DGAP-HV: TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 08.06.2012 in Berlin mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
27.04.2012 / 15:07
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TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien
Berlin
WKN 745490
ISIN DE0007454902
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am Freitag, dem 08. Juni 2012 um 11.00 Uhr,
in der Eventpassage, Kantstraße 8 (Yva-Bogen), 10623 Berlin,
beginnenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten und mit dem
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen
Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des
Lageberichts und des Konzernlageberichts des Vorstandes sowie
des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011,
des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §
289 Abs. 4 und 5 sowie § 315 Abs. 4 HGB
Eine Beschlussfassung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht
vorgesehen.
Die oben genannten Unterlagen liegen von der Einberufung an in
den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Ernst-Reuter-Platz 8,
10587 Berlin, während der üblichen Geschäftszeiten zur
Einsichtnahme der Aktionäre aus und sind ab demselben
Zeitpunkt über die Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.teles.de/de/investor-relations/annual-general-meeting/
zugänglich.
Die Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung der
Gesellschaft zur Einsichtnahme aus.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu
fassen:
a) Dem im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglied
des Vorstandes, Herrn Prof. Dr.-Ing. Sigram Schindler, wird
für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
b) Dem im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglied
des Vorstandes, Herrn Oliver Olbrich, wird für diesen
Zeitraum Entlastung erteilt.
c) Dem im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglied
des Vorstandes, Herrn Frank Paetsch, wird für diesen
Zeitraum Entlastung erteilt.
d) Dem im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglied
des Vorstandes, Herrn Olaf Schulz, wird für diesen Zeitraum
Entlastung erteilt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Neuwahl des
Aufsichtsrates
Die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder endet
einheitlich mit der Beendigung der diesjährigen
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2011 beschließen wird, sodass eine Neuwahl
erforderlich ist.
Gemäß §§ 96 Abs. 1 5. Fall, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit
§ 8 Ziff. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei
Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen sind.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der
diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung folgende Herren zu
Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:
a) Herrn Prof. Dr. Walter L. Rust, geb. 20.05.1957,
wohnhaft in Berlin,
Rechtsanwalt und Notar, Partner der Sozietät Mock
Rechtsanwälte, Berlin.
Er ist Mitglied in den folgenden anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- SHF Communication Technologies AG, Berlin
(Vorsitzender des Aufsichtsrates)
- artnet AG, Berlin (stellvertretender
Vorsitzender des Aufsichtsrates).
b) Herrn Prof. Dr. Radu Popescu-Zeletin, geb.
04.02.1947, wohnhaft in Berlin,
Professor an der Technischen Universität Berlin und
Institutsleiter des Fraunhofer-Instituts für Offene
Kommunikationssysteme FOKUS.
Er ist Mitglied in den folgenden anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- Open Limit Holding AG (Mitglied des
Verwaltungsrates)
c) Herrn Prof. Dr.-Ing. Ernst Denert, geb.
11.10.1942, wohnhaft in Grünwald (bei München), Rentner.
Herr Prof. Denert hält keine weiteren Mandate in gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Die Amtszeit der zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder endet
mit Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung
für das Geschäftsjahr 2017 beschließt.
5. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 die Ernst &
Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
Niederlassung Berlin, zu wählen.
6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
§ 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung wird
in Ziffer 1 S. 2 wie folgt neu gefasst:
'Ein Anspruch auf Verbriefung der Aktien besteht nicht.'
II. Weitere Angaben zur Einberufung
A. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG teilen wir mit, dass das
Grundkapital der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung in 23.304.676 auf den Inhaber lautende Stückaktien
eingeteilt ist. Gemäß § 17 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft
gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl
der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
beläuft sich daher auf 23.304.676.
B. Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 16 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 18.05.2012,
00:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich
bis zum 01.06.2012, 24:00 Uhr, bei der nachfolgend genannten
empfangsberechtigten Anmeldestelle unter Vorlage eines Nachweises
ihres Aktienbesitzes zur Hauptversammlung angemeldet haben:
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien
c/o DZ Bank AG
c/o Deutsche WertpapierService Bank AG
WASHO
Einsteinring 9
85609 Aschheim-Dornach
Telefax: 069/5099-1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de.
Der Nachweis des Aktienbesitzes ist innerhalb der vorgenannten
Anmeldefrist durch Vorlage einer in Textform erstellten Bestätigung
des depotführenden Kreditinstituts in deutscher oder englischer
Sprache zu erbringen. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des
Anteilsbesitzes der Anmeldestelle unter der vorgenannten Adresse bis
zum 01.06.2012, 24:00 Uhr, zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag
maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 27, 2012 09:07 ET (13:07 GMT)


