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DGAP-HV: United Internet AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: United Internet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2012 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: United Internet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
United Internet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 31.05.2012 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
13.04.2012 / 15:19 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   United Internet AG 
 
   Montabaur 
 
   ISIN DE0005089031 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 2012 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen 
   Hauptversammlung der Gesellschaft ein. Sie findet statt am Donnerstag, 
   den 31. Mai 2012, um 11.00 Uhr in der Alten Oper, Opernplatz 1, 
   Mozartsaal, 60313 Frankfurt am Main. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
           Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern 
           einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach 
           §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs und der 
           Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB sowie des 
           Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate Governance- und des 
           Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung 
           vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und 
           Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das 
           Geschäftsjahr 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn der United 
           Internet AG in Höhe von EUR 455.738.799,44 unter 
           Berücksichtigung der im Zeitpunkt der Einberufung von der 
           United Internet AG gehaltenen 21.225.158 eigenen Aktien wie 
           folgt zu verwenden: 
 
 
       *     Ein Teilbetrag von EUR 58.132.452,60 wird als 
             Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet. Im Zeitpunkt der 
             Einberufung sind 193.774.842 Aktien für das Geschäftsjahr 
             2011 dividendenberechtigt (unter Berücksichtigung der von 
             der United Internet AG gehaltenen 21.225.158 eigenen 
             Aktien). Daraus resultiert eine Gesamtdividende von EUR 0,30 
             pro Aktie; 
 
 
       *     Ein weiterer Teilbetrag von EUR 250.000.000,00 
             wird in die andere Gewinnrücklage eingestellt; 
 
 
       *     Der Restbetrag von EUR 147.606.346,84 wird auf 
             neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
 
           Bis zum Tag der Hauptversammlung kann sich die Anzahl der für 
           das Geschäftsjahr 2011 dividendenberechtigten Aktien erhöhen 
           oder vermindern, z.B. dadurch, dass die Gesellschaft Aktien 
           aus dem Bestand eigener Aktien veräußert oder eigene Aktien 
           zurückkauft. In diesem Fall werden der Vorstand und der 
           Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen angepassten 
           Beschlussvorschlag unterbreiten, der unverändert eine 
           Ausschüttung einer Gesamtdividende von EUR 0,30 pro 
           dividendenberechtigter Aktie vorsieht. Die Anpassung geschieht 
           dabei wie folgt: Sollte sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme 
           erhöhen, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende 
           Betrag entsprechend. Vermindert sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Aktien und damit der 
           Ausschüttungsbetrag, erhöht sich der auf neue Rechnung 
           vorzutragende Betrag entsprechend. 
 
 
           Die Dividende wird am 1. Juni 2012 gezahlt. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung 
           der im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglieder des Vorstands 
           der Gesellschaft für diesen Zeitraum zu beschließen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung 
           der im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglieder des 
           Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum zu 
           beschließen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart, 
           Zweigniederlassung Eschborn/Frankfurt am Main 
 
 
       *     zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
             für das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen; sowie 
 
 
       *     zum Prüfer für die prüferische Durchsicht der 
             Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte zu bestellen, sofern 
             die Gesellschaft beschließt, diese Berichte einer 
             prüferischen Durchsicht unterziehen zu lassen. 
 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu 
           deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über Erwerb und Veräußerung 
           eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungs- und 
           Bezugsrechts 
 
 
           Die von der Hauptversammlung am 26. Mai 2011 beschlossene 
           Ermächtigung des Vorstands, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG 
           eigene Aktien zu erwerben, zu veräußern oder einzuziehen, 
           läuft zum 26. November 2012 aus; sie ist zu einem Teil bereits 
           ausgenutzt. Um die Flexibilität der Gesellschaft im Hinblick 
           auf die Vorteile des Erwerbs und der Veräußerung eigener 
           Aktien zu erhalten, soll der Gesellschaft eine neue 
           Ermächtigung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG für den Zeitraum von 
           18 Monaten erteilt werden. 
 
 
           Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgende 
           Beschlüsse zu fassen: 
 
 
       a)    Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 
             AktG ermächtigt, eigene Aktien ('United Internet Aktien') im 
             Umfang von bis zu zehn vom Hundert des Grundkapitals zu 
             erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, 
             einmal oder mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke von der 
             Gesellschaft ausgeübt werden; sie kann aber auch von 
             abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft 
             stehenden Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung von 
             Dritten ausgeübt werden. Auf die erworbenen United Internet 
             Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen United Internet 
             Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder 
             ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem 
             Zeitpunkt mehr als zehn vom Hundert des Grundkapitals 
             entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des 
             Handels mit eigenen Aktien genutzt werden. 
 
 
       b)    Der Erwerb der United Internet Aktien kann auf 
             alle gesetzlich zulässigen Weisen erfolgen, insbesondere 
             durch Rückkauf über die Börse und/oder mittels einer 
             öffentlichen Kaufofferte. 
 
 
             Bei einem Erwerb über eine öffentliche Kaufofferte gelten 
             die nachfolgenden detaillierten Bestimmungen. Bei allen 
             übrigen Erwerben, insbesondere beim Erwerb über die Börse, 
             darf der Gegenwert für den Erwerb der United Internet Aktien 
             (ohne Erwerbsnebenkosten) zehn vom Hundert des Börsenkurses 
             nicht unterschreiten und den Börsenkurs nicht um mehr als 
             zehn vom Hundert überschreiten. 
 
 
             Beim Erwerb von United Internet Aktien über eine öffentliche 
             Kaufofferte kann die Gesellschaft (i) ein formelles Angebot 
             veröffentlichen oder (ii) zur Abgabe von Angeboten 
             öffentlich auffordern, und dabei (iii) jeweils als 
             Gegenleistung Barzahlung oder die Übertragung liquider 
             Aktien vorsehen. 
 
 
         (i)   Wird ein formelles Angebot der Gesellschaft 
               veröffentlicht, so legt die Gesellschaft einen Kaufpreis 
               oder eine Kaufpreisspanne je United Internet Aktie fest. 
               Im Falle der Festlegung einer Kaufpreisspanne wird der 
               endgültige Preis aus den vorliegenden Annahmeerklärungen 
               ermittelt. Das Angebot kann eine Annahmefrist, Bedingungen 
               sowie die Möglichkeit vorsehen, die Kaufpreisspanne 
               während der Annahmefrist anzupassen, wenn sich nach der 
               Veröffentlichung eines formellen Angebots während der 
               Annahmefrist erhebliche Kursbewegungen ergeben. 
 
 
               Der Kaufpreis bzw. die Kaufpreisspanne je United Internet 
               Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den 
               durchschnittlichen Schlusskurs einer United Internet Aktie 
               im XETRA-Handel (oder eines an die Stelle des 
               XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren 
               Nachfolgesystems) an den letzten fünf Handelstagen vor dem 
               Stichtag um nicht mehr als zehn vom Hundert überschreiten 

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April 13, 2012 09:19 ET (13:19 GMT)

und um nicht mehr als zehn vom Hundert unterschreiten. 
               Stichtag ist dabei der Tag der endgültigen Entscheidung 
               des Vorstands über das formelle Angebot. Im Falle einer 
               Angebotsanpassung tritt an seine Stelle der Tag der 
               endgültigen Entscheidung des Vorstands über die Anpassung. 
 
 
               Sofern die Anzahl der angedienten United Internet Aktien 
               die von der Gesellschaft insgesamt zum Erwerb vorgesehene 
               Aktienanzahl übersteigt, kann das Andienungsrecht der 
               Aktionäre insoweit ausgeschlossen werden, als der Erwerb 
               nach dem Verhältnis der angedienten United Internet Aktien 
               erfolgt. Ebenso kann eine bevorrechtigte Berücksichtigung 
               geringer Stückzahlen bis zu 150 Stück angedienter United 
               Internet Aktien je Aktionär zur Vereinfachung der 
               Abwicklung und/oder zur Vermeidung von rechnerischen 
               Bruchteilen vorgesehen werden; auch insoweit kann das 
               Andienungsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. 
 
 
         (ii)  Fordert die Gesellschaft zur Abgabe von 
               Angeboten, United Internet Aktien zu verkaufen, öffentlich 
               auf, so kann sie bei der Aufforderung eine Kaufpreisspanne 
               festlegen, innerhalb derer Angebote abgegeben werden 
               können. Die Aufforderung kann eine Angebotsfrist, 
               Bedingungen sowie die Möglichkeit vorsehen, die 
               Kaufpreisspanne während der Angebotsfrist anzupassen, wenn 
               sich nach der Veröffentlichung der Aufforderung während 
               der Angebotsfrist erhebliche Kursbewegungen ergeben. 
 
 
               Bei der Annahme wird aus den vorliegenden 
               Verkaufsangeboten der endgültige Kaufpreis ermittelt. Der 
               Kaufpreis je United Internet Aktie (ohne 
               Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen 
               Schlusskurs einer United Internet Aktie im XETRA-Handel 
               (oder eines an die Stelle des XETRA-Systems getretenen 
               funktional vergleichbaren Nachfolgesystems) an den letzten 
               fünf Handelstagen vor dem Stichtag um nicht mehr als zehn 
               vom Hundert überschreiten und um nicht mehr als zehn vom 
               Hundert unterschreiten. Stichtag ist dabei der Tag, an dem 
               die Angebote von der United Internet AG angenommen werden. 
 
 
               Sofern die Anzahl der zum Kauf angebotenen United Internet 
               Aktien die von der Gesellschaft insgesamt zum Erwerb 
               vorgesehene Aktienanzahl übersteigt, kann das 
               Andienungsrecht der Aktionäre insoweit ausgeschlossen 
               werden, als die Annahme nach dem Verhältnis der 
               angebotenen United Internet Aktien erfolgt. Ebenso kann 
               eine bevorrechtigte Berücksichtigung geringer Stückzahlen 
               bis zu 150 Stück angedienter United Internet Aktien je 
               Aktionär zur Vereinfachung der Abwicklung und/oder zur 
               Vermeidung von rechnerischen Bruchteilen vorgesehen 
               werden; auch insoweit kann das Andienungsrecht der 
               Aktionäre ausgeschlossen werden. 
 
 
         (iii) Die Gegenleistung für den Erwerb der United 
               Internet Aktien im Rahmen von Kaufofferten kann in einer 
               Barzahlung bestehen oder durch Übertragung von Aktien 
               eines im Sinne von § 3 Abs. 2 AktG börsennotierten 
               Unternehmens ('Tauschaktien') geleistet werden. 
 
 
               Das formelle Angebot oder die formelle Aufforderung zur 
               Abgabe eines Angebotes auf Tausch gegen Tauschaktien kann 
               ein bestimmtes Tauschverhältnis festlegen oder vorsehen, 
               dass das Tauschverhältnis im Wege eines Auktionsverfahrens 
               bestimmt wird. Bei jedem dieser Verfahren für den Tausch 
               dürfen der Tauschpreis bzw. die maßgeblichen Grenzwerte 
               der Tauschpreisspanne in Form einer oder mehrerer 
               Tauschaktien und rechnerischer Bruchteile, einschließlich 
               etwaiger Bar- oder Spitzenbeträge (ohne 
               Erwerbsnebenkosten), die unter vorstehend (i) und (ii) 
               genannten Kaufpreisspannen wertmäßig nicht über- oder 
               unterschreiten. Bei der Berechnung anzusetzen ist als Wert 
               für jede Tauschaktie jeweils das arithmetische Mittel der 
               Schlusskurse im XETRA-Handel (oder eines an die Stelle des 
               XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren 
               Nachfolgesystems) an den letzten fünf Handelstagen vor dem 
               Tag der Veröffentlichung des Tauschangebots bzw. der 
               Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots bzw. vor 
               der endgültigen Festlegung des Umtauschverhältnisses bzw. 
               des Stichtages. Wird die Tauschaktie nicht im XETRA-Handel 
               gehandelt, so sind die Schlusskurse an der Börse 
               maßgeblich, an der im Durchschnitt des letzten 
               abgelaufenen Kalenderjahres der höchste Handelsumsatz mit 
               den Tauschaktien erzielt wurde. 
 
 
         (iv)  Der Ausschluss bzw. die Beschränkung des 
               Andienungsrechts der Aktionäre bedarf eines Beschlusses 
               des Vorstands und der Zustimmung des Aufsichtsrats. 
 
 
 
       c)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats die so erworbenen United Internet Aktien und 
             bereits früher erworbene United Internet Aktien zu allen 
             gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden, insbesondere 
             eine Veräußerung der eigenen United Internet Aktien in 
             anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle 
             Aktionäre vorzunehmen, wenn die eigenen United Internet 
             Aktien gegen eine Barleistung, die den Börsenpreis von 
             Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt 
             der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet, oder gegen 
             eine Sachleistung, deren Wert bei einer Gesamtbeurteilung 
             nicht unangemessen niedrig ist, veräußert werden (jeweils 
             ohne Erwerbsnebenkosten). Als maßgeblicher Börsenpreis im 
             Sinne der vorstehenden Veräußerungsregelung gilt der 
             XETRA-Eröffnungskurs (oder eines an die Stelle des 
             XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren 
             Nachfolgesystems) für die Aktie der Gesellschaft an der 
             Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Veräußerung der 
             United Internet Aktien. Die vorstehende Ermächtigung zur 
             Veräußerung gegen eine Barleistung verringert sich um den 
             Anteil am Grundkapital, der auf Aktien entfällt, für die 
             während der Laufzeit dieser Ermächtigung das Bezugsrecht in 
             unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 
             Satz 4 AktG ausgeschlossen wurde. 
 
 
       d)    Ferner wird der Vorstand ermächtigt, die aufgrund 
             dieser Ermächtigung erworbenen und die früher erworbenen 
             eigenen United Internet Aktien mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats zur Gewährung von Aktien an Mitglieder des 
             Vorstands und an sonstige Mitarbeiter der Gesellschaft sowie 
             an Mitglieder der Geschäftsführungen und Mitarbeiter von mit 
             der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen 
             Unternehmen zu verwenden, zu deren Bezug diese Personen 
             aufgrund von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen berechtigt 
             sind. Soweit eigene United Internet Aktien an Mitglieder des 
             Vorstands der Gesellschaft übertragen werden sollen, obliegt 
             die Entscheidung hierüber dem Aufsichtsrat der Gesellschaft. 
 
 
             Der Vorstand wird zudem ermächtigt, die aufgrund dieser 
             Ermächtigung erworbenen und die früher erworbenen eigenen 
             United Internet Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur 
             Erfüllung von Wandel- oder Optionsrechten bzw. 
             Wandlungspflichten aus durch die Gesellschaft oder von 
             abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft 
             stehenden Unternehmen ausgegebenen Wandel- oder 
             Optionsschuldverschreibungen zu verwenden. 
 
 
             Der Vorstand wird weiter ermächtigt, die aufgrund dieser 
             Ermächtigung erworbenen und die früher erworbenen eigenen 
             United Internet Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz 
             oder teilweise ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss 
             einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 5 der 
             Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme der 
             Ermächtigung zur Einziehung anzupassen. 
 
 
       e)    Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene United 
             Internet Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese 
             Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen verwendet 
             werden. 
 
 
       f)    Die vorstehenden Ermächtigungen werden am 1. Juni 
             2012 wirksam und gelten bis zum 30. November 2013. Die in 
             der Hauptversammlung am 26. Mai 2011 beschlossene 

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April 13, 2012 09:19 ET (13:19 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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