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DGAP-HV: W.E.T. Automotive Systems -13-

DJ DGAP-HV: W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2012 in Odelzhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2012 in Odelzhausen mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
24.04.2012 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   W.E.T. Automotive Systems 
   Aktiengesellschaft 
 
   Odelzhausen 
 
   - ISIN DE0005081608 - 
   (Wertpapierkennnummer 508160) 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   am Donnerstag, den 14. Juni 2012, um 10:00 Uhr, 
   in den Geschäftsräumen der W.E.T. Automotive Systems 
   Aktiengesellschaft, 
   Rudolf-Diesel-Straße 12, 85235 Odelzhausen. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Dezember 2011, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 
           2011, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2011, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 
           2011, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2011 und 
           des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß 
           §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs 
 
 
           Die genannten Unterlagen liegen von der Einberufung der 
           Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft 
           zur Einsicht der Aktionäre aus und sind ab diesem Zeitpunkt 
           über die Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.wet-group.com/investor-relations/hauptversammlung 
           zugänglich. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und 
           kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt. Die 
           Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich 
           sein. 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, weil der 
           Aufsichtsrat den Jahresabschluss festgestellt und den 
           Konzernabschluss gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft für das 
           abgelaufene Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 16.700.000,00 
           wie folgt zu verwenden: 
 
 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von                   EUR     1.222.526,80 
   EUR 0,40 je dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
 
   Gewinnvortrag auf neue Rechnung                    EUR    15.477.473,20 
 
                                         _______________- 
                                          _______________ 
 
   Bilanzgewinn                                       EUR    16.700.000,00 
 
 
 
           Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die von der W.E.T. 
           Automotive Systems Aktiengesellschaft zur Zeit des 
           Beschlussvorschlags gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b 
           AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung 
           kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien 
           vermindern oder erhöhen, wenn weitere eigene Aktien erworben 
           oder veräußert werden. In diesem Fall wird der 
           Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,40 
           je dividendenberechtigter Stückaktie ein angepasster 
           Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet 
           werden. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
           Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Bestätigung des 
           Beschlusses der Hauptversammlung der W.E.T. Automotive Systems 
           Aktiengesellschaft vom 16. August 2011 über die Zustimmung zu 
           einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der 
           W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft und der Amerigon 
           Europe GmbH 
 
 
           Die W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft als abhängige 
           Gesellschaft und die Amerigon Europe GmbH als herrschendes 
           Unternehmen haben am 16. Juni 2011 einen Beherrschungs- und 
           Gewinnabführungsvertrag gemäß § 291 Abs. 1 Satz 1 AktG 
           geschlossen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
           bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der 
           Hauptversammlung der W.E.T. Automotive Systems 
           Aktiengesellschaft und der Zustimmung der 
           Gesellschafterversammlung der Amerigon Europe GmbH. Er wird 
           mit seiner Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der 
           W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft wirksam. Die 
           Gesellschafterversammlung der Amerigon Europe GmbH hat dem 
           Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag am 16. Juni 2011 
           zugestimmt. Die Hauptversammlung der W.E.T. Automotive Systems 
           Aktiengesellschaft hat am 16. August 2011 zum damaligen 
           Tagesordnungspunkt 6 den folgenden Beschluss gefasst (der 
           'Ausgangsbeschluss'): 
 
 
           'Dem am 16. Juni 2011 zwischen der W.E.T. Automotive Systems 
           Aktiengesellschaft und der Amerigon Europe GmbH geschlossenen 
           Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird zugestimmt.' 
 
 
           Gegen den Ausgangsbeschluss hat die Aktionärin Deutsche 
           Balaton Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg (die 'Klägerin') 
           zum Landgericht München I Anfechtungs- und hilfsweise 
           Nichtigkeitsklage, äußerst hilfsweise Klage auf Feststellung, 
           dass der Ausgangsbeschluss unwirksam ist, erhoben, Az.: 5 HK O 
           20488/11 (die 'Anfechtungsklage'). Die IPC-Ithaka Fonds Commun 
           de Placement, Luxemburg-Strassen (die 'Nebenintervenientin'), 
           ist der Anfechtungsklage aufseiten der Klägerin als 
           Nebenintervenientin beigetreten. Mit Urteil vom 5. April 2012 
           hat das Landgericht München I der Anfechtungsklage 
           stattgegeben und den Ausgangsbeschluss für nichtig erklärt. 
           Die W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft beabsichtigt, 
           gegen das Urteil des Landgerichts München I Berufung 
           einzulegen. 
 
 
           Um bereits vor Abschluss eines möglicherweise länger 
           andauernden gerichtlichen Verfahrens Klarheit und 
           Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, halten es 
           Vorstand und Aufsichtsrat für sinnvoll, den Ausgangsbeschluss 
           durch die Hauptversammlung der W.E.T. Automotive Systems 
           Aktiengesellschaft gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigen zu 
           lassen. 
 
 
           Gemäß § 244 Satz 1 AktG kann die Anfechtung nicht mehr geltend 
           gemacht werden, wenn die Hauptversammlung den anfechtbaren 
           Beschluss durch einen neuen Beschluss bestätigt hat und dieser 
           Beschluss innerhalb der Anfechtungsfrist nicht angefochten 
           oder die Anfechtung rechtskräftig zurückgewiesen worden ist. 
           Durch den Bestätigungsbeschluss wird somit die Anfechtbarkeit 
           eines Hauptversammlungsbeschlusses beseitigt, sofern der 
           Bestätigungsbeschluss nicht seinerseits wieder durch eine 
           Anfechtungsklage erfolgreich angegriffen wird. 
           Nichtigkeitsgründe des Ausgangsbeschlusses können demgegenüber 
           mit dem Bestätigungsbeschluss nicht beseitigt werden. 
 
 
           Der geplante Bestätigungsbeschluss stellt keine Neuvornahme 
           des Ausgangsbeschlusses dar. Es wurde kein neuer 
           Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. 
           Vielmehr wird der (bereits gefasste) Ausgangsbeschluss 
           bestätigt. Das mit dem Ausgangsbeschluss zusammenhängende 
           vorbereitende Verfahren (insbesondere die 
           Unternehmensbewertung und deren Prüfung) wird deshalb nicht 
           neu aufgerollt oder wiederholt. Der 16. August 2011 bleibt der 
           maßgebliche Bewertungsstichtag für das Barabfindungsangebot 
           gemäß § 305 AktG und den festen Ausgleich nach § 304 AktG. Es 
           gelten daher - im Fall der Wirksamkeit des 
           Bestätigungsbeschlusses und einer anschließenden Eintragung 
           des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags in das 
           Handelsregister - das ursprüngliche Abfindungsangebot (EUR 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)

DJ DGAP-HV: W.E.T. Automotive Systems -2-

44,95 je Stückaktie) und der feste Ausgleich (brutto EUR 3,71 
           je Stückaktie für jedes volle Geschäftsjahr, derzeit netto EUR 
           3,17 je Stückaktie für ein volles Geschäftsjahr) nach Maßgabe 
           des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vom 16. Juni 
           2011. 
 
 
           Der Vorstand der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft 
           hat die Voraussetzungen und Wirkungen der Bestätigung des 
           Ausgangsbeschlusses und die von der Klägerin und der 
           Nebenintervenientin gegen den Ausgangsbeschluss vorgebrachten 
           Rügen in einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung 
           zu Informationszwecken dargelegt (der 'Bestätigungsbericht'). 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat der W.E.T. Automotive Systems 
           Aktiengesellschaft schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           'Der von der Hauptversammlung der W.E.T. Automotive Systems 
           Aktiengesellschaft am 16. August 2011 zu Tagesordnungspunkt 6 
           gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt: ,Dem am 16. Juni 2011 
           zwischen der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft und 
           der Amerigon Europe GmbH geschlossenen Beherrschungs- und 
           Gewinnabführungsvertrag wird zugestimmt.' wird gemäß § 244 
           Satz 1 AktG bestätigt.' 
 
 
           Der in Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung der W.E.T. 
           Automotive Systems Aktiengesellschaft am 16. August 2011 in 
           Bezug genommene, am 16. Juni 2011 zwischen der W.E.T. 
           Automotive Systems Aktiengesellschaft und der Amerigon Europe 
           GmbH geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
           hat den nachfolgend wiedergegebenen Wortlaut: 
 
 
                        Beherrschungsund                     Domination and 
                        Gewinnabführungs-                    Profit and Loss 
                             vertrag                       Transfer Agreement 
 
                            zwischen                         by and between 
 
                         Amerigon Europe                     Amerigon Europe 
                           GmbH, Ulmer                     GmbH, Ulmer Straße 
                          Straße 160b,                         160b, 86156 
                         86156 Augsburg,                   Augsburg, Germany, 
                         eingetragen im                    registered with the 
                         Handelsregister                   commercial register 
                        des Amtsgerichts                   of the local court 
                         Augsburg unter                     of Augsburg under 
                            HRB 25596                           HRB 25596 
                          (nachfolgend                        (hereinafter 
                            'Amerigon                      'Amerigon Europe'), 
                            Europe'), 
 
                               und                                 and 
 
                             W.E.T.                         W.E.T. Automotive 
                           Automotive                            Systems 
                             Systems                       Aktiengesellschaft, 
                          Aktiengesell-                    Rudolf-Diesel-Str. 
                             schaft,                            12, 85235 
                           Rudolf-Die-                        Odelzhausen, 
                          sel-Str. 12,                     Germany, registered 
                              85235                        with the commercial 
                          Odelzhausen,                       register of the 
                         eingetragen im                      local court of 
                         Handelsregister                    Munich under HRB 
                        des Amtsgerichts                   119793 (hereinafter 
                          München unter                       'W.E.T. AG', 
                           HRB 119793                       collectively with 
                          (nachfolgend                     Amerigon Europe the 
                          'W.E.T. AG',                    'Parties' and each a 
                          zusammen mit                          'Party'). 
                         Amerigon Europe 
                         die 'Parteien' 
                          und jede für 
                            sich eine 
                           'Partei'). 
 
  § 1                   Leitung              § 1           Management 
 
  1.1                   Die W.E.T. AG        1.1           W.E.T. AG submits 
                        unterstellt die                    the management of 
                        Leitung ihrer                      its company to the 
                        Gesellschaft der                   control of Amerigon 
                        Amerigon Europe.                   Europe. Accordingly, 
                        Amerigon Europe                    Amerigon Europe is 
                        ist demgemäß                       entitled to give 
                        berechtigt, dem                    instructions to the 
                        Vorstand der                       management board of 
                        W.E.T. AG                          W.E.T. AG with 
                        hinsichtlich der                   regard to the 
                        Leitung der                        management of the 
                        Gesellschaft                       company. Amerigon 
                        Weisungen zu                       Europe is not 
                        erteilen.                          entitled to instruct 
                        Amerigon Europe                    the management board 
                        kann dem                           of W.E.T. AG to 
                        Vorstand der                       amend, maintain or 
                        W.E.T. AG nicht                    terminate this 
                        die Weisung                        agreement. 
                        erteilen, diesen 
                        Vertrag zu 
                        ändern, 
                        aufrechtzuerhal- 
                        ten oder zu 
                        beendigen. 
 
  1.2                   Der Vorstand der     1.2           The management board 
                        W.E.T. AG ist                      of W.E.T. AG is 
                        nach Maßgabe des                   obliged to follow 
                        Absatzes 1                         the instructions of 
                        verpflichtet,                      Amerigon Europe in 
                        die Weisungen                      accordance with 
                        der Amerigon                       paragraph 1. The 
                        Europe zu                          management board of 
                        befolgen. Dem                      W.E.T. AG are 
                        Vorstand der                       continuously 
                        W.E.T. AG                          responsible for the 
                        obliegt                            management and 
                        weiterhin die                      representation of 
                        Geschäftsführung                   W.E.T. AG. 
                        und Vertretung 
                        der W.E.T. AG. 
 
  1.3                   Weisungen der        1.3           Instructions by 
                        Amerigon Europe                    Amerigon Europe in 
                        gemäß Absatz 1                     accordance with 
                        bedürfen der                       paragraph 1 must be 
                        Textform (§ 126b                   made in text form 
                        BGB).                              (Section 126b of the 
                                                           German Civil Code 
                                                           (Bürgerliches 
                                                           Gesetzbuch, 'BGB')). 
 
  § 2                   Gewinnabführung      § 2           Transfer of Profits 
 
  2.1                   Die W.E.T. AG        2.1           W.E.T. AG undertakes 
                        verpflichtet                       to transfer its 
                        sich, ihren                        entire profits to 
                        ganzen Gewinn                      Amerigon Europe 
                        entsprechend §                     pursuant to Section 
                        301 AktG in                        301 of the German 
                        seiner jeweils                     Stock Corporation 
                        gültigen Fassung                   Act (Aktiengesetz, 
                        an Amerigon                        'AktG'), as amended 
                        Europe                             from time to time. 
                        abzuführen.                        To be transferred is 
                        Abzuführen ist                     therefore - subject 
                        demnach -                          to the creation or 
                        vorbehaltlich                      dissolution of 
                        einer Bildung                      reserves in 
                        oder Auflösung                     accordance with 
                        von Rücklagen                      paragraph 2, and 
                        nach Absatz 2,                     subject to an 
                        und                                amendment of Section 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)

DJ DGAP-HV: W.E.T. Automotive Systems -3-

vorbehaltlich                      301 AktG - the 
                        einer Änderung                     annual net income 
                        des § 301 AktG -                   accruing during the 
                        der während der                    term of this 
                        Vertragsdauer                      agreement without 
                        ohne die                           the profit transfer, 
                        Gewinnabführung                    reduced by (i) a 
                        entstehende                        potential loss 
                        Jahresüber-                        carried forward from 
                        schuss,                            the previous year, 
                        vermindert um                      (ii) the amount 
                        (i) einen                          which is to be 
                        etwaigen                           allocated to the 
                        Verlustvortrag                     statutory reserves 
                        aus dem Vorjahr,                   pursuant to Section 
                        (ii) den Betrag,                   300 AktG, and (iii) 
                        der nach § 300                     the amount which may 
                        AktG in die                        not be distributed 
                        gesetzlichen                       pursuant to Section 
                        Rücklagen                          268 para. 8 of the 
                        einzustellen ist                   German Commercial 
                        und (iii) den                      Code 
                        nach § 268 Abs.                    (Handelsgesetzbuch, 
                        8 HGB                              'HGB'). 
                        ausschüttungsge- 
                        sperrten Betrag. 
 
  2.2                   Die W.E.T. AG        2.2           With the consent of 
                        kann mit                           Amerigon Europe, 
                        Zustimmung der                     W.E.T. AG may 
                        Amerigon Europe                    allocate parts of 
                        Beträge aus dem                    the annual net 
                        Jahresüberschuss                   income to other 
                        insoweit in                        earnings reserves 
                        andere                             (Section 272 para. 3 
                        Gewinnrücklagen                    sentence 2 HGB), 
                        (§ 272 Abs. 3                      insofar as this is 
                        Satz 2 HGB)                        admissible under 
                        einstellen, als                    commercial law and 
                        dies                               economically 
                        handelsrechtlich                   justified by a sound 
                        zulässig und bei                   commercial 
                        vernünftiger                       judgement. Other 
                        kaufmännischer                     earnings reserves 
                        Beurteilung                        pursuant to Section 
                        wirtschaftlich                     272 para. 3 sentence 
                        begründet ist.                     2 HGB which were 
                        Während der                        created during the 
                        Dauer dieses                       term of this 
                        Vertrages                          agreement must be 
                        gebildete andere                   dissolved upon the 
                        Gewinnrücklagen                    request of Amerigon 
                        nach § 272 Abs.                    Europe and used to 
                        3 Satz 2 HGB                       compensate an annual 
                        sind auf                           net loss or 
                        Verlangen von                      transferred as 
                        Amerigon Europe                    profit. Other 
                        aufzulösen und                     reserves, in 
                        zum Ausgleich                      particular capital 
                        eines                              reserves pursuant to 
                        Jahresfehlbetra-                   Section 272 para. 2 
                        ges zu verwenden                   no. 4 HGB and 
                        oder als Gewinn                    earnings reserves 
                        abzuführen.                        which were created 
                        Sonstige                           prior to the 
                        Rücklagen,                         beginning of this 
                        insbesondere                       agreement, as well 
                        Kapitalrücklagen                   as a profit carried 
                        nach § 272 Abs.                    forward from the 
                        2 Nr. 4 HGB und                    time before the 
                        vorvertragliche                    beginning of this 
                        Gewinnrücklagen,                   agreement may not be 
                        sowie ein                          transferred as 
                        Gewinnvortrag,                     profit or used to 
                        der aus der Zeit                   compensate an annual 
                        vor Beginn                         loss. 
                        dieses Vertrages 
                        stammt, dürfen 
                        weder als Gewinn 
                        abgeführt noch 
                        zum Ausgleich 
                        eines 
                        Jahresfehlbe- 
                        trags verwendet 
                        werden. 
 
  2.3                   Der Anspruch der     2.3           The right of 
                        Amerigon Europe                    Amerigon Europe to 
                        auf                                the transfer of 
                        Gewinnabführung                    profits is due upon 
                        ist mit                            the approval of the 
                        Feststellung des                   respective annual 
                        betreffenden                       financial statements 
                        Jahresabschlus-                    of W.E.T. AG and 
                        ses der W.E.T.                     bears interest at 
                        AG fällig und                      the statutorily 
                        mit dem                            applicable interest 
                        gesetzlichen                       rate. 
                        Zinssatz zu 
                        verzinsen. 
 
  2.4                   Die                  2.4           The obligation of 
                        Verpflichtung                      W.E.T. AG to 
                        der W.E.T. AG                      transfer profits 
                        zur                                applies for the 
                        Gewinnabführung                    first time to the 
                        besteht erstmals                   entire profit of the 
                        für den ganzen                     business year in 
                        Gewinn des                         which this agreement 
                        Geschäftsjahres,                   enters into force 
                        in dem dieser                      according to Section 
                        Vertrag nach § 6                   6 para. 2. 
                        Abs. 2 wirksam 
                        wird. 
 
  § 3                   Verlustübernahme     § 3           Assumption of Losses 
 
  3.1                   Amerigon Europe      3.1           Amerigon Europe is 
                        ist                                obliged to 
                        verpflichtet,                      compensate W.E.T. AG 
                        jeden während                      for any annual net 
                        der                                loss which would 
                        Vertragsdauer                      otherwise arise 
                        bei der W.E.T.                     during the term of 
                        AG sonst                           this agreement 
                        entstehenden                       pursuant to Section 
                        Jahresfehlbetrag                   302 AktG, as amended 
                        gemäß den                          from time to time, 
                        Vorschriften des                   in particular 
                        § 302 AktG in                      pursuant to Section 
                        seiner jeweils                     302 paras. 1, 3 and 
                        gültigen                           4 AktG, unless such 
                        Fassung,                           annual net loss is 
                        insbesondere                       compensated for by 
                        gemäß § 302 Abs.                   withdrawing, in 
                        1, 3 und 4 AktG,                   accordance with 
                        auszugleichen,                     Section 2 para. 2 
                        soweit dieser                      sentence 2 of this 
                        nicht dadurch                      agreement, amounts 
                        ausgeglichen                       from the other 
                        wird, dass gemäß                   earnings reserves 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)

DJ DGAP-HV: W.E.T. Automotive Systems -4-

§ 2 Abs. 2 Satz                    which were allocated 
                        2 dieses                           to them during the 
                        Vertrages den                      term of this 
                        anderen                            agreement. 
                        Gewinnrücklagen 
                        Beträge 
                        entnommen 
                        werden, die 
                        während der 
                        Vertragsdauer in 
                        sie eingestellt 
                        worden sind. 
 
  3.2                   Der Anspruch der     3.2           The right of W.E.T. 
                        W.E.T. AG auf                      AG to the assumption 
                        Verlustübernahme                   of losses is due 
                        ist mit Ablauf                     with the end of the 
                        des Stichtages                     reporting date for 
                        des betreffenden                   the respective 
                        Jahresabschlus-                    annual financial 
                        ses                                statements (balance 
                        (Bilanzstichtag)                   sheet date) and 
                        fällig und mit                     bears interest at 
                        dem gesetzlichen                   the statutorily 
                        Zinssatz zu                        applicable interest 
                        verzinsen.                         rate. 
 
  3.3                   Die                  3.3           The obligation of 
                        Verpflichtung                      Amerigon Europe to 
                        der Amerigon                       assume losses 
                        Europe zur                         applies for the 
                        Verlustübernahme                   first time to the 
                        besteht erstmals                   business year in 
                        für das                            which this agreement 
                        Geschäftsjahr,                     enters into force 
                        in dem dieser                      according to Section 
                        Vertrag nach § 6                   6 para. 2. 
                        Abs. 2 wirksam 
                        wird. 
 
  § 4                   Angemessener         § 4           Adequate 
                        Ausgleich                          Compensation 
 
  4.1                   Amerigon Europe      4.1           Amerigon Europe 
                        garantiert den                     guarantees to the 
                        außenstehenden                     outside shareholders 
                        Aktionären der                     of W.E.T. AG, for 
                        W.E.T. AG für                      the duration of this 
                        die Dauer dieses                   agreement, an 
                        Vertrages als                      adequate 
                        angemessenen                       compensation in the 
                        Ausgleich die                      form of a recurring 
                        Zahlung einer                      cash payment (the 
                        wiederkehrenden                    'Compensation 
                        Geldleistung                       Payment'). 
                        (die 
                        'Ausgleichszahlu- 
                        ng'). 
 
  4.2                   Die                  4.2           The Compensation 
                        Ausgleichszah-                     Payment amounts to 
                        lung beträgt                       the gross amount of 
                        brutto EUR 3,71                    EUR 3.71 (in words: 
                        (in Worten: drei                   three Euros and 
                        Euro und                           seventy-one Cents) 
                        einundsiebzig                      per non-par value 
                        Cent) je                           share for each full 
                        Stückaktie für                     business year, 
                        jedes volle                        reduced by 
                        Geschäftsjahr                      corporation tax and 
                        abzüglich von                      solidarity surcharge 
                        der W.E.T. AG                      payable by W.E.T. AG 
                        hierauf zu                         in accordance with 
                        entrichtender                      the rates applicable 
                        Körperschaftsteu-                  to these taxes for 
                        er nebst                           the respective 
                        Solidaritätszu-                    business year. The 
                        schlag gemäß dem                   deduction is to be 
                        jeweils für                        calculated only on 
                        diese Steuern                      the basis of the pro 
                        für das                            rata compensation of 
                        betreffende                        EUR 3.04 (in words: 
                        Geschäftsjahr                      three Euros and four 
                        geltenden Satz.                    Cents) per non-par 
                        Der Abzug ist                      value share, 
                        nur auf den in                     included in the 
                        dem Bruttobetrag                   gross amount, which 
                        enthaltenen                        arises from profits 
                        anteiligen                         subject to German 
                        Ausgleich von                      corporation tax and 
                        EUR 3,04 (in                       solidarity 
                        Worten: drei                       surcharge. Taking 
                        Euro und vier                      into account the 
                        Cent) je                           circumstances at the 
                        Stückaktie aus                     time of the 
                        mit deutscher                      conclusion of this 
                        Körperschaftsteu-                  agreement, 15 % 
                        er nebst                           corporation tax plus 
                        Solidaritätszu-                    5.5 % solidarity 
                        schlag                             surcharge, which 
                        belasteten                         corresponds to EUR 
                        Gewinnen zu                        0.54 (in words: 
                        berechnen. Nach                    fifty-four Cents), 
                        den                                will be deducted 
                        Verhältnissen                      from the pro rata 
                        zum Zeitpunkt                      compensation of EUR 
                        des                                3.04 (in words: 
                        Vertragsschlus-                    three Euros and four 
                        ses gelangen auf                   Cents) per non-par 
                        den anteiligen                     value share which 
                        Ausgleich von                      arises from the 
                        EUR 3,04 (in                       profits subject to 
                        Worten: drei                       German corporation 
                        Euro und vier                      tax. Together with 
                        Cent) je                           the remaining pro 
                        Stückaktie aus                     rata compensation of 
                        mit deutscher                      EUR 0.67 (in words: 
                        Körperschaftsteu-                  sixty-seven Cents) 
                        er belasteten                      per non-par value 
                        Gewinnen 15 %                      share arising from 
                        Körperschaftsteu-                  profits not subject 
                        er zzgl. 5,5 %                     to German 
                        Solidaritätszu-                    corporation tax and 
                        schlag, das sind                   solidarity 
                        EUR 0,54 (in                       surcharge, taking 
                        Worten:                            into account the 
                        vierundfünfzig                     circumstances at the 
                        Cent), zum                         time of the 
                        Abzug. Zusammen                    conclusion of this 
                        mit dem übrigen                    agreement, this 
                        anteiligen                         results in a 
                        Ausgleich von                      compensation payment 
                        EUR 0,67 (in                       in the aggregate 
                        Worten:                            amount of EUR 3.17 
                        siebenundsechzig                   (in words: three 
                        Cent) je                           Euros and seventeen 
                        Stückaktie aus                     Cents) per non-par 
                        nicht mit                          value share for a 
                        deutscher                          full business year. 
                        Körperschaftsteu- 
                        er und 
                        Solidaritätszu- 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)

DJ DGAP-HV: W.E.T. Automotive Systems -5-

schlag 
                        belasteten 
                        Gewinnen ergibt 
                        sich hieraus 
                        nach den 
                        Verhältnissen 
                        zum Zeitpunkt 
                        des 
                        Vertragsschlus- 
                        ses eine 
                        Ausgleichszah- 
                        lung in Höhe von 
                        insgesamt EUR 
                        3,17 (in Worten: 
                        drei Euro und 
                        siebzehn Cent) 
                        je Stückaktie 
                        für ein volles 
                        Geschäftsjahr. 
 
  4.3                   Die                  4.3           The Compensation 
                        Ausgleichszah-                     Payment will be made 
                        lung wird                          for the first time 
                        erstmals für das                   for the business 
                        Geschäftsjahr                      year in which this 
                        gewährt, in dem                    agreement enters 
                        dieser Vertrag                     into force according 
                        nach § 6 Abs. 2                    to Section 6 para. 
                        wirksam wird.                      2. 
 
  4.4                   Falls dieser         4.4           If this agreement 
                        Vertrag während                    terminates during a 
                        eines                              business year of 
                        Geschäftsjahres                    W.E.T. AG or if, 
                        der W.E.T. AG                      during the time 
                        endet oder die                     period for which the 
                        W.E.T. AG                          obligation to 
                        während des                        transfer profits 
                        Zeitraums, für                     according to Section 
                        den die                            2 applies, W.E.T. AG 
                        Verpflichtung                      forms a short 
                        zur                                business year, the 
                        Gewinnabführung                    Compensation Payment 
                        gemäß § 2 gilt,                    will be reduced pro 
                        ein                                rata temporis. 
                        Rumpfgeschäfts- 
                        jahr bildet, 
                        vermindert sich 
                        die 
                        Ausgleichszah- 
                        lung 
                        zeitanteilig. 
 
  4.5                   Die                  4.5           The Compensation 
                        Ausgleichszah-                     Payment is due in 
                        lung ist jeweils                   each case on the 
                        am ersten                          first banking day 
                        Bankarbeitstag                     following the annual 
                        nach der                           general 
                        ordentlichen                       shareholders' 
                        Hauptversammlung                   meeting of W.E.T. AG 
                        der W.E.T. AG                      for the preceding 
                        für das                            business year. 
                        abgelaufene 
                        Geschäftsjahr 
                        fällig. 
 
  4.6                   Falls das            4.6           In case the nominal 
                        Grundkapital der                   share capital of 
                        W.E.T. AG aus                      W.E.T. AG is 
                        Gesellschaftsmit-                  increased by way of 
                        teln gegen die                     conversion of 
                        Ausgabe neuer                      company funds in 
                        Aktien erhöht                      return for the 
                        wird, vermindert                   issuance of new 
                        sich die                           shares, the 
                        Ausgleichszah-                     Compensation Payment 
                        lung je Aktie in                   per share shall 
                        dem Maß, dass                      decrease in such 
                        der Gesamtbetrag                   manner that the 
                        der                                aggregate amount of 
                        Ausgleichszah-                     the Compensation 
                        lung unverändert                   Payment remains 
                        bleibt. Falls                      unchanged. In case 
                        das Grundkapital                   the nominal share 
                        der W.E.T. AG                      capital of W.E.T. AG 
                        durch Baroder                      is increased against 
                        Sacheinlagen                       contribution in cash 
                        erhöht wird,                       or in kind, the 
                        gelten die                         rights arising from 
                        Rechte gemäß                       this Section 4 shall 
                        diesem § 4 auch                    also apply to the 
                        für die von                        shares resulting 
                        außenstehenden                     from the capital 
                        Aktionären                         increase subscribed 
                        bezogenen Aktien                   by outside 
                        aus der                            shareholders. 
                        Kapitalerhöhung. 
 
  4.7                   Falls ein            4.7           In case proceedings 
                        Spruchverfahren                    pursuant to the 
                        nach dem                           German Act on Legal 
                        Spruchverfahrens-                  Challenge 
                        gesetz (SpruchG)                   Proceedings 
                        eingeleitet wird                   (Spruchverfahrensges- 
                        und das Gericht                    etz, 'SpruchG') are 
                        rechtskräftig                      initiated and the 
                        einen höheren                      court determines a 
                        Ausgleich                          higher compensation 
                        festsetzt,                         by non-appealable 
                        können die                         decision, the 
                        außenstehenden                     outside 
                        Aktionäre, auch                    shareholders, even 
                        wenn sie                           if they have already 
                        inzwischen                         tendered their 
                        abgefunden                         shares in return for 
                        wurden, eine                       consideration, shall 
                        entsprechende                      be entitled to 
                        Ergänzung der                      request a 
                        von ihnen                          corresponding 
                        bezogenen                          supplement to the 
                        Ausgleichszah-                     compensation payment 
                        lung verlangen.                    received by them. 
                        Ebenso werden                      Likewise, all 
                        alle übrigen                       outside shareholders 
                        außenstehenden                     shall be treated 
                        Aktionäre                          equally if Amerigon 
                        gleichgestellt,                    Europe, in a 
                        wenn sich                          settlement or to 
                        Amerigon Europe                    avert or terminate 
                        gegenüber einem                    proceedings pursuant 
                        Aktionär der                       to the SpruchG, 
                        W.E.T. AG in                       agrees with a 
                        einem Vergleich                    shareholder of 
                        zur Abwendung                      W.E.T. AG to a 
                        oder Beendigung                    higher compensation. 
                        eines 
                        Spruchverfahrens 
                        nach dem 
                        Spruchverfahrens- 
                        gesetz zu einem 
                        höheren 
                        Ausgleich 
                        verpflichtet. 
 
  § 5                   Abfindung            § 5           Consideration 
 
  5.1                   Amerigon Europe      5.1           Amerigon Europe 
                        verpflichtet                       undertakes, upon 
                        sich, auf                          demand of an outside 
                        Verlangen eines                    shareholder of 
                        außenstehenden                     W.E.T. AG, to 
                        Aktionärs der                      acquire his shares 
                        W.E.T. AG dessen                   against a 
                        Aktien gegen                       consideration in 

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April 24, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)

DJ DGAP-HV: W.E.T. Automotive Systems -6-

eine                               cash in the amount 
                        Barabfindung in                    of EUR 44.95 (in 
                        Höhe von EUR                       words: forty-four 
                        44,95 (in                          Euros and 
                        Worten:                            ninety-five Cents) 
                        vierundvierzig                     (the 'Cash 
                        Euro und                           Consideration'). 
                        fünfundneunzig 
                        Cent) je 
                        Stückaktie zu 
                        erwerben (die 
                        'Barabfindung'). 
 
  5.2                   Die                  5.2           The obligation of 
                        Verpflichtung                      Amerigon Europe to 
                        von Amerigon                       acquire the shares 
                        Europe zum                         is limited to a 
                        Erwerb der                         certain period of 
                        Aktien ist                         time. The period of 
                        befristet. Die                     time expires two 
                        Frist endet zwei                   months after the 
                        Monate nach dem                    date on which the 
                        Tag, an dem die                    registration of this 
                        Eintragung des                     agreement in the 
                        Bestehens dieses                   commercial register 
                        Vertrages im                       of W.E.T. AG was 
                        Handelsregister                    announced pursuant 
                        der W.E.T. AG                      to Section 10 HGB. 
                        nach § 10 HGB                      An extension of this 
                        bekannt gemacht                    period of time 
                        worden ist. Eine                   pursuant to Section 
                        Verlängerung der                   305 para. 4 sentence 
                        Frist nach § 305                   3 AktG due to a 
                        Abs. 4 Satz 3                      motion for 
                        AktG wegen eines                   determination of the 
                        Antrags auf                        compensation or the 
                        Bestimmung des                     consideration by the 
                        Ausgleichs oder                    court specified in 
                        der Abfindung                      Section 2 SpruchG 
                        durch das in § 2                   remains unaffected; 
                        SpruchG                            in this case the 
                        bestimmte                          period of time 
                        Gericht bleibt                     expires two months 
                        unberührt; in                      after the date on 
                        diesem Fall                        which the decision 
                        endet die Frist                    on the last motion 
                        zwei Monate nach                   ruled was published 
                        dem Tag, an dem                    in the Electronic 
                        die Entscheidung                   Federal Gazette. 
                        über den zuletzt 
                        beschiedenen 
                        Antrag im 
                        elektronischen 
                        Bundesanzeiger 
                        bekannt gemacht 
                        worden ist. 
 
  5.3                   Die Veräußerung      5.3           The sale of the 
                        der Aktien ist                     shares shall be free 
                        für die                            of cost for the 
                        Aktionäre der                      shareholders of 
                        W.E.T. AG                          W.E.T. AG. 
                        kostenfrei. 
 
  5.4                   Falls bis zum        5.4           If, by the expiry of 
                        Ablauf der in                      the period of time 
                        Absatz 2                           specified in 
                        bestimmten Frist                   paragraph 2, the 
                        das Grundkapital                   nominal share 
                        der W.E.T. AG                      capital of W.E.T. AG 
                        aus                                is increased by way 
                        Gesellschaftsmit-                  of conversion of 
                        teln gegen die                     company funds in 
                        Ausgabe neuer                      return for the 
                        Aktien erhöht                      issuance of new 
                        wird, vermindert                   shares, the Cash 
                        sich die                           Consideration per 
                        Abfindung je                       share shall decrease 
                        Aktie in einem                     in such manner that 
                        solchen Maß,                       the aggregate amount 
                        dass der                           of the Cash 
                        Gesamtbetrag der                   Consideration 
                        Abfindung                          remains unchanged. 
                        unverändert                        If, by the expiry of 
                        bleibt. Falls                      this period of time, 
                        bis zum Ablauf                     the nominal share 
                        dieser Frist das                   capital of W.E.T. AG 
                        Grundkapital der                   is increased against 
                        W.E.T. AG durch                    contribution in cash 
                        Baroder                            or in kind, the 
                        Sacheinlagen                       rights arising from 
                        erhöht wird,                       this Section 5 shall 
                        gelten die                         also apply to the 
                        Rechte gemäß                       shares resulting 
                        diesem § 5 auch                    from the capital 
                        für die von                        increase subscribed 
                        außenstehenden                     by outside 
                        Aktionären                         shareholders. 
                        bezogenen Aktien 
                        aus der 
                        Kapitalerhöhung. 
 
  5.5                   Falls ein            5.5           In case proceedings 
                        Spruchverfahren                    pursuant to the 
                        nach dem                           SpruchG are 
                        Spruchverfahrens-                  initiated and the 
                        gesetz                             court determines a 
                        eingeleitet wird                   higher consideration 
                        und das Gericht                    by non-appealable 
                        rechtskräftig                      decision, also the 
                        eine höhere                        shareholders who 
                        Abfindung                          have already 
                        festsetzt,                         tendered their 
                        können auch die                    shares in return for 
                        bereits                            consideration shall 
                        abgefundenen                       be entitled to 
                        Aktionäre eine                     request a 
                        entsprechende                      corresponding 
                        Ergänzung der                      supplement to the 
                        Abfindung                          consideration. 
                        verlangen.                         Likewise, all 
                        Ebenso werden                      outside shareholders 
                        alle übrigen                       shall be treated 
                        außenstehenden                     equally if Amerigon 
                        Aktionäre                          Europe, in a 
                        gleichgestellt,                    settlement or to 
                        wenn sich                          avert or terminate 
                        Amerigon Europe                    proceedings pursuant 
                        gegenüber einem                    to the SpruchG, 
                        Aktionär der                       agrees with a 
                        W.E.T. AG in                       shareholder of 
                        einem Vergleich                    W.E.T. AG to a 
                        zur Abwendung                      higher 
                        oder Beendigung                    consideration. 
                        eines 
                        Spruchverfahrens 
                        nach dem 
                        Spruchverfahrens- 
                        gesetz zu einer 
                        höheren 
                        Abfindung 
                        verpflichtet. 
 
  § 6                   Wirksamwerden        § 6           Effectiveness and 
                        und Dauer                          Term 
 
  6.1                   Dieser Vertrag       6.1           This agreement 

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April 24, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)

DJ DGAP-HV: W.E.T. Automotive Systems -7-

bedarf zu seiner                   requires, in order 
                        Wirksamkeit der                    to be effective, the 
                        Zustimmung der                     consent of the 
                        Hauptversammlung                   shareholders' 
                        der W.E.T. AG                      meeting of W.E.T. AG 
                        und der                            und the consent of 
                        Zustimmung der                     the shareholders' 
                        Gesellschafter-                    meeting of Amerigon 
                        versammlung der                    Europe. 
                        Amerigon Europe. 
 
  6.2                   Der Vertrag wird     6.2           This agreement shall 
                        mit seiner                         become effective 
                        Eintragung in                      upon its 
                        das                                registration with 
                        Handelsregister                    the commercial 
                        des Sitzes der                     register of the seat 
                        W.E.T. AG                          of W.E.T. AG, at the 
                        wirksam,                           earliest, however, 
                        frühestens                         upon the beginning 
                        jedoch mit dem                     of the business year 
                        Beginn des                         2012 of W.E.T. AG, 
                        Geschäftsjahres                    i.e. at the earliest 
                        2012 der W.E.T.                    as of 1 January 
                        AG, d. h.                          2012. 
                        frühestens mit 
                        dem 1. Januar 
                        2012. 
 
  6.3                   Der Vertrag wird     6.3           This agreement is 
                        auf unbestimmte                    concluded for an 
                        Zeit geschlossen                   indefinite period of 
                        und kann                           time and can be 
                        schriftlich mit                    terminated by giving 
                        einer Frist von                    six months' written 
                        sechs Monaten                      notice prior to the 
                        zum Ende eines                     end of a business 
                        Geschäftsjahres                    year of W.E.T. AG. 
                        der W.E.T. AG                      The agreement can 
                        gekündigt                          first be terminated 
                        werden. Der                        with effect as of 
                        Vertrag kann                       the end of the 
                        erstmals zum                       business year which 
                        Ende des                           ends at least five 
                        Geschäftsjahres                    calendar years after 
                        gekündigt                          the beginning of the 
                        werden, das                        business year in 
                        mindestens fünf                    which the agreement 
                        Kalenderjahre                      becomes effective. 
                        nach dem Beginn 
                        des 
                        Geschäftsjahres 
                        endet, in dem 
                        der Vertrag 
                        wirksam wird. 
 
  6.4                   Das Recht jeder      6.4           The right of each 
                        Partei zur                         Party to terminate 
                        Kündigung des                      this agreement for 
                        Vertrages aus                      cause without notice 
                        wichtigem Grund                    shall remain 
                        ohne Einhaltung                    unaffected. In 
                        einer                              particular, both 
                        Kündigungsfrist                    Parties are entitled 
                        bleibt                             to terminate the 
                        unberührt. Beide                   agreement for cause 
                        Parteien sind                      if the fiscal 
                        insbesondere zur                   prerequisites for 
                        Kündigung aus                      the financial 
                        wichtigem Grund                    integration of 
                        berechtigt, wenn                   W.E.T. AG into 
                        die steuerlichen                   Amerigon Europe 
                        Voraussetzungen                    pursuant to Section 
                        der finanziellen                   14 para. 1 sentence 
                        Eingliederung                      1 no. 1 sentence 2 
                        der W.E.T. AG in                   of the German 
                        Amerigon Europe                    Corporation Tax Act 
                        gemäß § 14 Abs.                    (Körperschaftsteuerg- 
                        1 Satz 1 Nr. 1                     esetz, KStG) are no 
                        Satz 1 KStG                        longer complied 
                        nicht mehr                         with, in particular 
                        gegeben sind,                      if Amerigon Europe 
                        insbesondere,                      does no longer hold 
                        wenn Amerigon                      the majority of 
                        Europe nicht                       voting rights 
                        mehr die                           resulting from 
                        Mehrheit der                       shares in W.E.T. AG. 
                        Stimmrechte aus 
                        Anteilen an der 
                        W.E.T. AG 
                        zusteht. 
 
  § 7                   Patronatser-         § 7           Letter of Comfort by 
                        klärung der                        Amerigon, Inc. 
                        Amerigon, Inc. 
 
  Amerigon, Inc. mit                         Amerigon, 
  Sitz in Northville,                        Inc. with 
  Michigan, USA                              its seat in 
  ('Amerigon, Inc.'),                        Northville, 
  ist die alleinige                          Michigan, 
  Gesellschafterin                           USA 
  der Amerigon                               ('Amerigon, 
  Europe. Als                                Inc.'), is 
  Muttergesellschaft                         the sole 
  der Amerigon-Gruppe                        shareholder 
  hat Amerigon, Inc.,                        of Amerigon 
  ohne diesem Vertrag                        Europe. As 
  als Partei                                 the parent 
  beizutreten, am                            company of 
  heutigen Tag mit                           the 
  gesonderter                                Amerigon 
  Erklärung eine                             Group, 
  Patronatserklärung                         Amerigon, 
  abgegeben, die                             Inc. has 
  diesem Vertrag im                          issued, as 
  vollen Wortlaut als                        of today 
  Anlage beigefügt                           and without 
  ist (die                                   joining 
  'Patronatserklärung-                       this 
  '). Mit der                                agreement 
  Patronatserklärung                         as a party, 
  verpflichtet sich                          by separate 
  Amerigon, Inc.                             declaration 
  uneingeschränkt und                        the letter 
  unwiderruflich                             of comfort 
  gegenüber Amerigon                         which is 
  Europe, dafür Sorge                        attached to 
  zu tragen, dass                            this 
  Amerigon Europe in                         agreement 
  der Weise geleitet                         in its full 
  wird und finanziell                        wording as 
  ausgestattet ist,                          Annex (the 
  dass Amerigon                              'Letter of 
  Europe zu jeder                            Comfort'). 
  Zeit in der Lage                           Under the 
  ist, ihre                                  Letter of 
  sämtlichen sich aus                        Comfort 
  oder in                                    Amerigon, 
  Zusammenhang mit                           Inc. 
  diesem Vertrag                             undertakes 
  ergebenden                                 vis-à-vis 
  Pflichten                                  Amerigon 
  vollständig und                            Europe, 
  fristgemäß zu                              thoroughly 
  erfüllen,                                  and 
  insbesondere die                           irrevocab- 
  Ausgleichszahlung                          ly, to 
  zu leisten und die                         ensure that 
  Barabfindung zu                            Amerigon 
  zahlen. Amerigon,                          Europe is 
  Inc. steht gemäß                           managed and 
  der                                        capitalized 
  Patronatserklärung                         in such 
  den außenstehenden                         manner that 
  Aktionären der                             Amerigon 
  W.E.T. AG                                  Europe has, 
  uneingeschränkt und                        at any 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)

DJ DGAP-HV: W.E.T. Automotive Systems -8-

unwiderruflich                             time, the 
  dafür ein, dass                            ability to 
  Amerigon Europe                            fully 
  alle ihnen                                 comply with 
  gegenüber                                  its entire 
  bestehenden                                duties and 
  Pflichten aus oder                         obligations 
  in Zusammenhang mit                        arising out 
  diesem Vertrag                             of or in 
  vollständig und                            connection 
  fristgemäß erfüllt,                        with this 
  insbesondere die                           agreement 
  Ausgleichszahlung                          in a timely 
  erbringt und die                           manner, in 
  Barabfindung zahlt.                        particular 
  Insoweit steht den                         to make the 
  außenstehenden                             Compensati- 
  Aktionären der                             on Payment 
  W.E.T. AG ein                              and to pay 
  eigener Anspruch                           the Cash 
  gegen Amerigon,                            Considera- 
  Inc. gemäß § 328                           tion. 
  Abs. 1 BGB zu                              According 
  (echter Vertrag                            to the 
  zugunsten Dritter).                        Letter of 
  Dies gilt auch für                         Comfort, 
  eine etwaige                               Amerigon, 
  Erhöhung von                               Inc. shall 
  Ausgleichszahlung                          be 
  oder Barabfindung                          thoroughly 
  aufgrund eines etwa                        and 
  stattfindenden                             irrevocably 
  Spruchverfahrens.                          responsible 
                                             to the 
                                             outside 
                                             sharehol- 
                                             ders of 
                                             W.E.T. AG 
                                             that 
                                             Amerigon 
                                             Europe 
                                             fully 
                                             complies 
                                             with the 
                                             entire 
                                             duties and 
                                             obligations 
                                             arising out 
                                             of or in 
                                             connection 
                                             with this 
                                             agreement 
                                             vis-à-vis 
                                             the outside 
                                             sharehol- 
                                             ders in a 
                                             timely 
                                             manner, in 
                                             particular 
                                             that it 
                                             makes the 
                                             Compensati- 
                                             on Payment 
                                             and pays 
                                             the Cash 
                                             Considera- 
                                             tion. 
                                             Insofar the 
                                             outside 
                                             sharehol- 
                                             ders of 
                                             W.E.T. AG 
                                             shall have 
                                             a 
                                             discretiona- 
                                             ry claim 
                                             against 
                                             Amerigon, 
                                             Inc. 
                                             pursuant to 
                                             Section 328 
                                             para. 1 BGB 
                                             (genuine 
                                             contract in 
                                             favour of a 
                                             third 
                                             party). 
                                             This shall 
                                             also apply 
                                             to a 
                                             potential 
                                             increase of 
                                             the 
                                             Compensati- 
                                             on Payment 
                                             or the Cash 
                                             Considerati- 
                                             on after 
                                             potential 
                                             proceedings 
                                             pursuant to 
                                             the 
                                             SpruchG. 
 
  § 8                   Schlussbestimmun-    § 8           Final Provisions 
                        gen 
 
  8.1                   Dieser Vertrag       8.1           This agreement shall 
                        unterliegt dem                     be governed by the 
                        Recht der                          laws of the Federal 
                        Bundesrepublik                     Republic of Germany, 
                        Deutschland                        without giving 
                        unter Ausschluss                   effect to the German 
                        der Regelungen                     rules on conflicts 
                        des deutschen                      of laws. 
                        internationalen 
                        Privatrechts. 
 
  8.2                   Dieser Vertrag       8.2           This agreement shall 
                        bindet die                         be binding upon the 
                        Parteien und                       Parties and each of 
                        ihre jeweiligen                    their successors. 
                        Rechtsnachfol- 
                        ger. 
 
  8.3                   Ausschließlicher     8.3           Exclusive place of 
                        Gerichtsstand                      jurisdiction for all 
                        für sämtliche                      disputes arising out 
                        Streitigkeiten                     of or in connection 
                        aus und in                         with this agreement 
                        Zusammenhang mit                   shall be, as far as 
                        diesem Vertrag                     legally permissible, 
                        ist, soweit                        Munich. 
                        gesetzlich 
                        zulässig, 
                        München. 
 
  8.4                   Änderungen           8.4           Amendments to this 
                        dieses Vertrages                   agreement must be 
                        bedürfen der                       made in writing, 
                        Schriftform,                       unless a stricter 
                        soweit nicht                       form is required by 
                        gesetzlich eine                    mandatory law. This 
                        strengere Form                     shall also apply to 
                        vorgeschrieben                     this written form 
                        ist. Dies gilt                     requirement. 
                        auch für diese 
                        Schriftformklau- 
                        sel. 
 
  8.5                   Dieser Vertrag       8.5           This agreement 
                        enthält                            contains the entire 
                        sämtliche                          understanding of the 
                        Vereinbarungen                     Parties with respect 
                        der Parteien in                    to its subject 
                        Bezug auf seinen                   matter. There are no 
                        Regelungsgegen-                    oral or written side 
                        stand. Mündliche                   agreements. 
                        oder 
                        schriftliche 
                        Nebenabreden 
                        bestehen nicht. 
 
  8.6                   Sollte eine          8.6           In the event that 
                        Bestimmung                         any provision of 
                        dieses Vertrages                   this agreement or a 
                        oder eine                          provision 
                        künftig in ihn                     incorporated into 
                        aufgenommene                       this agreement in 
                        Bestimmung ganz                    the future is, for 
                        oder teilweise                     any reason, in full 
                        unwirksam oder                     or in part, held to 
                        undurchführbar                     be or becomes 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)

DJ DGAP-HV: W.E.T. Automotive Systems -9-

sein oder                          invalid or 
                        werden, oder                       unenforceable, or 
                        sollte sich in                     should there be a 
                        diesem Vertrag                     gap in this 
                        eine Lücke                         agreement, the 
                        befinden, so                       validity of the 
                        wird hierdurch                     remaining provisions 
                        die Gültigkeit                     shall not be 
                        der übrigen                        affected or impaired 
                        Bestimmungen                       thereby. The Parties 
                        nicht berührt.                     undertake to agree 
                        Die Parteien                       upon, instead of the 
                        verpflichten                       invalid or 
                        sich, anstelle                     unenforceable 
                        der unwirksamen                    provision, or for 
                        oder                               the fulfillment of a 
                        undurchführbaren                   gap, such adequate 
                        Bestimmung oder                    provision which to 
                        zur Ausfüllung                     the extent legally 
                        einer Lücke eine                   permissible most 
                        angemessene                        closely corresponds 
                        Regelung zu                        to the intention of 
                        vereinbaren, die                   the Parties or what 
                        im Rahmen des                      the Parties would 
                        rechtlich                          have agreed upon 
                        Zulässigen                         according to the 
                        demjenigen am                      purpose of this 
                        nächsten kommt,                    agreement, had they 
                        was die Parteien                   considered the 
                        gewollt haben                      respective issue. 
                        oder nach dem 
                        Sinn und Zweck 
                        dieses Vertrags 
                        vereinbart 
                        hätten, sofern 
                        sie den Punkt 
                        bedacht hätten. 
 
  8.7                   Die deutsche         8.7           The German version 
                        Fassung dieses                     of this agreement 
                        Vertrages ist                      shall prevail. 
                        maßgeblich. 
 
                        Augsburg, den /                    Odelzhausen, den / 
                        this 16. Juni /                    this 16. Juni / June 
                        June 2011                          2011 
 
                          [gez.] D. R.                        [gez.] Caspar 
                           Coker / M.                      Baumhauer / Thomas 
                             Ranalli                              Liedl 
 
                        ________________-               ____________________- 
                        ________________                    _____________ 
 
                         Amerigon Europe                  W.E.T. Automotive 
                              GmbH                             Systems 
                                                         Aktiengesellschaft 
 
                               Die                       Der Vorstand / The 
                         Geschäftsführer                  Management Board 
                         / The Managing 
                            Directors 
 
 
           Anlage: Patronatserklärung der Amerigon, Inc. / Annex: Letter 
           of Comfort by Amerigon, Inc. 
 
 
    Patronatserklärung                        Letter of 
                                               Comfort 
 
  Die Amerigon Europe                       Amerigon Europe 
  GmbH, eingetragen im                      GmbH, registered 
  Handelsregister des                       with the 
  Amtsgerichts Augsburg                     commercial 
  unter HRB 25596                           register at the 
  ('Amerigon Europe'),                      local court of 
  beabsichtigt, als                         Augsburg under 
  herrschendes                              HRB 25596 
  Unternehmen mit der                       ('Amerigon 
  W.E.T. Automotive                         Europe'), 
  Systems                                   intends to 
  Aktiengesellschaft,                       conclude, as the 
  eingetragen im                            dominating 
  Handelsregister des                       company, a 
  Amtsgerichts München                      domination and 
  unter HRB 119793                          profit and loss 
  ('W.E.T. AG'), als                        transfer 
  abhängiges Unternehmen                    agreement with 
  einen Beherrschungsund                    W.E.T. 
  Gewinnabführungsver-                      Automotive 
  trag zu schließen (der                    Systems 
  'Beherrschungsund                         Aktiengesell- 
  Gewinnabführungsvertra-                   schaft, 
  g'). Es ist geplant,                      registered with 
  in dem                                    the commercial 
  Beherrschungsund                          register at the 
  Gewinnabführungsver-                      local court of 
  trag als                                  Munich under HRB 
  Ausgleichszahlung an                      119793 ('W.E.T. 
  die außenstehenden                        AG'), as the 
  Aktionäre im Sinne des                    dominated 
  § 304 Abs. 1 Satz 1                       company (the 
  AktG einen Betrag von                     'Domination and 
  brutto EUR 3,71 (in                       Profit and Loss 
  Worten: drei Euro und                     Transfer 
  einundsiebzig Cent)                       Agreement'). It 
  (netto derzeit EUR                        is intended to 
  3,17, in Worten: drei                     agree upon in 
  Euro und siebzehn                         the Domination 
  Cent) je Stückaktie                       and Profit and 
  (die                                      Loss Transfer 
  'Ausgleichszahlung')                      Agreement a 
  und als Barabfindung                      compensation 
  im Sinne des § 305                        payment to the 
  Abs. 1 AktG einen                         outside 
  Betrag von EUR 44,95                      shareholders in 
  (in Worten:                               the sense of 
  vierundvierzig Euro                       Section 304 
  und fünfundneunzig                        para. 1 sentence 
  Cent) je Stückaktie                       1 of the German 
  (die 'Barabfindung')                      Stock 
  zu vereinbaren.                           Corporation Act 
                                            (Aktiengesetz, 
                                            'AktG') in the 
                                            gross amount of 
                                            EUR 3.71 (in 
                                            words: three 
                                            Euros and 
                                            seventy-one 
                                            Cents) (net: 
                                            currently EUR 
                                            3.17, in words: 
                                            three Euros and 
                                            seventeen Cents) 
                                            per non-par 
                                            value share (the 
                                            'Compensation 
                                            Payment'), and 
                                            on a cash 
                                            consideration in 
                                            the sense of 
                                            Section 305 
                                            para. 1 AktG in 
                                            the amount of 
                                            EUR 44.95 (in 
                                            words: 
                                            forty-four Euros 
                                            and ninety-five 
                                            Cents) per 
                                            non-par value 
                                            share (the 'Cash 
                                            Consideration'). 
 
  Amerigon Europe gehört                    Amerigon Europe 
  zur Amerigon-Gruppe,                      is part of the 
  deren Obergesellschaft                    Amerigon Group, 
  die Amerigon, Inc. mit                    the parent 
  Sitz in Northville,                       company of which 
  Michigan, USA                             is Amerigon, 
  ('Amerigon, Inc.'),                       Inc. with its 
  ist. Alleinige                            seat in 
  Gesellschafterin der                      Northville, 
  Amerigon Europe ist                       Michigan, USA 
  die Amerigon, Inc.                        ('Amerigon, 
                                            Inc.'). 
                                            Amerigon, Inc. 
                                            is the sole 
                                            shareholder of 
                                            Amerigon Europe. 
 
  Die Amerigon, Inc.                        Amerigon, Inc. 
  gibt hiermit folgende                     hereby issues 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)

DJ DGAP-HV: W.E.T. Automotive Systems -10-

Patronatserklärung ab,                    the present 
  ohne jedoch dadurch                       letter of 
  dem Beherrschungsund                      comfort, yet 
  Gewinnabführungsver-                      without thereby 
  trag als Partei                           joining the 
  beizutreten:                              Domination and 
                                            Profit and Loss 
                                            Transfer 
                                            Agreement as a 
                                            party: 
 
  1.                       Die              1.                 Amerigon, Inc. 
                           Amerigon,                           hereby 
                           Inc.                                undertakes 
                           verpflichtet                        vis-à-vis 
                           sich hiermit                        Amerigon Europe, 
                           uneinge-                            thoroughly and 
                           schränkt und                        irrevocably, to 
                           unwiderruf-                         ensure that 
                           lich                                Amerigon Europe 
                           gegenüber                           is managed and 
                           Amerigon                            capitalized in 
                           Europe,                             such manner that 
                           dafür Sorge                         Amerigon Europe 
                           zu tragen,                          has, at any 
                           dass                                time, the 
                           Amerigon                            ability to fully 
                           Europe in                           comply with its 
                           der Weise                           entire duties 
                           geleitet                            and obligations 
                           wird und                            arising out of 
                           finanziell                          or in connection 
                           ausgestattet                        with the 
                           ist, dass                           Domination and 
                           Amerigon                            Profit and Loss 
                           Europe zu                           Transfer 
                           jeder Zeit                          Agreement in a 
                           in der Lage                         timely manner, 
                           ist, ihre                           in particular to 
                           sämtlichen                          make the 
                           sich aus                            Compensation 
                           oder in                             Payment and to 
                           Zusammenhang                        pay the Cash 
                           mit dem                             Consideration. 
                           Beherr- 
                           schungsund 
                           Gewinnab- 
                           führungsver- 
                           trag 
                           ergebenden 
                           Pflichten 
                           vollständig 
                           und 
                           fristgemäß 
                           zu erfüllen, 
                           insbesondere 
                           die 
                           Ausgleichs- 
                           zahlung zu 
                           leisten und 
                           die 
                           Barabfindung 
                           zu zahlen. 
 
  2.                       Die              2.                 Amerigon, Inc. 
                           Amerigon,                           shall be 
                           Inc. steht                          thoroughly and 
                           den                                 irrevocably 
                           außenstehen-                        responsible to 
                           den                                 the outside 
                           Aktionären                          shareholders of 
                           der W.E.T.                          W.E.T. AG that 
                           AG                                  Amerigon Europe 
                           uneinge-                            fully complies 
                           schränkt und                        with the entire 
                           unwiderruf-                         duties and 
                           lich dafür                          obligations 
                           ein, dass                           arising out of 
                           Amerigon                            or in connection 
                           Europe alle                         with the 
                           ihnen                               Domination and 
                           gegenüber                           Profit and Loss 
                           bestehenden                         Transfer 
                           Pflichten                           Agreement 
                           aus oder in                         existing 
                           Zusammenhang                        vis-à-vis the 
                           mit dem                             outside 
                           Beherr-                             shareholders in 
                           schungsund                          a timely manner, 
                           Gewinnab-                           in particular 
                           führungsver-                        that it makes 
                           trag                                the Compensation 
                           vollständig                         Payment and pays 
                           und                                 the Cash 
                           fristgemäß                          Consideration. 
                           erfüllt,                            Insofar the 
                           insbesondere                        outside 
                           die                                 shareholders of 
                           Ausgleichs-                         W.E.T. AG shall 
                           zahlung                             have a 
                           erbringt und                        discretionary 
                           die                                 claim against 
                           Barabfindung                        Amerigon, Inc. 
                           zahlt.                              pursuant to 
                           Insoweit                            Section 328 
                           steht den                           para. 1 of the 
                           außenstehen-                        German Civil 
                           den                                 Code 
                           Aktionären                          (Bürgerliches 
                           der W.E.T.                          Gesetzbuch, BGB) 
                           AG ein                              (genuine 
                           eigener                             contract in 
                           Anspruch                            favour of a 
                           gegen                               third party). 
                           Amerigon,                           This shall also 
                           Inc. gemäß §                        apply to a 
                           328 Abs. 1                          potential 
                           BGB zu                              increase of the 
                           (echter                             Compensation 
                           Vertrag                             Payment or the 
                           zugunsten                           Cash 
                           Dritter).                           Consideration 
                           Dies gilt                           after potential 
                           auch für                            proceedings 
                           eine etwaige                        pursuant to the 
                           Erhöhung von                        German Act on 
                           Ausgleichs-                         Legal Challenge 
                           zahlung oder                        Proceedings 
                           Barabfindung                        (Spruchverfahren- 
                           aufgrund                            sgesetz, 
                           eines etwa                          SpruchG). 
                           stattfinden- 
                           den 
                           Spruchverfah- 
                           rens. 
 
  Diese                                     This letter of 
  Patronatserklärung                        comfort is 
  unterliegt dem Recht                      subject to the 
  der Bundesrepublik                        laws of the 
  Deutschland. Die                          Federal Republic 
  deutsche Fassung ist                      of Germany. The 
  maßgeblich.                               German version 
                                            shall prevail. 
 
  Northville (Michigan),                    Augsburg, den / 
  den / this 16. Juni /                     this 16. Juni / 
  June 2011                                 June 2011 
 
    [gez.] Barry Steele                      [gez.] D. R. 
                                              Coker / M. 
                                                Ranalli 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)

DJ DGAP-HV: W.E.T. Automotive Systems -11-

______________________-                  ________________- 
        __________                         ________________- 
                                                   _ 
 
      Amerigon, Inc.                        Amerigon Europe 
                                                 GmbH 
 
    duly represented by                           Die 
   Barry G. Steele, Vice                    Geschäftsführer 
  President Finance, CFO                    / The Managing 
                                               Directors 
 
 
          * * * 
 
 
           Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den 
           Geschäftsräumen der W.E.T. Automotive Systems 
           Aktiengesellschaft, Rudolf-Diesel-Straße 12, 85235 
           Odelzhausen, sowie in den Geschäftsräumen der Amerigon Europe 
           GmbH, Ulmer Straße 160b (Augsburger Gewerbehof - Eingang V - 
           1. Stock), 86156 Augsburg, zur Einsicht der Aktionäre aus und 
           sind ab diesem Zeitpunkt über die Internetseite der 
           Gesellschaft unter 
           www.wet-group.com/investor-relations/hauptversammlung 
           zugänglich: 
 
 
       -     der Bestätigungsbericht des Vorstands der W.E.T. 
             Automotive Systems Aktiengesellschaft, 
 
 
       -     der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
             zwischen der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft 
             und der Amerigon Europe GmbH vom 16. Juni 2011, 
 
 
       -     die Patronatserklärung der Amerigon, Inc. mit 
             Sitz in Northville, Michigan, USA, vom 16. Juni 2011, 
 
 
       -     die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der 
             vertragschließenden Unternehmen für die letzten drei 
             Geschäftsjahre vor Abschluss des Beherrschungs- und 
             Gewinnabführungsvertrags, nämlich: 
 
 
         *     der festgestellte Jahresabschluss und der 
               gebilligte Konzernabschluss sowie der Lagebericht für die 
               W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft und der 
               Konzernlagebericht, jeweils zum 31. Dezember 2008, 
 
 
         *     der festgestellte Jahresabschluss und der 
               gebilligte Konzernabschluss sowie der Lagebericht für die 
               W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft und der 
               Konzernlagebericht, jeweils zum 31. Dezember 2009, 
 
 
         *     der festgestellte Jahresabschluss und der 
               gebilligte Konzernabschluss sowie der Lagebericht für die 
               W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft und der 
               Konzernlagebericht, jeweils zum 31. Dezember 2010, 
 
 
         *     die Eröffnungsbilanz der Amerigon Europe GmbH 
               zum 19. Januar 2010 sowie der festgestellte 
               Jahresabschluss und der Lagebericht der Amerigon Europe 
               GmbH zum 31. Dezember 2010 (Rumpfgeschäftsjahr), 
 
 
 
       -     der Jahresabschluss der Amerigon, Inc. zum 31. 
             Dezember 2008 (Annual report pursuant to section 13 or 15(d) 
             of the Securities Exchange Act of 1934 for the fiscal year 
             ended December 31, 2008), 
 
 
       -     der ins Deutsche übersetzte Jahresabschluss der 
             Amerigon, Inc. zum 31. Dezember 2008 (Annual report pursuant 
             to section 13 or 15(d) of the Securities Exchange Act of 
             1934 for the fiscal year ended December 31, 2008), 
 
 
       -     der Jahresabschluss der Amerigon, Inc. zum 31. 
             Dezember 2009 (Annual report pursuant to section 13 or 15(d) 
             of the Securities Exchange Act of 1934 for the fiscal year 
             ended December 31, 2009), 
 
 
       -     der ins Deutsche übersetzte Jahresabschluss der 
             Amerigon, Inc. zum 31. Dezember 2009 (Annual report pursuant 
             to section 13 or 15(d) of the Securities Exchange Act of 
             1934 for the fiscal year ended December 31, 2009), 
 
 
       -     der Jahresabschluss der Amerigon, Inc. zum 31. 
             Dezember 2010 (Annual report pursuant to section 13 or 15(d) 
             of the Securities Exchange Act of 1934 for the fiscal year 
             ended December 31, 2010), 
 
 
       -     der ins Deutsche übersetzte Jahresabschluss der 
             Amerigon, Inc. zum 31. Dezember 2010 (Annual report pursuant 
             to section 13 or 15(d) of the Securities Exchange Act of 
             1934 for the fiscal year ended December 31, 2010), 
 
 
       -     der gemäß § 293a Abs. 1 Satz 1 AktG erstattete 
             gemeinsame schriftliche Vertragsbericht des Vorstands der 
             W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft und der 
             Geschäftsführung der Amerigon Europe GmbH, 
 
 
       -     der gemäß § 293e Abs. 1 Satz 1 AktG erstattete 
             Vertragsprüfungsbericht des gerichtlich ausgewählten und 
             bestellten Vertragsprüfers Rölfs RP AG 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Herr Wirtschaftsprüfer 
             Michael Wahlscheidt, Grafenberger Allee 159, 40237 
             Düsseldorf. 
 
 
 
           Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos 
           eine Abschrift der genannten Unterlagen zugesandt. Bitte 
           richten Sie entsprechende Verlangen an die folgende Adresse: 
 
 
             W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft 
             Shareholder Office 
             Rudolf-Diesel-Straße 12 
             85235 Odelzhausen 
             Telefax: + 49 (0)8134 933 401 
             E-Mail: shareholder.office@wet-group.com 
 
 
 
           Die genannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung 
           zugänglich sein. 
 
 
   Auf Verlangen der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, 
   Heidelberg, 
   ergänzte Tagesordnungspunkte: 
 
     7.    Beschlussfassung über die Geltendmachung von 
           Ersatzansprüchen gegen die Amerigon Europe GmbH, Augsburg, 
           gemäß § 147 Abs. 1 AktG wegen des im Ergänzungsverlangen der 
           Deutschen Balaton Aktiengesellschaft unter lit. A. genannten 
           Sachverhalts 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Bestellung eines 
           besonderen Vertreters zur Geltendmachung der sich aus 
           vorstehend zu TOP 7 ergebenden Ersatzansprüche 
 
 
     9.    Beschlussfassung über die Aufhebung des von der 
           Hauptversammlung am 16. August 2011 unter TOP 6 gefassten 
           Beschlusses über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und 
           Gewinnabführungsvertrag zwischen der W.E.T. Automotive Systems 
           Aktiengesellschaft und der Amerigon Europe GmbH 
 
 
   Die Ergänzung der Tagesordnung erfolgt aufgrund eines Verlangens gemäß 
   § 122 Abs. 2 AktG der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, 
   Heidelberg, vom 22. März 2012. Das Ergänzungsverlangen und seine 
   Begründung sowie die darin enthaltenen Beschlussvorschläge entnehmen 
   Sie bitte der unten abgedruckten Anlage zu dieser Einladung. 
 
   Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Beschlussanträge der 
   Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zu TOP 7 bis 9 
   abzulehnen. Dies begründen Vorstand und Aufsichtsrat wie folgt: 
 
   Zu TOP 7 (Beschlussfassung über die Geltendmachung von 
   Ersatzansprüchen - lit. A. des Ergänzungsverlangens der Deutschen 
   Balaton Aktiengesellschaft): 
 
   Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft (nachfolgend auch 
   'Antragstellerin') 
   stützt ihren Beschlussantrag auf einen angeblichen 
   Schadensersatzanspruch der W.E.T. Automotive Systems 
   Aktiengesellschaft gegen die Amerigon Europe GmbH gemäß § 117 Abs. 1 
   Satz 1 AktG. 
 
   Ersatzansprüche der Gesellschaft aus § 117 AktG müssen nach der 
   Regelung des § 147 Abs. 1 AktG geltend gemacht werden, wenn dies die 
   Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit beschließt. Gemäß § 117 
   Abs. 1 Satz 1 AktG ist, wer vorsätzlich unter Benutzung seines 
   Einflusses auf die Gesellschaft ein Mitglied des Vorstands oder des 
   Aufsichtsrats, einen Prokuristen oder einen Handlungsbevollmächtigten 
   dazu bestimmt, zum Schaden der Gesellschaft oder ihrer Aktionäre zu 
   handeln, der Gesellschaft zum Ersatz des ihr daraus entstehenden 
   Schadens verpflichtet. Die Amerigon Europe GmbH soll, so die 
   Antragstellerin, ihren Einfluss auf die Mitglieder des Vorstands und 
   des Aufsichtsrats dazu benutzt haben, diese zu pflichtwidrigen 
   Handlungen zu bestimmen, die zu einem Schaden bei der W.E.T. 
   Automotive Systems Aktiengesellschaft geführt haben sollen. 
 
   Die Antragstellerin sieht das zu einem Schaden der Gesellschaft 
   führende pflichtwidrige Verhalten der Verwaltung darin, dass der 
   Vorstand davon abgesehen hat, dem Verlangen der Antragstellerin 
   nachzukommen, an sie selbst eigene Aktien aus dem Bestand der 
   Gesellschaft unter Ausschluss des Erwerbsrechts der übrigen Aktionäre 
   - und damit unter Veränderung der bestehenden Beteiligungsverhältnisse 
   zugunsten der Antragstellerin - zu veräußern. 
 
   Im Einzelnen trägt die Antragstellerin vor, dass die W.E.T. Automotive 
   Systems Aktiengesellschaft am 28. Februar 2011 mit der Amerigon Europe 
   GmbH und deren Muttergesellschaft, der Amerigon, Inc., Michigan/USA, 
   ein Business Combination Agreement ('BCA') geschlossen hat, gemäß 
   dessen Ziffer II.7. die W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft 
   verpflichtet war, nicht ohne Zustimmung der Amerigon Europe GmbH über 
   die von der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft gehaltenen 

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April 24, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)

DJ DGAP-HV: W.E.T. Automotive Systems -12-

eigenen Aktien zu verfügen. Ein pflichtwidriges Handeln von Vorstand 
   und Aufsichtsrat, zu dem die Amerigon Europe GmbH die Organmitglieder 
   bestimmt haben soll, liege bereits im Abschluss des BCA, zumindest 
   aber in der Nichtannahme von drei auf den Erwerb von eigenen Aktien 
   gerichteten Angeboten der Antragstellerin. Hieraus soll sich ein 
   Schaden der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft oder ihrer 
   Aktionäre ergeben haben, weil, so die Antragstellerin, der von der 
   Antragstellerin gebotene Kaufpreis je Aktie über denjenigen Werten 
   gelegen habe, die der Vorstand in früheren Stellungnahmen zum 
   Übernahmeangebot der Amerigon Europe GmbH sowie im Vertragsbericht zum 
   Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag für angemessen erklärt 
   habe. 
 
   Der Vortrag der Antragstellerin und die von ihr vorgenommene 
   rechtliche Bewertung sind unzutreffend. Es liegt offensichtlich keine 
   der gesetzlichen Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch aus 
   § 117 Abs. 1 Satz 1 AktG vor. 
 
   1. Kein pflichtwidriges Handeln zum Nachteil der Gesellschaft oder der 
   Aktionäre 
 
   Die eigenen Aktien der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft 
   stehen im Grundsatz allen Aktionären gleichberechtigt zu. Die 
   Aktionäre haben diesbezüglich ein Bezugs- bzw. Erwerbsrecht. Der 
   Vorstand war und ist nicht verpflichtet, die eigenen Aktien unter 
   Ausschluss des Erwerbsrechts der übrigen Aktionäre an die 
   Antragstellerin zu veräußern. Dass die Antragstellerin dem Vorstand im 
   Hinblick auf die eigenen Aktien ein nach Einschätzung der 
   Antragstellerin 'günstiges' Angebot für die eigenen Aktien 
   unterbreitet hat, kann offensichtlich zu keinem anderen Ergebnis 
   führen. Die Aktien sind als eigene Aktien nicht dividendenberechtigt 
   (§ 71b AktG). Ab Wiederveräußerung der eigenen Aktien lebt das 
   Dividendenrecht wieder auf. Der Bilanzgewinn der Gesellschaft verteilt 
   sich danach auf eine größere Anzahl von Aktien. Ob dies aus 
   unternehmerischer Sicht sinnvoll ist und im Interesse der Gesellschaft 
   und ihrer Aktionäre liegt, ist keine Frage des für die eigenen Aktien 
   erzielbaren Preises. Selbst wenn der Vorstand sich in Ausübung seines 
   unternehmerischen Ermessens entscheiden würde, eigene Aktien wieder zu 
   veräußern, erfordert eine Veräußerung, die nicht über die Börse oder 
   im Wege eines Angebots an alle Aktionäre erfolgt, zusätzlich eine 
   entsprechende Ermächtigung der Hauptversammlung sowie eine sachliche 
   Rechtfertigung bei Ausnutzung dieser Ermächtigung. Die von der 
   Antragstellerin angeführten 'günstigen' Preise können daher keine 
   Begründung für eine Pflicht des Vorstands sein, die eigenen Aktien an 
   die Antragstellerin unter Ausschluss des Erwerbsrechts aller übrigen 
   Aktionäre zu veräußern. 
 
   Eine Ermächtigung zum Ausschluss des Erwerbsrechts der Aktionäre bei 
   einer Veräußerung eigener Aktien gegen Barleistung in anderer Weise 
   als über die Börse oder im Wege eines Angebots an alle Aktionäre wurde 
   von der Hauptversammlung im Beschluss gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG vom 
   29. Mai 2008 von vornherein nur in den Grenzen des § 186 Abs. 3 Satz 4 
   AktG erteilt (sogenannter 'vereinfachter Bezugsrechtsausschluss'). 
   Nach dieser Bestimmung ist ein Ausschluss des Bezugsrechts der 
   Aktionäre - hier: ihres Erwerbsrechts hinsichtlich eigener Aktien - 
   nur dann zulässig, wenn die Ausgabe bzw. Veräußerung der Aktien auf 
   höchstens 10 % des Grundkapitals beschränkt ist und die Ausgabe bzw. 
   Veräußerung zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs nicht 
   wesentlich unterschreitet. Durch diese Volumen- und Preisvorgaben soll 
   sichergestellt werden, dass die vom Bezugs- bzw. Erwerbsrecht 
   ausgeschlossenen Aktionäre ihre relative Beteiligung durch Zukauf über 
   die Börse zu vergleichbaren Bedingungen aufrechterhalten können und so 
   nicht nur vor einer wirtschaftlichen, sondern auch vor einer 
   anteilsmäßigen Verwässerung ihrer Beteiligung geschützt sind. Das von 
   der Antragstellerin verfolgte - in der Begründung ihres 
   Ergänzungsverlangens offen ausgesprochene - Ziel, durch die von ihr 
   verlangte Veräußerung eigener Aktien nur an sich selbst insbesondere 
   den bestehenden Stimmrechtsanteil der Amerigon Europe GmbH auf unter 
   75 % der Stimmrechte zu vermindern, steht in Widerspruch zum 
   Schutzzweck dieser Regelung. Dies gilt namentlich auch dann, wenn 
   damit zu rechnen ist, dass den vom Erwerbsrecht ausgeschlossenen 
   Aktionären im Hinblick auf eine vergleichsweise geringe 
   Handelsliquidität der Aktie ein anteiliger Zukauf über die Börse nicht 
   oder allenfalls zu erschwerten Bedingungen möglich ist. 
 
   Im Übrigen lagen die von der Antragstellerin gebotenen Preise während 
   der Angebotsfristen zum Teil auch erheblich unter dem Börsenkurs der 
   W.E.T.-Aktien. Insbesondere der Preis des zweiten Angebots für 60.000 
   eigene Aktien der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft (EUR 
   50,00 je Aktie) lag während der gesamten Dauer des Angebots unter dem 
   Börsenkurs (Werte zwischen EUR 51,01 und EUR 52,90). Die 
   Günstigkeitserwägungen der Antragstellerin beziehen sich zudem auf 
   Preisdifferenzen, die sich daraus ergeben sollen, dass der Vorstand 
   und Aufsichtsrat der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft zu 
   früheren Zeitpunkten Stellungnahmen zum Wert der Aktie abgegeben 
   haben. Dass die Organe den Übernahmepreis von EUR 40,00 je Aktie zu 
   einem früheren Zeitpunkt als angemessen beurteilten, nämlich in der 
   gemeinsamen Stellungnahme zum Übernahmeangebot der Amerigon Europe 
   GmbH, das im Vergleich zum Börsenkurs vor Veröffentlichung des 
   Übernahmeangebots (ca. EUR 26) eine erhebliche Prämie enthielt, besagt 
   nichts für spätere Günstigkeitserwägungen. Hieraus kann sich 
   offenkundig kein Nachteil oder Schaden der W.E.T. Automotive Systems 
   Aktiengesellschaft ergeben. 
 
   Indem der Vorstand die eigenen Aktien nicht an die Antragstellerin 
   veräußert hat, hat er somit zu keinem Zeitpunkt pflichtwidrig zum 
   Nachteil der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft oder ihrer 
   Aktionäre gehandelt. 
 
   2. Keine vorsätzliche Benutzung von Einfluss auf die Gesellschaft 
 
   Mangels pflichtwidrigen Handelns der Organe kann die heutige 
   Mehrheitsaktionärin auch nicht vorsätzlich Einfluss auf eine 
   entsprechende Handlung der Organe genommen haben. Eine solche 
   Einflussnahme liegt auch weder im seinerzeitigen Abschluss des - 
   inzwischen aufgehobenen - BCA, noch in der Nichterteilung der 
   Zustimmung zu einer Veräußerung von eigenen Aktien an die 
   Antragstellerin gemäß Ziffer II.7. des seinerzeit geltenden BCA. 
 
   Eine Einflussnahme zu einem pflichtwidrigen Handeln der Organe durch 
   die Aufnahme dieses Zustimmungserfordernisses in das BCA bzw. die 
   Nichterteilung der Zustimmung zu einer Veräußerung eigener Aktien war 
   bereits durch die vertragliche Regelung des Zustimmungserfordernisses 
   im BCA selbst ausgeschlossen. Denn Ziffer II.7. des BCA stellte dieses 
   Zustimmungserfordernis ausdrücklich unter den Vorbehalt abweichender 
   gesetzlicher Pflichten des Vorstands, die somit unberührt blieben und 
   deren Wahrnehmung daher auch weiterhin allein dem Vorstand oblag. Die 
   gesetzlichen Pflichten des Vorstands besagten aber vielmehr, dass eine 
   Veräußerung der eigenen Aktien an die Antragstellerin nicht geboten 
   war. 
 
   Im Übrigen war die Amerigon Europe GmbH im Zeitpunkt des Abschlusses 
   des BCA an der Gesellschaft noch nicht beteiligt. Es fehlte damit bei 
   Abschluss des BCA bereits an jeglicher Grundlage für eine 
   Einflussnahme. Der Vorstand hat das BCA aus freier 
   Willensentschließung im Unternehmensinteresse geschlossen. Gleiches 
   gilt für die Erteilung der Zustimmung des Aufsichtsrats zum Abschluss 
   des BCA. 
 
   Auch soweit der Vorstand die auf den Erwerb von eigenen Aktien 
   gerichteten Angebote der Antragstellerin nicht angenommen hat, hat er 
   aus eigenem Entschluss gehandelt und war, wie ausgeführt, bereits aus 
   Rechtsgründen (Fehlen der Voraussetzungen für einen 
   Erwerbsrechtsausschluss) hieran gehindert. 
 
   3. Keine Bestimmung eines Organmitglieds 
 
   Mangels Pflichtwidrigkeit des Handelns und angesichts der freien 
   Willensentschließung der Organe fehlt es auch an der in § 117 Abs. 1 
   Satz 1 AktG vorgesehenen Bestimmung des Organhandelns durch die 
   heutige Mehrheitsaktionärin. 
 
   4. Kein Schaden der Gesellschaft oder ihrer Aktionäre 
 
   Wie unter Ziffer 1. dargelegt, ist der Preis der Angebote der 
   Antragstellerin für den Erwerb von eigenen Aktien für die Entscheidung 
   des Vorstands zur Wiederveräußerung unter Ausschluss des Erwerbsrechts 
   der übrigen Aktionäre nicht allein ausschlaggebend. Die Berechnungen 
   der Antragstellerin im Hinblick auf einen angeblichen Schaden sind 
   daher von vornherein ohne Basis. 
 
   Ein wie auch immer zu bemessender innerer Wert der eigenen Aktien 
   steht anteilig allen Aktionären zu. Er geht nicht dadurch verloren, 
   dass die eigenen Aktien weiterhin im Bestand gehalten oder eingezogen 
   werden. Alternativ kann der Vorstand die eigenen Aktien sämtlichen 
   Aktionären zum Erwerb anbieten und ihnen auf diese Weise einen 
   etwaigen, den Erwerbspreis überschreitenden inneren Wert auch 

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April 24, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)

unmittelbar zukommen lassen. Ein Schaden der Gesellschaft oder ihrer 
   Aktionäre dadurch, dass eine Veräußerung eigener Aktien an die 
   Antragstellerin nicht erfolgt ist, scheidet somit aus und wird 
   insbesondere auch durch den Vortrag der Antragstellerin nicht belegt. 
 
   Zu TOP 8 (Beschlussfassung über die Bestellung eines besonderen 
   Vertreters - lit. B. des Ergänzungsverlangens der Deutschen Balaton 
   Aktiengesellschaft): 
 
   Da es an jeder Basis für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen 
   fehlt, besteht auch kein Anlass zur Bestellung eines besonderen 
   Vertreters zur Geltendmachung von - tatsächlich nicht bestehenden - 
   Ersatzansprüchen. 
 
   Zu TOP 9 (Beschlussfassung über die Aufhebung des 
   Zustimmungsbeschlusses zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
   - lit. C. des Ergänzungsverlangens der Deutschen Balaton 
   Aktiengesellschaft): 
 
   Die von der Antragstellerin erstrebte Aufhebung des Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrags liegt nicht im Unternehmensinteresse. Der 
   Vorstand hat im Vertragsbericht vielmehr dargelegt, dass und warum der 
   Abschluss und die Wirksamkeit des Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrags im Unternehmensinteresse der W.E.T. 
   Automotive Systems Aktiengesellschaft liegt. Dieses Interesse besteht 
   fort. 
 
   Ende der Stellungnahme 
 
   Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen das dieser 
   Einladung als Anlage beigefügte Ergänzungsverlangen der Deutschen 
   Balaton Aktiengesellschaft vom 22. März 2012 und die Anlagen zum 
   Ergänzungsverlangen in den Geschäftsräumen der W.E.T. Automotive 
   Systems Aktiengesellschaft, Rudolf-Diesel-Straße 12, 85235 
   Odelzhausen, zur Einsicht der Aktionäre aus und sind ab diesem 
   Zeitpunkt über die Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.wet-group.com/investor-relations/hauptversammlung zugänglich. 
 
   Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine 
   Abschrift des Ergänzungsverlangens samt Anlagen zugesandt. Bitte 
   richten Sie entsprechende Verlangen an die folgende Adresse: 
 
           W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft 
           Shareholder Office 
           Rudolf-Diesel-Straße 12 
           85235 Odelzhausen 
           Telefax: + 49 (0)8134 933 401 
           E-Mail: shareholder.office@wet-group.com 
 
 
   Das Ergänzungsverlangen und seine Anlagen werden auch in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
   die Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der 
   Hauptversammlung angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme 
   an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen 
   haben. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter 
   der nachfolgend hierfür mitgeteilten Adresse spätestens bis zum 7. 
   Juni 2012, 24:00 Uhr, zugegangen sein. 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts ist durch eine in Textform in deutscher oder 
   englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden 
   Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung hat 
   sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der 
   Hauptversammlung, dies ist Donnerstag, der 24. Mai 2012, 00:00 Uhr 
   (Record Date), zu beziehen. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
   Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben für den 
   Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts 
   keine Bedeutung. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den 
   Nachweis erbracht haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann 
   zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Das 
   Record Date hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien 
   und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis über den 
   Anteilsbesitz müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse 
   zugehen: 
 
           W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft 
           c/o CONSIGNO CONSULTANTS GmbH 
           Tambourweg 3a 
           63071 Offenbach am Main 
           Deutschland 
           Telefax: + 49 (0)69 9854013 
           E-Mail: hv-wet@consigno.de 
 
 
   Nach Erfüllung der vorstehenden Teilnahmevoraussetzungen werden den 
   teilnahmeberechtigten Aktionären über ihr depotführendes Institut 
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Die 
   Eintrittskarten sind keine Voraussetzung für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Stimmrechtsausübung, sondern lediglich 
   organisatorische Hilfsmittel. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Teilnahmeberechtigte Aktionäre können sich bei der Ausübung ihrer 
   Rechte in der Hauptversammlung, insbesondere ihres Stimmrechts, durch 
   einen Bevollmächtigten, etwa durch eine Aktionärsvereinigung, ein 
   Kreditinstitut oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, 
   wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird. Für die 
   Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung 
   oder einer gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 
   Abs. 5 AktG gleichgestellten Person oder Institution besteht ein 
   Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der 
   W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft. Möglicherweise verlangen 
   jedoch in diesen Fällen die Bevollmächtigten eine besondere Form der 
   Vollmacht, weil sie die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Die 
   in diesen Fällen möglicherweise zu beachtenden Besonderheiten bitten 
   wir bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung können an die E-Mail-Adresse 
 
   hv-wet@consigno.de 
 
   sowie an die folgende Anschrift oder Telefaxnummer 
 
           W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft 
           c/o CONSIGNO CONSULTANTS GmbH 
           Tambourweg 3a 
           63071 Offenbach am Main 
           Deutschland 
           Telefax: + 49 (0)69 9854013 
 
 
   übersandt werden. Auch kann der Nachweis der Bevollmächtigung am Tag 
   der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden. 
 
   Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten, welches die Aktionäre 
   verwenden können, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte 
   sowie auf Anforderung bei der Gesellschaft übersandt. Das Vollmachts- 
   und Weisungsformular steht ferner auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
   www.wet-group.com/investor-relations/hauptversammlung zum Download zur 
   Verfügung. 
 
   Rechte der Aktionäre gemäß 
   §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
   oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Im Hinblick auf die dreimonatige 
   Vorbesitzzeit des genannten Mindestbesitzes von Aktien wird auf die 
   Voraussetzungen des § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG i. V. m. §§ 122 Abs. 1 
   Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG und des § 70 AktG verwiesen. 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 
   Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 14. Mai 2012, 
   24:00 Uhr, zugehen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der 
   W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft zu richten. Bitte richten 
   Sie entsprechende Verlangen an die folgende Adresse: 
 
           W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft 
           z. Hd. des Vorstands 
           Rudolf-Diesel-Straße 12 
           85235 Odelzhausen 
 
 
   Bekannt zu machende Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung werden - 
   soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - 
   unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen 
   Bundesanzeiger (der seit 1. April 2012 unter dem Namen 
   'Bundesanzeiger' weitergeführt wird) bekannt gemacht und solchen 
   Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen 
   werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen 
   Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
   www.wet-group.com/investor-relations/hauptversammlung zugänglich 
   gemacht und den Aktionären gemäß §§ 125, 128 AktG mitgeteilt. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 
   127 AktG 
 

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April 24, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.