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DGAP-HV: KOENIG & BAUER Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: KOENIG & BAUER Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2012 in Würzburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: KOENIG & BAUER Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
KOENIG & BAUER Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 14.06.2012 in Würzburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
24.04.2012 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Koenig & Bauer Aktiengesellschaft 
 
   Würzburg 
 
 
   87. Ordentliche Hauptversammlung 
 
   WKN 719350/A1K028 
   ISIN DE0007193500/DE000A1K0284 
 
   Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre herzlich zur 87. 
   Ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. 
 
   Die Hauptversammlung findet am Donnerstag, 14. Juni 2012 um 11:00 Uhr 
   im Vogel Convention Center (VCC), Max-Planck-Straße 7/9, 97082 
   Würzburg, statt. 
 
   Tagesordnung 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts 
   (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 
   Absatz 4 HGB und zu den rechnungslegungsbezogenen internen 
   Kontrollsystemen nach § 289 Absatz 5 HGB) der Koenig & Bauer 
   Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2011, des gebilligten 
   Konzernabschlusses nach IFRS und Konzernlageberichts (einschließlich 
   des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 HGB) der 
   Koenig & Bauer-Unternehmensgruppe für das Geschäftsjahr 2011 und des 
   Berichts des Aufsichtsrats 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
   und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher 
   zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung. 
 
   2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Koenig & 
   Bauer Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der 
   Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 
   EUR 11.293.700,47 auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
   3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
   der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen. 
 
   4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2011 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. 
 
   5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft 
   AG, Nürnberg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu 
   wählen. 
 
   Unterlagen zur Tagesordnung 
   Alle unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 
   Gesellschaft aus. Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Dokumente 
   sind auch im Internet unter 
   http://www.kba.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2012/ 
   veröffentlicht. Alle genannten Dokumente werden auch in der 
   Hauptversammlung ausgelegt. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung 
   Das Grundkapital zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   beträgt EUR 42.863.477,80; dies entspricht 16.485.953 Stückaktien. 
   Alle Aktien sind stimmberechtigt, die Gesamtzahl der Stimmrechte 
   beträgt daher 16.485.953 Stimmen. Eigene Aktien werden von der 
   Gesellschaft nicht gehalten. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
   Gemäß § 123 Absatz 3 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 12 Absatz 3 der 
   Satzung der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft sind nur diejenigen 
   Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts berechtigt, die der Gesellschaft einen in Textform 
   erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes in deutscher oder 
   englischer Sprache durch das depotführende Institut übermittelt haben. 
   Dieser Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages 
   ('Nachweisstichtag') vor der Hauptversammlung (Donnerstag, 24. Mai 
   2012, 0:00 Uhr) beziehen und muss der Gesellschaft spätestens am 
   Donnerstag, 7. Juni 2012 unter folgender Adresse zugehen: 
 
   Koenig & Bauer Aktiengesellschaft 
   c/o UniCredit Bank AG 
   CBS40GM 
   80311 München 
   Fax: +49 (0) 89 5400-2519 
   E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de 
 
   Für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts gilt nur derjenige als Aktionär, der insoweit 
   den Nachweis seines Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung 
   bemisst sich allein nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. 
   Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag sind für den 
   Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts bedeutungslos. 
   Zum Nachweisstichtag entsteht aber auch keine Veräußerungssperre für 
   die Aktien. Auch bei (vollständiger oder teilweiser) Veräußerung nach 
   dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung allein der Anteilsbesitz 
   zum Nachweisstichtag maßgeblich. 
   Umgekehrt bleiben Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   entsprechend außer Betracht: Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht 
   Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist 
   nicht teilnahmeberechtigt. 
 
   Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes bei der 
   Gesellschaft unter der genannten Adresse werden den Aktionären 
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt, die ihnen als 
   Ausweis für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts dienen. 
 
   Ausübung des Stimmrechts durch Stimmrechtsvertreter 
   Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, weisen wir auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts 
   durch einen Bevollmächtigten, auch durch Vereinigung von Aktionären 
   oder ein Kreditinstitut oder andere von § 135 AktG erfasste Institute 
   oder Personen, hin. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte 
   Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden 
   Bedingungen erforderlich. Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
   der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sind in Textform zu 
   erteilen. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der 
   Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden, kann 
   jedoch auch durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post, per 
   Fax oder per E-Mail an folgende Adresse erfolgen: 
 
   Koenig & Bauer Aktiengesellschaft 
   Investor Relations 
   Friedrich-Koenig-Straße 4 
   97080 Würzburg 
   Deutschland 
   Fax: + 49 (0) 931 909-4880 
   E-Mail: corinna.mueller@kba.com 
 
   Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden 
   kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den 
   Aktionären nach der form- und fristgerechten Anmeldung zur 
   Hauptversammlung zugesandt wird. Ein Formular kann auch auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.kba.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2012/ 
   abgerufen werden. 
 
   Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken 
   sich nicht auf die Form der Erteilung, ihren Widerruf und den Nachweis 
   von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere 
   von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen. Hier können 
   Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich rechtzeitig 
   wegen einer von ihnen möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
   abzustimmen. 
 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere Personen von diesen zurückweisen. 
 
   Die Gesellschaft bietet den Aktionären zudem wieder die Möglichkeit, 
   ihr Stimmrecht weisungsgebunden durch einen Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft ausüben zu lassen. Die Koenig & Bauer Aktiengesellschaft 
   hat wie in den Vorjahren Herrn RA Christopher Kessler zum 
   Stimmrechtsvertreter ernannt. Soweit der Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Fall 
   Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese 
   Weisungen ist die Vollmacht ungültig. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Aktionäre, die den 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigen möchten, können 
   hierzu ebenfalls das Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte 
   benutzen. Aktionäre, die diese Möglichkeit nutzen möchten, müssen ihre 
   Eintrittskarte zusammen mit der weisungsgebundenen Vollmacht bis 
   Mittwoch, 13. Juni 2012, 24:00 Uhr per Post, per Telefax oder per 
   E-Mail an folgende Adresse senden: 
 
   Koenig & Bauer Aktiengesellschaft 
   Rechtsabteilung 
   Friedrich-Koenig-Straße 4 
   97080 Würzburg 
   Deutschland 
   Fax: +49 (0) 931 909-6172 
   E-Mail: stimmrechtsvertreter@kba.com 
 
   Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung sowie weitere 
   Informationen zur Vollmachtserteilung können Sie auch auf der Website 
   der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft unter 
   http://www.kba.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2012/ 
   abrufen. 
 
   Zudem können form- und fristgerecht angemeldete und auf der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)

Hauptversammlung erschienene Aktionäre, Aktionärsvertreter sowie deren 
   Bevollmächtigte den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter auch während der Hauptversammlung zur Ausübung 
   ihres Stimmrechts bevollmächtigen. 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
   Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,-- erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand 
   der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft zu richten und muss der 
   Gesellschaft bis spätestens Montag, 14. Mai 2012, 24:00 Uhr unter 
   nachstehender Adresse zugehen: 
 
   An den Vorstand 
   Koenig & Bauer Aktiengesellschaft 
   Friedrich-Koenig-Straße 4 
   97080 Würzburg 
   Deutschland 
   Fax: + 49 (0) 931 909-4880 
   E-Mail: corinna.mueller@kba.com 
 
   Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss eine Begründung oder 
   Beschlussvorlage beiliegen. 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden - 
   unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Koenig & Bauer 
   Aktiengesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen 
   Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen 
   werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen 
   Union verbreiten. Die Koenig & Bauer Aktiengesellschaft wird etwaige 
   nach der Einberufung der Hauptversammlung eingehende 
   Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung außerdem unverzüglich auf ihrer 
   Website unter 
   http://www.kba.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2012/ 
   zugänglich machen und den Aktionären mitteilen. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge gemäß den §§ 126 und 127 AktG 
   Anträge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
   gemäß § 126 Absatz 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 
   127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers sind ausschließlich an folgende 
   Adresse der Gesellschaft schriftlich, per Fax oder per E-Mail zu 
   senden: 
 
   An den Vorstand 
   Koenig & Bauer Aktiengesellschaft 
   Friedrich-Koenig-Straße 4 
   97080 Würzburg 
   Deutschland 
   Fax: +49 (0) 931 909-4880 
   E-Mail: corinna.mueller@kba.com 
 
   Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht 
   berücksichtigt. 
 
   Die Koenig & Bauer Aktiengesellschaft wird zugänglich zu machende 
   Anträge und Wahlvorschläge, die ihr bis spätestens Mittwoch, 30. Mai 
   2012, 24:00 Uhr zugehen, unverzüglich nach ihrem Eingang auf ihrer 
   Website 
   http://www.kba.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2012/ 
   veröffentlichen. 
 
   Eventuelle Stellungnahmen der Gesellschaft werden ebenfalls unter der 
   genannten Webadresse veröffentlicht. 
 
   Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Absatz 1 AktG 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit 
   sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist. 
 
   Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
   Unternehmen, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass die Auskunft zur 
   sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich 
   ist. 
 
   Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Website der 
   Gesellschaft 
   Den Aktionären sind die Informationen zur Hauptversammlung nach § 124a 
   AktG auf der Website der Gesellschaft unter 
   http://www.kba.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2012/ 
   zugänglich. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
   nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 1 AktG 
   finden sich ebenfalls unter: 
   http://www.kba.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2012/ 
 
   Würzburg, im April 2012 
 
   Koenig & Bauer Aktiengesellschaft 
   Friedrich-Koenig-Straße 4 
   97080 Würzburg 
   Deutschland 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
24.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    KOENIG & BAUER Aktiengesellschaft 
                Friedrich-Koenig-Straße 4 
                97080 Würzburg 
                Deutschland 
Telefon:        +49 931 909-0 
Fax:            +49 931 909-4101 
E-Mail:         kba-wuerzburg@kba.com 
Internet:       http://www.kba.com 
ISIN:           DE0007193500, DE000A1K0284 
WKN:            719350, A1K028 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Frankfurt, München 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
166365 24.04.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 24, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.