Wenn sie wegen ihres Alters diskriminiert wurden, haben auch Geschäftsführer Anspruch auf Schadenersatz. Einem Urteil des Bundesgerichtshofes zufolge müssen Unternehmen ebenfalls den immateriellen Schaden ersetzen.
Auch Geschäftsführer haben bei Diskriminierung wegen ihres Alters Anspruch auf Schadenersatz. Werden ihre befristeten Verträge aus Altersgründen nicht verlängert, steht ihnen Ersatz für entgangene Gehälter sowie für immaterielle Schäden zu, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Montag verkündeten Urteil entschied. Für andere Beschäftigungsverhältnisse ist das Bundesarbeitsgericht oder Bundesverwaltungsgericht zuständig. (AZ: II ZR 163/10)
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