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DGAP-HV: DCI Database for Commerce and Industry AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2012 in Starnberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: DCI Database for Commerce and Industry AG / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
DCI Database for Commerce and Industry AG: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2012 in Starnberg mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
19.04.2012 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   DCI Database for Commerce and Industry Aktiengesellschaft 
 
   Starnberg 
 
   ISIN: DE0005295307//WKN: 529530 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
 
   am Mittwoch, den 30.05.2012, um 15.00 Uhr 
   im Hotel Vier Jahreszeiten Starnberg, Münchner Str. 17, 82319 
   Starnberg, 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           DCI Database for Commerce and Industry AG zum 31.12.2011 und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2011, des 
           Lageberichts für die DCI Database for Commerce and Industry AG 
           und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats 
           für das Geschäftsjahr 2011 sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- 
           und Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss 
           festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem 
           Tagesordnungspunkt deshalb keinen Beschluss zu fassen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 Herrn 
           Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Dirk Klatt, Mühlenweg 40, 56567 
           Neuwied, zu wählen. 
 
 
     5.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Das Amt der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder erlischt mit 
           Beendigung dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat setzt 
           sich nach den §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 
           der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung 
           zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
 
           Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft erfolgt die Wahl 
           der Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung 
           der Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der 
           Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
           beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung kann 
           eine kürzere Amtszeit bestimmen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
       a)    Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Thorsten 
             Köster, selbständiger Unternehmensberater in Grasbrunn, 
             wohnhaft Grasbrunn, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
             die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 
             beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
             Herr Köster ist derzeit nicht Mitglied eines anderen 
             gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines 
             vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums von 
             Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
       b)    Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dipl.-Kfm. 
             Wirtschaftsprüfer Steuerberater Bernd Kollmannsberger, 
             Geschäftsführer der Geirhos, Berchtenbreiter & Kollegen 
             Steuerberatungsgesellschaft mbH in Augsburg, wohnhaft 
             Neusäß, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
             die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, in den 
             Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
             Herr Kollmannsberger ist derzeit nicht Mitglied eines 
             anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines 
             vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums von 
             Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
       c)    Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Thomas 
             Friedbichler, geschäftsführender Gesellschafter der Marc 
             Antón Medien, Marketing und Video GmbH in Neusäß, wohnhaft 
             Neusäß/Westheim, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
             die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 
             beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
             Herr Friedbichler ist derzeit nicht Mitglied eines anderen 
             gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines 
             vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums von 
             Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
             Für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat ist vorgesehen, 
             Herrn Friedbichler zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu 
             wählen. 
 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft 
   unter der nachfolgend benannten Adresse, Fax-Nummer oder 
   E-Mail-Adresse anmelden und für die bei der Gesellschaft ein 
   besonderer, durch das depotführende Institut ausgestellter Nachweis 
   des Anteilsbesitzes eingereicht wird. Der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   hat sich auf den Beginn des Mittwoch, 9. Mai 2012, 0.00 Uhr, zu 
   beziehen und muss der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung unter 
   der nachfolgend benannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis 
   spätestens Mittwoch, den 23. Mai 2012, 24.00 Uhr, zugehen. Die 
   Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform 
   und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
   DCI Database for Commerce and Industry AG 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Telefax-Nummer: 089/ 210 27 289 
   E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de 
 
   Gemäß § 123 Abs. 3 Aktiengesetz gilt im Verhältnis zur DCI Database 
   for Commerce and Industry AG für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis 
   des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme oder 
   der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem 
   Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht 
   keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. 
 
   Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, 
   bitten wir die Aktionäre, frühzeitig eine Eintrittskarte für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut 
   anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des 
   Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes wird in diesem Fall durch 
   das depotführende Institut vorgenommen. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
   Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. 
 
   Die Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, können 
   ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen 
   Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung 
   von Aktionären, ausüben lassen. Auch in diesem Fall muss die Anmeldung 
   unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig erfolgen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut, 
   noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 
   Aktiengesetz gleichgestellten Institutionen oder Personen zur Ausübung 
   des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Werden Vollmachten zur 
   Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte 
   Institute oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 Aktiengesetz) 
   sowie Aktionärsvereinigungen oder Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 
   Aktiengesetz erteilt, besteht kein Textformerfordernis, jedoch ist die 
   Vollmachtserteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; sie 
   muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung 
   verbundene Erklärungen enthalten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen 
   Bestimmungen, insbesondere § 135 Aktiengesetz. 
 
   Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden 
   gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, 
   welches die Gesellschaft hierfür bereit hält. Es befindet sich auf der 
   Rückseite der Eintrittskarte, die der Aktionär bei rechtzeitiger 

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April 19, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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