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DGAP-HV: Asian Bamboo AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Asian Bamboo AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Asian Bamboo AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Asian Bamboo AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 24.05.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
13.04.2012 / 15:12 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Asian Bamboo AG 
 
   Hamburg 
 
   ISIN DE000A0M6M79/WKN A0M6M7 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der 
 
   ordentlichen Hauptversammlung der Asian Bamboo AG 
 
   am 24. Mai 2012, um 10:00 Uhr MESZ, 
 
   im Albert-Schäfer-Saal (Sitzungssaal 124) der Handelskammer Hamburg, 
   Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Asian Bamboo AG zum 31. Dezember 2011 nebst Lagebericht, des 
           gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011 nebst 
           Konzernlagebericht, des Berichts des Aufsichtsrats, des 
           Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des 
           erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 
           Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen können auf der Internetseite der 
           Gesellschaft unter www.asian-bamboo.de eingesehen werden. Sie 
           werden auch auf der Hauptversammlung ausliegen. Zu Punkt 1 der 
           Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da der Aufsichtsrat 
           den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss gemäß § 172 AktG gebilligt und den 
           Jahresabschluss damit festgestellt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns der Asian Bamboo AG für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für 
           das Geschäftsjahr 2011 wie folgt zu verwenden: 
 
 
           'Ausschüttung einer Dividende je dividendenberechtigter 
           Stückaktie von EUR 0,40. 
 
 
          Bilanzgewinn:                EUR    8.371.877,76 
 
          Gesamtbetrag Dividende:      EUR    6.112.440,00 
 
          Betrag in Gewinnrücklage:    EUR            0,00 
 
          Gewinnvortrag:               EUR    2.259.437,76 
 
 
           Die vorstehend angegebenen Beträge für die Gesamtdividende und 
           für den Gewinnvortrag basieren auf der Gesamtzahl der im 
           Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags vorhandenen 
           dividendenberechtigten Aktien. Sollte sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der 
           ordentlichen Hauptversammlung verringern oder erhöhen, wird 
           der Beschlussvorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns 
           hinsichtlich des Gesamtbetrages der Dividende sowie des 
           Gewinnvortrags entsprechend angepasst, während der Betrag der 
           Dividende je auf den Inhaber lautende Stückaktie unverändert 
           bleibt. Der Hauptversammlung wird gegebenenfalls ein 
           entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag über die 
           Gewinnverwendung unterbreitet werden.' 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Folgendes zu 
           beschließen: 
 
 
           'Den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des 
           Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu 
           beschließen: 
 
 
           'Den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, Folgendes zu beschließen: 
 
 
           'Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Frankfurt, wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und 
           des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 sowie für 
           die gegebenenfalls prüferische Durchsicht von 
           Zwischenberichten im Geschäftsjahr 2012 bis zur nächsten 
           ordentlichen Hauptversammlung bestellt.' 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Die Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und 
   Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft 
   sich auf 15.425.000. Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung entfallen darauf 143.900 eigene Aktien, aus denen der 
   Gesellschaft keine Stimmrechte zustehen. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich schriftlich oder in 
   Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft 
   angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. 
   Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter 
   besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den 
   Anteilsbesitz ('Nachweis') erforderlich und ausreichend. 
 
   Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor 
   der Hauptversammlung, mithin auf den 3. Mai 2012, 0:00 Uhr, zu 
   beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne 
   bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs 
   im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h. die 
   Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. 
 
   Der Nachweis muss ebenso wie die Anmeldung bei der Gesellschaft 
   spätestens am 
 
   17. Mai 2012, 24:00 Uhr, 
 
   unter folgender Adresse eingehen: 
 
           Asian Bamboo AG 
           c/o Deutsche Bank AG 
           Securities Production 
           General Meetings 
           Postfach 20 01 07 
           60605 Frankfurt am Main 
           Fax: +49 (0) 69 12012-86045 
           E-Mail: wp.hv@xchanging.com 
 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft 
   unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für 
   die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre - ohne das 
   Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung einschränken zu wollen -, 
   frühzeitig für die Übersendung des Nachweises und der Anmeldung an die 
   Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen. 
 
   Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben, 
   jedoch nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder 
   wollen, können ihre Stimmrechte und ihre sonstigen Aktionärsrechte 
   unter entsprechender Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte ausüben 
   lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen - soweit nicht 
   ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 
   135 AktG gleichgestellte Organisation bevollmächtigt werden soll - der 
   Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch 
   gemacht werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der 
   Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann 
   das Formular auch unter folgender Adresse kostenlos angefordert 
   werden: 
 
 
 
 
 
     Asian Bamboo AG 
     - Vorstand - 
     unter der Adresse: Stadthausbrücke 1-3, 20355 Hamburg 
     oder 
     unter der Fax-Nr.: +49 40 37644 500 
     oder 
     per E-Mail: hv@asian-bamboo.de 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft muss 
   entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten 
   erbracht werden oder der Gesellschaft vorher unter der vorstehend 
   genannten Adresse zugehen. In letztgenanntem Fall werden die Aktionäre 
   zur organisatorischen Erleichterung gebeten, den Nachweis möglichst 
   zum Ablauf des 22. Mai 2012, 24:00 Uhr an die vorstehend genannte 
   Adresse zu übermitteln. 
 
   Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere 
   der nach § 135 AktG diesen gleichgestellte Organisation bevollmächtigt 
   werden soll, besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein 
   Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der 
   Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen 
   gleichgestellten Organisationen, die bevollmächtigt werden sollen, 
   möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 13, 2012 09:12 ET (13:12 GMT)

gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. 
   Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   andere der in § 135 AktG dieser gleichgestellten Organisation 
   bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit dieser über ein 
   mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, einen von der 
   Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits 
   vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Gesellschaft hat 
   Herrn Jörn Schmidt, Hamburg, als weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreter benannt. Der von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der 
   Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung der 
   Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, 
   ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform. 
   Ein Formular, von dem bei der Vollmachts- und Weisungserteilung 
   Gebrauch gemacht werden kann, wird mit der Eintrittskarte zugesandt 
   und unabhängig davon auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und 
   kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an: 
 
 
 
 
 
     Asian Bamboo AG 
     - Vorstand - 
     unter der Adresse: Stadthausbrücke 1-3, 20355 Hamburg 
     oder 
     unter der Fax-Nr.: +49 40 37644 500 
     oder 
     per E-Mail: hv@asian-bamboo.de 
 
   Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur 
   organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmacht nebst Weisungen 
   bis spätestens zum Ablauf des 22. Mai 2012, 24:00 Uhr an die 
   vorstehend genannte Adresse zu übermitteln. 
 
   Anforderung von Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
   Unterlagen zur Hauptversammlung, insbesondere zu Tagesordnungspunkt 1, 
   können unter folgender Adresse kostenfrei angefordert werden: 
 
 
 
 
 
     Asian Bamboo AG 
     - Vorstand - 
     unter der Adresse: Stadthausbrücke 1-3, 20355 Hamburg 
     oder 
     unter der Fax-Nr.: +49 40 37644 500 
     oder 
     per E-Mail: hv@asian-bamboo.de 
 
   Unterlagen und weitere Informationen zur Hauptversammlung können 
   außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.asian-bamboo.de eingesehen werden. 
 
   Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 
   AktG 
 
   Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
   500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
   gesetzt und bekanntgemacht werden. Das Verlangen muss bei der 
   Gesellschaft unter der folgenden Adresse spätestens am Montag, 23. 
   April 2012, 24:00 Uhr schriftlich eingehen: 
 
           Asian Bamboo AG 
           - Vorstand - 
           unter der Adresse: Stadthausbrücke 1-3, 20355 Hamburg 
 
 
   Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär einen Gegenantrag zu einem 
   Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
   Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von 
   § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft 
   zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der 
   nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am Mittwoch, 9. Mai 
   2012, 24:00 Uhr eingeht. 
 
   Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der 
   Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
   oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach 
   näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der 
   Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der 
   Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse 
   spätestens am Mittwoch, 9. Mai 2012, 24:00 Uhr eingeht. 
 
   Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im 
   Internet unter www.asian-bamboo.de zugänglich machen, sofern sie den 
   gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der 
   Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
   zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden wir 
   bekannt machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu 
   richten an: 
 
 
 
 
 
     Asian Bamboo AG 
     - Vorstand - 
     unter der Adresse: Stadthausbrücke 1-3, 20355 Hamburg 
     oder 
     unter der Fax-Nr.: +49 40 37644 500 
     oder 
     per E-Mail: hv@asian-bamboo.de 
 
   Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem 
   Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
   über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie zur 
   sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht kann in der 
   Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen 
   Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte. 
 
   Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre 
   nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den 
   Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.asian-bamboo.de zur Verfügung. 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 
   124a AktG zugänglichen Informationen 
 
   Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden Sie auf 
   der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.asian-bamboo.de. 
 
   Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der 
   gleichen Internetadresse bekanntgegeben. 
 
   Hamburg, im April 2012 
 
   Asian Bamboo AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
13.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Asian Bamboo AG 
                Stadthausbrücke 1-3 
                20355 Hamburg 
                Deutschland 
Telefon:        +49 37644 798 
Fax:            +49 37644 500 
E-Mail:         info@asian-bamboo.de 
Internet:       http://www.asian-bamboo.de 
ISIN:           DE000A0M6M79 
WKN:            A0M6M7 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime 
                Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, 
                Stuttgart 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
164890 13.04.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 13, 2012 09:12 ET (13:12 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.