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DGAP-HV: Syzygy AG: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: Syzygy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.06.2012 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Syzygy AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Syzygy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
01.06.2012 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
23.04.2012 / 15:10 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Syzygy AG 
 
   Bad Homburg v. d. Höhe 
 
   WKN 510 480 / ISIN DE0005104806 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
   Freitag, 01. Juni 2012, 11.00 Uhr, 
   im Vortragssaal der Deutschen Nationalbibliothek 
   Adickesallee 1, 60322 Frankfurt am Main, 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht und 
           Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts 
           des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands 
           zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 
           173 AktG am 26. März 2012 gebilligt und den Jahresabschluss 
           damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die 
           Hauptversammlung. Jahresabschluss und Konzernabschluss, die 
           Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, der Bericht 
           des Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands mit den 
           Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sind der 
           Hauptversammlung, ohne dass es nach Aktiengesetz einer 
           Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. 
 
 
           Sämtliche vorstehenden Unterlagen sowie der Vorschlag des 
           Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns liegen vom Tag der 
           Einberufung an in den Geschäftsräumen der Syzygy AG, Im 
           Atzelnest 3, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland, zur 
           Einsicht der Aktionäre aus, sind über die Internetseite der 
           Gesellschaft unter http://www.syzygy.net/hauptversammlung 
           zugänglich und werden der Hauptversammlung ebenfalls 
           zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf 
           Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
           der Syzygy AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
           2011 in Höhe von 9.077.773,39 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
 
          Ausschüttung von 0,20 EUR Dividende je    2.560.690,00 
          dividendenberechtigter Stückaktie:                 EUR 
 
          Einstellung in die Gewinnrücklagen:           0,00 EUR 
 
          Gewinnvortrag:                            6.517.083,39 
                                                             EUR 
 
 
           Die Dividende wird ab 4. Juni 2012 ausgezahlt. 
 
 
           Derzeit hält die Gesellschaft 25.000 eigene Aktien, die nicht 
           dividendenberechtigt sind. Dies wurde im angegebenen 
           Ausschüttungsbetrag berücksichtigt. Sollte die Gesellschaft 
           vor der Hauptversammlung eigene Aktien veräußern oder neue 
           Aktien mit Gewinnberechtigung auch für das Geschäftsjahr 2011 
           ausgeben, so werden Vorstand und Aufsichtsrat vorschlagen, bei 
           einer unveränderten Höhe der Dividende von 0,20 EUR je Aktie 
           eine entsprechend höhere Gesamtdividende auszuschütten und 
           einen entsprechend geringeren Gewinn auf neue Rechnung 
           vorzutragen. 
 
 
     3.    Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
           2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 sowie 
           gegebenenfalls für eine prüferische Durchsicht des verkürzten 
           Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5 
           und 37y Nr. 2 WpHG die BDO Deutsche Warentreuhand 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
           am Main, zu wählen. 
 
 
     6.    Zustimmung zu einem Beherrschungs- und 
           Gewinnabführungsvertrag mit der Hi-ReS! Hamburg GmbH 
 
 
           Die Syzygy AG ist alleinige Gesellschafterin der Hi-ReS! 
           Hamburg GmbH, Sitz Hamburg (nachfolgend das 'Unternehmen' 
           genannt). Beide Parteien haben am 23. März 2012 einen 
           Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. 
 
 
           Der Vertrag hat folgenden wesentlichen Inhalt: 
 
 
       -     Die Leitung des Unternehmens ist der Syzygy AG 
             unterstellt. 
 
 
       -     Die Syzygy AG ist berechtigt, der 
             Geschäftsführung des Unternehmens hinsichtlich der Leitung 
             der Hi-ReS! Hamburg GmbH Weisungen zu erteilen. Unbeschadet 
             des Weisungsrechts obliegen die Geschäftsführung und die 
             Vertretung des Unternehmens weiterhin der Geschäftsführung 
             der Hi-ReS! Hamburg GmbH. Die Syzygy AG kann der 
             Geschäftsführung des Unternehmens nicht die Weisung 
             erteilen, den Vertrag zu ändern, aufrechtzuerhalten oder zu 
             beenden. 
 
 
       -     Das Unternehmen ist verpflichtet, seinen ganzen 
             Gewinn an die Syzygy AG abzuführen. 
 
 
       -     Das Unternehmen kann mit Zustimmung der Syzygy AG 
             Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen 
             einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei 
             vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich 
             begründet ist. 
 
 
       -     Die Syzygy AG ist verpflichtet, etwaige 
             Jahresfehlbeträge des Unternehmens entsprechend § 302 AktG 
             auszugleichen. 
 
 
       -     Mangels außenstehender Gesellschafter des 
             Unternehmens sind von der Syzygy AG weder 
             Ausgleichszahlungen zu leisten noch Abfindungen zu gewähren. 
 
 
       -     Die Verpflichtungen finden erstmals auf das 
             Jahresergebnis des Unternehmens für das Geschäftsjahr 
             Anwendung, in dem die Eintragung des Vertrages in das 
             Handelsregister des Unternehmens erfolgt. Der Vertrag hat 
             eine Laufzeit von mindestens 5 Jahren, gerechnet ab dem 
             Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Eintragung des 
             Vertrages in das Handelsregister des Unternehmens erfolgt. 
 
 
       -     Der Vertrag kann für beide Seiten erstmals zum 
             Ende dieser Mindestlaufzeit und danach zum Ende eines jeden 
             Geschäftsjahres gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen 
             Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als 
             wichtiger Grund gelten insbesondere die Veräußerung oder 
             Einbringung der Beteiligung an dem Unternehmen durch die 
             Syzygy AG sowie die Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation 
             der Syzygy AG oder des Unternehmens. 
 
 
 
           Die Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Hi-ReS! 
           Hamburg GmbH zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
           zwischen der Syzygy AG und dem Unternehmen soll vor der 
           Hauptversammlung erfolgen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des 
           Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Hi-ReS! 
           Hamburg GmbH zuzustimmen. 
 
 
           Zur Einsicht der Aktionäre liegen von der Einberufung der 
           Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Syzygy AG, Im 
           Atzelnest 3, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland, 
           folgende Unterlagen aus: 
 
 
       *     der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
             zwischen der Syzygy AG und der Hi-ReS! Hamburg GmbH mit Sitz 
             in Hamburg, 
 
 
       *     die Jahresabschlüsse der Syzygy AG für die 
             Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011 sowie die Lageberichte 
             der Syzygy AG für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011, 
 
 
       *     der Jahresabschluss der Hi-ReS! Hamburg GmbH mit 
             Sitz in Hamburg für das Rumpfgeschäftsjahr 2011 vom 01. Juli 
             2011 bis 31. Dezember 2011, 
 
 
       *     der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame 
             Bericht des Vorstands der Syzygy AG und der Geschäftsführung 
             der Hi-ReS! Hamburg GmbH mit Sitz in Hamburg. 
 
 
 
           Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos 
           eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen. Die oben 
           genannten Unterlagen stehen den Aktionären ab dem Tag der 
           Einberufung auch im Internet unter 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 23, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)

DJ DGAP-HV: Syzygy AG: Bekanntmachung der -2-

http://www.syzygy.net/hauptversammlung zum Download zur 
           Verfügung und werden auch in der Hauptversammlung selbst 
           ausliegen. 
 
 
     7.    Zustimmung zur Änderung und Neufassung des 
           Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der 
           Syzygy AG und der Syzygy Deutschland GmbH 
 
 
           Die Syzygy AG ist alleinige Gesellschafterin der Syzygy 
           Deutschland GmbH, Sitz in Bad Homburg (nachfolgend das 
           'Unternehmen' genannt). Beide Parteien haben am 10. Mai 2001 
           einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen, 
           der durch Eintragung im Handelsregister der Syzygy Deutschland 
           GmbH am 23. August 2001 wirksam geworden ist. 
 
 
           Der bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag soll 
           den inzwischen erfolgten Gesetzesänderungen in den § 301 und § 
           302 AktG angepasst und entsprechend neu gefasst werden. 
 
 
           Daher haben die Syzygy AG und die Syzygy Deutschland GmbH am 
           23. März 2012 einen Vertrag zur Änderung und Neufassung des 
           Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags abgeschlossen, der 
           den bisherigen Vertrag ersetzt. 
 
 
           Der neu gefasste Vertrag hat folgenden wesentlichen Inhalt: 
 
 
       -     Die Leitung des Unternehmens ist der Syzygy AG 
             unterstellt. 
 
 
       -     Die Syzygy AG ist berechtigt, der 
             Geschäftsführung des Unternehmens hinsichtlich der Leitung 
             der Syzygy Deutschland GmbH Weisungen zu erteilen. 
             Unbeschadet des Weisungsrechts obliegen die Geschäftsführung 
             und die Vertretung des Unternehmens weiterhin der 
             Geschäftsführung der Syzygy Deutschland GmbH. Die Syzygy AG 
             kann der Geschäftsführung des Unternehmens nicht die Weisung 
             erteilen, den Vertrag zu ändern, aufrechtzuerhalten oder zu 
             beenden. 
 
 
       -     Das Unternehmen ist verpflichtet, seinen ganzen 
             Gewinn an die Syzygy AG abzuführen. 
 
 
       -     Das Unternehmen kann mit Zustimmung der Syzygy AG 
             Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen 
             einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei 
             vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich 
             begründet ist. 
 
 
       -     Die Syzygy AG ist verpflichtet, etwaige 
             Jahresfehlbeträge des Unternehmens entsprechend § 302 AktG 
             auszugleichen. 
 
 
       -     Mangels außenstehender Gesellschafter des 
             Unternehmens sind von der Syzygy AG weder 
             Ausgleichszahlungen zu leisten noch Abfindungen zu gewähren. 
 
 
       -     Die Verpflichtungen finden erstmals auf das 
             Jahresergebnis des Unternehmens für das Geschäftsjahr 
             Anwendung, in dem die Eintragung der Änderung des Vertrages 
             in das Handelsregister des Unternehmens erfolgt. Der Vertrag 
             hat eine Laufzeit von mindestens 5 Jahren, gerechnet ab dem 
             Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Eintragung der 
             Änderung des Vertrages in das Handelsregister des 
             Unternehmens erfolgt. 
 
 
       -     Der Vertrag kann für beide Seiten erstmals zum 
             Ende dieser Mindestlaufzeit und danach zum Ende eines jeden 
             Geschäftsjahres gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen 
             Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als 
             wichtiger Grund gelten insbesondere die Veräußerung oder 
             Einbringung der Beteiligung an dem Unternehmen durch die 
             Syzygy AG sowie die Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation 
             der Syzygy AG oder des Unternehmens. 
 
 
 
           Die Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Syzygy 
           Deutschland GmbH zu dem Beherrschungs- und 
           Gewinnabführungsvertrag zwischen der Syzygy AG und dem 
           Unternehmen soll vor der Hauptversammlung erfolgen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vertrag zur 
           Änderung und Neufassung des Beherrschungs- und 
           Gewinnabführungsvertrags zwischen der Syzygy AG und dem 
           Unternehmen ebenfalls zuzustimmen. 
 
 
           Zur Einsicht der Aktionäre liegen von der Einberufung der 
           Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Syzygy AG, Im 
           Atzelnest 3, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland, 
           folgende Unterlagen aus: 
 
 
       *     der Vertrag zur Änderung und Neufassung des 
             Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags zwischen der 
             Syzygy AG und der Syzygy Deutschland GmbH mit Sitz in Bad 
             Homburg v. d. Höhe, 
 
 
       *     die Jahresabschlüsse der Syzygy AG für die 
             Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011 sowie die Lageberichte 
             der Syzygy AG für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011, 
 
 
       *     die Jahresabschlüsse der Syzygy Deutschland GmbH 
             für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011 
 
 
       *     der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame 
             Bericht des Vorstands der Syzygy AG und der Geschäftsführung 
             der Syzygy Deutschland GmbH mit Sitz in Bad Homburg v. d. 
             Höhe. 
 
 
 
           Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos 
           eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen. Die oben 
           genannten Unterlagen stehen den Aktionären ab dem Tag der 
           Einberufung auch im Internet unter 
           http://www.syzygy.net/hauptversammlung zum Download zur 
           Verfügung und werden auch in der Hauptversammlung selbst 
           ausliegen. 
 
 
     II.   Weitere Angaben zur Einberufung 
 
 
     1.    Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sowie 
           Erklärung der Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre 
           berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter Vorlage eines 
           besonderen, durch das depotführende Institut in Textform (§ 
           126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellten 
           Nachweises des Anteilsbesitzes anmelden. Die Anmeldung und der 
           Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bei der 
           nachfolgend genannten Stelle unter der angegebenen Adresse, 
           Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse spätestens bis Freitag, den 
           25. Mai 2012, 24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, 
           zugehen: 
 
 
           Syzygy AG 
           c/o HSBC Trinkaus & Burkhardt AG 
           c/o HSBC Transaction Services GmbH 
           Asset Servicing - Hauptversammlungen 
           Yorckstraße 21-23 
           40476 Düsseldorf 
           Deutschland 
 
 
           Telefax: +49 (0)211 910 1879 
 
 
           E-Mail: its-hv@hsbctrinkaus.de 
 
 
           Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 
           einundzwanzigsten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, 
           demnach auf Freitag, den 11. Mai 2012, 00.00 Uhr Ortszeit am 
           Sitz der Gesellschaft, zu beziehen (Nachweisstichtag). 
 
 
           Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts 
           bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
           Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht 
           keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
           einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) 
           Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag 
           bleibt für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
           ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
           Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für Erwerbe 
           und Zuerwerbe von Aktien in der Zeit zwischen dem 
           Nachweisstichtag und der Hauptversammlung: Wer nach dem 
           Nachweisstichtag und noch vor der Hauptversammlung (weitere) 
           Aktien erwirbt, ist mit diesen (weiteren) Aktien weder 
           teilnahme- noch stimmberechtigt. Für die 
           Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag keine 
           Bedeutung. 
 
 
           Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes 
           bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden 
           den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
           übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
           sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die 
           Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres 
           Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die 
           Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel 
           und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. 
 
 
     2.    Verfahren für die Stimmabgabe bei 
           Stimmrechtsvertretung 
 
 
           Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch 
           durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, 
           eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl 
           ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine 
           fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur 

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April 23, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)

DJ DGAP-HV: Syzygy AG: Bekanntmachung der -3-

Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe 
           Abschnitt II.1.) erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär 
           mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
           mehrere von diesen, nicht jedoch alle Bevollmächtigten, 
           zurückweisen. 
 
 
           Wenn weder Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen noch diesen 
           gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen bevollmächtigt 
           werden, bedarf die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
           der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform 
           (§ 126b BGB). 
 
 
           Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
           oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder 
           Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, 
           weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu 
           bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine 
           besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 
           AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten 
           daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu 
           Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
 
           Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der 
           Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort 
           erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung 
           auch an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
           übermittelt werden: 
 
 
           Syzygy AG 
           c/o Better Orange IR & HV AG 
           Haidelweg 48 
           81241 München 
           Deutschland 
 
 
           Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
 
 
           E-Mail: syzygy@better-orange.de 
 
 
           Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet 
           werden kann, befindet sich auf der Rückseite der 
           Eintrittskarte, welche nach der oben im Abschnitt II.1. 
           beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt 
           wird, und steht auch unter 
           http://www.syzygy.net/hauptversammlung zum Download zur 
           Verfügung. 
 
 
           Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft 
           benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten 
           lassen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind durch 
           die Vollmacht verpflichtet, das Stimmrecht zu den 
           Tagesordnungspunkten ausschließlich gemäß den Weisungen des 
           Aktionärs zu den in der Einberufung der Hauptversammlung 
           bekannt gemachten Beschlussvorschlägen der Verwaltung 
           auszuüben. Den Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung 
           des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Die 
           Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur 
           Widerspruchserklärung sowie der Stellung von Anträgen und 
           Fragen ist nicht möglich. 
 
 
           Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, 
           erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche 
           nach der oben im Abschnitt II.1. beschriebenen form- und 
           fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch 
           unter http://www.syzygy.net/hauptversammlung zum Download zur 
           Verfügung. Der Nachweis der Bevollmächtigung der 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit den Weisungen muss 
           spätestens mit Ablauf des 31. Mai 2012 bei der oben in diesem 
           Abschnitt genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
           eingegangen sein. 
 
 
           Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten 
           und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, 
           Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der 
           Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des 
           Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
 
     3.    Verfahren für die Stimmabgabe bei Briefwahl 
 
 
           Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
           teilnehmen möchten, können ihre Stimmen auch schriftlich (§ 
           126 BGB) durch Briefwahl abgeben. Das Briefwahlformular 
           erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche 
           nach der oben im Abschnitt II.1. beschriebenen form- und 
           fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, und steht auch 
           unter http://www.syzygy.net/hauptversammlung zum Download zur 
           Verfügung. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis 
           einschließlich 31. Mai 2012 bei der Gesellschaft unter der im 
           vorstehenden Abschnitt II.2. angegebenen Adresse eingegangen 
           sein. 
 
 
     4.    Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 
           Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 AktG 
 
 
           Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag des 
           Grundkapitals von 500.000,00 EUR (dies entspricht 500.000 
           Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
           Tagesordnung gesetzt oder bekanntgemacht werden. Jedem neuen 
           Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
           beiliegen. Das Verlangen muss dem Vorstand der Gesellschaft 
           schriftlich, spätestens bis zum 01. Mai 2012, 24.00 Uhr 
           Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter folgender Adresse 
           zugehen: 
 
 
           Vorstand der Syzygy AG 
           Im Atzelnest 3 
           61352 Bad Homburg 
           Deutschland 
 
 
           Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i. V. m. § 
           142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 
           drei Monaten, mithin mindestens seit dem 01. März 2012, 00.00 
           Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, Inhaber der 
           erforderlichen Zahl an Aktien sind. 
 
 
           Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
           unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger 
           bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung 
           zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie 
           die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. 
           Sie werden außerdem unter der Internetadresse 
           http://www.syzygy.net/hauptversammlung bekannt gemacht und den 
           Aktionären mitgeteilt. 
 
 
           Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG 
 
 
           Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge 
           gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
           bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur 
           Wahl des Abschlussprüfers übersenden. Gegenanträge müssen mit 
           einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge 
           und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind 
           ausschließlich zu richten an: 
 
 
           Syzygy AG 
           Katrin Schreyer 
           Im Atzelnest 3 
           61352 Bad Homburg 
           Deutschland 
 
 
           Telefax +49 (0)6172 9488-272 
 
 
           E-Mail: ir@syzygy.net 
 
 
           Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des 
           Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten 
           Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz und 
           Wahlvorschläge gemäß § 127 Aktiengesetz einschließlich einer 
           Begründung (diese ist bei Wahlvorschlägen gemäß § 127 
           Aktiengesetz nicht erforderlich) und einer etwaigen 
           Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter 
           http://www.syzygy.net/hauptversammlung veröffentlichen, wenn 
           sie der Gesellschaft spätestens bis zum 17. Mai 2012, 24.00 
           Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter der oben in 
           diesem Abschnitt genannten Adresse, Telefax-Nr. oder 
           E-Mail-Adresse zugehen und die übrigen Voraussetzungen für 
           eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw. § 127 AktG 
           erfüllt sind, insbesondere sofern ein Nachweis der 
           Aktionärseigenschaft erfolgt. Anderweitig adressierte 
           Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären müssen nicht 
           zugänglich gemacht werden. 
 
 
           Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner 
           Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 
           AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines 
           Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie 
           insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
 
           Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, 
           die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden 
           sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn 
           sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. 
 
 

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April 23, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
           Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. 
           Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers auch ohne 
           vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft 
           zu stellen, bleibt unberührt. 
 
 
           Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
 
           In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
           Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten 
           der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen 
           Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie 
           die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
           einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur 
           sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
           erforderlich ist und ein gesetzliches 
           Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht. Auskunftsverlangen 
           sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen 
           der Aussprache zu stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG 
           genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft 
           verweigern. 
 
 
           Nach § 9 Abs. 2 S. 3 der Satzung der Gesellschaft kann der 
           Vorsitzende das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich 
           angemessen beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen 
           Rahmen des Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den 
           einzelnen Tagesordnungspunkten sowie der einzelnen Frage- und 
           Redebeiträge angemessen festsetzen. 
 
 
           Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 
           1, 127 Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 AktG) der 
           Aktionäre können auch im Internet unter 
           http://www.syzygy.net/hauptversammlung eingesehen werden. 
 
 
     5.    Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, 
           über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind 
 
 
           Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu 
           machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere 
           Informationen stehen auch auf der Internetseite der 
           Gesellschaft http://www.syzygy.net/hauptversammlung zur 
           Verfügung. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der 
           Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt 
           gegeben. 
 
 
     6.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
 
           Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 12.828.450,00 ist im 
           Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 
           12.828.450 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. 
           Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft jedoch kein 
           Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
           Einberufung der Hauptversammlung 25.000 eigene Stückaktien. 
           Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 
           beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
           somit 12.803.450. 
 
 
   Bad Homburg v. d. Höhe, im April 2012 
 
   Syzygy AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
23.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Syzygy AG 
                Im Atzelnest 3 
                61352 Bad Homburg 
                Deutschland 
Telefon:        +49 6172 9488100 
E-Mail:         ir@syzygy.net 
Internet:       http://www.syzygy.de/ 
ISIN:           DE0005104806 
WKN:            510480 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, 
                Berlin-Bremen, Düsseldorf 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
166114 23.04.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 23, 2012 09:10 ET (13:10 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.