DJ DGAP-HV: Rücker Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2012 in Wiesbaden, Rücker AG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Rücker Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Rücker Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 05.06.2012 in Wiesbaden, Rücker AG mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
18.04.2012 / 15:12
=--------------------------------------------------------------------
RÜCKER AKTIENGESELLSCHAFT
WIESBADEN
ISIN DE0007041105
WERTPAPIER-KENN-NR. 704110
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein
zu der am
05. Juni 2012 (10:00 Uhr)
im
Gebäude der Rücker AG, Kreuzberger Ring 40,
65205 Wiesbaden-Erbenheim stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten, mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen, Jahresabschlusses
und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses per 31.
Dezember 2011, des Lageberichts der Rücker Aktiengesellschaft und des
Konzerns für das am 31. Dezember 2011 abgelaufene Geschäftsjahr mit
dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das am
31. Dezember 2011 abgelaufene Geschäftsjahr.
Die vorgenannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns für das am 31. Dezember 2011 abgelaufene
Geschäftsjahr liegen in den Geschäftsräumen am Sitz der Rücker AG,
Kreuzberger Ring 40, 65205 Wiesbaden, zur Einsichtnahme der Aktionäre
aus und können auch im Internet unter www.ruecker.de unter dem
Menüpunkt 'Investor Relations/Hauptversammlung' eingesehen werden. Sie
werden den Aktionären auf Anfrage auch unverzüglich und kostenlos
zugesandt. Auch in der Hauptversammlung werden diese Unterlagen
ausliegen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aufgrund des
Jahresabschlusses per 31. Dezember 2011
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 sollen 0,50 Euro je
dividendenberechtigter Aktie ausgeschüttet werden. Eigene Aktien der
Gesellschaft sind nicht dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung
kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern.
In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung von 0,50 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie ein
entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2011
per 31.12.2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 4.707.348,31
Euro wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,50 Euro je 4.178.077,50
Aktie auf die 8.356.155 dividendenberechtigten Euro
Stückaktien, insgesamt
Vortrag auf neue Rechnung 529.270,81
Euro
Bilanzgewinn 4.707.348,31
Euro
Die Auszahlung der beschlossenen Dividende erfolgt am 06. Juni 2012.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg (Zweigniederlassung
Wiesbaden), zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 21 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend
genannten Adresse anmelden und einen von ihrer Depotbank in Textform
erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln:
Rücker Aktiengesellschaft
c/o Landesbank Baden-Württemberg
Abt. 4027 H
Am Hauptbahnhof 2
D-70173 Stuttgart
Telefax: 0711-12779256
E-Mail: hv-Anmeldung@LBBW.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Versammlung, also auf den 15. Mai 2012 (00:00 Uhr MEZ)
beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen
der Gesellschaft mindestens 6 Tage vor der Versammlung, also
spätestens bis zum Ablauf des 29. Mai 2012, zugehen. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht
hat. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die
Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut
anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des
maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das
depotführende Institut vorgenommen.
Stimmrechtsvertretung
Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung
von Aktionären, ausgeübt werden. Soweit die Vollmacht nicht einem
Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen, mit diesen
gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen
oder Institutionen erteilt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht
der Textform. Dasselbe gilt für den Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft und einen eventuellen Widerruf der
Vollmacht. Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs.
5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder
Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die
nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG
sinngemäß gelten, bevollmächtigt, besteht das Textformerfordernis
weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Nach dem
Gesetz genügt es in diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von
dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; die
Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Die Aktionäre
werden daher gebeten, wenn sie ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG
gleichgestellten Institute, Unternehmen oder entsprechende Personen
bevollmächtigen wollen, sich über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Die Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem bestimmten
Bevollmächtigten erteilt werden. Ein Verstoß gegen die vorgenannten
und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die
Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt
allerdings gem. § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe
nicht.
Zur Vollmachtserteilung kann das von der Gesellschaft bereitgestellte
Formular genutzt werden, welches mit der Eintrittskarte übersandt
wird. Ein Vollmachtsformular kann auch bei der Gesellschaft unter der
Postanschrift Rücker AG, Kreuzberger Ring 40, 65205 Wiesbaden, per
Telefax unter der Telefaxnummer 0611-7375102 oder per E-Mail unter der
E-Mail-Adresse hv@ruecker.de angefordert oder im Internet unter
www.ruecker.de unter dem Menüpunkt 'Investor
Relations/Hauptversammlung' heruntergeladen werden.
Die Erteilung der Vollmacht, der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft und der Widerruf der Vollmacht kann der
Gesellschaft auch per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse
übermittelt werden: hv@ruecker.de.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits
vor oder in der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Erteilung der
Vollmacht, der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft und der Widerruf der Vollmacht bedürfen der Textform. Zur
Vollmachtserteilung kann das von der Gesellschaft bereitgestellte
Formular genutzt werden, welches mit der Eintrittskarte übersandt
wird. Ein Vollmachts- und Weisungsformular kann auch bei der
Gesellschaft unter der Postanschrift Rücker AG, Kreuzberger Ring 40,
65205 Wiesbaden, per Telefax unter der Telefaxnummer 0611-7375102 oder
per E-Mail unter der E-Mail-Adresse hv@ruecker.de, angefordert oder im
Internet unter www.ruecker.de unter dem Menüpunkt 'Investor
Relations/Hauptversammlung' heruntergeladen werden. Die Erteilung der
Vollmacht, der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft und der Widerruf der Vollmacht kann der Gesellschaft auch
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 18, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)
per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden:
ruecker2012@itteb.de. Soweit von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem
Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne
diese Weisungen sind die Stimmrechtsvertreter nicht zur
Stimmrechtsausübung befugt. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung erhalten die Aktionäre
zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung von ihrer
Depotbank. Informationen stehen den Aktionären auch unter der
Internetadresse www.ruecker.de unter dem Menüpunkt 'Investor
Relations/Hauptversammlung' zur Verfügung.
Rechte der Aktionäre
Erweiterung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals (entspricht 418.960 Aktien) oder den anteiligen Betrag
von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand unter folgender Adresse
zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Versammlung, also bis spätestens 05. Mai 2012, 24:00 Uhr (MEZ),
zugehen.
Rücker Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Kreuzberger Ring 40
65205 Wiesbaden
Telefax: +49 611 73 75-102
E-Mail: hv@ruecker.de
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden -
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen
Bundesanzeiger bekannt gemacht und Medien zur Veröffentlichung in der
Europäischen Union zugeleitet (§ 124 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 121 Abs.
4a AktG). Sie werden außerdem über die Internetseite www.ruecker.de
unter dem Menüpunkt 'Investor Relations/Hauptversammlung' bekannt
gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
Aktionäre können gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG Gegenanträge zu den
Vorschlägen des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem
bestimmten Tagesordnungspunkt stellen und Wahlvorschläge machen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an
die folgende Adresse zu richten:
Rücker Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Kreuzberger Ring 40
65205 Wiesbaden
Telefax: +49 611 73 75-102
E-Mail: hv@ruecker.de
Ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung (nur bei
Gegenanträgen) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung wird
die Gesellschaft über die Internetseite www.ruecker.de unter dem
Menüpunkt 'Investor Relations/Hauptversammlung' zugänglich machen,
wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, d. h. bis zum 21.
Mai 2012, 24:00 Uhr (MEZ), mit Begründung (nur bei Gegenanträgen) der
Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse zugehen. Anderweitig
adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122
Abs. 2, §§ 126 Abs. 1 und 127 und § 131 Abs. 1 AktG finden sich auf
der Internetseite www.ruecker.de unter dem Menüpunkt 'Investor
Relations/Hauptversammlung'.
Informationen gemäß § 124a AktG
Die Internetseite der Rücker Aktiengesellschaft, über die die
Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind, lautet wie folgt:
www.ruecker.de unter dem Menüpunkt 'Investor
Relations/Hauptversammlung'.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung ist das Grundkapital der Gesellschaft in
Höhe von 8.379.194,00 Euro in 8.379.194 nennwertlose
Inhaber-Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 23.039 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte
zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 8.356.155.
Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger
Die Hauptversammlung am 05. Juni 2012 ist durch Veröffentlichung der
vorstehenden Tagesordnung am 18. April 2012 im elektronischen
Bundesanzeiger einberufen worden. Am gleichen Tag ist die Einberufung
Medien zur Veröffentlichung in der Europäischen Union i.S.d. § 121
Abs. 4a AktG zugeleitet worden.
Wiesbaden, im April 2012
Der Vorstand
=--------------------------------------------------------------------
18.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
=--------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Rücker Aktiengesellschaft
Kreuzberger Ring 40
65205 Wiesbaden
Deutschland
Telefon: +49 611 7375145
Fax: +49 611 7375102
E-Mail: michaela.bender@ruecker.de
Internet: http://www.ruecker.de
ISIN: DE0007041105
WKN: 704110
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
=--------------------------------------------------------------------
165484 18.04.2012
(END) Dow Jones Newswires
April 18, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)


