DGAP-HV: DCI Database for Commerce and Industry AG / Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung
DCI Database for Commerce and Industry AG: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2012 in Starnberg mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
19.04.2012 / 15:09
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DCI Database for Commerce and Industry Aktiengesellschaft
Starnberg
ISIN: DE0005295307//WKN: 529530
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Mittwoch, den 30.05.2012, um 15.00 Uhr
im Hotel Vier Jahreszeiten Starnberg, Münchner Str. 17, 82319
Starnberg,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
DCI Database for Commerce and Industry AG zum 31.12.2011 und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2011, des
Lageberichts für die DCI Database for Commerce and Industry AG
und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2011 sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres-
und Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss
festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem
Tagesordnungspunkt deshalb keinen Beschluss zu fassen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 Herrn
Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Dirk Klatt, Mühlenweg 40, 56567
Neuwied, zu wählen.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat
Das Amt der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder erlischt mit
Beendigung dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat setzt
sich nach den §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1
der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung
zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft erfolgt die Wahl
der Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung kann
eine kürzere Amtszeit bestimmen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Thorsten
Köster, selbständiger Unternehmensberater in Grasbrunn,
wohnhaft Grasbrunn, bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014
beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Köster ist derzeit nicht Mitglied eines anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums von
Wirtschaftsunternehmen.
b) Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dipl.-Kfm.
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Bernd Kollmannsberger,
Geschäftsführer der Geirhos, Berchtenbreiter & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH in Augsburg, wohnhaft
Neusäß, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Kollmannsberger ist derzeit nicht Mitglied eines
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums von
Wirtschaftsunternehmen.
c) Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Thomas
Friedbichler, geschäftsführender Gesellschafter der Marc
Antón Medien, Marketing und Video GmbH in Neusäß, wohnhaft
Neusäß/Westheim, bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014
beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Friedbichler ist derzeit nicht Mitglied eines anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums von
Wirtschaftsunternehmen.
Für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat ist vorgesehen,
Herrn Friedbichler zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu
wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft
unter der nachfolgend benannten Adresse, Fax-Nummer oder
E-Mail-Adresse anmelden und für die bei der Gesellschaft ein
besonderer, durch das depotführende Institut ausgestellter Nachweis
des Anteilsbesitzes eingereicht wird. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
hat sich auf den Beginn des Mittwoch, 9. Mai 2012, 0.00 Uhr, zu
beziehen und muss der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung unter
der nachfolgend benannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis
spätestens Mittwoch, den 23. Mai 2012, 24.00 Uhr, zugehen. Die
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform
und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
DCI Database for Commerce and Industry AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax-Nummer: 089/ 210 27 289
E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de
Gemäß § 123 Abs. 3 Aktiengesetz gilt im Verhältnis zur DCI Database
for Commerce and Industry AG für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis
des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme oder
der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig eine Eintrittskarte für die
Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut
anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des
Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes wird in diesem Fall durch
das depotführende Institut vorgenommen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Die Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, können
ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen
Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung
von Aktionären, ausüben lassen. Auch in diesem Fall muss die Anmeldung
unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig erfolgen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut,
noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135
Aktiengesetz gleichgestellten Institutionen oder Personen zur Ausübung
des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Werden Vollmachten zur
Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte
Institute oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 Aktiengesetz)
sowie Aktionärsvereinigungen oder Personen im Sinne von § 135 Abs. 8
Aktiengesetz erteilt, besteht kein Textformerfordernis, jedoch ist die
Vollmachtserteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; sie
muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung
verbundene Erklärungen enthalten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere § 135 Aktiengesetz.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden
gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden,
welches die Gesellschaft hierfür bereit hält. Es befindet sich auf der
Rückseite der Eintrittskarte, die der Aktionär bei rechtzeitiger
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April 19, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)
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