DJ DGAP-HV: KOENIG & BAUER Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2012 in Würzburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: KOENIG & BAUER Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
KOENIG & BAUER Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 14.06.2012 in Würzburg mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
24.04.2012 / 15:09
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Koenig & Bauer Aktiengesellschaft
Würzburg
87. Ordentliche Hauptversammlung
WKN 719350/A1K028
ISIN DE0007193500/DE000A1K0284
Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre herzlich zur 87.
Ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Die Hauptversammlung findet am Donnerstag, 14. Juni 2012 um 11:00 Uhr
im Vogel Convention Center (VCC), Max-Planck-Straße 7/9, 97082
Würzburg, statt.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts
(einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289
Absatz 4 HGB und zu den rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystemen nach § 289 Absatz 5 HGB) der Koenig & Bauer
Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2011, des gebilligten
Konzernabschlusses nach IFRS und Konzernlageberichts (einschließlich
des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 HGB) der
Koenig & Bauer-Unternehmensgruppe für das Geschäftsjahr 2011 und des
Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher
zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Koenig &
Bauer Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn von
EUR 11.293.700,47 auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2011
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft für das
Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft
AG, Nürnberg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu
wählen.
Unterlagen zur Tagesordnung
Alle unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen von der
Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft aus. Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Dokumente
sind auch im Internet unter
http://www.kba.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2012/
veröffentlicht. Alle genannten Dokumente werden auch in der
Hauptversammlung ausgelegt.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung
Das Grundkapital zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt EUR 42.863.477,80; dies entspricht 16.485.953 Stückaktien.
Alle Aktien sind stimmberechtigt, die Gesamtzahl der Stimmrechte
beträgt daher 16.485.953 Stimmen. Eigene Aktien werden von der
Gesellschaft nicht gehalten.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Gemäß § 123 Absatz 3 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 12 Absatz 3 der
Satzung der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft sind nur diejenigen
Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt, die der Gesellschaft einen in Textform
erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes in deutscher oder
englischer Sprache durch das depotführende Institut übermittelt haben.
Dieser Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages
('Nachweisstichtag') vor der Hauptversammlung (Donnerstag, 24. Mai
2012, 0:00 Uhr) beziehen und muss der Gesellschaft spätestens am
Donnerstag, 7. Juni 2012 unter folgender Adresse zugehen:
Koenig & Bauer Aktiengesellschaft
c/o UniCredit Bank AG
CBS40GM
80311 München
Fax: +49 (0) 89 5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de
Für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts gilt nur derjenige als Aktionär, der insoweit
den Nachweis seines Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung
bemisst sich allein nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag sind für den
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts bedeutungslos.
Zum Nachweisstichtag entsteht aber auch keine Veräußerungssperre für
die Aktien. Auch bei (vollständiger oder teilweiser) Veräußerung nach
dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung allein der Anteilsbesitz
zum Nachweisstichtag maßgeblich.
Umgekehrt bleiben Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag
entsprechend außer Betracht: Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht
Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist
nicht teilnahmeberechtigt.
Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes bei der
Gesellschaft unter der genannten Adresse werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt, die ihnen als
Ausweis für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts dienen.
Ausübung des Stimmrechts durch Stimmrechtsvertreter
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, weisen wir auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts
durch einen Bevollmächtigten, auch durch Vereinigung von Aktionären
oder ein Kreditinstitut oder andere von § 135 AktG erfasste Institute
oder Personen, hin. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte
Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden
Bedingungen erforderlich. Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sind in Textform zu
erteilen. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden, kann
jedoch auch durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post, per
Fax oder per E-Mail an folgende Adresse erfolgen:
Koenig & Bauer Aktiengesellschaft
Investor Relations
Friedrich-Koenig-Straße 4
97080 Würzburg
Deutschland
Fax: + 49 (0) 931 909-4880
E-Mail: corinna.mueller@kba.com
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden
kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den
Aktionären nach der form- und fristgerechten Anmeldung zur
Hauptversammlung zugesandt wird. Ein Formular kann auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.kba.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2012/
abgerufen werden.
Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken
sich nicht auf die Form der Erteilung, ihren Widerruf und den Nachweis
von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere
von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen. Hier können
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich rechtzeitig
wegen einer von ihnen möglicherweise geforderten Form der Vollmacht
abzustimmen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die
Gesellschaft eine oder mehrere Personen von diesen zurückweisen.
Die Gesellschaft bietet den Aktionären zudem wieder die Möglichkeit,
ihr Stimmrecht weisungsgebunden durch einen Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft ausüben zu lassen. Die Koenig & Bauer Aktiengesellschaft
hat wie in den Vorjahren Herrn RA Christopher Kessler zum
Stimmrechtsvertreter ernannt. Soweit der Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Fall
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese
Weisungen ist die Vollmacht ungültig.
Die Erteilung der Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Aktionäre, die den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigen möchten, können
hierzu ebenfalls das Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte
benutzen. Aktionäre, die diese Möglichkeit nutzen möchten, müssen ihre
Eintrittskarte zusammen mit der weisungsgebundenen Vollmacht bis
Mittwoch, 13. Juni 2012, 24:00 Uhr per Post, per Telefax oder per
E-Mail an folgende Adresse senden:
Koenig & Bauer Aktiengesellschaft
Rechtsabteilung
Friedrich-Koenig-Straße 4
97080 Würzburg
Deutschland
Fax: +49 (0) 931 909-6172
E-Mail: stimmrechtsvertreter@kba.com
Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung sowie weitere
Informationen zur Vollmachtserteilung können Sie auch auf der Website
der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft unter
http://www.kba.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2012/
abrufen.
Zudem können form- und fristgerecht angemeldete und auf der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 24, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)
Hauptversammlung erschienene Aktionäre, Aktionärsvertreter sowie deren
Bevollmächtigte den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter auch während der Hauptversammlung zur Ausübung
ihres Stimmrechts bevollmächtigen.
Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,-- erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand
der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft zu richten und muss der
Gesellschaft bis spätestens Montag, 14. Mai 2012, 24:00 Uhr unter
nachstehender Adresse zugehen:
An den Vorstand
Koenig & Bauer Aktiengesellschaft
Friedrich-Koenig-Straße 4
97080 Würzburg
Deutschland
Fax: + 49 (0) 931 909-4880
E-Mail: corinna.mueller@kba.com
Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss eine Begründung oder
Beschlussvorlage beiliegen.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden -
unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Koenig & Bauer
Aktiengesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen
Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen
Union verbreiten. Die Koenig & Bauer Aktiengesellschaft wird etwaige
nach der Einberufung der Hauptversammlung eingehende
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung außerdem unverzüglich auf ihrer
Website unter
http://www.kba.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2012/
zugänglich machen und den Aktionären mitteilen.
Anträge und Wahlvorschläge gemäß den §§ 126 und 127 AktG
Anträge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
gemäß § 126 Absatz 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §
127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers sind ausschließlich an folgende
Adresse der Gesellschaft schriftlich, per Fax oder per E-Mail zu
senden:
An den Vorstand
Koenig & Bauer Aktiengesellschaft
Friedrich-Koenig-Straße 4
97080 Würzburg
Deutschland
Fax: +49 (0) 931 909-4880
E-Mail: corinna.mueller@kba.com
Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt.
Die Koenig & Bauer Aktiengesellschaft wird zugänglich zu machende
Anträge und Wahlvorschläge, die ihr bis spätestens Mittwoch, 30. Mai
2012, 24:00 Uhr zugehen, unverzüglich nach ihrem Eingang auf ihrer
Website
http://www.kba.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2012/
veröffentlichen.
Eventuelle Stellungnahmen der Gesellschaft werden ebenfalls unter der
genannten Webadresse veröffentlicht.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit
sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich
ist.
Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Website der
Gesellschaft
Den Aktionären sind die Informationen zur Hauptversammlung nach § 124a
AktG auf der Website der Gesellschaft unter
http://www.kba.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2012/
zugänglich. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 1 AktG
finden sich ebenfalls unter:
http://www.kba.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2012/
Würzburg, im April 2012
Koenig & Bauer Aktiengesellschaft
Friedrich-Koenig-Straße 4
97080 Würzburg
Deutschland
Der Vorstand
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24.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: KOENIG & BAUER Aktiengesellschaft
Friedrich-Koenig-Straße 4
97080 Würzburg
Deutschland
Telefon: +49 931 909-0
Fax: +49 931 909-4101
E-Mail: kba-wuerzburg@kba.com
Internet: http://www.kba.com
ISIN: DE0007193500, DE000A1K0284
WKN: 719350, A1K028
Börsen: Auslandsbörse(n) Frankfurt, München
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166365 24.04.2012
(END) Dow Jones Newswires
April 24, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)
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