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DGAP-HV: Nexus AG: Bekanntmachung der Einberufung -3-

DJ DGAP-HV: Nexus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2012 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Nexus AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Nexus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.05.2012 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
12.04.2012 / 15:20 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   NEXUS AG 
 
   Villingen-Schwenningen 
 
   WKN 522 090 
   ISIN DE0005220909 
 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
   wir laden Sie ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung der NEXUS AG 
   am Mittwoch, dem 23.05.2012, um 11.00 Uhr 
   im Haus der Wirtschaft, 
   Willi-Bleicher-Straße 19, 
   70174 Stuttgart 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           NEXUS AG zum 31.12.2011, des Lageberichtes, des Berichtes des 
           Aufsichtsrats, des gebilligten Konzernabschlusses zum 
           31.12.2011 und des Konzernlageberichts sowie des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 
           Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 des Handelsgesetzbuches 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Gemäß §§ 172, 173 AktG ist zu dem Tagesordnungspunkt 1 keine 
           Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Der 
           Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG 
           festgestellt. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, 
           dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u. a. 
           des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts 
           sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung eines 
           Bilanzgewinns und bei einem Mutterunternehmen auch zur 
           Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen 
           hat. 
 
 
           Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand 
           der Hauptversammlung u. a. den Jahresabschluss, den 
           Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des 
           Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei 
           börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und 
           Abs. 4 HGB sowie bei einem Mutterunternehmen auch den 
           Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des 
           Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen. 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung 
           näher erläutert. Sie liegen ab Einberufung der 
           Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der NEXUS AG, Auf der 
           Steig 6, 78052 Villingen-Schwenningen, sowie in der 
           Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und 
           sind über die Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.nexus-ag.de unter der Rubrik Investor 
           Relations/Hauptversammlungen/HV 2012 zugänglich gemacht. Auf 
           Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine 
           Abschrift der ausliegenden Unterlagen erteilt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten 
           Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 ausgewiesenen 
           Bilanzgewinn in Höhe von EUR 5.365.676,38 wie folgt zu 
           verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von je EUR 0,10      EUR    1.428.431,00 
   auf die 14.284.310 Stück dividendeberechtigten 
   auf den Inhaber lautende Stückaktien, also 
   insgesamt 
 
   Einstellung in die Gewinnrücklage                 EUR    3.900.000,00 
 
   Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag)         EUR       37.245,38 
 
   Bilanzgewinn                                      EUR    5.365.676,38 
 
 
           Bei der Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien ist 
           berücksichtigt, dass die NEXUS AG 20.840 Stück eigene, auf den 
           Inhaber lautende Stückaktien der NEXUS hält. Der auf diese 
           entfallende Anteil am Bilanzgewinn ist im auf neue Rechnung 
           vorzutragenden Gewinn enthalten. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Die Amtszeit der gegenwärtig bestellten 
           Aufsichtsratsmitglieder läuft mit Ende der Hauptversammlung am 
           23.05.2012 ab. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
           gemäß §§ 96 Abs. 1 Fall 6, 101 Abs. 1 AktG i. V. m. § 8 Abs. 1 
           der Satzung aus sechs durch die Aktionäre in der 
           Hauptversammlung zu wählende Mitglieder zusammen. Die 
           Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, basierend auf den Empfehlungen 
           des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats, folgende 
           Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen: 
 
 
       5.1.  Herrn Wolfgang Dörflinger, Kaufmann, wohnhaft in 
             Konstanz; 
 
 
       5.2.  Herrn Dipl. oec. Matthias Gaebler, Vorstand der 
             Aktien-, Emissions- und Börsenberatungs AG, wohnhaft in 
             Stuttgart; 
 
 
       5.3.  Herrn Erwin Hauser, Kaufmann, wohnhaft in 
             Blumberg; 
 
 
       5.4.  Herrn Dr. Hans-Joachim König, Rechtsanwalt der 
             Kanzlei Schrade & Partner, wohnhaft in Singen; 
 
 
       5.5.  Herrn Prof. Dr. Ulrich Krystek, Professor für 
             Betriebswirtschaftslehre an der Technische Universität 
             Berlin und Fachhochschule Worms, wohnhaft in Hofheim; 
 
 
       5.6.  Herrn Prof. Dr. Alexander Pocsay, selbständiger 
             Managementberater, wohnhaft in Saarbrücken. 
 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung außerdem vor, 
           gleichzeitig mit den von ihr zu wählenden 
           Aufsichtsratsmitgliedern 
 
 
             Herrn Gerald Glasauer, Betriebswirt, wohnhaft in 
             Schwäbisch Hall 
 
 
 
           als Ersatzmitglied für sämtliche von der Hauptversammlung 
           gewählte Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen. 
 
 
           Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen haben folgende Mandate 
           nach § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG in gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten bzw. in vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien: 
 
 
       5.1.  Herr Wolfgang Dörflinger: keine Mandate; 
 
 
       5.2.  Herr Matthias Gaebler: 
 
 
         -     Enerxy AG (Vorsitzender); 
 
 
         -     PA Powerautomation AG (Vorsitzender); 
 
 
         -     A.C.A. Müller ADAK Pharma AG; 
 
 
         -     Global Oil & Gas AG; 
 
 
         -     REC Real Estate China AG; 
 
 
         -     Volksbank Stuttgart eG; 
 
 
 
       5.3.  Herr Erwin Hauser: 
 
 
         -     Vitanas GmbH Co. KGaA; 
 
 
         -     Ebert Hera Holding GmbH; 
 
 
 
       5.4.  Herr Dr. Hans-Joachim König: 
 
 
         -     Maico Holding GmbH (Vorsitzender); 
 
 
         -     RAFI GmbH & Co. KG Elektrotechnische 
               Spezialfabrik (Vorsitzender); 
 
 
         -     Volksbank Donau-Neckar eG (Vorsitzender); 
 
 
 
       5.5.  Herr Prof. Dr. Ulrich Krystek: keine Mandate; 
 
 
       5.6.  Herr Prof. Dr. Alexander Pocsay: 
 
 
         -     Deutsches Forschungszentrum für Künstliche 
               Intelligenz GmbH; 
 
 
         -     e-Consult AG; 
 
 
         -     IDS Scheer AG; 
 
 
         -     KoTel AG; 
 
 
 
       5.7.  Herr Gerald Glasauer: 
 
 
         -     mike travel AG; 
 
 
         -     Delegate Stiftungen AG; 
 
 
         -     Glasauer AG; 
 
 
         -     Mediglobe Corp.; 
 
 
         -     Barclays Capital & Securities Inc. 
 
 
 
 
           Die Amtszeit der neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder 
           endet mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
           das Geschäftsjahr 2014 beschließt. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
           Einzelabstimmung über die Neuwahl zum Aufsichtsrat entscheiden 
           zu lassen. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in 
           den Aufsichtsrat soll Herr Dr. Hans-Joachim König als Kandidat 
           für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Aufhebung der 
           bestehenden und die Schaffung einer neuen Ermächtigung des 
           Vorstands, das Grundkapital - ggf. unter Ausschluss des 
           gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre - zu erhöhen 
           (Genehmigtes Kapital) durch eine entsprechende Änderung von § 
           4 Abs. 4 der Satzung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden 
           satzungsändernden Beschluss zu fassen: 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 12, 2012 09:20 ET (13:20 GMT)

DJ DGAP-HV: Nexus AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-

1.    Die in der Hauptversammlung vom 14.06.2010 
             erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals (nach 
             bereits erfolgter teilweisen Ausschöpfung) in Höhe von EUR 
             6.488.600,00 wird - soweit sie zu dem Zeitpunkt dieser 
             Beschlussfassung noch nicht weiter ausgenutzt ist - mit 
             Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend 
             bestimmten neuen Genehmigten Kapitals im Handelsregister 
             aufgehoben und eine neue Ermächtigung zur Erhöhung des 
             Grundkapitals wird geschaffen, indem Abs. 4 von § 4 der 
             Satzung wie folgt neu gefasst wird: 
 
 
         '(4)  Der Vorstand wird ermächtigt, in der Zeit bis 
               zum 30.04.2017 das Grundkapital der Gesellschaft mit 
               Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis 
               zu insgesamt EUR 7.152.575,00 durch Ausgabe neuer, auf den 
               Inhaber lautender nennwertloser Inhaberaktien 
               (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen 
               (Genehmigtes Kapital). Die neuen Aktien können auch an 
               Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines verbundenen 
               Unternehmens ausgegeben werden. Der Vorstand entscheidet 
               mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die Bedingungen der 
               Aktienausgabe. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit der 
               Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des 
               Bezugsrechts der Aktionäre in folgenden Fällen zu 
               entscheiden: 
 
 
           a)    für Spitzenbeträge, 
 
 
           b)    zur Ausgabe neuer Aktien an Arbeitnehmer der 
                 Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens, 
 
 
           c)    zur Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlage 
                 zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder 
                 Beteiligungen an Unternehmen, 
 
 
           d)    zur Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage, 
                 wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis 
                 der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und 
                 gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen 
                 Feststellung des Ausgabebetrages durch den Vorstand 
                 nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 
                 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die neuen 
                 Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, 
                 insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 
                 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieser 
                 Ermächtigung im Handelsregister vorhandenen 
                 Grundkapitals (EUR 14.305.150,00) und - kumulativ - 10 % 
                 des zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien 
                 vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt. Auf die 
                 Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ist der 
                 anteilige Betrag am Grundkapital abzusetzen, der auf 
                 neue oder zurückerworbene Aktien entfällt, die seit der 
                 Eintragung dieser Ermächtigung im Handelsregister unter 
                 vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss gemäß oder 
                 entsprechend § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben oder 
                 veräußert worden sind, sowie der anteilige Betrag am 
                 Grundkapital, auf den sich Options- und/oder 
                 Wandlungsrechte aus Options- und/oder 
                 Wandelschuldverschreibungen und/oder Wandlungspflichten 
                 aus Wandelschuldverschreibungen beziehen, die seit der 
                 Eintragung dieser Ermächtigungen im Handelsregister in 
                 entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
                 ausgegeben worden sind.' 
 
 
 
 
       2.    Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4 der Satzung 
             entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten 
             Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern. 
 
 
 
           Der Vorstand hat gemäß § 203 Abs. 1 und 2, § 186 Abs. 4 S. 2 
           AktG einen schriftlichen Bericht über die gemäß Punkt 6 der 
           Tagesordnung vorgeschlagene Ermächtigung zum Ausschluss des 
           Bezugsrechts der Aktionäre erstattet. Der Bericht liegt vom 
           Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den 
           Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der NEXUS AG, Auf der 
           Steig 6, 78052 Villingen-Schwenningen, zur Einsicht der 
           Aktionäre aus und kann auf der Internetseite der Gesellschaft 
           unter www.nexus-ag.de unter der Rubrik Investor 
           Relations/Hauptversammlungen/HV 2012 eingesehen werden. Auf 
           Verlangen wird dieser Bericht jedem Aktionär unverzüglich und 
           kostenlos übersandt. 
 
 
           Der Inhalt dieses Berichtes wird wie folgt bekannt gemacht: 
 
 
           Die dem Vorstand zu erteilende Ermächtigung sieht den 
           möglichen Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der 
           Aktionäre vor, damit der Vorstand mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats ggf. in der Lage ist, im Interesse der 
           Gesellschaft das Grundkapital in den vorgesehenen Fällen auch 
           unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. 
           Dies gilt für Spitzenbeträge zur Herstellung eines glatten 
           Bezugsverhältnisses sowie für die Ausgabe von Aktien an 
           Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines verbundenen 
           Unternehmens. Die Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der 
           Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens hat der 
           Gesetzgeber bereits durch die Einfügung der Bestimmung in § 
           202 Abs. 4 AktG als materielle Rechtfertigung für einen 
           Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre angesehen. Außerdem 
           ist die Schaffung neuer Aktien gegen Sacheinlage ein 
           geeignetes, erforderliches und angemessenes Mittel, um - bei 
           entsprechendem Interesse der Veräußerer an Aktien der 
           Gesellschaft - den Erwerb von Unternehmen, Unternehmsteilen 
           oder Beteiligungen an Unternehmen durchzuführen. Diese Form 
           der Gegenleistung wird bei derartigen Transaktionen häufig 
           verlangt und bietet der Gesellschaft die Möglichkeit, 
           Unternehmens- bzw. Beteiligungskäufe flexibel zu gestalten. 
           Die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss zur Schaffung 
           neuer Aktien gegen Bareinlage ist bereits gemäß § 186 Abs. 3 
           S. 4 AktG zulässig, da eine solche Barkapitalerhöhung 10 % des 
           im Zeitpunkt der Eintragung der Ermächtigung im 
           Handelsregister vorhandenen Grundkapitals und - kumulativ - 10 
           % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen 
           Grundkapitals nicht übersteigen und der Ausgabebetrag der 
           neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten 
           Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der 
           endgültigen Festsetzung des Ausgabebetrages nicht wesentlich 
           unterschreiten darf. Die vorgeschlagene Ermächtigung versetzt 
           den Vorstand in die Lage, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
           kurzfristig günstige Börsensituationen ausnutzen zu können und 
           durch die schnelle Platzierung junger Aktien einen höheren 
           Mittelzufluss zu erreichen. Bei der Ausnutzung der beantragten 
           Ermächtigung wird der Vorstand den Ausgabebetrag so 
           festsetzen, dass der Abschlag auf den Börsenpreis so niedrig 
           wie möglich ist, d. h. voraussichtlich nicht mehr als 3 %, 
           keinesfalls aber mehr als 5 % des dann aktuellen Börsenpreises 
           beträgt. Durch diese Vorgabe ist sichergestellt, dass die 
           bestehenden Aktionäre keiner erheblichen Verwässerung ihres 
           Anteilsbesitzes ausgesetzt sind. Bei der Berechnung der 
           10%-Grenze sind zudem anderweitige Ausnutzungen der 
           Ermächtigung zum vereinfachten Bezugsrechtsausschluss gemäß 
           oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG abzusetzen. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur 
           Auflage eines Aktienoptionsprogramms und zur Ausgabe von 
           Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien an die Mitglieder 
           des Vorstands, Mitglieder der Geschäftsführung verbundener 
           Unternehmen sowie Arbeitnehmer der NEXUS AG und Arbeitnehmer 
           mit ihr verbundenen Unternehmen, Schaffung eines neuen 
           bedingten Kapitals in § 4 Abs. 5 der Satzung sowie Aufhebung 
           des bestehenden bedingten Kapitals durch Streichung von § 4 
           Abs. 7 und 8 der Satzung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
       7.1.  Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen mit 
             Bezugsrecht auf Aktien der NEXUS AG 
 
 
         a)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung 
               des Aufsichtsrats nach näherer Maßgabe von lit. b im 
               Rahmen eines Aktienoptionsprogramms bis zu 1.400.000 
               Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der NEXUS AG 
               auszugeben. Die Aktienoptionen sind ausschließlich zum 
               Bezug durch Mitglieder des Vorstands der NEXUS AG und 
               Arbeitnehmer der NEXUS AG sowie zum Bezug durch 

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April 12, 2012 09:20 ET (13:20 GMT)

Geschäftsführungsmitglieder sowie Arbeitnehmer von 
               Gesellschaften bestimmt, die im Verhältnis zur NEXUS AG 
               verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 AktG sind 
               ('verbundene Unternehmen'). Zur Begebung von 
               Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands der NEXUS AG 
               gilt diese Ermächtigung allein für den Aufsichtsrat. Die 
               Aktienoptionen können auch von einem Kreditinstitut 
               übernommen werden mit der Verpflichtung, sie nach 
               Weisungen der NEXUS AG an Bezugsberechtigte gemäß lit. b 
               Ziff. (1) zu übertragen, die allein zur Ausübung der 
               Bezugsrechte berechtigt sind. 
 
 
               Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht. 
 
 
         b)    Für die Ausgabe von Aktienoptionen im Rahmen 
               des Aktienoptionsprogramms gilt: 
 
 
           (1)   Kreis der Bezugsberechtigten 
 
 
                 Im Zuge des Aktienoptionsprogramms dürfen Aktienoptionen 
                 ausschließlich an Mitglieder des Vorstands der NEXUS AG, 
                 an Mitglieder der Geschäftsführung von verbundenen 
                 Unternehmen der NEXUS AG sowie an Arbeitnehmer der NEXUS 
                 AG und ihrer verbundenen Unternehmen ausgegeben werden. 
                 Der genaue Kreis der Berechtigten und der Umfang der 
                 ihnen jeweils zum Bezug anzubietenden Aktienoptionen 
                 werden durch den Vorstand der NEXUS AG festgelegt. 
                 Soweit Mitglieder des Vorstands der NEXUS AG 
                 Aktienoptionen erhalten sollen, obliegt diese Festlegung 
                 und die Begebung der Aktienoptionen ausschließlich dem 
                 Aufsichtsrat der NEXUS AG. 
 
 
                 Es dürfen 
 
 
             aa)   an Mitglieder des Vorstands der NEXUS AG 
                   insgesamt bis zu 400.000 Stück Aktienoptionen, 
 
 
             bb)   an Mitglieder von Geschäftsführungen von 
                   verbundenen Unternehmen der NEXUS AG insgesamt bis zu 
                   300.000 Stück Aktienoptionen, 
 
 
             cc)   an Arbeitnehmer der NEXUS AG insgesamt bis 
                   zu 100.000 Stück Aktienoptionen, 
 
 
             dd)   an Arbeitnehmer von verbundenen Unternehmen 
                   der NEXUS AG insgesamt bis zu 600.000 Stück 
                   Aktienoptionen, 
 
 
 
                 ausgegeben werden. 
 
 
                 Über die Begebung von Aktienoptionen an Mitglieder des 
                 Vorstands ist im Anhang des Jahresabschlusses im 
                 Geschäftsbericht unter Angabe der Anzahl der begebenen 
                 Aktienoptionen und der Namen der begünstigten 
                 Vorstandsmitglieder zu berichten. Dasselbe gilt für die 
                 Anzahl der von Mitgliedern des Vorstands im jeweils 
                 abgelaufenen Geschäftsjahr ausgeübten Bezugsrechte aus 
                 Aktienoptionen und die dabei gezahlten Ausübungspreise 
                 sowie die Zahl der von Vorstandsmitgliedern zum 
                 Jahresabschluss noch gehaltenen Aktienoptionen. 
 
 
           (2)   Bezugsrecht 
 
 
                 Die Aktienoptionen gewähren dem Inhaber das Recht zum 
                 Bezug von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der 
                 NEXUS AG, die mit denselben satzungsgemäß festgelegten 
                 Rechten, wie die bereits ausgegebenen Aktien, 
                 ausgestattet sind. Dabei gewährt jede Aktienoption das 
                 Recht auf den Bezug von je einer Stückaktie der NEXUS AG 
                 gegen Zahlung des Ausübungspreises nach Ziff. (6). Die 
                 neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an am 
                 Gewinn teil, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des 
                 Bezugsrechts noch kein Beschluss der Hauptversammlung 
                 über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden 
                 ist. Die Optionsbedingungen können vorsehen, dass die 
                 Gesellschaft dem Bezugsberechtigten in Erfüllung des 
                 Bezugsrechts wahlweise anstelle von neuen Aktien unter 
                 Inanspruchnahme des bedingten Kapitals auch eigene 
                 Aktien gewähren kann; soweit über die Gewährung eigener 
                 Aktien an Bezugsberechtigte entschieden werden soll, die 
                 Mitglieder des Vorstands der NEXUS AG sind, obliegt die 
                 Entscheidung hierüber allein dem Aufsichtsrat. 
 
 
           (3)   Ausgabezeitpunkt 
 
 
                 Die Begebung von Aktienoptionen ist ausgeschlossen 
                 innerhalb der vier Wochen vor sowie einschließlich dem 
                 jeweiligen Tag der Bekanntgabe der Ergebnisse des 1., 2. 
                 und 3. Quartals sowie des Jahresergebnisses. Tag der 
                 Begebung ('Ausgabe') ist der Tag der Annahme der 
                 Zeichnungserklärung des Berechtigten durch die NEXUS AG 
                 oder durch das von ihr für die Abwicklung eingeschaltete 
                 Kreditinstitut. 
 
 
           (4)   Ausübungszeiträume 
 
 
                 Bezugsrechte aus Aktienoptionen können erstmals nach 
                 Ablauf einer Sperrfrist ausgeübt werden. Die Sperrfrist 
                 beträgt vier Jahre. Sie beginnt am Tag nach der Ausgabe 
                 der jeweiligen Aktienoptionen. Die Ausübung der 
                 Bezugsrechte ist ausgeschlossen innerhalb der vier 
                 Wochen vor sowie einschließlich dem jeweiligen Tag der 
                 Bekanntgabe der Ergebnisse des 1., 2. und 3. Quartals 
                 sowie des Jahresergebnisses. Die Ausübung der 
                 Bezugsrechte ist nur bis zum 31.12.2020 zulässig. 
 
 
           (5)   Ausübungshürde 
 
 
                 Aus den Aktienoptionen können Bezugsrechte nur ausgeübt 
                 werden, wenn die Performance der NEXUS-Aktie in der Zeit 
                 zwischen der Ausgabe der Aktienoption (Anfangswert) und 
                 dem letzten Handelstag an der Wertpapierbörse 
                 Frankfurt/Main vor Ausübung des Bezugsrechts aus der 
                 Aktienoption (Schlusswert) die Performance des 
                 Referenzindexes in dem selben Zeitraum übertrifft. 
                 Referenzindex ist der TecDAX Performance-Index. 
 
 
                 Der Anfangswert für die Bestimmung der Performance der 
                 NEXUS-Aktie ist der Ausübungspreis nach Ziff. (6); der 
                 Schlusswert für die Bestimmung der Performance der 
                 NEXUS-Aktie bestimmt sich als Durchschnittskurs der 
                 NEXUS-Aktie auf Basis des Schlusskurses im XETRA-Handel 
                 (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der 
                 Wertpapierbörse Frankfurt/Main in den letzten vier 
                 Wochen vor Fälligkeit (vor Ablauf der Sperrfrist). Für 
                 die Berechnung des TecDAX Performance-Index wird jeweils 
                 der durchschnittliche Indexstand des TecDAX 
                 Performance-Index auf Basis des Schlusskurses im 
                 XETRA-Handel (oder in einem vergleichbaren 
                 Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main 
                 in den letzten vier Wochen vor Ausgabe der jeweiligen 
                 Aktienoption bzw. in den letzten vier Wochen vor 
                 Fälligkeit der Option herangezogen. 
 
 
                 Die Performance ist der in Prozentpunkten ausgedrückte 
                 Kursanstieg bei Vergleich des Anfangswertes mit dem 
                 Schlusswert, wobei die zugrunde gelegten Börsenkurse der 
                 NEXUS-Aktie nach den selben Regeln um 
                 Dividendenzahlungen, Bezugsrechte und andere 
                 Sonderrechte bereinigt werden, wie sie bei der 
                 Feststellung des maßgeblichen Referenzindexes angewendet 
                 werden. 
 
 
           (6)   Ausübungspreis 
 
 
                 Der Ausübungspreis bestimmt sich als Durchschnittskurs 
                 der NEXUS-Aktie auf Basis des Schlusskurses im 
                 XETRA-Handel (oder in einem vergleichbaren 
                 Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main 
                 in den letzten vier Wochen vor Ausgabe. 
 
 
                 Die Optionsbedingungen können eine Anpassung für den 
                 Fall von Kapitalmaßnahmen (Aktienzusammenlegung oder 
                 -split, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, 
                 Kapitalherabsetzung) während der Laufzeit der 
                 Bezugsrechte vorsehen. 
 
 
                 Mindestausübungspreis ist in jedem Fall der geringste 
                 Ausgabebetrag im Sinne von § 9 Abs. 1 AktG. 
 
 
           (7)   Nichtübertragbarkeit 
 
 
                 Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar. Das 
                 Bezugsrecht aus ihnen darf nur ausgeübt werden, solange 
                 der Inhaber der Aktienoptionen in einem ungekündigten 
                 Anstellungsverhältnis mit der NEXUS AG oder einem 
                 verbundenem Unternehmen steht. Abweichend hiervon können 
                 Bezugsrechte, für die im Zeitpunkt des Zugangs der 
                 Kündigungserklärung oder - in Fällen der 
                 nichtkündigungsbedingten Beendigung des 
                 Anstellungsverhältnisses - im Zeitpunkt der Beendigung 
                 des Anstellungsverhältnisses die Sperrfrist nach Ziff. 

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April 12, 2012 09:20 ET (13:20 GMT)

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Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.