DGAP-HV: Schaltbau Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Schaltbau Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 06.06.2012 in München mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
26.04.2012 / 15:20
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Schaltbau Holding AG
München
- ISIN: DE0007170300 -
- WKN: 717030 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 6. Juni 2012
Sehr geehrte Aktionäre,
wir laden Sie zu der am Mittwoch, dem 6. Juni 2012, 11.00 Uhr, im
Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung, Lazarettstraße 33,
80636 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
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A.) Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses der Schaltbau Holding AG,
jeweils zum 31. Dezember 2011, des zusammengefassten
Lageberichts für die Schaltbau Holding AG und den Konzern für
das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011 sowie der erläuternden Berichte des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315
Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR 5.045.487,94 wie folgt zu
verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,80 auf jede EUR
für das Geschäftsjahr 2011 grundsätzlich mit 3.691.314,00
Gewinnbeteiligungsrecht ausgestattete Stückaktie
mit einem rechnerischen Wert von EUR 3,66 auf das
Grundkapital von EUR 7.505.671,80
b) Einstellung in die Gewinnrücklage EUR
1.300.000,00
c) Vortrag auf neue Rechnung EUR
54.173,94
d) Bilanzgewinn EUR
5.045.487,94
Von der Gesamtanzahl von 2.050.730 Stückaktien hält die
Gesellschaft derzeit 5.000 eigene Aktien. Diese sind gemäß §
71b AktG nicht gewinnberechtigt. Die Zahl eigener Aktien kann
sich zwischen der Hauptversammlungseinberufung und dem
Gewinnverwendungsbeschluss noch ändern. Derjenige Betrag, der
auf die am Tag der Hauptversammlung im Besitz der Gesellschaft
befindlichen eigenen Aktien auszuschütten wäre, ist
rechnerisch hier unter lit. a) berücksichtigt, soll jedoch bei
der Gewinnverwendung zusätzlich als Gewinn auf neue Rechnung
vorgetragen werden, so dass sich der Betrag unter lit. c)
entsprechend erhöht. Die auf jede einzelne gewinnberechtigte
Aktie entfallende Dividende beträgt jedenfalls EUR 1,80 gemäß
lit. a).
Die Dividende wird am 7. Juni 2012 ausbezahlt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer
der AG und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2012 zu wählen.
6. Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit im
Verhältnis 1:3)
Das Grundkapital der Gesellschaft soll dergestalt neu
eingeteilt werden, dass eine bestehende Stückaktie der
Schaltbau Holding AG mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von EUR 3,66 in drei Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,22
geteilt wird (Aktiensplit im Verhältnis 1:3). Damit
verdreifacht sich die Anzahl der Aktien, ohne dass der
Gesellschaft neue Mittel zugeführt werden. Die Maßnahme
bezweckt, den Börsenpreis für eine Aktie der Schaltbau Holding
AG erheblich zu reduzieren und die wirtschaftliche
Fungibilität der Aktie damit zu erleichtern; dadurch soll die
Liquidität der Aktie erhöht werden. Durch diese Maßnahme wird
sich nach Einschätzung der Verwaltung die Attraktivität der
Aktien der Schaltbau Holding AG weiter erhöhen, insbesondere
für Privatanleger. Diejenigen Satzungsbestimmungen, die an die
Zahl der Aktien anknüpfen, müssen als Konsequenz des
Aktiensplits entsprechend angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, Folgendes zu
beschließen:
a) Das Grundkapital der Schaltbau Holding AG i.H.v.
EUR 7.505.671,80, eingeteilt in 2.050.730 nennwertlose auf den
Inhaber lautende Aktien (Stückaktien), wird durch einen
Aktiensplit im Verhältnis 1:3 neu geteilt. An die Stelle
jeweils einer Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital der Gesellschaft von bisher EUR 3,66 treten drei
Aktien mit einem auf die einzelnen Stückaktien entfallenden
Anteil am Grundkapital von EUR 1,22. Das Grundkapital ist
nunmehr eingeteilt in 6.152.190 Stück nennwertlose auf den
Inhaber lautende Stammaktien.
b) Zur Anpassung an den vorstehend unter lit. a)
gefassten Beschluss wird § 5 Ziff. 2 der Satzung neu gefasst,
indem die Zahl '2.050.730' ersetzt wird durch die Zahl
'6.152.190'.
c) Zur Anpassung an den oben unter lit. a) gefassten
Beschluss wird § 5 Ziff. 4 Satz 1 der Satzung neu gefasst,
indem die Zahl '64' ersetzt wird durch die Zahl '192'.
d) Zur Anpassung an den oben unter lit. a) gefassten
Beschluss wird § 5 Ziff. 5 Satz 1 der Satzung neu gefasst,
indem die Zahl '900.000' ersetzt wird durch die Zahl
'2.700.000'.
B.) Teilnahmebedingungen
1. Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sowie
Erklärung der Bedeutung des Nachweisstichtags
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Stimmrechtsausübung ist berechtigt, wer sich rechtzeitig bei
der Gesellschaft anmeldet. Die Aktionäre müssen zudem ihre
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts rechtzeitig nachweisen; hierzu bedarf
es des Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut, der sich auf den 16.05.2012, 00:00 Uhr
('Nachweisstichtag'), beziehen muss. Rechtzeitig sind
Anmeldung und Anteilsbesitznachweis, wenn sie der Gesellschaft
spätestens bis 30.05.2012, 24:00 Uhr, zugehen. Anmeldung sowie
Anteilsbesitznachweis müssen in Textform (§ 126b BGB) in
deutscher oder englischer Sprache erfolgen und sind an
folgende Adresse zu übermitteln:
Schaltbau Holding AG
DZ BANK AG
c/o dwpbank
WASHO
Einsteinring 9
85609 Aschheim-Dornach
Fax: +49 (0) 69 - 5099 1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Anteilsbesitznachweises
werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir
bitten darum, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und
des Anteilsbesitznachweises zu sorgen, um den rechtzeitigen
Erhalt der Eintrittskarten nicht zu gefährden; wir empfehlen,
alsbald das depotführende Institut zu kontaktieren.
Für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts gilt nur derjenige als Aktionär,
der insoweit den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat.
Die Berechtigung bemisst sich allein nach dem Anteilsbesitz
zum Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag sind für den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts bedeutungslos. Zum Nachweisstichtag
entsteht aber nicht eine Art Veräußerungssperre für den
Anteilsbesitz. Auch bei (vollständiger oder teilweiser)
Veräußerung nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung
allein der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich.
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April 26, 2012 09:20 ET (13:20 GMT)
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