DGAP-HV: STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 30.05.2012 in Frankfurt am Main mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
20.04.2012 / 15:18
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STADA Arzneimittel AG
Bad Vilbel
WKN 725180
ISIN DE0007251803
Junge Aktien: WKN A1E8M8
ISIN DE000A1E8M80
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung
am 30. Mai 2012 um 10.00 Uhr (MESZ)
im
Congress Center Messe Frankfurt,
Congress Ebene C2, Saal Harmonie, Ludwig-Erhard-Anlage 1,
60327 Frankfurt am Main
ein.
Tagesordnung
Tagesordnungspunkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Lageberichts und des
Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 4 HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und den Konzernabschluss am 22. März 2012 gebilligt. Damit ist der
Jahresabschluss festgestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt
genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass
es einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf.
Folgende Unterlagen werden den Aktionären ab der Einberufung der
Hauptversammlung im Internet unter www.stada.de/hv2012 zugänglich
gemacht sowie ferner auch in der Hauptversammlung zur Einsicht
ausgelegt:
- Festgestellter Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2011 der STADA Arzneimittel AG
- Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 der STADA
Arzneimittel AG
- Gebilligter Konzernabschluss des STADA-Konzerns für
das Geschäftsjahr 2011
- Konzernlagebericht des STADA-Konzerns für das
Geschäftsjahr 2011
- Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2011
- Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011
- Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben
nach § 289 Absatz 4 und 5 HGB und nach § 315 Absatz 4 HGB
Tagesordnungspunkt 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR 23.316.623,53 wie folgt zu
verwenden:
1. Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,37 je EUR 21.782.235,59
dividendenberechtigter Aktie (bei 58.870.907
dividendenberechtigten Aktien)
2. Vortrag auf neue Rechnung EUR 1.534.387,94
Bilanzgewinn EUR 23.316.623,53
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
Die Dividende wird am 31. Mai 2012 ausgezahlt. Die Auszahlung der
Dividende erfolgt für die Aktionäre, die ihre Aktien in
Eigenverwahrung haben, gegen Einreichung des Gewinnanteilscheins Nr.
19.
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2011
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im
Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im
Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses
vor, die PKF Deutschland GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum
Prüfer für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte
für das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die
Gesellschaft über ein Grundkapital von EUR 153.312.848; es ist
eingeteilt in 58.966.480 Stück vinkulierte Namensaktien ohne
Nennbetrag mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,60
je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung 95.453 eigene Aktien. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt 58.871.027 Stücke.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung
des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragen sind und ihre Teilnahme bis spätestens 23. Mai 2012, 24.00
Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft unter nachstehender Adresse anmelden:
STADA Arzneimittel AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0) 89/21027288
Die Anmeldung kann bis spätestens 23. Mai 2012, 24.00 Uhr (MESZ) auch
auf elektronischem Weg unter Verwendung des von der Gesellschaft unter
www.stada.de/hv2012 angebotenen Internetformulars oder per E-Mail
unter hv2012@stada.de erfolgen. Die individuellen Zugangsdaten zur
Nutzung des passwortgeschützten Internetformulars werden den
Aktionären mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandt.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Absatz 2 Satz 1 AktG als
Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für
das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl des einem
Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechts
ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der
Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden
die in der Zeit vom 24. Mai 2012 bis einschließlich 30. Mai 2012 von
den Banken eingestellten Anträge auf Umschreibung erst nach der
Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft registriert.
Wir benötigen Ihre Anmeldung termingerecht, damit wir die zur Ausübung
des Stimmrechts erforderliche Eintrittskarte rechtzeitig ausstellen
können. Nach fristgerechtem Zugang der Anmeldung wird eine
Eintrittskarte zur Hauptversammlung ausgestellt und Ihnen übersandt.
Die Eintrittskarte wird vor Beginn der Hauptversammlung am Saaleingang
gegen einen Stimmkartenblock ausgetauscht. Die Einberufung zur
Hauptversammlung einschließlich der Tagesordnung sowie die Unterlagen
zur Anmeldung bzw. Vollmachtserteilung wird die Gesellschaft allen
Aktionären unaufgefordert übersenden, die spätestens zu Beginn des 14.
Tages vor dem Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der
Gesellschaft eingetragen sind.
Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie sonstige diesen gemäß
§ 135 AktG gleichgestellte Personen oder Vereinigungen dürfen das
Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie
aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer
Ermächtigung ausüben. Einzelheiten zu dieser Ermächtigung finden sich
in § 135 AktG.
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf dem den
Aktionären übersandten Einladungsschreiben zur Hauptversammlung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen
Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt der
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer
Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung erforderlich.
Gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die
Vollmachtserteilung den Ihnen mit dem Einladungsschreiben übersandten
'Anmeldebogen zur Hauptversammlung 2012' benutzen. Möglich ist aber
auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht ausstellen. Ein
entsprechendes Vollmachtsformular ist im Internet unter
www.stada.de/hv2012 zu finden und wird den Aktionären auf Wunsch
übermittelt.
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann der
Gesellschaft unter Nutzung des passwortgeschützten Internetformulars
unter www.stada.de/hv2012 oder an die E-Mail: hv2012@stada.de
elektronisch übermittelt werden. Die individuellen Zugangsdaten zur
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 20, 2012 09:19 ET (13:19 GMT)


