DGAP-HV: Wüstenrot & Württembergische AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Wüstenrot & Württembergische AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 25.05.2012 in Ludwigsburg mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
13.04.2012 / 15:07
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Wüstenrot & Württembergische AG
Stuttgart
- ISIN: DE0008051004 / WKN: 805100 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Freitag, den 25. Mai 2012, um 10:00 Uhr im Forum am Schlosspark,
Bürgersaal in 71638 Ludwigsburg, Stuttgarter Straße 33-35,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, der
Lageberichte für die Wüstenrot & Württembergische AG und den
Konzern, der Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5,
315 Abs. 4 HGB, des Vorschlages des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2011 beendete
Geschäftsjahr entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen am
27. März 2012 gebilligt und den Jahresabschluss damit
festgestellt. Die übrigen Unterlagen sind der Hauptversammlung
ebenfalls nur vorzulegen. Einer Beschlussfassung der
Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung bedarf es daher
nicht.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR 50.197.403,15 wie folgt
zu verwenden:
0,50 EUR Dividende je Stückaktie EUR 45.996.311,00
Einstellungen in die Anderen Gewinnrücklagen EUR 4.000.000,00
Vortrag auf neue Rechnung EUR 201.092,15
Gesamt EUR 50.197.403,15
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Abs. 1 der
Satzung i.V.m. § 96 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 des
Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976 (MitbestG) aus 16
Mitgliedern, von denen acht von der Hauptversammlung und acht
von den Arbeitnehmern gewählt werden.
Das von der Hauptversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglied
Joachim E. Schielke ist zum Ablauf des 31. Dezember 2011 aus
dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Herr Michael Horn wurde durch
Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 15. Februar 2012,
zugestellt am 22. Februar 2012, zum Mitglied des Aufsichtsrats
bestellt. Herr Horn soll nunmehr ordnungsgemäß von der
Hauptversammlung als Anteilseignervertreter in den
Aufsichtsrat gewählt werden.
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Michael Horn, Mitglied des Vorstands der
Landesbank Baden-Württemberg, wohnhaft in Weingarten,
mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung gemäß § 8 Abs.
2 Satz 3 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31.
Dezember 2013 endende Geschäftsjahr beschließt, als
Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Horn ist Mitglied des gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrats der
Grieshaber Logistik AG, Weingarten,
sowie Mitglied vergleichbarer in- und ausländischer
Kontrollgremien der folgenden Wirtschaftsunternehmen:
Bankhaus Ellwanger & Geiger KG, Stuttgart,
LBBW Bank CZ a.s., Prag, Vorsitzender,
MKB Mittelrheinische Bank GmbH, Koblenz,
MMV Leasing GmbH, Koblenz,
Siedlungswerk gemeinnützige Gesellschaft für Wohnungs- und
Städtebau mbH, Stuttgart,
Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG, Bregenz.
6. Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln
Der auf die einzelne Stückaktie der Gesellschaft entfallende
anteilige Betrag des Grundkapitals beläuft sich auf einen
jenseits ganzer Eurocent gebrochenen Betrag (EUR 5,229416
usw.). Dies ist unpraktikabel. Daher soll der auf die einzelne
Stückaktie der Gesellschaft entfallende anteilige Betrag des
Grundkapitals im Wege einer Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln auf glatte EUR 5,23 erhöht werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird aus
Gesellschaftsmitteln von EUR 481.067.777,39 um EUR 53.635,67
auf EUR 481.121.413,06 erhöht durch Umwandlung der anderen
Gewinnrücklagen, die in dem Beschluss über die Verwendung
des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011 nach
vorstehendem Tagesordnungspunkt 2 als Zuführung zu den
Anderen Gewinnrücklagen ausgewiesen sind, in Höhe von EUR
53.635,67 in Grundkapital. Die Kapitalerhöhung erfolgt ohne
Ausgabe von neuen Aktien. Diesem Beschluss wird die vom
Vorstand und Aufsichtsrat festgestellte, vom Abschlussprüfer
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüfte
und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene
Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2011 zugrunde
gelegt. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung
festzulegen.
b) In Anpassung an die unter Buchstabe a)
vorgesehene Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wird §
5 Abs.1 der Satzung wie folgt neu gefasst:
§ 5
Grundkapital und Aktien
(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR
481.121.413,06.
c) Der Vorstand und der Vorsitzende des
Aufsichtsrates werden angewiesen, die Satzungsänderung gemäß
Buchstabe b) in der Weise anzumelden, dass sie gemeinsam mit
der Eintragung der unter Buchstabe a) beschlossenen
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln eingetragen wird.
7. Beschlussfassung über die Änderung von § 10 der
Satzung (Einberufung, Beschlussfassung)
§ 5 Abs. 6 der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat regelt,
dass die Mitglieder des Vorstands an den Sitzungen des
Aufsichtsrats teilnehmen, soweit der Vorsitzende des
Aufsichtsrats nichts anderes bestimmt. Darüber hinaus scheidet
die Teilnahme von Vorständen an Sitzungen des Aufsichtsrats
aus, soweit der Aufsichtsrat dies beschließt.
Auf Wunsch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) soll diese Regelung in die Satzung aufgenommen werden.
Hierzu soll § 10 Abs. 1 der Satzung ergänzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
§ 10 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
§ 10
Einberufung, Beschlussfassung
(1) Aufsichtsratssitzungen finden so oft statt, wie
es das Gesetz und das Geschäft verlangen. Die Mitglieder
des Vorstands nehmen an den Sitzungen teil, soweit der
Vorsitzende des Aufsichtsrats nichts anderes bestimmt oder
der Aufsichtsrat nichts anderes beschließt.
[Absatz 2 bis 10 unverändert]
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Personen berechtigt, die als Aktionäre im
Aktienregister eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft zur
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis
Freitag, den 18. Mai 2012, 24.00 Uhr (MESZ) unter der Adresse
Wüstenrot & Württembergische AG, z. Hd. Herrn Carsten Beisheim, Leiter
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April 13, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)
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