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DGAP-HV: Cash.Medien AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Cash.Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2012 in Hamburg/Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Cash.Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Cash.Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
18.06.2012 in Hamburg/Deutschland mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
30.04.2012 / 15:07 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Cash.Medien AG 
 
   Hamburg 
 
   Wertpapierkenn-Nr. 525190, ISIN DE 0005251904 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung 
   der Cash.Medien AG ein, die am Montag, den 18. Juni 2012, ab 11:00 Uhr 
   im Restaurant Cardoza's im Theater 'Neue Flora' in der 
   Stresemannstraße 163, 22769 Hamburg, stattfinden wird. 
 
   Tagesordnung: 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die 
           Cash.Medien AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2011, des 
           Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 und des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 
           289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch. 
 
 
           Diese Unterlagen können im Internet unter www.cash-medienag.de 
           als Bestandteil des Geschäftsberichts und in den 
           Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Stresemannstraße 
           163, 22769 Hamburg, zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen 
           werden. Auf Wunsch erhält jeder Aktionär unverzüglich und 
           kostenlos eine Abschrift. Außerdem werden die Unterlagen in 
           der Hauptversammlung ausgelegt und näher erläutert. 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits 
           gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das 
           Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung 
           der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung 
           beschließen zu lassen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die FinPro Treuhandgesellschaft 
           mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rostock, zum 
           Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der Cash.Medien 
           AG für das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Vergütung des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Nach § 13 der Satzung hat die Hauptversammlung über die 
           Vergütung des Aufsichtsrats zu entscheiden. Der Vorstand 
           schlägt vor, die Zahlung einer Pauschalvergütung für die 
           Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 in Höhe von 
           EUR 7.500,00 pro Mitglied zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer 
           zu beschließen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält die 
           doppelte Vergütung. 
 
 
   Unterlagen für die Aktionäre 
 
   Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den 
   Geschäftsräumen der Cash.Medien AG, Stresemannstraße 163, 22769 
   Hamburg, folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus: 
 
     *     Der festgestellte Jahresabschluss und der vom 
           Aufsichtsrat gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 
           2011, die Lageberichte für die Cash.Medien AG und den Konzern 
           nebst Bericht des Aufsichtsrats. 
 
 
     *     Der Inhalt der Einberufung; eine Erläuterung, wenn 
           zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst 
           werden soll; die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im 
           Zeitpunkt der Einberufung. 
 
 
   Vorstehende Unterlagen sind ferner im Internet unter 
   www.cash-medienag.de zugänglich. Auf Wunsch wird jedem Aktionär von 
   der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der 
   vorgenannten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden auch in der 
   Hauptversammlung ausliegen. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 15 der Satzung der Cash.Medien AG diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft 
   anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bei nachfolgend 
   genannter Stelle unter der angegebenen Adresse spätestens bis Montag, 
   11. Juni 2012, 24:00 Uhr zugehen: 
 
   Cash.Medien AG 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Production 
   General Meetings 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
 
   Telefax: +49 69 12012-86045 
   E-Mail: WP.HV@Xchanging.com 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform (§ 126b BGB) 
   erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis muss in deutscher 
   oder englischer Sprache abgefasst sein und muss sich auf den Beginn 
   des einundzwanzigsten (21.) Tages vor der Hauptversammlung (Record 
   Date/Nachweisstichtag), d. h. auf Montag, 28. Mai 2012, 0:00 Uhr 
   beziehen. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes 
   werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
   frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut 
   anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des 
   maßgeblichen Anteilsbesitzes werden dann durch das depotführende 
   Institut vorgenommen. 
 
   Die Eintrittskarten werden Formulare zur Vollmacht- und 
   Weisungserteilung enthalten. Die Vollmacht- und Weisungsvordrucke 
   können bei der Gesellschaft auch unter der unten angegebenen 
   Postanschrift angefordert werden oder unter www.cash-medienag.de 
   heruntergeladen und ausgedruckt werden. 
 
   Weitere Hinweise 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft Euro 6.327.605,00, eingeteilt in 
   2.531.042 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die 
   Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung entsprechend 2.531.042 Stimmrechte. 
 
   Auf die nach den §§ 21 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bestehenden 
   Mitteilungspflichten und die in § 28 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des 
   Ruhens aller Rechte aus den Aktien bei Verstößen gegen eine 
   Mitteilungspflicht wird hingewiesen. 
 
   Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein 
   Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. 
 
   Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, 
   ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft der Textform. 
 
   Aktionäre können für die Vollmachterteilung das mit der Eintrittskarte 
   übersandte Vollmachtformular benutzen; möglich ist aber auch, dass 
   Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Für die 
   Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten 
   bietet die Gesellschaft an, dass die Aktionäre den Nachweis bis zum 
   Donnerstag, 14. Juni 2012, 15:00 Uhr per E-Mail an die Gesellschaft 
   (hv2012@cash-medienag.de) übermitteln. 
 
   Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den 
   Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 
   AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, 
   bevollmächtigt, besteht das Textformerfordernis nach dem Gesetz nicht. 
   Nach dem Gesetz genügt es in diesen Fällen, wenn die 
   Vollmachterklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten 
   wird; die Vollmachterteilung muss zudem vollständig sein und darf nur 
   mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. 
 
   Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG 
   gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen 
   wollen, über die Form der Vollmacht ab. Die Vollmacht darf in diesen 
   Fällen nur einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt werden. Ein 
   Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG 
   genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz 
   Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 30, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)

Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. 
 
   Gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 5 WpHG weisen wir darauf hin, dass jeder 
   Aktionär unaufgefordert mit seiner Eintrittskarte ein 
   Vollmachtformular übermittelt bekommt. 
 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
   Zudem bieten wir unseren Aktionären an, sich durch Mitarbeiter der 
   Cash.Medien AG, die das Stimmrecht gemäß den schriftlichen Weisungen 
   der Aktionäre ausüben werden, vertreten zu lassen. Diesen 
   Stimmrechtsvertretern müssen Vollmacht und Weisungen für die Ausübung 
   des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisung ist die Vollmacht 
   ungültig. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter können schriftlich unter Verwendung des 
   hierfür den Aktionären nach ihrer Anmeldung zur Hauptversammlung mit 
   der Eintrittskarte übersandten Formulars oder eines von der 
   Gesellschaft vorher übersandten bzw. unter www.cash-medienag.de 
   heruntergeladenen und ausgedruckten Formulars erteilt werden. 
 
   Zur schriftlichen Bevollmächtigung ist ebenfalls eine Eintrittskarte 
   für die Hauptversammlung erforderlich. Schriftlich erteilte 
   Vollmachten und Weisungen sind möglichst bis zum Freitag, 15. Juni 
   2012, 15:00 Uhr, an die unten angegebenen Adressen der Gesellschaft zu 
   übersenden, um bei der Hauptversammlung berücksichtigt zu werden, 
   soweit die Vollmachten nicht der Gesellschaft in der Hauptversammlung 
   vor der Abstimmung vorgelegt werden: 
 
   Cash.Medien AG 
   Herrn Jörn Meggers 
   Stresemannstraße 163 
   22769 Hamburg 
 
   oder per Telefax: +049 (0)40 / 51 444-259 
   oder per E-Mail: hv2012@cash-medienag.de 
 
   Ergänzungsanträge nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals der Gesellschaft oder den anteiligen Betrag von 500.000 
   Euro erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. 
 
   Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung ist an den Vorstand zu 
   richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 18. Mai 2012 in 
   schriftlicher Form unter der Adresse Cash.Medien AG, Vorstand, 
   Stresemannstraße 163, 22769 Hamburg, zugegangen sein. 
 
   Die Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei 
   Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft 
   Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung 
   über das Ergänzungsverlangen halten. 
 
   Gegenanträge von Aktionären und Wahlvorschläge 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG zu 
   einem Tagesordnungspunkt sind ausschließlich zu richten an 
 
   Cash.Medien AG 
   Herrn Jörn Meggers 
   Stresemannstraße 163 
   22769 Hamburg 
 
   oder per Telefax: +049 (0)40 / 51 444-259 
   oder per E-Mail: hv2012@cash-medienag.de 
 
   Wir werden Gegenanträge und Wahlvorschläge, die bis spätestens 14 Tage 
   vor dem Tag der Hauptversammlung, d. h. bis zum Sonntag, 3. Juni 2012, 
   bei uns eingehen, im Internet unter www.cash-medienag.de nach den 
   gesetzlichen Regeln zugänglich machen. Etwaige Stellungnahmen der 
   Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
   veröffentlichen. 
 
   Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
   Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden 
   Unterlagen und die Informationen und weitergehenden Erklärungen zu den 
   Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 
   Abs. 1 AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.cash-medienag.de/investor-relations/hauptversammlung-2012 
 
   zur Verfügung. 
 
   Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung der 
   Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf 
   die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
   einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der 
   in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Der Vorstand darf 
   die Auskunft aus den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen 
   verweigern, insbesondere, soweit die Auskunft über die Internetseite 
   der Gesellschaft über mindestens sieben (7) Tage vor Beginn der und in 
   der Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist. 
 
   Die Einladung zur diesjährigen Hauptversammlung wurde am 30. April 
   2012 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 
 
   Hamburg, im April 2012 
 
   Cash.Medien AG (Sitz der Gesellschaft: Hamburg) 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
30.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Cash.Medien AG 
                Stresemannstraße 163 
                22769 Hamburg 
                Deutschland 
E-Mail:         hv2012@cash-medienag.de 
Internet:       http://www.cash-medienag.de/investor-relations/hauptver 
                sammlung-2012 
ISIN:           DE0005251904 
WKN:            525190 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Frankfurt 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
167469 30.04.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 30, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.