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DGAP-HV: STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2012 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 30.05.2012 in Frankfurt am Main mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
20.04.2012 / 15:18 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   STADA Arzneimittel AG 
 
   Bad Vilbel 
 
   WKN 725180 
   ISIN DE0007251803 
   Junge Aktien: WKN A1E8M8 
   ISIN DE000A1E8M80 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   am 30. Mai 2012 um 10.00 Uhr (MESZ) 
   im 
   Congress Center Messe Frankfurt, 
   Congress Ebene C2, Saal Harmonie, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 
   60327 Frankfurt am Main 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
   Tagesordnungspunkt 1 
 
   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Lageberichts und des 
   Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 4 HGB sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
   und den Konzernabschluss am 22. März 2012 gebilligt. Damit ist der 
   Jahresabschluss festgestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt 
   genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass 
   es einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf. 
 
   Folgende Unterlagen werden den Aktionären ab der Einberufung der 
   Hauptversammlung im Internet unter www.stada.de/hv2012 zugänglich 
   gemacht sowie ferner auch in der Hauptversammlung zur Einsicht 
   ausgelegt: 
 
     -     Festgestellter Jahresabschluss für das 
           Geschäftsjahr 2011 der STADA Arzneimittel AG 
 
 
     -     Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 der STADA 
           Arzneimittel AG 
 
 
     -     Gebilligter Konzernabschluss des STADA-Konzerns für 
           das Geschäftsjahr 2011 
 
 
     -     Konzernlagebericht des STADA-Konzerns für das 
           Geschäftsjahr 2011 
 
 
     -     Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2011 
 
 
     -     Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011 
 
 
     -     Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben 
           nach § 289 Absatz 4 und 5 HGB und nach § 315 Absatz 4 HGB 
 
 
   Tagesordnungspunkt 2 
 
   Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR 23.316.623,53 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
  1.  Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,37 je  EUR  21.782.235,59 
      dividendenberechtigter Aktie (bei 58.870.907 
      dividendenberechtigten Aktien) 
 
  2.  Vortrag auf neue Rechnung                     EUR   1.534.387,94 
 
      Bilanzgewinn                                  EUR  23.316.623,53 
 
   Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 
 
   Die Dividende wird am 31. Mai 2012 ausgezahlt. Die Auszahlung der 
   Dividende erfolgt für die Aktionäre, die ihre Aktien in 
   Eigenverwahrung haben, gegen Einreichung des Gewinnanteilscheins Nr. 
   19. 
 
   Tagesordnungspunkt 3 
 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2011 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im 
   Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
   Tagesordnungspunkt 4 
 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2011 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im 
   Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
   Tagesordnungspunkt 5 
 
   Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses 
   vor, die PKF Deutschland GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum 
   Prüfer für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte 
   für das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die 
   Gesellschaft über ein Grundkapital von EUR 153.312.848; es ist 
   eingeteilt in 58.966.480 Stück vinkulierte Namensaktien ohne 
   Nennbetrag mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,60 
   je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im 
   Zeitpunkt der Einberufung 95.453 eigene Aktien. Die Gesamtzahl der 
   teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt 58.871.027 Stücke. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung 
   des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
   am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft 
   eingetragen sind und ihre Teilnahme bis spätestens 23. Mai 2012, 24.00 
   Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft unter nachstehender Adresse anmelden: 
 
   STADA Arzneimittel AG 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Deutschland 
   Fax: +49 (0) 89/21027288 
 
   Die Anmeldung kann bis spätestens 23. Mai 2012, 24.00 Uhr (MESZ) auch 
   auf elektronischem Weg unter Verwendung des von der Gesellschaft unter 
   www.stada.de/hv2012 angebotenen Internetformulars oder per E-Mail 
   unter hv2012@stada.de erfolgen. Die individuellen Zugangsdaten zur 
   Nutzung des passwortgeschützten Internetformulars werden den 
   Aktionären mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandt. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Absatz 2 Satz 1 AktG als 
   Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für 
   das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl des einem 
   Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechts 
   ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der 
   Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden 
   die in der Zeit vom 24. Mai 2012 bis einschließlich 30. Mai 2012 von 
   den Banken eingestellten Anträge auf Umschreibung erst nach der 
   Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft registriert. 
 
   Wir benötigen Ihre Anmeldung termingerecht, damit wir die zur Ausübung 
   des Stimmrechts erforderliche Eintrittskarte rechtzeitig ausstellen 
   können. Nach fristgerechtem Zugang der Anmeldung wird eine 
   Eintrittskarte zur Hauptversammlung ausgestellt und Ihnen übersandt. 
   Die Eintrittskarte wird vor Beginn der Hauptversammlung am Saaleingang 
   gegen einen Stimmkartenblock ausgetauscht. Die Einberufung zur 
   Hauptversammlung einschließlich der Tagesordnung sowie die Unterlagen 
   zur Anmeldung bzw. Vollmachtserteilung wird die Gesellschaft allen 
   Aktionären unaufgefordert übersenden, die spätestens zu Beginn des 14. 
   Tages vor dem Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der 
   Gesellschaft eingetragen sind. 
 
   Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie sonstige diesen gemäß 
   § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Vereinigungen dürfen das 
   Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie 
   aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer 
   Ermächtigung ausüben. Einzelheiten zu dieser Ermächtigung finden sich 
   in § 135 AktG. 
 
   Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf dem den 
   Aktionären übersandten Einladungsschreiben zur Hauptversammlung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen 
   Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   oder eine Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt der 
   Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
   mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer 
   Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung erforderlich. 
 
   Gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, 
   ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die 
   Vollmachtserteilung den Ihnen mit dem Einladungsschreiben übersandten 
   'Anmeldebogen zur Hauptversammlung 2012' benutzen. Möglich ist aber 
   auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht ausstellen. Ein 
   entsprechendes Vollmachtsformular ist im Internet unter 
   www.stada.de/hv2012 zu finden und wird den Aktionären auf Wunsch 
   übermittelt. 
 
   Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann der 
   Gesellschaft unter Nutzung des passwortgeschützten Internetformulars 
   unter www.stada.de/hv2012 oder an die E-Mail: hv2012@stada.de 
   elektronisch übermittelt werden. Die individuellen Zugangsdaten zur 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2012 09:19 ET (13:19 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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