DJ DGAP-HV: Geratherm Medical AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Geratherm Medical AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Geratherm Medical AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 08.06.2012 in München mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
26.04.2012 / 15:32
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Geratherm Medical AG
Geschwenda
Wertpapier-Kenn-Nummer 549 562
ISIN DE0005495626
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Freitag, dem 8. Juni 2012, 14:00 Uhr,
im Hotel HILTON MÜNCHEN CITY,
Rosenheimer Str. 15, 81667 München,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
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I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Geratherm Medical
AG zum 31. Dezember 2011 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr
2011 sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011
und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands mit den erläuternden
Angaben nach
§§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2011
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Fahrenheitstraße 1 in 98716 Geschwenda, und im Internet unter
http://www.geratherm.com eingesehen werden. Auf Anfrage werden diese
Unterlagen, die im Übrigen auch während der Hauptversammlung ausliegen
werden, jedem Aktionär kostenlos übersandt.
Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der
Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für
das Geschäftsjahr 2011 am 20. März 2012 gemäß §§ 171, 172 AktG
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß
§ 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173
Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des
Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
handelsrechtlichen Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 in Höhe von
EUR 2.891.985,30 wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende von 30 Cent je
Stückaktie. Die Dividende von 30 Cent pro Aktie
wird in vollem Umfang aus dem steuerlichen
Einlagekonto i.S.d. § 27 KStG (nicht in das
Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet. Daher
erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von
Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei
inländischen Aktionären unterliegt die Dividende im
Regelfall nicht der Besteuerung. Eine Steuerpflicht
kann unter Anderem dann bestehen, wenn die
bisherigen Ausschüttungen aus dem Einlagekonto die
individuellen Anschaffungskosten übersteigen.
Die Ausschüttung wird gemäß § 27 KStG auf das EUR 1.484.999,70
Grundkapital in Höhe von EUR 4.949.999 erfolgen:
b) Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 1.406.985,60
Summe: EUR 2.891.985,30
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 zu
wählen.
II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes vor der
Hauptversammlung bei der Gesellschaft oder einer in der Einladung
bezeichneten Stelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache
bis spätestens zum Ablauf des 1. Juni 2012, 24.00 Uhr, angemeldet
haben.
Der Aktienbesitz wird nachgewiesen durch die Bescheinigung des
depotführenden Instituts, die sich auf den Beginn des 18. Mai 2012,
00.00 Uhr, zu beziehen hat und spätestens bis zum Ablauf des 1. Juni
2012, 24.00 Uhr, der Gesellschaft oder der nachstehend bezeichneten
Stelle zugegangen sein muss. Dieser Nachweis ist in Textform in
deutscher oder in englischer Sprache zu erbringen.
Die Anmeldung erfolgt in der Weise, dass der Aktionär das ihm über das
depotführende Institut zugesandte Formular zur
Eintrittskartenbestellung ausfüllt und an das depotführende Institut
zurückschickt. Das depotführende Institut wird dann diese Anmeldung
bei der Gesellschaft unter folgender Anschrift einreichen:
Geratherm Medical AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 12012-86045
E-Mail: WP.HV@Xchanging.com
Die Aktionäre können die Anmeldung und die Bescheinigung über den
Aktienbesitz auch selbst bei der Gesellschaft einreichen. Die
Anmeldung und der Nachweis müssen in diesem Fall der Gesellschaft
unter der nachstehend angegebenen Adresse spätestens bis zum Ablauf
des 1. Juni 2012, 24.00 Uhr, zugehen:
Geratherm Medical AG
Investor Relations - HV 2012
Fahrenheitstr. 1
98716 Geschwenda
Telefax: +49 36205-98115
E-Mail: info@geratherm.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richtet sich die
Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich
nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.
Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für das gesetzliche
Teilnahme- und Stimmrecht des Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso
führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach dem
Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und
Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und
erst danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft oder der empfangsberechtigten Stelle werden den
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Das depotführende
Institut wird in diesen Fällen für die Anmeldung und den Nachweis des
Anteilsbesitzes Sorge tragen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der
Hauptversammlung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, weisen wir auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts
durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von
Aktionären oder ein Kreditinstitut oder andere von § 135 AktG erfasste
Institute oder Personen, hin. Auch in diesem Fall sind eine
fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft sind in Textform zu erteilen. Die Erteilung kann
gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft
erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post oder per Fax oder
elektronisch per E-Mail an die folgende Adresse erfolgen:
Geratherm Medical AG
Investor Relations - HV 2012
Fahrenheitstr. 1
98716 Geschwenda
Telefax-Nr.: +49 36205-98115
E-Mail: info@geratherm.com
Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß
angemeldeten Personen auf der Rückseite der Eintrittskarte zugesendet.
Dieses Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter http://www.geratherm.com zum Herunterladen bereit.
Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken
sich nicht auf die Form der Erteilung, ihr Widerruf und der Nachweis
von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere
von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen. Hier können
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem
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April 26, 2012 09:32 ET (13:32 GMT)
DJ DGAP-HV: Geratherm Medical AG: Bekanntmachung der -2-
solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von
ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, einen von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits
vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht
erteilen möchten, müssen sich ebenfalls gemäß den vorstehenden
Bestimmungen fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und einen
Nachweis des Anteilsbesitzes erbringen. Weiterhin wird ein Formular
zur Vollmachts- und Weisungserteilung benötigt, welches den Aktionären
unter der Internetadresse http://www.geratherm.com zum Herunterladen
zur Verfügung steht.
Ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter darf nur gemäß
einer ihm vom Aktionär zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten
Weisung abstimmen; auch bei nicht eindeutiger Weisung muss sich ein
von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen
Tagesordnungspunkt enthalten. Die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform. Dieses kann auch elektronisch
übermittelt werden (E-Mail), indem z. B. die zugesandte Eintrittskarte
und das auf der Internetseite der Gesellschaft erhältliche
Vollmachts-/Weisungsformular als eingescannte Datei beispielsweise im
PDF-Format per E-Mail an die nachstehend genannte Adresse übersendet
wird. Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft müssen aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum
Ablauf des 6. Juni 2012, 24.00 Uhr (Eingangsdatum bei der
Gesellschaft) an der nachfolgenden Adresse, Faxnummer oder
E-Mail-Adresse eingehen:
Geratherm Medical AG
Investor Relations - HV 2012
Fahrenheitstr. 1
98716 Geschwenda
Telefax-Nr.: +49 36205-98115
E-Mail: info@geratherm.com
Alternativ ist eine Übergabe an den Stimmrechtsvertreter während der
Hauptversammlung möglich. Zudem bieten wir ordnungsgemäß angemeldeten
und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der
Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung steht den
Aktionären unter der Internetadresse: http://www.geratherm.com zum
Download zur Verfügung oder kann werktäglich (Mo.-Fr.) zwischen 9:00
Uhr und 17:00 Uhr unter der Telefon-Nummer +49 (0)36205 - 980
angefordert werden.
Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur
Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur
Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen
entgegen.
Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen
Formulare zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung an
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft besteht nicht.
III. Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR
500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand an die folgende Adresse
Geratherm Medical AG
Vorstand - HV 2012
Fahrenheitstr. 1
98716 Geschwenda
zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens am 8. Mai 2012,
24:00 Uhr, zugehen. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss eine
Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben
nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien
bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127
AktG
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem
bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und
Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des
Abschlussprüfers sind ausschließlich zu richten an:
Geratherm Medical AG
Vorstand - HV 2012
Fahrenheitstr. 1
98716 Geschwenda
Telefax-Nr. +49 36205-98115
Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung und Vorschläge von
Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers, die mit Begründung, wobei
Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers keiner
Begründung bedürfen, bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung,
also bis zum 24. Mai 2012, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft an der
vorstehend genannten Adresse eingehen, werden unverzüglich nach ihrem
Eingang unter der Internetadresse http://www.geratherm.com
veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht
berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den
Anträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse
veröffentlicht.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung
kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Gründe gemäß
§ 126 Abs. 2 Nrn. 1 bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu
einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung
führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht
zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen
beträgt.
Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand außer in den Fällen
des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese
nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG (Angabe von Namen, ausgeübtem
Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder oder
Prüfer) beziehungsweise nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG (Angaben über
die Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten) enthalten.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG jedem Aktionär auf
Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht
des Vorstands erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in
den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der
Voraussetzung, dass sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in §
131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der
Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist,
der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht
unerheblichen Nachteil zuzufügen.
IV. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß §
124a AktG
Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich
auf der Internetseite der Gesellschaft http://www.geratherm.com unter
'Investor Relations/Hauptversammlung'.
V. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte - Angaben nach § 30b Abs. 1
Nr. 1 WpHG
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen
Bundesanzeiger EUR 4.949.999 und ist eingeteilt in 4.949.999
nennwertlose Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Jede
Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl
der Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung
der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger
beträgt 4.949.999. Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien
können keine Stimmrechte ausgeübt werden. Zum Zeitpunkt der
Einberufung werden von der Gesellschaft keine eigenen Aktien gehalten.
Geschwenda, im April 2012
Geratherm Medical AG
Der Vorstand
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26.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Geratherm Medical AG
Fahrenheitstr. 1
98716 Geschwenda
Deutschland
Telefon: +49 36205 980
Fax: +49 36205 98115
E-Mail: info@geratherm.com
Internet: http://www.geratherm.com
ISIN: DE0005495626
WKN: 549562
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime
Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 26, 2012 09:32 ET (13:32 GMT)
München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service =-------------------------------------------------------------------- 166881 26.04.2012
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