DGAP-HV: ISRA VISION PARSYTEC AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
ISRA VISION PARSYTEC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 29.05.2012 in Aachen mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
20.04.2012 / 15:19
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ISRA VISION PARSYTEC AG
Aachen
WKN: A0JQ4J
ISIN: DE 000A0JQ4J9
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit herzlich zu der am
Dienstag, 29. Mai 2012 um 10.30 Uhr (MESZ)
in den Räumen der
ISRA VISION PARSYTEC AG,
Auf der Hüls 183 in 52068 Aachen
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
30. September 2011 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2010/2011.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss gemäß § 172 des Aktiengesetzes (AktG)
gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Deshalb
ist eine Feststellung des Jahresabschlusses durch die
Hauptversammlung nach § 173 AktG nicht erforderlich.
Jahresabschluss und Bericht des Aufsichtsrats sind vielmehr
der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach
dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010/2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2010/2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn in
Höhe von Euro 4.211.208,34 vollständig auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2010/2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010/2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96
Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 9 Abs. 1 der
Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der
Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die Herren Enis Ersü, Dr. Johannes Giet und Werner Rothermel
wurden von der Hauptversammlung als Aufsichtsratsmitglieder
gewählt, und zwar entsprechend § 9 Abs. 3 Satz 3 der Satzung
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2010/2011 beschließen wird.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen entsprechend §
9 Abs. 2 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2015/2016 beschließen wird, als Vertreter der
Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen (wobei die Wahl
jeweils als Einzelwahl erfolgen soll):
a) Enis Ersü, Vorstandsvorsitzender der ISRA VISION
AG, Darmstadt, wohnhaft in Darmstadt,
b) Dr. Johannes Giet, Vorstand R&D der ISRA VISION
AG, Darmstadt, wohnhaft in Eggenstein,
c) Werner Rothermel, Vorstand Produktion und
Engineering der ISRA VISION AG, Darmstadt, wohnhaft in
Alsbach-Hähnlein.
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR HAUPTVERSAMMLUNG:
Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechtes sind gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf (24:00 Uhr
MESZ) des 22. Mai 2012 bei der Gesellschaft unter der Adresse
ISRA VISION PARSYTEC AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4027 H/ Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
D-70173 Stuttgart
oder per Telefax an
Telefaxnummer: 0711/ 127 79264
oder per E-Mail an
HV-Anmeldung@LBBW.de
angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.
Über den Anteilsbesitz, der die vorstehend genannte Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
begründet, ist gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 der Satzung ein in deutscher
oder englischer Sprache verfasster Nachweis in Textform zu erbringen.
Bei Aktien, die girosammelverwahrt werden, reicht gemäß § 17 Abs. 2
Satz 2 der Satzung eine in Textform gehaltene Bescheinigung des
depotführenden Instituts aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss
sich gemäß § 17 Abs. 2 Satz 3 der Satzung auf den Beginn des 21. Tages
vor der Versammlung, also auf den Beginn (0:00 Uhr MESZ) des 08. Mai
2012, beziehen und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf (24:00
Uhr MESZ) des 22. Mai 2012 unter der für die Anmeldung genannten
Adresse bzw. Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen.
Bedeutung des Nachweises der Berechtigung
Gemäß § 123 Abs. 3 Satz 6 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für
die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Um die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts zu erlangen, ist es mithin erforderlich, dass die
Aktien zu Beginn des 08. Mai 2012, so genannter Nachweisstichtag,
gehalten werden. Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre
Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, sind somit im
Verhältnis zur Gesellschaft nicht berechtigt, als Aktionär an der
Hauptversammlung teilzunehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im Verhältnis zur
Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem
Nachweisstichtag veräußert haben. Der Nachweisstichtag hat keine
Bedeutung für eine etwaige Dividendenberechtigung. Die Anmeldung zur
Hauptversammlung hindert die Aktionäre nicht an der freien Verfügung
über ihre Aktien.
Eintrittskarten
Nach ordnungsgemäßem Eingang von Anmeldung und Nachweis des
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse
bzw. Faxnummer oder E-Mail-Adresse werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt, die ihnen als
Ausweis für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts dienen. Die Eintrittskarten sind organisatorische
Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts. Wir bitten, zur
Erleichterung der Abwicklung die Eintrittskarte vorzulegen.
Hinweise für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
Bevollmächtigte, z.B. eine depotführende Bank, eine Vereinigung von
Aktionären oder durch eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis
des Anteilsbesitzes, so wie unter 'Voraussetzungen für die Teilnahme
und die Ausübung des Stimmrechts' beschrieben, erforderlich.
Für die Erteilung der Vollmacht bestimmt § 20 Abs. 2 Satz 2 der
Satzung was folgt: 'Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine
Aktionärsvereinigung bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht
schriftlich zu erteilen.'
Gegenanträge
Gegenanträge im Sinne von § 126 AktG zu Vorschlägen von Vorstand und
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie
Wahlvorschläge im Sinne von § 127 AktG werden einschließlich des
Namens des Aktionärs, einer Begründung, die allerdings für
Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung über die Internetadresse www.parsytec.de
zugänglich gemacht, wenn sie bis zum Ablauf (24:00 Uhr MESZ) des 14.
Mai 2012 unter der Adresse:
ISRA VISION PARSYTEC AG
Auf der Hüls 183
D-52068 Aachen
oder per Telefax an
Telefaxnummer: 0241/ 9696500
oder per E-Mail an
investor@isra-parsytec.com
zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht der
Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG erfüllt sind.
Weitere Angaben und Hinweise
Die Einberufung der Hauptversammlung, die Tagesordnung und die
Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat sind im
elektronischen Bundesanzeiger vom 20. April 2012 bekannt gemacht
worden.
Aachen, im April 2012
ISRA VISION PARSYTEC AG
Der Vorstand
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April 20, 2012 09:19 ET (13:19 GMT)
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