DJ PTA-HV: Erste Group Bank AG: Einberufung zur Hauptversammlung 2012Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wien (pta005/14.04.2012/08:00) - Erste Group Bank AG
FN 33209 m
Der Vorstand der Erste Group Bank AG lädt die Aktionäre (ISIN AT0000652011)
sowie die Inhaber von Partizipationsscheinen (ISIN AT0000A0D4T3) der
Gesellschaft zu der am Dienstag, dem 15. Mai 2012, um 10.00 Uhr im Austria
Center Vienna, Saal A, Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien, stattfindenden
19. ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des
Corporate-Governance-Berichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats
über das Geschäftsjahr 2011 sowie Vorlage des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts über das Geschäftsjahr 2011.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
a. des Vorstands und
b. des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2011.
4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats.
5. Wahlen in den Aufsichtsrat.
6. Wahl eines zusätzlichen Abschlussprüfers für die Prüfung von Jahresabschluss
und Lagebericht sowie von Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr 2013.
7. Erweiterung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen
unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre.
8. Erweiterung des Anwendungsbereichs des bedingten Kapitals.
9. Ermächtigung, einem aus dem Haftungsverbund der Sparkassen gebildeten
Gleichordnungskonzern beizutreten.
10. Änderungen der Satzung.
Alle in der Einberufung angeführten Zeitangaben beziehen sich auf die in Wien
gültige Zeit ("Wiener Zeit"). Diese entspricht entweder der "Mitteleuropäischen
Zeit (MEZ)" oder der "Mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ)".
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind spätestens ab 24. April 2012 gemäß § 108 Abs 3 und 4
AktG zur Einsicht der Aktionäre und der Inhaber von Partizipationsscheinen im
Internet unter http://www.erstegroup.com/hauptversammlung zugänglich und werden
in der Hauptversammlung aufliegen:
- Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Corporate-Governance-Bericht,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2011,
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-10,
- Bericht des Vorstands zum Tagesordnungspunkt 7,
- Transparenzangaben gemäß § 270 Abs 1a UGB zu Tagesordnungspunkt 6,
- Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen,
- Vollständiger Text dieser Einberufung,
- Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG.
NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Aktien, Partizipationsscheine
Alle Inhaberaktien der Erste Group Bank AG sind depotverwahrt.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 5. Mai
2012, 24.00 Uhr Wiener Zeit (Nachweisstichtag). Die Berechtigung zur Teilnahme
an der Hauptversammlung richtet sich für Inhaber von Partizipationsscheinen
ebenfalls nach dem Besitz dieser Partizipationsscheine am Ende des 5. Mai 2012
(Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär/Inhaber von Partizipationsscheinen ist und dies der Gesellschaft
nachweist.
Bei Aktien/Partizipationsscheinen ist der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag
durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG (gilt für Partizipationsscheine
analog) nachzuweisen, die der Gesellschaft spätestens am 10. Mai 2012,
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 1
Per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT598; unbedingt bei Aktien ISIN AT0000652011 bzw. bei
Partizipationsscheinen ISIN AT0000A0D4T3 im Text angeben.
Per E-Mail: anmeldung.erste@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang; TIF,
PDF, etc.)
Per Post: Erste Group Bank AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Waldgasse 9
2443 Stotzing
Österreich
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
- Angaben über den Aktionär oder den Inhaber von Partizipationsscheinen:
Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls
Register und Registernummer bei juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien oder Partizipationsscheine: Anzahl der Aktien (ISIN
AT0000652011) des Aktionärs, Anzahl der Partizipationsscheine (ISIN
AT0000A0D4T3) des Inhabers von Partizipationsscheinen,
- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
- Die Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag 5. Mai 2012, 24.00 Uhr
Wiener Zeit beziehen.
Im Sinne des § 10a Abs 1 letzter Satz AktG wird die Erste Group Bank AG auch
Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien oder Partizipationsscheinen
(Depotbestätigungen) entgegennehmen, die von juristischen Personen ausgestellt
wurden, welche gemäß tschechischem Recht oder gemäß rumänischem Recht zur
Depotführung hinsichtlich dieser Aktien oder Partizipationsscheine befugt sind.
Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt
werden.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung frei verfügen, das gilt analog für die Inhaber von
Partizipationsscheinen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt. Ebenso können sich Inhaber von Partizipationsscheinen hinsichtlich
ihres Rechtes auf Teilnahme an der Hauptversammlung und des Begehrens von
Auskünften durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 1
Per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT598; unbedingt bei Aktien ISIN AT0000652011 bzw. bei
Partizipationsscheinen ISIN AT0000A0D4T3 im Text angeben.
Per E-Mail: anmeldung.erste@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang; TIF,
PDF, etc.)
Per Post: Erste Group Bank AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Waldgasse 9
2443 Stotzing
Österreich
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Die Vollmachtsformulare und die Formulare für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.erstegroup.com/hauptversammlung abrufbar.
Falls Sie die Vollmacht elektronisch übersenden möchten, können Sie das im
Internet unter http://www.hauptversammlung.at/proxy bereitgestellte
elektronische Formular verwenden.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 11. Mai 2012 bei der
Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Für Aktionäre (nicht für Inhaber von Partizipationsscheinen) ist eine
Vollmachtserteilung auch an den von der Gesellschaft namhaft gemachten
Stimmrechtsvertreter möglich und am oben angeführten Vollmachtsformular als
Variante vorgesehen.
Eine Vollmachtserteilung an die Erste Group Bank AG, ihre Vorstands- oder
Aufsichtsratsmitglieder ist ausgeschlossen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen
spätestens am 24. April 2012 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)5
0100 - 9 19447 oder in Schriftform an Erste Group Bank AG, 1010 Wien, Graben 21,
OE 196 333 - Group Secretariat, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind; diese
Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresApril 14, 2012 02:00 ET (06:00 GMT)Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 4. Mai 2012 der Gesellschaft entweder per Telefax an
+43 (0)5 0100 - 9 19447 oder an Erste Group Bank AG, 1010 Wien, Graben 21, OE
196 333 - Group Secretariat, zugeht. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur
Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur
zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben
Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung per Telefax +43 (0)5
0100 - 9 19447 oder an Erste Group Bank AG, 1010 Wien, Graben 21, OE 196 333 -
Group Secretariat gestellt werden.
Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
Einberufung.
Die Hauptversammlung ist bei Wahlen in den Aufsichtsrat in nachstehender Weise
an Wahlvorschläge gebunden: Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG für jede
vorgeschlagene Person müssen spätestens am 8. Mai 2012 auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person
nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf. Dies gilt auch für
Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 110 AktG, welche der Gesellschaft in
Textform bis spätestens 4. Mai 2012 zugehen müssen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER INHABER VON PARTIZIPATIONSSCHEINEN
Inhaber von Partizipationsscheinen haben gemäß § 23 Abs 5 BWG das Recht, an der
Hauptversammlung teilzunehmen und Auskünfte zu begehren. Es ist ihnen auf
Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes
erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Weitere Rechte stehen den Inhabern von Partizipationsscheinen nicht zu.
Insbesondere haben sie kein Stimmrecht, sie dürfen über ihr Auskunftsrecht
hinaus keine Redebeiträge vorbringen und dürfen keine Anträge stellen.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE; ÜBERTRAGUNG
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft in Nominale von EUR 789.137.294 eingeteilt in 394.568.647
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre
Tochterunternehmen halten zum Stichtag 29.02.2012 5.499.095 eigene Aktien.
Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme-
und stimmberechtigten Aktien beträgt zu vorangeführtem Zeitpunkt 389.069.522. Es
bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
In Ausübung der durch die Satzung eingeräumten Ermächtigung wird die gesamte
Hauptversammlung in Ton und Bild aufgezeichnet und öffentlich übertragen werden.
ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Bitte bringen Sie zur Hauptversammlung (Registrierung) Ihre Anmeldebestätigung
und einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich
zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der
Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den
Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabei haben.
Erste Group Bank AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung
erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer
sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Der
Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9.00 Uhr.
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: Erste Group Bank AG
Adresse: Milchgasse 1, 1010 Wien
Land: Österreich
Ansprechpartner: Simone Pilz
Tel.: + 43 (0)5 0100 - 13036
E-Mail: simone.pilz@erstegroup.com
Website: www.erstegroup.com
ISIN(s): AT0000652011 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien
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verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300. (END) Dow Jones NewswiresApril 14, 2012 02:00 ET (06:00 GMT)
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