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DGAP-HV: Energiekontor AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Energiekontor AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2012 in Ritterhude bei Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Energiekontor AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Energiekontor AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 24.05.2012 in Ritterhude bei Bremen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
12.04.2012 / 15:16 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Energiekontor AG 
 
   Bremen 
 
   ISIN: DE0005313506 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen 
   Hauptversammlung am Donnerstag, den 24. Mai 2012, 10.30 Uhr, im 
   'Ritterhuder Veranstaltungszentrum', Riesstraße 11, 27721 Ritterhude 
   bei Bremen, ein. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Energiekontor AG zum 31. Dezember 2011, des gebilligten 
           Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des 
           zusammengefassten Lageberichts für die Energiekontor AG und 
           den Konzern für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 
           289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss der Energiekontor AG und den Konzernabschluss 
           für das Geschäftsjahr 2011 gemäß §§ 172, 173 AktG am 30. März 
           2012 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. 
           Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt 
           daher. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn 
           für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 4.433.283,00 
 
 
       a)    einen Betrag von EUR 4.433.283,00 zur Zahlung 
             einer Dividende von EUR 0,30 je dividendenberechtigter 
             Stückaktie zu verwenden und 
 
 
       b)    den aus der Dividendenausschüttung gemäß lit. a) 
             auf eigene Aktien rechnerisch entfallenden Betrag auf neue 
             Rechnung vorzutragen. 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Zahlung einer Vergütung 
           an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Vergütung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 zu bewilligen: 
 
 
           Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für das 
           Geschäftsjahr 2011 insgesamt eine Vergütung von EUR 45.000,00 
           zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung teilt sich nach 
           näherer Maßgabe der Regelung in § 15 der Satzung auf. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie 
           Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
 
 
             HW Treuhand GmbH 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leonberg, 
 
 
 
           zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 sowie zum Prüfer für die etwaige 
           prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. 
           Juni 2012 enthaltenen verkürzten Abschlusses und des 
           Zwischenlageberichts zu wählen. 
 
 
   Unterlagen 
 
   Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im 
   Zusammenhang mit der Hauptversammlung liegen in den Geschäftsräumen 
   der Energiekontor AG (Mary-Somerville-Straße 5, 28359 Bremen) zur 
   Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und stehen auch gemäß § 124a 
   AktG im Internet unter www.energiekontor.de zum Download bereit. Auf 
   Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser 
   Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen werden auch in der 
   Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt. 
 
   Teilnahmebedingungen 
 
     1.    Voraussetzung für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Gemäß § 18 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an 
           der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur 
           diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres 
           Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung anmelden. Als Nachweis 
           der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
           Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter 
           besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes eines zur Verwahrung 
           von Wertpapieren zugelassenen Instituts erforderlich und 
           ausreichend; der Nachweis muss in deutscher oder englischer 
           Sprache verfasst sein. Der Nachweis hat sich auf den Beginn 
           des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d. h. 
           auf den Beginn des 3. Mai 2012 (0.00 Uhr), 
           ('Nachweisstichtag') zu beziehen und muss der Gesellschaft 
           zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 17. 
           Mai 2012 bei folgender Adresse, Telefax-Nummer oder 
           E-Mail-Adresse zugehen: 
 
 
           Energiekontor AG 
           c/o DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank 
           Deutsche WertpapierService Bank AG 
           WASHO 
           Einsteinring 9 
           85609 Aschheim-Dornach 
           Fax: +49 (0)69.5099 1110 
           E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
 
           Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
           nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht 
           hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
           Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem 
           Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
           Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
           Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
           teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
           Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des 
           Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
           Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien 
           nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
           Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
           Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach 
           dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht 
           Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien 
           erwirbt, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der 
           Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
           Dividendenberechtigung. 
 
 
     2.    Verfahren für die Stimmabgabe bei 
           Stimmrechtsvertretung 
 
 
           Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch 
           durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende 
           Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner 
           Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind 
           eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung 
           zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
           Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so ist die 
           Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine 
           oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
 
           Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
           Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
           Textform (§ 126b BGB). 
 
 
           Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
           Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG 
           gleichgestellte Institution oder Person mit der 
           Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf 
           hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende 
           Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der 
           Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht 
           nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, 
           sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die 
           Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
 
           Ein Formular gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 5 des 
           Wertpapierhandelsgesetzes, das für die Erteilung einer 
           Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der 
           Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 12, 2012 09:16 ET (13:16 GMT)

DJ DGAP-HV: Energiekontor AG: Bekanntmachung der -2-

oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung 
           zugeschickt wird. Dieses steht auch unter 
           http://www.energiekontor.de zum Herunterladen zur Verfügung. 
 
 
           Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der 
           Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort 
           erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung 
           der Gesellschaft an die folgende Adresse, Fax-Nummer oder 
           E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
 
           Energiekontor AG 
           c/o Better Orange IR & HV AG 
           Haidelweg 48 
           81241 München 
           Deutschland 
           Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
           E-Mail: energiekontor@better-orange.de 
 
 
           Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft 
           benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten 
           lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung der 
           Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung und der 
           Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
           erforderlich. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
           weisungsgemäß abzustimmen. Den Stimmrechtsvertretern steht bei 
           der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum 
           zu. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine 
           Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
           Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und 
           Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
 
 
           Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, 
           erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche 
           nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung 
           zugeschickt wird, und steht auch unter 
           http://www.energiekontor.de zum Herunterladen zur Verfügung. 
 
 
           Die Vollmacht mit den Weisungen an die Stimmrechtsvertreter 
           der Gesellschaft und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft 
           müssen spätestens bis zum Ablauf des 23. Mai 2012 bei der 
           zuvor genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
           eingegangen sein. 
 
 
           Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten 
           und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, 
           Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der 
           Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des 
           Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
 
           Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie das zur 
           Vollmachts- und Weisungserteilung zu verwendende Formular 
           können auch werktags zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr unter der 
           Telefon-Nummer ++49 (0) 89 / 889 690 620 angefordert werden. 
 
 
     3.    Verfahren für die Stimmabgabe bei Briefwahl 
 
 
           Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
           teilnehmen möchten, können ihre Stimmen schriftlich (§ 126 
           BGB) oder im Wege elektronischer Kommunikation durch Briefwahl 
           abgeben. Hierzu steht das auf der Eintrittskarte abgedruckte 
           Formular zur Verfügung. Das Briefwahlformular erhalten die 
           Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der 
           oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung 
           zugeschickt wird. Dieses steht auch unter 
           http://www.energiekontor.de zum Download zur Verfügung. Die 
           per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis zum Ablauf des 
           23. Mai 2012 bei der Gesellschaft unter der vorgenannten, im 
           Abschnitt '2. Verfahren für die Stimmabgabe bei 
           Stimmrechtsvertretung' angegebenen Adresse, Fax-Nummer oder 
           E-Mail-Adresse eingegangen sein. 
 
 
     4.    Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 
           Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG 
 
 
       a)    Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
 
             Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) 
             des Grundkapitals, das entspricht zur Zeit 738.881 Aktien, 
             oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen 
             (dies entspricht 500.000 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 
             AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
             gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand 
             muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
             Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 
             Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs und 
             der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. 
             Das Verlangen muss daher dem Vorstand der Gesellschaft 
             spätestens bis zum 23. April 2012, 24.00 Uhr, zugehen. 
             Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht 
             berücksichtigt. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an 
             den Vorstand der Energiekontor AG unter folgender Adresse zu 
             richten: 
 
 
             Vorstand der Energiekontor AG 
             c/o Better Orange IR & HV AG 
             Haidelweg 48 
             81241 München 
             Deutschland 
 
 
             Im Hinblick auf die Mindestbesitzzeit wird auf die 
             Vorschriften des § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG i.V.m. § 142 Abs. 
             2 Satz 2 AktG verwiesen. Die betreffenden Aktionäre haben 
             gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i. V. m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG 
             nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten Inhaber 
             der erforderlichen Zahl an Aktien sind. Unter 
             Berücksichtigung der beabsichtigten Änderung des § 122 Abs. 
             1 Satz 3 AktG im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des 
             Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2012) geht die 
             Gesellschaft davon aus, dass hierbei auf den Tag des Zugangs 
             des Ergänzungsantrags abzustellen ist. Nach anderer 
             Auffassung ist für die vorgenannte Frist von drei Monaten 
             auf den Tag der Hauptversammlung abzustellen, so dass die 
             Aktionäre mindestens seit dem 24. Februar 2012, 0.00 Uhr, 
             Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sein müssen. 
 
 
             Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - 
             soweit nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht - 
             unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen 
             Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
             Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen 
             werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
             Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
             Internetadresse http://www.energiekontor.de bekannt gemacht 
             und den Aktionären mitgeteilt. 
 
 
       b)    Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 
             1, § 127 AktG 
 
 
             Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, 
             Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den 
             Tagesordnungspunkten zu übersenden. Gegenanträge müssen mit 
             einer Begründung versehen sein. Sollen die Gegenanträge von 
             der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie 
             spätestens 14 Tage vor der Versammlung, d.h. spätestens bis 
             zum 9. Mai 2012, 24.00 Uhr, an folgende Adresse zu richten: 
 
 
             Energiekontor AG 
             c/o Better Orange IR & HV AG 
             Haidelweg 48 
             81241 München 
             Deutschland 
             Telefax: +49 (0)89 889 690 666 
             E-Mail: antraege@better-orange.de 
 
 
             Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge 
             werden nicht zugänglich gemacht. 
 
 
             Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir zugänglich 
             zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des 
             Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige 
             Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter 
             http://www.energiekontor.de veröffentlichen. 
 
 
             Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag 
             eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern sinngemäß. 
             Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. 
             Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen 
             braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch 
             dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht 
             Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. 
 
 
             Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn 
             sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. 
             Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
             Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den 
             verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 12, 2012 09:16 ET (13:16 GMT)

fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, 
             bleibt unberührt. 
 
 
       c)    Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
 
             In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
             Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über 
             Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und 
             geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen 
             Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den 
             Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit 
             die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands 
             der Tagesordnung erforderlich ist und ein gesetzliches 
             Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht. 
             Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
             grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. 
             Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen 
             darf der Vorstand die Auskunft verweigern. 
 
 
             Nach § 19 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft kann 
             der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht des 
             Aktionärs zeitlich angemessen beschränken; er kann 
             insbesondere bereits zu Beginn oder während der 
             Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den ganzen 
             Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den 
             einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen 
             Frage- und Redebeitrag angemessen festsetzen. 
 
 
             Weitergehende Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 
             Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§ 
             131 Abs. 1 AktG) der Aktionäre können im Internet unter 
             http://www.energiekontor.de eingesehen werden. 
 
 
 
     5.    Angabe der Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
           gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG 
 
 
           Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
           Grundkapital der Gesellschaft EUR 14.777.610,- und ist 
           eingeteilt in 14.777.610 Stückaktien mit einem rechnerischen 
           Anteil am Grundkapital von EUR 1,- je Stückaktie. Jede Aktie 
           gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- und 
           stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung 
           der Hauptversammlung somit 14.777.610. Die Gesellschaft hält 
           im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 44.880 
           eigene Aktien. 
 
 
   Bremen, im April 2012 
 
   Energiekontor AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
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12.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
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Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Energiekontor AG 
                Mary-Sommerville-Str. 5 
                28359 Bremen 
                Deutschland 
Telefon:        +49 421 3304105 
E-Mail:         ir@energiekontor.de 
Internet:       http://www.energiekontor.de 
ISIN:           DE0005313506 
WKN:            531350 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Frankfurt, Berlin, Bremen, Düsseldorf, 
                Hamburg, Hannover, München, Stuttgart 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
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164704 12.04.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 12, 2012 09:16 ET (13:16 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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