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DGAP-HV: Asian Bamboo AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Asian Bamboo AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Asian Bamboo AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 24.05.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
13.04.2012 / 15:12 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Asian Bamboo AG 
 
   Hamburg 
 
   ISIN DE000A0M6M79/WKN A0M6M7 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der 
 
   ordentlichen Hauptversammlung der Asian Bamboo AG 
 
   am 24. Mai 2012, um 10:00 Uhr MESZ, 
 
   im Albert-Schäfer-Saal (Sitzungssaal 124) der Handelskammer Hamburg, 
   Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Asian Bamboo AG zum 31. Dezember 2011 nebst Lagebericht, des 
           gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011 nebst 
           Konzernlagebericht, des Berichts des Aufsichtsrats, des 
           Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des 
           erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 
           Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen können auf der Internetseite der 
           Gesellschaft unter www.asian-bamboo.de eingesehen werden. Sie 
           werden auch auf der Hauptversammlung ausliegen. Zu Punkt 1 der 
           Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da der Aufsichtsrat 
           den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss gemäß § 172 AktG gebilligt und den 
           Jahresabschluss damit festgestellt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns der Asian Bamboo AG für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für 
           das Geschäftsjahr 2011 wie folgt zu verwenden: 
 
 
           'Ausschüttung einer Dividende je dividendenberechtigter 
           Stückaktie von EUR 0,40. 
 
 
          Bilanzgewinn:                EUR    8.371.877,76 
 
          Gesamtbetrag Dividende:      EUR    6.112.440,00 
 
          Betrag in Gewinnrücklage:    EUR            0,00 
 
          Gewinnvortrag:               EUR    2.259.437,76 
 
 
           Die vorstehend angegebenen Beträge für die Gesamtdividende und 
           für den Gewinnvortrag basieren auf der Gesamtzahl der im 
           Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags vorhandenen 
           dividendenberechtigten Aktien. Sollte sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der 
           ordentlichen Hauptversammlung verringern oder erhöhen, wird 
           der Beschlussvorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns 
           hinsichtlich des Gesamtbetrages der Dividende sowie des 
           Gewinnvortrags entsprechend angepasst, während der Betrag der 
           Dividende je auf den Inhaber lautende Stückaktie unverändert 
           bleibt. Der Hauptversammlung wird gegebenenfalls ein 
           entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag über die 
           Gewinnverwendung unterbreitet werden.' 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Folgendes zu 
           beschließen: 
 
 
           'Den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des 
           Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu 
           beschließen: 
 
 
           'Den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, Folgendes zu beschließen: 
 
 
           'Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Frankfurt, wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und 
           des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 sowie für 
           die gegebenenfalls prüferische Durchsicht von 
           Zwischenberichten im Geschäftsjahr 2012 bis zur nächsten 
           ordentlichen Hauptversammlung bestellt.' 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Die Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und 
   Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft 
   sich auf 15.425.000. Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung entfallen darauf 143.900 eigene Aktien, aus denen der 
   Gesellschaft keine Stimmrechte zustehen. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich schriftlich oder in 
   Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft 
   angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. 
   Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter 
   besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den 
   Anteilsbesitz ('Nachweis') erforderlich und ausreichend. 
 
   Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor 
   der Hauptversammlung, mithin auf den 3. Mai 2012, 0:00 Uhr, zu 
   beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne 
   bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs 
   im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h. die 
   Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. 
 
   Der Nachweis muss ebenso wie die Anmeldung bei der Gesellschaft 
   spätestens am 
 
   17. Mai 2012, 24:00 Uhr, 
 
   unter folgender Adresse eingehen: 
 
           Asian Bamboo AG 
           c/o Deutsche Bank AG 
           Securities Production 
           General Meetings 
           Postfach 20 01 07 
           60605 Frankfurt am Main 
           Fax: +49 (0) 69 12012-86045 
           E-Mail: wp.hv@xchanging.com 
 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft 
   unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für 
   die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre - ohne das 
   Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung einschränken zu wollen -, 
   frühzeitig für die Übersendung des Nachweises und der Anmeldung an die 
   Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen. 
 
   Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben, 
   jedoch nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder 
   wollen, können ihre Stimmrechte und ihre sonstigen Aktionärsrechte 
   unter entsprechender Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte ausüben 
   lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen - soweit nicht 
   ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 
   135 AktG gleichgestellte Organisation bevollmächtigt werden soll - der 
   Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch 
   gemacht werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der 
   Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann 
   das Formular auch unter folgender Adresse kostenlos angefordert 
   werden: 
 
 
 
 
 
     Asian Bamboo AG 
     - Vorstand - 
     unter der Adresse: Stadthausbrücke 1-3, 20355 Hamburg 
     oder 
     unter der Fax-Nr.: +49 40 37644 500 
     oder 
     per E-Mail: hv@asian-bamboo.de 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft muss 
   entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten 
   erbracht werden oder der Gesellschaft vorher unter der vorstehend 
   genannten Adresse zugehen. In letztgenanntem Fall werden die Aktionäre 
   zur organisatorischen Erleichterung gebeten, den Nachweis möglichst 
   zum Ablauf des 22. Mai 2012, 24:00 Uhr an die vorstehend genannte 
   Adresse zu übermitteln. 
 
   Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere 
   der nach § 135 AktG diesen gleichgestellte Organisation bevollmächtigt 
   werden soll, besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein 
   Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der 
   Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen 
   gleichgestellten Organisationen, die bevollmächtigt werden sollen, 
   möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 13, 2012 09:12 ET (13:12 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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