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DGAP-HV: Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.05.2012 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Klöckner & Co SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 25.05.2012 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
13.04.2012 / 15:14 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Klöckner & Co SE 
 
   Duisburg 
 
   - ISIN DE000KC01000 - 
   - Wertpapier-Kenn-Nr. KC0 100 - 
 
 
   Einladung 
   zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie hiermit ein 
   zur ordentlichen Hauptversammlung der Klöckner & Co SE am Freitag, den 
   25. Mai 2012, um 10.30 Uhr im Congress Center Düsseldorf (CCD Ost), 
   Messe Düsseldorf, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten 
           Lageberichts für die Klöckner & Co SE und den Konzern für das 
           Geschäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats und des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch 
 
 
   Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 
   6. März 2012 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher 
   nicht. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung jedoch 
   zugänglich zu machen und daher vom Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung an unter der Internet-Adresse 
   www.kloeckner.de/hauptversammlung abrufbar. Sie liegen darüber hinaus 
   von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 
   Gesellschaft, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg, und während der 
   Hauptversammlung im Versammlungssaal zur Einsichtnahme durch die 
   Aktionäre aus. 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Klöckner 
   & Co SE für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 13.483.967,39 in 
   voller Höhe in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
 
     5.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
   Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Dr. h. c. Jochen Melchior 
   und Dr. Hans-Georg Vater endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 25. 
   Mai 2012. Der Aufsichtsrat der Klöckner & Co SE besteht gemäß Art. 40 
   Abs. 3 SE-VO i. V. m. § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, 
   die alle von den Aktionären gewählt werden. Die Hauptversammlung ist 
   an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Auf Vorschlag seines Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat 
   vor, die folgenden Kandidaten zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu 
   wählen: 
 
     a)    Herr Ulrich Grillo, Mülheim an der Ruhr, 
           Vorsitzender des Vorstands der Grillo-Werke AG, Duisburg 
 
 
     b)    Dr. Hans-Georg Vater, Essen, ehemaliges Mitglied 
           des Vorstands der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen 
 
 
   Die Wahl erfolgt jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr 
   nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem 
   die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, längstens jedoch für 
   sechs Jahre. 
 
   Einer Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex folgend 
   sollen die Wahlen im Wege der Einzelwahl erfolgen. 
 
   Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zur Mitgliedschaft in (a) 
   anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und (b) vergleichbaren 
   in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
     a)    Herr Ulrich Grillo 
 
 
 
 
       (a)   Praktiker AG, Mitglied des Aufsichtsrats 
             Baumarkt Praktiker Deutschland GmbH, Mitglied des 
             Aufsichtsrats 
             mateco AG, Mitglied des Aufsichtsrats 
             IKB Deutsche Industriebank AG, Mitglied des Aufsichtsrats 
 
 
       (b)   Entfällt 
 
 
 
     b)    Dr. Hans-Georg Vater 
 
 
       (a)   Entfällt 
 
 
       (b)   Athens International Airport S.A., Mitglied des 
             Board of Directors 
             DEMATIC Group S.à r.l., Mitglied des Board of Directors 
             Universitätsklinikum Essen AöR, Mitglied des Aufsichtsrats 
 
 
 
   Kurzfassung der Lebensläufe der Kandidaten: 
 
   Herr Ulrich Grillo 
 
   Herr Grillo (Jahrgang 1959) ist Diplom-Kaufmann (Universität Münster). 
   Nach einer Tätigkeit bei der Wirtschaftsprüfungs- und 
   Steuerberatungsgesellschaft Arthur Andersen & Co. GmbH, Frankfurt 
   a.M., von 1987 bis 1989 und als Unternehmensberater bei der A. T. 
   Kearney GmbH, Düsseldorf von 1989 bis 1993 bekleidete er von 1993 bis 
   2001 diverse Führungspositionen bei der Rheinmetall-Gruppe, zuletzt 
   als stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Rheinmetall DeTec 
   AG und - in Personalunion - als Vorsitzender der Geschäftsführung der 
   STN Atlas Elektronik GmbH. Herr Grillo ist seit 2001 Mitglied und seit 
   2004 Vorsitzender des Vorstands der Grillo-Werke AG, Duisburg. 
 
   Dr. Hans-Georg Vater 
 
   Dr. Vater (Jahrgang 1942) ist Diplom-Volkswirt (Universitäten 
   Lausanne, Köln und Freiburg). Nach einer Tätigkeit als 
   Prüfungsassistent bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC von 1969 
   bis 1971 bekleidete er von 1972 bis 1987 diverse Führungspositionen 
   bei Mannesmann Demag AG sowie der BATIG-Gruppe, zuletzt als 
   kaufmännischer Vorstand der Pegulan AG. Im Jahr 1988 wurde Dr. Vater 
   zum Vorstandsmitglied der ehemaligen MAN Gutehoffnungshütte AG 
   bestellt; später wurde er dort Vorstandsvorsitzender. In den Jahren 
   1996 bis 2006 war Dr. Vater Finanzvorstand der HOCHTIEF AG. Er 
   bekleidet Mandate bei verschiedenen Unternehmen, u.a. im Board of 
   Directors der DEMATIC Group S.à r.l. sowie der Athens International 
   Airport S.A. 
 
   Die Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder sind zugänglich auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.kloeckner.de/de/investor-relations/aufsichtsrat.html. 
 
     6.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, 
   die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 
   sowie für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
   des Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG im 
   Geschäftsjahr 2012 zu bestellen. 
 
     7.    Beschlussfassung über die Schaffung eines 
           genehmigten Kapitals 2012 und Satzungsänderung 
 
 
   Das bislang in § 4 Abs. 5a der Satzung enthaltene genehmigte Kapital 
   der Gesellschaft (Genehmigtes Kapital 2010) wurde im Rahmen der im 
   Jahr 2011 durchgeführten Kapitalerhöhung vollständig verbraucht. 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, ein neues genehmigtes 
   Kapital zu schaffen und insoweit wie folgt zu beschließen: 
 
     (1)   Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 
 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der 
           Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Mai 
           2017 einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 
           124.687.500,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe 
           von bis zu 49.875.000 neuen, auf den Namen lautenden 
           Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Die neuen 
           Aktien können von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 
           Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen 
           Unternehmen (Finanzinstitut) oder einem Konsortium solcher 
           Kredit- bzw. Finanzinstitute mit der Verpflichtung übernommen 
           werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares 
           Bezugsrecht). Den Aktionären steht grundsätzlich ein 
           Bezugsrecht zu. 
 
 
           Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in 
           folgenden Fällen auszuschließen: 
 
 
       a.    zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; 
 
 
       b.    wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 
             erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das 
             Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende 
             anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der 
             Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese 
             Ermächtigung bzw. - sofern dieser Wert geringer ist - im 
             Zeitpunkt der Beschlussfassung des Vorstands über die 
             Ausnutzung dieser Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals 

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April 13, 2012 09:15 ET (13:15 GMT)

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Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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