmebedingungen
1. Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Gemäß § 18 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres
Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung anmelden. Als Nachweis
der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes eines zur Verwahrung
von Wertpapieren zugelassenen Instituts erforderlich und
ausreichend; der Nachweis muss in deutscher oder englischer
Sprache verfasst sein. Der Nachweis hat sich auf den Beginn
des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d. h.
auf den Beginn des 3. Mai 2012 (0.00 Uhr),
('Nachweisstichtag') zu beziehen und muss der Gesellschaft
zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 17.
Mai 2012 bei folgender Adresse, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse zugehen:
Energiekontor AG
c/o DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
Deutsche WertpapierService Bank AG
WASHO
Einsteinring 9
85609 Aschheim-Dornach
Fax: +49 (0)69.5099 1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht
hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder
teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach
dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht
Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien
erwirbt, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
2. Verfahren für die Stimmabgabe bei
Stimmrechtsvertretung
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch
durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende
Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner
Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind
eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so ist die
Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform (§ 126b BGB).
Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG
gleichgestellte Institution oder Person mit der
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf
hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende
Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der
Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht
nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre,
sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die
Form der Vollmacht abzustimmen.
Ein Formular gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 5 des
Wertpapierhandelsgesetzes, das für die Erteilung einer
Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der
Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der
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