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DGAP-HV: Wüstenrot & Württembergische AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.05.2012 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Wüstenrot & Württembergische AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Wüstenrot & Württembergische AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 25.05.2012 in Ludwigsburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
13.04.2012 / 15:07 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Wüstenrot & Württembergische AG 
 
   Stuttgart 
 
   - ISIN: DE0008051004 / WKN: 805100 - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
   Freitag, den 25. Mai 2012, um 10:00 Uhr im Forum am Schlosspark, 
   Bürgersaal in 71638 Ludwigsburg, Stuttgarter Straße 33-35, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung: 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, der 
           Lageberichte für die Wüstenrot & Württembergische AG und den 
           Konzern, der Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 
           315 Abs. 4 HGB, des Vorschlages des Vorstands für die 
           Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2011 beendete 
           Geschäftsjahr entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen am 
           27. März 2012 gebilligt und den Jahresabschluss damit 
           festgestellt. Die übrigen Unterlagen sind der Hauptversammlung 
           ebenfalls nur vorzulegen. Einer Beschlussfassung der 
           Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung bedarf es daher 
           nicht. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR 50.197.403,15 wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
   0,50 EUR Dividende je Stückaktie                EUR    45.996.311,00 
 
   Einstellungen in die Anderen Gewinnrücklagen    EUR     4.000.000,00 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                       EUR       201.092,15 
 
   Gesamt                                          EUR    50.197.403,15 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Abs. 1 der 
           Satzung i.V.m. § 96 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 des 
           Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976 (MitbestG) aus 16 
           Mitgliedern, von denen acht von der Hauptversammlung und acht 
           von den Arbeitnehmern gewählt werden. 
 
 
           Das von der Hauptversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglied 
           Joachim E. Schielke ist zum Ablauf des 31. Dezember 2011 aus 
           dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Herr Michael Horn wurde durch 
           Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 15. Februar 2012, 
           zugestellt am 22. Februar 2012, zum Mitglied des Aufsichtsrats 
           bestellt. Herr Horn soll nunmehr ordnungsgemäß von der 
           Hauptversammlung als Anteilseignervertreter in den 
           Aufsichtsrat gewählt werden. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
             Michael Horn, Mitglied des Vorstands der 
             Landesbank Baden-Württemberg, wohnhaft in Weingarten, 
 
 
 
           mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung gemäß § 8 Abs. 
           2 Satz 3 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. 
           Dezember 2013 endende Geschäftsjahr beschließt, als 
           Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
           Herr Horn ist Mitglied des gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsrats der 
 
 
             Grieshaber Logistik AG, Weingarten, 
 
 
 
           sowie Mitglied vergleichbarer in- und ausländischer 
           Kontrollgremien der folgenden Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
             Bankhaus Ellwanger & Geiger KG, Stuttgart, 
             LBBW Bank CZ a.s., Prag, Vorsitzender, 
             MKB Mittelrheinische Bank GmbH, Koblenz, 
             MMV Leasing GmbH, Koblenz, 
             Siedlungswerk gemeinnützige Gesellschaft für Wohnungs- und 
             Städtebau mbH, Stuttgart, 
             Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG, Bregenz. 
 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung aus 
           Gesellschaftsmitteln 
 
 
           Der auf die einzelne Stückaktie der Gesellschaft entfallende 
           anteilige Betrag des Grundkapitals beläuft sich auf einen 
           jenseits ganzer Eurocent gebrochenen Betrag (EUR 5,229416 
           usw.). Dies ist unpraktikabel. Daher soll der auf die einzelne 
           Stückaktie der Gesellschaft entfallende anteilige Betrag des 
           Grundkapitals im Wege einer Kapitalerhöhung aus 
           Gesellschaftsmitteln auf glatte EUR 5,23 erhöht werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Das Grundkapital der Gesellschaft wird aus 
             Gesellschaftsmitteln von EUR 481.067.777,39 um EUR 53.635,67 
             auf EUR 481.121.413,06 erhöht durch Umwandlung der anderen 
             Gewinnrücklagen, die in dem Beschluss über die Verwendung 
             des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011 nach 
             vorstehendem Tagesordnungspunkt 2 als Zuführung zu den 
             Anderen Gewinnrücklagen ausgewiesen sind, in Höhe von EUR 
             53.635,67 in Grundkapital. Die Kapitalerhöhung erfolgt ohne 
             Ausgabe von neuen Aktien. Diesem Beschluss wird die vom 
             Vorstand und Aufsichtsrat festgestellte, vom Abschlussprüfer 
             KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüfte 
             und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene 
             Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2011 zugrunde 
             gelegt. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung 
             festzulegen. 
 
 
       b)    In Anpassung an die unter Buchstabe a) 
             vorgesehene Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wird § 
             5 Abs.1 der Satzung wie folgt neu gefasst: 
 
 
                      § 5 
            Grundkapital und Aktien 
 
 
         (1)   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 
               481.121.413,06. 
 
 
 
       c)    Der Vorstand und der Vorsitzende des 
             Aufsichtsrates werden angewiesen, die Satzungsänderung gemäß 
             Buchstabe b) in der Weise anzumelden, dass sie gemeinsam mit 
             der Eintragung der unter Buchstabe a) beschlossenen 
             Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln eingetragen wird. 
 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Änderung von § 10 der 
           Satzung (Einberufung, Beschlussfassung) 
 
 
           § 5 Abs. 6 der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat regelt, 
           dass die Mitglieder des Vorstands an den Sitzungen des 
           Aufsichtsrats teilnehmen, soweit der Vorsitzende des 
           Aufsichtsrats nichts anderes bestimmt. Darüber hinaus scheidet 
           die Teilnahme von Vorständen an Sitzungen des Aufsichtsrats 
           aus, soweit der Aufsichtsrat dies beschließt. 
 
 
           Auf Wunsch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 
           (BaFin) soll diese Regelung in die Satzung aufgenommen werden. 
           Hierzu soll § 10 Abs. 1 der Satzung ergänzt werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: 
 
 
           § 10 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
                      § 10 
          Einberufung, Beschlussfassung 
 
 
 
 
         (1)   Aufsichtsratssitzungen finden so oft statt, wie 
               es das Gesetz und das Geschäft verlangen. Die Mitglieder 
               des Vorstands nehmen an den Sitzungen teil, soweit der 
               Vorsitzende des Aufsichtsrats nichts anderes bestimmt oder 
               der Aufsichtsrat nichts anderes beschließt. 
 
 
 
             [Absatz 2 bis 10 unverändert] 
 
 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Personen berechtigt, die als Aktionäre im 
   Aktienregister eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft zur 
   Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft 
   mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis 
   Freitag, den 18. Mai 2012, 24.00 Uhr (MESZ) unter der Adresse 
   Wüstenrot & Württembergische AG, z. Hd. Herrn Carsten Beisheim, Leiter 

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April 13, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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