DJ DGAP-HV: Energiekontor AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2012 in Ritterhude bei Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Energiekontor AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Energiekontor AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 24.05.2012 in Ritterhude bei Bremen mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
12.04.2012 / 15:16
=--------------------------------------------------------------------
Energiekontor AG
Bremen
ISIN: DE0005313506
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen
Hauptversammlung am Donnerstag, den 24. Mai 2012, 10.30 Uhr, im
'Ritterhuder Veranstaltungszentrum', Riesstraße 11, 27721 Ritterhude
bei Bremen, ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Energiekontor AG zum 31. Dezember 2011, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des
zusammengefassten Lageberichts für die Energiekontor AG und
den Konzern für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss der Energiekontor AG und den Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr 2011 gemäß §§ 172, 173 AktG am 30. März
2012 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt.
Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt
daher.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn
für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 4.433.283,00
a) einen Betrag von EUR 4.433.283,00 zur Zahlung
einer Dividende von EUR 0,30 je dividendenberechtigter
Stückaktie zu verwenden und
b) den aus der Dividendenausschüttung gemäß lit. a)
auf eigene Aktien rechnerisch entfallenden Betrag auf neue
Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
5. Beschlussfassung über die Zahlung einer Vergütung
an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Vergütung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 zu bewilligen:
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für das
Geschäftsjahr 2011 insgesamt eine Vergütung von EUR 45.000,00
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung teilt sich nach
näherer Maßgabe der Regelung in § 15 der Satzung auf.
6. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie
Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
HW Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leonberg,
zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012 sowie zum Prüfer für die etwaige
prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30.
Juni 2012 enthaltenen verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts zu wählen.
Unterlagen
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung
zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung liegen in den Geschäftsräumen
der Energiekontor AG (Mary-Somerville-Straße 5, 28359 Bremen) zur
Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und stehen auch gemäß § 124a
AktG im Internet unter www.energiekontor.de zum Download bereit. Auf
Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser
Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt.
Teilnahmebedingungen
1. Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Gemäß § 18 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres
Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung anmelden. Als Nachweis
der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes eines zur Verwahrung
von Wertpapieren zugelassenen Instituts erforderlich und
ausreichend; der Nachweis muss in deutscher oder englischer
Sprache verfasst sein. Der Nachweis hat sich auf den Beginn
des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d. h.
auf den Beginn des 3. Mai 2012 (0.00 Uhr),
('Nachweisstichtag') zu beziehen und muss der Gesellschaft
zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 17.
Mai 2012 bei folgender Adresse, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse zugehen:
Energiekontor AG
c/o DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
Deutsche WertpapierService Bank AG
WASHO
Einsteinring 9
85609 Aschheim-Dornach
Fax: +49 (0)69.5099 1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht
hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder
teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach
dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht
Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien
erwirbt, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
2. Verfahren für die Stimmabgabe bei
Stimmrechtsvertretung
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch
durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende
Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner
Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind
eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so ist die
Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform (§ 126b BGB).
Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG
gleichgestellte Institution oder Person mit der
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf
hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende
Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der
Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht
nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre,
sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die
Form der Vollmacht abzustimmen.
Ein Formular gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 5 des
Wertpapierhandelsgesetzes, das für die Erteilung einer
Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der
Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 12, 2012 09:16 ET (13:16 GMT)
DJ DGAP-HV: Energiekontor AG: Bekanntmachung der -2-
oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung
zugeschickt wird. Dieses steht auch unter
http://www.energiekontor.de zum Herunterladen zur Verfügung.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort
erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung
der Gesellschaft an die folgende Adresse, Fax-Nummer oder
E-Mail-Adresse übermittelt werden:
Energiekontor AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: energiekontor@better-orange.de
Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten
lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung der
Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung und der
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
erforderlich. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Den Stimmrechtsvertretern steht bei
der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum
zu. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann,
erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche
nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung
zugeschickt wird, und steht auch unter
http://www.energiekontor.de zum Herunterladen zur Verfügung.
Die Vollmacht mit den Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft
müssen spätestens bis zum Ablauf des 23. Mai 2012 bei der
zuvor genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse
eingegangen sein.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten
und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären,
Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der
Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des
Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie das zur
Vollmachts- und Weisungserteilung zu verwendende Formular
können auch werktags zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr unter der
Telefon-Nummer ++49 (0) 89 / 889 690 620 angefordert werden.
3. Verfahren für die Stimmabgabe bei Briefwahl
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können ihre Stimmen schriftlich (§ 126
BGB) oder im Wege elektronischer Kommunikation durch Briefwahl
abgeben. Hierzu steht das auf der Eintrittskarte abgedruckte
Formular zur Verfügung. Das Briefwahlformular erhalten die
Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der
oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung
zugeschickt wird. Dieses steht auch unter
http://www.energiekontor.de zum Download zur Verfügung. Die
per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis zum Ablauf des
23. Mai 2012 bei der Gesellschaft unter der vorgenannten, im
Abschnitt '2. Verfahren für die Stimmabgabe bei
Stimmrechtsvertretung' angegebenen Adresse, Fax-Nummer oder
E-Mail-Adresse eingegangen sein.
4. Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122
Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG
a) Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %)
des Grundkapitals, das entspricht zur Zeit 738.881 Aktien,
oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen
(dies entspricht 500.000 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2
AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30
Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs und
der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen.
Das Verlangen muss daher dem Vorstand der Gesellschaft
spätestens bis zum 23. April 2012, 24.00 Uhr, zugehen.
Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht
berücksichtigt. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an
den Vorstand der Energiekontor AG unter folgender Adresse zu
richten:
Vorstand der Energiekontor AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Im Hinblick auf die Mindestbesitzzeit wird auf die
Vorschriften des § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG i.V.m. § 142 Abs.
2 Satz 2 AktG verwiesen. Die betreffenden Aktionäre haben
gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i. V. m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG
nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten Inhaber
der erforderlichen Zahl an Aktien sind. Unter
Berücksichtigung der beabsichtigten Änderung des § 122 Abs.
1 Satz 3 AktG im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2012) geht die
Gesellschaft davon aus, dass hierbei auf den Tag des Zugangs
des Ergänzungsantrags abzustellen ist. Nach anderer
Auffassung ist für die vorgenannte Frist von drei Monaten
auf den Tag der Hauptversammlung abzustellen, so dass die
Aktionäre mindestens seit dem 24. Februar 2012, 0.00 Uhr,
Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sein müssen.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden -
soweit nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht -
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse http://www.energiekontor.de bekannt gemacht
und den Aktionären mitgeteilt.
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs.
1, § 127 AktG
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt,
Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den
Tagesordnungspunkten zu übersenden. Gegenanträge müssen mit
einer Begründung versehen sein. Sollen die Gegenanträge von
der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie
spätestens 14 Tage vor der Versammlung, d.h. spätestens bis
zum 9. Mai 2012, 24.00 Uhr, an folgende Adresse zu richten:
Energiekontor AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 666
E-Mail: antraege@better-orange.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge
werden nicht zugänglich gemacht.
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir zugänglich
zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des
Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige
Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter
http://www.energiekontor.de veröffentlichen.
Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag
eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern sinngemäß.
Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden.
Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen
braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch
dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht
Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn
sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den
verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 12, 2012 09:16 ET (13:16 GMT)
fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen,
bleibt unberührt.
c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen
Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist und ein gesetzliches
Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung
grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen
darf der Vorstand die Auskunft verweigern.
Nach § 19 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft kann
der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht des
Aktionärs zeitlich angemessen beschränken; er kann
insbesondere bereits zu Beginn oder während der
Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den ganzen
Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen
Frage- und Redebeitrag angemessen festsetzen.
Weitergehende Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§
131 Abs. 1 AktG) der Aktionäre können im Internet unter
http://www.energiekontor.de eingesehen werden.
5. Angabe der Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 14.777.610,- und ist
eingeteilt in 14.777.610 Stückaktien mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital von EUR 1,- je Stückaktie. Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung somit 14.777.610. Die Gesellschaft hält
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 44.880
eigene Aktien.
Bremen, im April 2012
Energiekontor AG
Der Vorstand
=--------------------------------------------------------------------
12.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
=--------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Energiekontor AG
Mary-Sommerville-Str. 5
28359 Bremen
Deutschland
Telefon: +49 421 3304105
E-Mail: ir@energiekontor.de
Internet: http://www.energiekontor.de
ISIN: DE0005313506
WKN: 531350
Börsen: Auslandsbörse(n) Frankfurt, Berlin, Bremen, Düsseldorf,
Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
=--------------------------------------------------------------------
164704 12.04.2012
(END) Dow Jones Newswires
April 12, 2012 09:16 ET (13:16 GMT)
© 2012 Dow Jones News
