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DGAP-HV: TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.06.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DJ DGAP-HV: TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.06.2012 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien / 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 08.06.2012 in Berlin mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
27.04.2012 / 15:07 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien 
 
   Berlin 
 
   WKN 745490 
   ISIN DE0007454902 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der 
 
   am Freitag, dem 08. Juni 2012 um 11.00 Uhr, 
 
   in der Eventpassage, Kantstraße 8 (Yva-Bogen), 10623 Berlin, 
   beginnenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten und mit dem 
           Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen 
           Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des 
           Lageberichts und des Konzernlageberichts des Vorstandes sowie 
           des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011, 
           des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 
           289 Abs. 4 und 5 sowie § 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Eine Beschlussfassung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht 
           vorgesehen. 
 
 
           Die oben genannten Unterlagen liegen von der Einberufung an in 
           den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Ernst-Reuter-Platz 8, 
           10587 Berlin, während der üblichen Geschäftszeiten zur 
           Einsichtnahme der Aktionäre aus und sind ab demselben 
           Zeitpunkt über die Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://www.teles.de/de/investor-relations/annual-general-meeting/ 
           zugänglich. 
 
 
           Die Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung der 
           Gesellschaft zur Einsichtnahme aus. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstandes 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu 
           fassen: 
 
 
       a)    Dem im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglied 
             des Vorstandes, Herrn Prof. Dr.-Ing. Sigram Schindler, wird 
             für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 
 
 
       b)    Dem im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglied 
             des Vorstandes, Herrn Oliver Olbrich, wird für diesen 
             Zeitraum Entlastung erteilt. 
 
 
       c)    Dem im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglied 
             des Vorstandes, Herrn Frank Paetsch, wird für diesen 
             Zeitraum Entlastung erteilt. 
 
 
       d)    Dem im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglied 
             des Vorstandes, Herrn Olaf Schulz, wird für diesen Zeitraum 
             Entlastung erteilt. 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrates 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Neuwahl des 
           Aufsichtsrates 
 
 
           Die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder endet 
           einheitlich mit der Beendigung der diesjährigen 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2011 beschließen wird, sodass eine Neuwahl 
           erforderlich ist. 
 
 
           Gemäß §§ 96 Abs. 1 5. Fall, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit 
           § 8 Ziff. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei 
           Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der 
           diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung folgende Herren zu 
           Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen: 
 
 
       a)    Herrn Prof. Dr. Walter L. Rust, geb. 20.05.1957, 
             wohnhaft in Berlin, 
 
 
             Rechtsanwalt und Notar, Partner der Sozietät Mock 
             Rechtsanwälte, Berlin. 
 
 
             Er ist Mitglied in den folgenden anderen gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
             ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
         -     SHF Communication Technologies AG, Berlin 
               (Vorsitzender des Aufsichtsrates) 
 
 
         -     artnet AG, Berlin (stellvertretender 
               Vorsitzender des Aufsichtsrates). 
 
 
 
       b)    Herrn Prof. Dr. Radu Popescu-Zeletin, geb. 
             04.02.1947, wohnhaft in Berlin, 
 
 
             Professor an der Technischen Universität Berlin und 
             Institutsleiter des Fraunhofer-Instituts für Offene 
             Kommunikationssysteme FOKUS. 
 
 
             Er ist Mitglied in den folgenden anderen gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
             ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
         -     Open Limit Holding AG (Mitglied des 
               Verwaltungsrates) 
 
 
 
       c)    Herrn Prof. Dr.-Ing. Ernst Denert, geb. 
             11.10.1942, wohnhaft in Grünwald (bei München), Rentner. 
 
 
             Herr Prof. Denert hält keine weiteren Mandate in gesetzlich 
             zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
             ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
 
           Die Amtszeit der zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder endet 
           mit Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung 
           für das Geschäftsjahr 2017 beschließt. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und zum 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 die Ernst & 
           Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
           Niederlassung Berlin, zu wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Änderung der Satzung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung wird 
           in Ziffer 1 S. 2 wie folgt neu gefasst: 
 
 
           'Ein Anspruch auf Verbriefung der Aktien besteht nicht.' 
 
 
   II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
   A. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG teilen wir mit, dass das 
   Grundkapital der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung in 23.304.676 auf den Inhaber lautende Stückaktien 
   eingeteilt ist. Gemäß § 17 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft 
   gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl 
   der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 
   beläuft sich daher auf 23.304.676. 
 
   B. Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 16 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
   zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 18.05.2012, 
   00:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich 
   bis zum 01.06.2012, 24:00 Uhr, bei der nachfolgend genannten 
   empfangsberechtigten Anmeldestelle unter Vorlage eines Nachweises 
   ihres Aktienbesitzes zur Hauptversammlung angemeldet haben: 
 
           TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien 
           c/o DZ Bank AG 
           c/o Deutsche WertpapierService Bank AG 
           WASHO 
           Einsteinring 9 
           85609 Aschheim-Dornach 
           Telefax: 069/5099-1110 
           E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de. 
 
 
   Der Nachweis des Aktienbesitzes ist innerhalb der vorgenannten 
   Anmeldefrist durch Vorlage einer in Textform erstellten Bestätigung 
   des depotführenden Kreditinstituts in deutscher oder englischer 
   Sprache zu erbringen. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes der Anmeldestelle unter der vorgenannten Adresse bis 
   zum 01.06.2012, 24:00 Uhr, zugehen. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
   Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag 
   maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
   den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag 
   noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
   teilnahme- und stimmberechtigt. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 27, 2012 09:07 ET (13:07 GMT)

DJ DGAP-HV: TELES Aktiengesellschaft -2-

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes 
   werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen 
   Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, 
   möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden 
   Institut anzufordern. 
 
   Wie in den Vorjahren wird jedem Aktionär grundsätzlich nur eine 
   Eintrittskarte zur Hauptversammlung ausgestellt. 
 
   C. Briefwahl 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung im Wege der 
   Briefwahl ausüben. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre 
   fristgemäß anmelden und einen Nachweis des Anteilsbesitzes vorlegen 
   (vgl. vorstehender Abschnitt B). 
 
   Per Briefwahl abzugebende Stimmen können schriftlich unter Verwendung 
   der hierfür vorgesehenen, mit der Eintrittskarte zugesandten bzw. auf 
   der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung gestellten 
   Briefwahlformulare abgegeben werden. Die per Briefwahl abgegebenen 
   Stimmen müssen aus organisatorischen Gründen bis spätestens 06.06.2012, 
   24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse 
   eingegangen sein. 
 
   Briefwahlstimmen sind noch bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem sie 
   erteilt werden können, widerruflich bzw. abänderbar. Die Briefwahl 
   schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Die 
   persönliche Teilnahme gilt als Widerruf der bereits abgegebenen 
   Briefwahlstimmen. Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht/Weisungen an die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft eingehen, werden stets 
   Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. 
 
   Bitte beachten Sie, dass per Briefwahl keine Stimmen zu eventuellen, 
   erst in der Hauptversammlung vorgebrachten Gegenanträgen oder 
   Wahlvorschlägen abgegeben werden können. Ebenso können per Briefwahl 
   keine Wortmeldungen, Widersprüche gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, 
   Fragen oder Anträge entgegengenommen werden. 
 
   Bitte senden Sie Ihre Briefwahlstimmen an die nachfolgende Adresse: 
 
           TELES AG Informationstechnologien 
           c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
           Landshuter Allee 10 
           80637 München 
 
 
   D. Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung, einen von der Gesellschaft benannten 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer 
   Wahl ausüben lassen. 
 
   Soweit weder ein Kreditinstitut noch eine den Kreditinstituten nach § 
   135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Person oder Vereinigung (unter letztere fallen 
   insbesondere Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt werden, bedürfen 
   die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). 
   Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
   gleichgestellten Person oder Vereinigung können Besonderheiten gelten; 
   die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu 
   Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise 
   geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres 
   Stimmrechts von einem Bevollmächtigten vertreten lassen möchten, 
   finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular gemäß § 30a Abs. 
   1 Nr. 5 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) auf der Rückseite der 
   Eintrittskarte. Darüber hinaus wird den Aktionären auch jederzeit auf 
   Verlangen ein Vollmachtsformular zugesandt, und dieses ist außerdem im 
   Internet unter 
   http://www.teles.de/de/investor-relations/annual-general-meeting/ 
   abrufbar. Eine Verpflichtung zur Verwendung des von der Gesellschaft 
   angebotenen Vollmachtsformulars besteht nicht. 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer 
   Weisungen auch durch von der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter 
   benannte Mitarbeiter (Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) in der 
   Hauptversammlung vertreten lassen können. Von der Vollmacht werden die 
   Stimmrechtsvertreter nur Gebrauch machen, soweit ihnen zuvor vom 
   Aktionär Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts zu jedem einzelnen 
   Tagesordnungspunkt erteilt wurden. Sind Weisungen nicht eindeutig, 
   enthalten sich die Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden 
   Tagesordnungspunkten der Stimme, dies gilt stets für unvorhergesehene 
   Anträge. Die Vollmacht und die Stimmweisung an die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen aus organisatorischen 
   Gründen bis spätestens 06.06.2012, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft 
   unter der nachstehenden Adresse eingegangen sein. Hierdurch wird 
   jedoch nicht die Möglichkeit ausgeschlossen, die Stimmrechtsvertreter 
   der Gesellschaft noch während der Hauptversammlung vor Ort zu 
   bevollmächtigen. 
 
   Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft 
   und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die 
   Bestellung eines Bevollmächtigten und den Widerruf einer solchen 
   Bevollmächtigung stehen nachfolgend genannte Kontaktdaten, 
   insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung: 
 
           TELES AG Informationstechnologien 
           c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
           Landshuter Allee 10, 80637 München 
           Telefax-Nr.:+49 89-210 27 289, 
           E-Mail-Adresse: vollmacht@haubrok-ce.de 
 
 
   E. Rechte der Aktionäre 
 
   1. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit 
   gemäß § 122 Absatz 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro des 
   Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
   Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der TELES AG 
   Informationstechnologien zu richten und muss der Gesellschaft 
   mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist 
   gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG nicht mitzurechnen), also spätestens am 
   08.05.2012, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende 
   Verlangen an die nachfolgende Adresse 
 
 
 
   TELES AG Informationstechnologien 
   Vorstand 
 
   Postfach 110760                      oder    Ernst-Reuter-Platz 8 
   10837 Berlin                                 10587 Berlin. 
 
 
   Die betreffenden Aktionäre haben gemäß §§ 122 Abs. 2, Abs. 1 i. V. m. 
   § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie mindestens seit drei 
   Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, d. h. mindestens seit dem 
   08.03.2012, 0.00 Uhr, Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind. 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht werden - unverzüglich 
   nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger (vormals 
   elektronischer Bundesanzeiger) bekanntgemacht und solchen Medien zur 
   Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, 
   dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union 
   verbreiten. Sie werden außerdem unverzüglich nach ihrem Eingang bei 
   der Gesellschaft über die Internetadresse 
   http://www.teles.de/de/investor-relations/annual-general-meeting/ 
   zugänglich gemacht. 
 
   2. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG 
 
   Darüber hinaus hat jeder Aktionär das Recht, Anträge und 
   Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung 
   in der Hauptversammlung zu stellen, ohne dass es hierfür vor der 
   Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen 
   besonderen Handlung bedarf. 
 
   Die Gesellschaft wird Gegenanträge im Sinne des § 126 Abs. 1 AktG und 
   Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG einschließlich des Namens des 
   Aktionärs, der Begründung, die allerdings für Wahlvorschläge nicht 
   erforderlich ist, und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung 
   unter 
   http://www.teles.de/de/investor-relations/annual-general-meeting/ 
   zugänglich machen, wenn sie der Aktionär mindestens 14 Tage vor der 
   Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 
   AktG nicht mitzurechnen), d. h. spätestens bis zum 24.05.2012, 24:00 
   Uhr, der Gesellschaft an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat 
 
           TELES AG Informationstechnologien 
           Ernst-Reuter-Platz 8 
           10587 Berlin 
           Telefax-Nr.: +49(30)39928-226 
           E-Mail: IRInfo@teles.de 
 
 
   und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Zugänglichmachung 
   gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind. 
 
   3. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 AktG 
 
   Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 27, 2012 09:07 ET (13:07 GMT)

Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung 
   eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein 
   Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des 
   Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen 
   Beziehungen der TELES AG Informationstechnologien zu den mit ihr 
   verbundenen Unternehmen sowie die Lage des TELES-Konzerns und der in 
   den TELES-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter 
   der Voraussetzung, dass sie zur sachgerechten Beurteilung des 
   Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein 
   Auskunftsverweigerungsrecht besteht. 
 
   F. Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
   Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet 
   unter 
   http://www.teles.de/de/investor-relations/annual-general-meeting/ 
   eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Sämtliche der 
   Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen liegen 
   in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. 
 
   Berlin, im April 2012 
 
   - TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien - 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
27.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien 
                Ernst-Reuter-Platz 8 
                10587 Berlin 
                Deutschland 
Telefon:        +49 30 39928208 
Fax:            +49 30 39928226 
E-Mail:         IRInfo@teles.de 
Internet:       http://www.teles.de/de/investor-relations/annual-gene 
                ral-meeting/ 
ISIN:           DE0007454902 
WKN:            745490 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Frankfurt, Xetra 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
167184 27.04.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 27, 2012 09:07 ET (13:07 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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