DJ DGAP-HV: TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.06.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 08.06.2012 in Berlin mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
27.04.2012 / 15:07
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TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien
Berlin
WKN 745490
ISIN DE0007454902
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am Freitag, dem 08. Juni 2012 um 11.00 Uhr,
in der Eventpassage, Kantstraße 8 (Yva-Bogen), 10623 Berlin,
beginnenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten und mit dem
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen
Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des
Lageberichts und des Konzernlageberichts des Vorstandes sowie
des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011,
des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §
289 Abs. 4 und 5 sowie § 315 Abs. 4 HGB
Eine Beschlussfassung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht
vorgesehen.
Die oben genannten Unterlagen liegen von der Einberufung an in
den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Ernst-Reuter-Platz 8,
10587 Berlin, während der üblichen Geschäftszeiten zur
Einsichtnahme der Aktionäre aus und sind ab demselben
Zeitpunkt über die Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.teles.de/de/investor-relations/annual-general-meeting/
zugänglich.
Die Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung der
Gesellschaft zur Einsichtnahme aus.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu
fassen:
a) Dem im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglied
des Vorstandes, Herrn Prof. Dr.-Ing. Sigram Schindler, wird
für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
b) Dem im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglied
des Vorstandes, Herrn Oliver Olbrich, wird für diesen
Zeitraum Entlastung erteilt.
c) Dem im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglied
des Vorstandes, Herrn Frank Paetsch, wird für diesen
Zeitraum Entlastung erteilt.
d) Dem im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglied
des Vorstandes, Herrn Olaf Schulz, wird für diesen Zeitraum
Entlastung erteilt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Neuwahl des
Aufsichtsrates
Die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder endet
einheitlich mit der Beendigung der diesjährigen
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2011 beschließen wird, sodass eine Neuwahl
erforderlich ist.
Gemäß §§ 96 Abs. 1 5. Fall, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit
§ 8 Ziff. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei
Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen sind.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der
diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung folgende Herren zu
Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:
a) Herrn Prof. Dr. Walter L. Rust, geb. 20.05.1957,
wohnhaft in Berlin,
Rechtsanwalt und Notar, Partner der Sozietät Mock
Rechtsanwälte, Berlin.
Er ist Mitglied in den folgenden anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- SHF Communication Technologies AG, Berlin
(Vorsitzender des Aufsichtsrates)
- artnet AG, Berlin (stellvertretender
Vorsitzender des Aufsichtsrates).
b) Herrn Prof. Dr. Radu Popescu-Zeletin, geb.
04.02.1947, wohnhaft in Berlin,
Professor an der Technischen Universität Berlin und
Institutsleiter des Fraunhofer-Instituts für Offene
Kommunikationssysteme FOKUS.
Er ist Mitglied in den folgenden anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- Open Limit Holding AG (Mitglied des
Verwaltungsrates)
c) Herrn Prof. Dr.-Ing. Ernst Denert, geb.
11.10.1942, wohnhaft in Grünwald (bei München), Rentner.
Herr Prof. Denert hält keine weiteren Mandate in gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Die Amtszeit der zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder endet
mit Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung
für das Geschäftsjahr 2017 beschließt.
5. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 die Ernst &
Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
Niederlassung Berlin, zu wählen.
6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
§ 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung wird
in Ziffer 1 S. 2 wie folgt neu gefasst:
'Ein Anspruch auf Verbriefung der Aktien besteht nicht.'
II. Weitere Angaben zur Einberufung
A. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG teilen wir mit, dass das
Grundkapital der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung in 23.304.676 auf den Inhaber lautende Stückaktien
eingeteilt ist. Gemäß § 17 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft
gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl
der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
beläuft sich daher auf 23.304.676.
B. Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 16 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 18.05.2012,
00:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich
bis zum 01.06.2012, 24:00 Uhr, bei der nachfolgend genannten
empfangsberechtigten Anmeldestelle unter Vorlage eines Nachweises
ihres Aktienbesitzes zur Hauptversammlung angemeldet haben:
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien
c/o DZ Bank AG
c/o Deutsche WertpapierService Bank AG
WASHO
Einsteinring 9
85609 Aschheim-Dornach
Telefax: 069/5099-1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de.
Der Nachweis des Aktienbesitzes ist innerhalb der vorgenannten
Anmeldefrist durch Vorlage einer in Textform erstellten Bestätigung
des depotführenden Kreditinstituts in deutscher oder englischer
Sprache zu erbringen. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des
Anteilsbesitzes der Anmeldestelle unter der vorgenannten Adresse bis
zum 01.06.2012, 24:00 Uhr, zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag
maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 27, 2012 09:07 ET (13:07 GMT)
DJ DGAP-HV: TELES Aktiengesellschaft -2-
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes
werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die
Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen
Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden
Institut anzufordern.
Wie in den Vorjahren wird jedem Aktionär grundsätzlich nur eine
Eintrittskarte zur Hauptversammlung ausgestellt.
C. Briefwahl
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung im Wege der
Briefwahl ausüben. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre
fristgemäß anmelden und einen Nachweis des Anteilsbesitzes vorlegen
(vgl. vorstehender Abschnitt B).
Per Briefwahl abzugebende Stimmen können schriftlich unter Verwendung
der hierfür vorgesehenen, mit der Eintrittskarte zugesandten bzw. auf
der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung gestellten
Briefwahlformulare abgegeben werden. Die per Briefwahl abgegebenen
Stimmen müssen aus organisatorischen Gründen bis spätestens 06.06.2012,
24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse
eingegangen sein.
Briefwahlstimmen sind noch bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem sie
erteilt werden können, widerruflich bzw. abänderbar. Die Briefwahl
schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Die
persönliche Teilnahme gilt als Widerruf der bereits abgegebenen
Briefwahlstimmen. Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht/Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft eingehen, werden stets
Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet.
Bitte beachten Sie, dass per Briefwahl keine Stimmen zu eventuellen,
erst in der Hauptversammlung vorgebrachten Gegenanträgen oder
Wahlvorschlägen abgegeben werden können. Ebenso können per Briefwahl
keine Wortmeldungen, Widersprüche gegen Hauptversammlungsbeschlüsse,
Fragen oder Anträge entgegengenommen werden.
Bitte senden Sie Ihre Briefwahlstimmen an die nachfolgende Adresse:
TELES AG Informationstechnologien
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
D. Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung, einen von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer
Wahl ausüben lassen.
Soweit weder ein Kreditinstitut noch eine den Kreditinstituten nach §
135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Person oder Vereinigung (unter letztere fallen
insbesondere Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt werden, bedürfen
die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG
gleichgestellten Person oder Vereinigung können Besonderheiten gelten;
die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise
geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres
Stimmrechts von einem Bevollmächtigten vertreten lassen möchten,
finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular gemäß § 30a Abs.
1 Nr. 5 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) auf der Rückseite der
Eintrittskarte. Darüber hinaus wird den Aktionären auch jederzeit auf
Verlangen ein Vollmachtsformular zugesandt, und dieses ist außerdem im
Internet unter
http://www.teles.de/de/investor-relations/annual-general-meeting/
abrufbar. Eine Verpflichtung zur Verwendung des von der Gesellschaft
angebotenen Vollmachtsformulars besteht nicht.
Wir bieten unseren Aktionären an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer
Weisungen auch durch von der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter
benannte Mitarbeiter (Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) in der
Hauptversammlung vertreten lassen können. Von der Vollmacht werden die
Stimmrechtsvertreter nur Gebrauch machen, soweit ihnen zuvor vom
Aktionär Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts zu jedem einzelnen
Tagesordnungspunkt erteilt wurden. Sind Weisungen nicht eindeutig,
enthalten sich die Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden
Tagesordnungspunkten der Stimme, dies gilt stets für unvorhergesehene
Anträge. Die Vollmacht und die Stimmweisung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen aus organisatorischen
Gründen bis spätestens 06.06.2012, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft
unter der nachstehenden Adresse eingegangen sein. Hierdurch wird
jedoch nicht die Möglichkeit ausgeschlossen, die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft noch während der Hauptversammlung vor Ort zu
bevollmächtigen.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft
und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die
Bestellung eines Bevollmächtigten und den Widerruf einer solchen
Bevollmächtigung stehen nachfolgend genannte Kontaktdaten,
insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung:
TELES AG Informationstechnologien
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10, 80637 München
Telefax-Nr.:+49 89-210 27 289,
E-Mail-Adresse: vollmacht@haubrok-ce.de
E. Rechte der Aktionäre
1. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit
gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro des
Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der TELES AG
Informationstechnologien zu richten und muss der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist
gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG nicht mitzurechnen), also spätestens am
08.05.2012, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende
Verlangen an die nachfolgende Adresse
TELES AG Informationstechnologien
Vorstand
Postfach 110760 oder Ernst-Reuter-Platz 8
10837 Berlin 10587 Berlin.
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß §§ 122 Abs. 2, Abs. 1 i. V. m.
§ 142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie mindestens seit drei
Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, d. h. mindestens seit dem
08.03.2012, 0.00 Uhr, Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht werden - unverzüglich
nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger (vormals
elektronischer Bundesanzeiger) bekanntgemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann,
dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten. Sie werden außerdem unverzüglich nach ihrem Eingang bei
der Gesellschaft über die Internetadresse
http://www.teles.de/de/investor-relations/annual-general-meeting/
zugänglich gemacht.
2. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG
Darüber hinaus hat jeder Aktionär das Recht, Anträge und
Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung
in der Hauptversammlung zu stellen, ohne dass es hierfür vor der
Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen
besonderen Handlung bedarf.
Die Gesellschaft wird Gegenanträge im Sinne des § 126 Abs. 1 AktG und
Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG einschließlich des Namens des
Aktionärs, der Begründung, die allerdings für Wahlvorschläge nicht
erforderlich ist, und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung
unter
http://www.teles.de/de/investor-relations/annual-general-meeting/
zugänglich machen, wenn sie der Aktionär mindestens 14 Tage vor der
Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2
AktG nicht mitzurechnen), d. h. spätestens bis zum 24.05.2012, 24:00
Uhr, der Gesellschaft an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat
TELES AG Informationstechnologien
Ernst-Reuter-Platz 8
10587 Berlin
Telefax-Nr.: +49(30)39928-226
E-Mail: IRInfo@teles.de
und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Zugänglichmachung
gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind.
3. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 27, 2012 09:07 ET (13:07 GMT)
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des
Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der TELES AG Informationstechnologien zu den mit ihr
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des TELES-Konzerns und der in
den TELES-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter
der Voraussetzung, dass sie zur sachgerechten Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein
Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
F. Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet
unter
http://www.teles.de/de/investor-relations/annual-general-meeting/
eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Sämtliche der
Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen liegen
in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Berlin, im April 2012
- TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien -
Der Vorstand
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27.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien
Ernst-Reuter-Platz 8
10587 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 39928208
Fax: +49 30 39928226
E-Mail: IRInfo@teles.de
Internet: http://www.teles.de/de/investor-relations/annual-gene
ral-meeting/
ISIN: DE0007454902
WKN: 745490
Börsen: Auslandsbörse(n) Frankfurt, Xetra
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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167184 27.04.2012
(END) Dow Jones Newswires
April 27, 2012 09:07 ET (13:07 GMT)


