DGAP-HV: Asian Bamboo AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Asian Bamboo AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 24.05.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
13.04.2012 / 15:12
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Asian Bamboo AG
Hamburg
ISIN DE000A0M6M79/WKN A0M6M7
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der
ordentlichen Hauptversammlung der Asian Bamboo AG
am 24. Mai 2012, um 10:00 Uhr MESZ,
im Albert-Schäfer-Saal (Sitzungssaal 124) der Handelskammer Hamburg,
Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Asian Bamboo AG zum 31. Dezember 2011 nebst Lagebericht, des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011 nebst
Konzernlagebericht, des Berichts des Aufsichtsrats, des
Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315
Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2011
Die vorstehenden Unterlagen können auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.asian-bamboo.de eingesehen werden. Sie
werden auch auf der Hauptversammlung ausliegen. Zu Punkt 1 der
Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da der Aufsichtsrat
den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gemäß § 172 AktG gebilligt und den
Jahresabschluss damit festgestellt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Asian Bamboo AG für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für
das Geschäftsjahr 2011 wie folgt zu verwenden:
'Ausschüttung einer Dividende je dividendenberechtigter
Stückaktie von EUR 0,40.
Bilanzgewinn: EUR 8.371.877,76
Gesamtbetrag Dividende: EUR 6.112.440,00
Betrag in Gewinnrücklage: EUR 0,00
Gewinnvortrag: EUR 2.259.437,76
Die vorstehend angegebenen Beträge für die Gesamtdividende und
für den Gewinnvortrag basieren auf der Gesamtzahl der im
Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags vorhandenen
dividendenberechtigten Aktien. Sollte sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der
ordentlichen Hauptversammlung verringern oder erhöhen, wird
der Beschlussvorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns
hinsichtlich des Gesamtbetrages der Dividende sowie des
Gewinnvortrags entsprechend angepasst, während der Betrag der
Dividende je auf den Inhaber lautende Stückaktie unverändert
bleibt. Der Hauptversammlung wird gegebenenfalls ein
entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag über die
Gewinnverwendung unterbreitet werden.'
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Folgendes zu
beschließen:
'Den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu
beschließen:
'Den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Folgendes zu beschließen:
'Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt, wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und
des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 sowie für
die gegebenenfalls prüferische Durchsicht von
Zwischenberichten im Geschäftsjahr 2012 bis zur nächsten
ordentlichen Hauptversammlung bestellt.'
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Die Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft
sich auf 15.425.000. Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung entfallen darauf 143.900 eigene Aktien, aus denen der
Gesellschaft keine Stimmrechte zustehen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich schriftlich oder in
Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft
angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.
Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter
besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den
Anteilsbesitz ('Nachweis') erforderlich und ausreichend.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor
der Hauptversammlung, mithin auf den 3. Mai 2012, 0:00 Uhr, zu
beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne
bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs
im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h. die
Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts.
Der Nachweis muss ebenso wie die Anmeldung bei der Gesellschaft
spätestens am
17. Mai 2012, 24:00 Uhr,
unter folgender Adresse eingehen:
Asian Bamboo AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Fax: +49 (0) 69 12012-86045
E-Mail: wp.hv@xchanging.com
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft
unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für
die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre - ohne das
Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung einschränken zu wollen -,
frühzeitig für die Übersendung des Nachweises und der Anmeldung an die
Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben,
jedoch nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder
wollen, können ihre Stimmrechte und ihre sonstigen Aktionärsrechte
unter entsprechender Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte ausüben
lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen - soweit nicht
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach §
135 AktG gleichgestellte Organisation bevollmächtigt werden soll - der
Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch
gemacht werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der
Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann
das Formular auch unter folgender Adresse kostenlos angefordert
werden:
Asian Bamboo AG
- Vorstand -
unter der Adresse: Stadthausbrücke 1-3, 20355 Hamburg
oder
unter der Fax-Nr.: +49 40 37644 500
oder
per E-Mail: hv@asian-bamboo.de
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft muss
entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
erbracht werden oder der Gesellschaft vorher unter der vorstehend
genannten Adresse zugehen. In letztgenanntem Fall werden die Aktionäre
zur organisatorischen Erleichterung gebeten, den Nachweis möglichst
zum Ablauf des 22. Mai 2012, 24:00 Uhr an die vorstehend genannte
Adresse zu übermitteln.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
der nach § 135 AktG diesen gleichgestellte Organisation bevollmächtigt
werden soll, besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein
Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der
Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen
gleichgestellten Organisationen, die bevollmächtigt werden sollen,
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie
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