DGAP-HV: GELSENWASSER AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
GELSENWASSER AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 06.06.2012 in Gelsenkirchen mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
23.04.2012 / 15:10
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GELSENWASSER AG
Gelsenkirchen
Einladung
an die Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung
am Mittwoch, 6. Juni 2012, 10:30 Uhr,
im Veranstaltungs- & Tagungszentrum Schacht Bismarck, Gelsenkirchen,
Uechtingstraße 79E, 45881 Gelsenkirchen
Tagesordnung
1. Vorlage Jahresabschluss, Konzernabschluss,
zusammengefasster Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats sowie
erläuternder Bericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GELSENWASSER
AG für das Geschäftsjahr 2011, des gebilligten
Konzernabschlusses der GELSENWASSER AG für das Geschäftsjahr
2011, des zusammengefassten Lageberichts für die GELSENWASSER
AG und den GELSENWASSER-Konzern für das Geschäftsjahr 2011,
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben
nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 sowie § 315 Abs. 4 HGB.
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können
von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html eingesehen
werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am
6. Juni 2012 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Es
ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der
Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§
171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach §
172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach §
173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des
Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu
beschließen hat, liegen nicht vor.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2011 wird für
diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 wird
für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
4. Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG schlägt vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
Zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012 wird die Dr. Bergmann, Kauffmann und
Partner GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Dortmund, gewählt.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Das Grundkapital der GELSENWASSER AG beträgt zum Zeitpunkt der
Einberufung EUR 103.125.000 und ist eingeteilt in 3.437.500 auf den
Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag. Jede Stückaktie gewährt
eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine
eigenen Aktien. Daher sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung alle 3.437.500 Stückaktien teilnahme- und
stimmberechtigt.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung
angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen
haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem
depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder
englischer Sprache abgefasste Bescheinigung bezogen auf den Beginn des
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung erfolgen, das ist
Mittwoch, der 16. Mai 2012, 00:00 Uhr,
(Nachweisstichtag).
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft bis spätestens
Mittwoch, den 30. Mai 2012, 24:00 Uhr,
unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen:
GELSENWASSER AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
- General Meetings -
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 12012-86045
E-Mail: WP.HV@Xchanging.com
Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr
depotführendes Institut zugesandten Formulare zur
Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut
zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung
unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an
die oben aufgeführte Adresse vornehmen. Um den rechtzeitigen Erhalt
der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst
frühzeitig anzufordern.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am
Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige
Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes
gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es
sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen,
können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von
Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im
Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und
ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich. Soweit Vollmachten nicht an ein Kreditinstitut, an eine
Vereinigung von Aktionären oder an eine andere der in § 135 Abs. 8 und
Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Institutionen
oder Personen erteilt werden, bedürfen die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft der Textform.
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der
Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann
gegenüber der Gesellschaft dadurch geführt werden, dass dieser die
Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle
vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung
per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) bietet
die Gesellschaft folgende Adresse an:
GELSENWASSER AG
Hauptabteilung Finanzen
Willy-Brandt-Allee 26
45891 Gelsenkirchen
Telefax: + 49 (0) 209 708-732
E-Mail: finanzen@gelsenwasser.de
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die
Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der
Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten
Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt
werden.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden
kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den
Aktionären nach der oben beschriebenen fristgerechten Anmeldung
zugesandt wird und steht im Internet unter
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html zum Download zur
Verfügung. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann
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