DGAP-HV: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2012 in Berlin mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
13.04.2012 / 15:09
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Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG
Berlin
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ISIN: DE0005659700
Sehr geehrte Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zu unserer ordentlichen Hauptversammlung ein.
Diese findet am Donnerstag, dem 24. Mai 2012, um 10:00 Uhr, im Max
Delbrück Communications Center (MDC.C) auf dem Campus Berlin-Buch,
Robert-Rössle-Str. 10, 13125 Berlin, statt.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts der Eckert & Ziegler Strahlen- und
Medizintechnik AG zum 31. Dezember 2011, des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum
31. Dezember 2011, des Berichts des Aufsichtsrates über das
Geschäftsjahr 2011 sowie des erläuternden Berichts des
Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB
für das Geschäftsjahr 2011
Die zu diesem Tagesordnungspunkt vorzulegenden Unterlagen
können im Internet unter www.ezag.de > Investoren >
Hauptversammlung eingesehen werden. Da der Aufsichtsrat sowohl
den Jahresabschluss als auch den Konzernabschluss bereits
gebilligt hat, findet zu diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung statt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 erzielten Bilanzgewinn in Höhe von Euro 3.327.731,86 wie
folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,60 je Euro 3.172.899,00
dividendenberechtigter Stückaktie
Einstellung des Restbetrages in die Euro 154.832,86
Gewinnrücklagen
Die vorstehend genannte Dividendensumme sowie der in die
Gewinnrücklagen einzustellende Restbetrag basieren auf dem zum
Zeitpunkt der Einberufung vorhandenen dividendenberechtigten
Grundkapital in Höhe von Euro 5.288.165,00, eingeteilt in
5.288.165 nennwertlose Stückaktien. Die zum Zeitpunkt der
Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen 4.818 eigenen
Aktien sind dagegen nicht dividendenberechtigt.
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum
Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird bei unveränderter
Ausschüttung von Euro 0,60 je dividendenberechtigter
Stückaktie der Hauptversammlung ein angepasster Beschluss
unterbreitet. Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme
vermindert, erhöht sich der in die Gewinnrücklagen
einzustellende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme
erhöht, vermindert sich der in die Gewinnrücklagen
einzustellende Betrag entsprechend.
Die Dividende ist zahlbar am 25. Mai 2012.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu
bestellen.
6. Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe
von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder
Gewinnschuldverschreibungen nebst Ermächtigung zum Ausschluss
des gesetzlichen Bezugsrechts und Schaffung eines Bedingten
Kapitals 2012/I sowie Aufhebung der bisherigen Ermächtigung
und des Bedingten Kapitals 2009/I und entsprechende
Satzungsänderung
Die von der Hauptversammlung am 20. Mai 2009 unter
Tagesordnungspunkt 9 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von
Wandelschuldverschreibungen ist bis zum 19. Mai 2014
befristet. Die Ermächtigung ist bisher nicht ausgenutzt
worden. Unter Aufhebung dieser Ermächtigung nebst dem
zugehörigen Bedingten Kapital 2009/I soll eine neue
Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen,
Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen nebst neuem
bedingten Kapital (Bedingtes Kapital 2012/I) geschaffen
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a) Ermächtigung zur Begebung von
Teilschuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten
bzw. Wandlungspflichten, Genussrechten oder
Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombination dieser
Instrumente) sowie Aufhebung der bisherigen Ermächtigung
aa) Ermächtigungszeitraum, Nennbetrag, Aktienzahl,
Laufzeit
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats bis zum 23. Mai 2017 einmalig oder mehrmals
auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelanleihen,
Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine
Kombination dieser Instrumente (zusammen
'Schuldverschreibungen') im Gesamtnennbetrag von bis zu
Euro 100.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung
auszugeben und den Inhabern von Optionsanleihen
Optionsrechte bzw. den Inhabern von Wandelanleihen
Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der
Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals
von insgesamt bis zu Euro 1.639.316,00 nach näherer
Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu
gewähren. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen kann auch
gegen Sacheinlage erfolgen.
Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch -
unter Begrenzung auf entsprechenden Euro-Gegenwert - in
der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden.
Sie können auch durch eine Konzerngesellschaft der Eckert
& Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG im Sinne von §
18 AktG ausgegeben werden. Für diesen Fall wird der
Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für
die Gesellschaft die Garantie für die
Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Gläubigern
solcher Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw.
Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft zu gewähren.
bb) Bezugsrecht
Soweit den Aktionären nicht der unmittelbare Bezug der
Schuldverschreibungen ermöglicht wird, wird den Aktionären
das gesetzliche Bezugsrecht in der Weise eingeräumt, dass
die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder
einem Konsortium von Kreditinstituten mit der
Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum
Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer
Konzerngesellschaft der Eckert & Ziegler Strahlen- und
Medizintechnik AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, hat
die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen
Bezugsrechts für die Aktionäre der Eckert & Ziegler
Strahlen- und Medizintechnik AG entsprechend
sicherzustellen.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die
Schuldverschreibungen auszuschließen,
* um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des
Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der
Aktionäre auszunehmen;
* soweit es zum Verwässerungsschutz
erforderlich ist, um den Inhabern von bereits zuvor
begebenen Schuldverschreibungen mit Wandel- oder
Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht
in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung
der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der
Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde; und
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April 13, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)


