DJ DGAP-HV: Cash.Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2012 in Hamburg/Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Cash.Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Cash.Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
18.06.2012 in Hamburg/Deutschland mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
30.04.2012 / 15:07
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Cash.Medien AG
Hamburg
Wertpapierkenn-Nr. 525190, ISIN DE 0005251904
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung
der Cash.Medien AG ein, die am Montag, den 18. Juni 2012, ab 11:00 Uhr
im Restaurant Cardoza's im Theater 'Neue Flora' in der
Stresemannstraße 163, 22769 Hamburg, stattfinden wird.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die
Cash.Medien AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2011, des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 und des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§
289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch.
Diese Unterlagen können im Internet unter www.cash-medienag.de
als Bestandteil des Geschäftsberichts und in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Stresemannstraße
163, 22769 Hamburg, zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen
werden. Auf Wunsch erhält jeder Aktionär unverzüglich und
kostenlos eine Abschrift. Außerdem werden die Unterlagen in
der Hauptversammlung ausgelegt und näher erläutert.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits
gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das
Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung
beschließen zu lassen.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die FinPro Treuhandgesellschaft
mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rostock, zum
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der Cash.Medien
AG für das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen.
5. Beschlussfassung über die Vergütung des
Aufsichtsrats
Nach § 13 der Satzung hat die Hauptversammlung über die
Vergütung des Aufsichtsrats zu entscheiden. Der Vorstand
schlägt vor, die Zahlung einer Pauschalvergütung für die
Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 in Höhe von
EUR 7.500,00 pro Mitglied zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
zu beschließen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält die
doppelte Vergütung.
Unterlagen für die Aktionäre
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den
Geschäftsräumen der Cash.Medien AG, Stresemannstraße 163, 22769
Hamburg, folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:
* Der festgestellte Jahresabschluss und der vom
Aufsichtsrat gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember
2011, die Lageberichte für die Cash.Medien AG und den Konzern
nebst Bericht des Aufsichtsrats.
* Der Inhalt der Einberufung; eine Erläuterung, wenn
zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst
werden soll; die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung.
Vorstehende Unterlagen sind ferner im Internet unter
www.cash-medienag.de zugänglich. Auf Wunsch wird jedem Aktionär von
der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der
vorgenannten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung ausliegen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 15 der Satzung der Cash.Medien AG diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft
anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bei nachfolgend
genannter Stelle unter der angegebenen Adresse spätestens bis Montag,
11. Juni 2012, 24:00 Uhr zugehen:
Cash.Medien AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 12012-86045
E-Mail: WP.HV@Xchanging.com
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform (§ 126b BGB)
erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis muss in deutscher
oder englischer Sprache abgefasst sein und muss sich auf den Beginn
des einundzwanzigsten (21.) Tages vor der Hauptversammlung (Record
Date/Nachweisstichtag), d. h. auf Montag, 28. Mai 2012, 0:00 Uhr
beziehen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes
werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst
frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut
anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des
maßgeblichen Anteilsbesitzes werden dann durch das depotführende
Institut vorgenommen.
Die Eintrittskarten werden Formulare zur Vollmacht- und
Weisungserteilung enthalten. Die Vollmacht- und Weisungsvordrucke
können bei der Gesellschaft auch unter der unten angegebenen
Postanschrift angefordert werden oder unter www.cash-medienag.de
heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Weitere Hinweise
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft Euro 6.327.605,00, eingeteilt in
2.531.042 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung entsprechend 2.531.042 Stimmrechte.
Auf die nach den §§ 21 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bestehenden
Mitteilungspflichten und die in § 28 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des
Ruhens aller Rechte aus den Aktien bei Verstößen gegen eine
Mitteilungspflicht wird hingewiesen.
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.
Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft der Textform.
Aktionäre können für die Vollmachterteilung das mit der Eintrittskarte
übersandte Vollmachtformular benutzen; möglich ist aber auch, dass
Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Für die
Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten
bietet die Gesellschaft an, dass die Aktionäre den Nachweis bis zum
Donnerstag, 14. Juni 2012, 15:00 Uhr per E-Mail an die Gesellschaft
(hv2012@cash-medienag.de) übermitteln.
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den
Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine
Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8
AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten,
bevollmächtigt, besteht das Textformerfordernis nach dem Gesetz nicht.
Nach dem Gesetz genügt es in diesen Fällen, wenn die
Vollmachterklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten
wird; die Vollmachterteilung muss zudem vollständig sein und darf nur
mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.
Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG
gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen
wollen, über die Form der Vollmacht ab. Die Vollmacht darf in diesen
Fällen nur einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt werden. Ein
Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG
genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz
Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die
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April 30, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)
Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.
Gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 5 WpHG weisen wir darauf hin, dass jeder
Aktionär unaufgefordert mit seiner Eintrittskarte ein
Vollmachtformular übermittelt bekommt.
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Zudem bieten wir unseren Aktionären an, sich durch Mitarbeiter der
Cash.Medien AG, die das Stimmrecht gemäß den schriftlichen Weisungen
der Aktionäre ausüben werden, vertreten zu lassen. Diesen
Stimmrechtsvertretern müssen Vollmacht und Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisung ist die Vollmacht
ungültig. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter können schriftlich unter Verwendung des
hierfür den Aktionären nach ihrer Anmeldung zur Hauptversammlung mit
der Eintrittskarte übersandten Formulars oder eines von der
Gesellschaft vorher übersandten bzw. unter www.cash-medienag.de
heruntergeladenen und ausgedruckten Formulars erteilt werden.
Zur schriftlichen Bevollmächtigung ist ebenfalls eine Eintrittskarte
für die Hauptversammlung erforderlich. Schriftlich erteilte
Vollmachten und Weisungen sind möglichst bis zum Freitag, 15. Juni
2012, 15:00 Uhr, an die unten angegebenen Adressen der Gesellschaft zu
übersenden, um bei der Hauptversammlung berücksichtigt zu werden,
soweit die Vollmachten nicht der Gesellschaft in der Hauptversammlung
vor der Abstimmung vorgelegt werden:
Cash.Medien AG
Herrn Jörn Meggers
Stresemannstraße 163
22769 Hamburg
oder per Telefax: +049 (0)40 / 51 444-259
oder per E-Mail: hv2012@cash-medienag.de
Ergänzungsanträge nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals der Gesellschaft oder den anteiligen Betrag von 500.000
Euro erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen.
Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung ist an den Vorstand zu
richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 18. Mai 2012 in
schriftlicher Form unter der Adresse Cash.Medien AG, Vorstand,
Stresemannstraße 163, 22769 Hamburg, zugegangen sein.
Die Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei
Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft
Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung
über das Ergänzungsverlangen halten.
Gegenanträge von Aktionären und Wahlvorschläge
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG zu
einem Tagesordnungspunkt sind ausschließlich zu richten an
Cash.Medien AG
Herrn Jörn Meggers
Stresemannstraße 163
22769 Hamburg
oder per Telefax: +049 (0)40 / 51 444-259
oder per E-Mail: hv2012@cash-medienag.de
Wir werden Gegenanträge und Wahlvorschläge, die bis spätestens 14 Tage
vor dem Tag der Hauptversammlung, d. h. bis zum Sonntag, 3. Juni 2012,
bei uns eingehen, im Internet unter www.cash-medienag.de nach den
gesetzlichen Regeln zugänglich machen. Etwaige Stellungnahmen der
Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse
veröffentlichen.
Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft
Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden
Unterlagen und die Informationen und weitergehenden Erklärungen zu den
Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131
Abs. 1 AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.cash-medienag.de/investor-relations/hauptversammlung-2012
zur Verfügung.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der
in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Der Vorstand darf
die Auskunft aus den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen
verweigern, insbesondere, soweit die Auskunft über die Internetseite
der Gesellschaft über mindestens sieben (7) Tage vor Beginn der und in
der Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist.
Die Einladung zur diesjährigen Hauptversammlung wurde am 30. April
2012 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Hamburg, im April 2012
Cash.Medien AG (Sitz der Gesellschaft: Hamburg)
Der Vorstand
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30.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Cash.Medien AG
Stresemannstraße 163
22769 Hamburg
Deutschland
E-Mail: hv2012@cash-medienag.de
Internet: http://www.cash-medienag.de/investor-relations/hauptver
sammlung-2012
ISIN: DE0005251904
WKN: 525190
Börsen: Auslandsbörse(n) Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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167469 30.04.2012
(END) Dow Jones Newswires
April 30, 2012 09:08 ET (13:08 GMT)
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