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DGAP-HV: EUROKAI KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.06.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: EUROKAI KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
EUROKAI KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
20.06.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
30.04.2012 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   EUROKAI Kommanditgesellschaft auf Aktien 
 
   Hamburg 
 
   - Geschäftsanschrift: Kurt-Eckelmann-Str. 1 in 21129 Hamburg - 
 
 
   EINLADUNG 
 
   zur gesonderten Versammlung 
   der Vorzugsaktionäre ohne Stimmrechte 
 
   im Anschluss an die am Mittwoch, den 20. Juni 2012 
 
   im Hotel Hafen Hamburg, Seewartenstraße 9 in 20459 Hamburg 
   stattfindende 
   ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft 
 
   um frühestens 17.00 Uhr 
 
   Wertpapierkennnummer für Vorzugsaktien: 570653 
   ISIN-Code: DE0005706535 
 
 
   --------------------------------------------------------------------------------- 
 
   I. Tagesordnung 
 
   Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre zu dem Beschluss der 
   Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20.06.2012 gemäß §§ 138, 141, 
   121 AktG 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat haben 
   der Hauptversammlung am 20.06.2012 unter TOP 7 a) und b) 
   vorgeschlagen, wie folgt zu beschließen: 
 
     '7.)  Beschlussfassung über die Schaffung eines 
           genehmigten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
       7a)   Die persönlich haftende Gesellschafterin wird 
             ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 
             19.06.2017 mit Zustimmung des Aufsichtrats 
 
 
         -     um EUR 3.240.520 durch ein- oder mehrmalige 
               Ausgabe von auf den Inhaber lautende stimmberechtigte 
               Stammaktien 
 
 
               und/oder 
 
 
         -     um EUR 3.290.986 durch ein- oder mehrmalige 
               Ausgabe von auf den Inhaber lautende stimmrechtslose 
               Vorzugsaktien 
 
 
 
             im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00 gegen Bareinlage zu 
             erhöhen. 
 
 
             Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. 
 
 
             Die neuen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
             auch von durch die persönlich haftende Gesellschafterin 
             bestimmte Kreditinstitute mit der Verpflichtung übernommen 
             werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares 
             Bezugsrecht). 
 
 
             Die persönlich haftende Gesellschafterin ist jedoch 
             ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
 
 
         -     das Bezugsrecht der Aktionäre zum Ausgleich von 
               Spitzenbeträgen auszuschließen; 
 
 
         -     im Falle der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- 
               und Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien 
               einer Gattung auf Aktien anderer Gattung auszuschließen, 
               sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich 
               festgesetzt wird; 
 
 
         -     die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen 
               und ihrer Durchführung festzulegen. 
 
 
 
             Der Aufsichtsrat der Gesellschaft soll ferner ermächtigt 
             werden, die Satzung nach vollständiger oder teilweiser 
             Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der 
             jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder nach 
             Ablauf der Ermächtigungsfrist ohne Erhöhung entsprechend zu 
             ändern. 
 
 
       7b)   § 5 der Satzung erhält folgenden neuen Absatz 6 
 
 
         ,6a)  Die persönlich haftende Gesellschafterin ist 
               ermächtigt, das Grundkapital bis zum 19.06.2017 mit 
               Zustimmung des Aufsichtsrats 
 
 
           -     um EUR 3.240.520 durch ein- oder mehrmalige 
                 Ausgabe von auf den Inhaber lautende stimmberechtigte 
                 Stammaktien 
 
 
                 und/oder 
 
 
           -     um EUR 3.290.986 durch ein- oder mehrmalige 
                 Ausgabe von auf den Inhaber lautende stimmrechtslose 
                 Vorzugsaktien 
 
 
 
               jeweils im Nennbetrag von EUR 1,00 gegen Bareinlage zu 
               erhöhen. 
 
 
               Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. 
 
 
         6b)   Die persönlich haftende Gesellschafterin ist 
               ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
 
 
           -     das Bezugsrecht der Aktionäre zum Ausgleich 
                 von Spitzenbeträgen auszuschließen; 
 
 
           -     im Falle der gleichzeitigen Ausgabe von 
                 Stamm- und Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von 
                 Aktien einer Gattung auf Aktien anderer Gattung 
                 auszuschließen, sofern das Bezugsverhältnis für beide 
                 Gattungen gleich festgesetzt wird; 
 
 
           -     die neuen Aktien auch durch von der 
                 persönlich haftenden Gesellschafterin bestimmte 
                 Kreditinstitute übernehmen zu lassen mit der 
                 Verpflichtung, diese den Aktionären anzubieten 
                 (mittelbares Bezugsrecht). 
 
 
 
         6c)   Die persönlich haftende Gesellschafterin wird 
               ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren 
               Einzelheiten der Kapitalerhöhungen und ihrer Durchführung 
               festzulegen. 
 
 
         6d)   Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung 
               des § 5 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung 
               des genehmigten Kapitals und, falls das genehmigte Kapital 
               bis zum 19.06.2017 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt 
               sein sollte, nach Fristablauf der Ermächtigung 
               anzupassen.' 
 
 
 
 
           Über die Zustimmung zu diesem Beschluss der Hauptversammlung 
           insgesamt ist darüber hinaus auch getrennt nach den 
           stimmberechtigten Aktiengattungen abzustimmen. 
 
 
           Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin gemäß § 203 
           Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG 
           zu Tagesordnungspunkt 7 
 
 
           Die vorgeschlagene Ermächtigung zur Kapitalerhöhung soll 
           sicherstellen, dass die Gesellschaft einen künftig anfallenden 
           Finanzbedarf schnell und flexibel decken kann. 
 
 
           Das Unternehmen EUROKAI steht im internationalen Wettbewerb. 
           Es muss im Hinblick auf seine strategische Weiterentwicklung 
           und die Wahrnehmung seiner Chancen in den internationalen 
           Märkten jederzeit in der Lage sein, im Interesse seiner 
           Aktionäre schnell und flexibel handeln zu können. Dazu ist es 
           notwendig, dass die Gesellschaft bei Entscheidungen über die 
           Deckung eines Kapitalbedarfs nicht von den Anforderungen an 
           die Einberufung und Abhaltung einer Hauptversammlung abhängt, 
           sondern darüber kurzfristig entscheiden kann, um sich 
           jederzeit und gemäß der jeweiligen Marktlage Eigenkapital 
           beschaffen zu können. 
 
 
           Die vorgeschlagene Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss für 
           Spitzenbeträge mit Zustimmung des Aufsichtsrats dient dazu, 
           Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses 
           ergeben, im Interesse einer erleichterten, praktikablen 
           Abwicklung einer Bezugsrechtsemission vom Bezugsrecht der 
           Aktionäre auszunehmen. Die als 'freie Spitze' vom Bezugsrecht 
           ausgenommenen neuen Aktien werden bestmöglich für die 
           Gesellschaft verwertet. 
 
 
           Die vorgeschlagene Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss im 
           Falle der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien 
           dient dazu, in das Verhältnis der Aktiengattungen zueinander 
           nicht einzugreifen. 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin wird jeweils zur 
           nächsten Hauptversammlung über jede Ausnutzung des genehmigten 
           Kapitals berichten.' 
 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen 
   vor, dem vorstehenden Beschluss der Hauptversammlung durch folgenden 
   Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre die Zustimmung zu erteilen: 
 
   Die Vorzugsaktionäre der EUROKAI KGaA erteilen hiermit dem Beschluss 
   der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20.06.2012 zu TOP 7 a) und 
   b) 'Schaffung eines genehmigten Kapitals und entsprechende 
   Satzungsänderung' ihre Zustimmung. 
 
   II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
     1.    Teilnahmeberechtigung 
 
 
           Zur Teilnahme an der gesonderten Versammlung der 
           Vorzugsaktionäre ohne Stimmrechte sind nur diejenigen 
           Vorzugsaktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft 
           unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von 
           ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis 
           ihres Aktienbesitzes an diese Adresse übermitteln: 
 
 
             EUROKAI KGaA 
             über 
             M.M. Warburg & CO KGaA 
             WPV/Hauptversammlungen 
             Ferdinandstr. 75 
             20095 Hamburg 
 
 
             Fax: +49 (0) 40 36181116 
 
 
 
           Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 
           21. Tages vor der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre 

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April 30, 2012 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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