DJ DGAP-HV: EUROKAI KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.06.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: EUROKAI KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
EUROKAI KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
20.06.2012 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
30.04.2012 / 15:13
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EUROKAI Kommanditgesellschaft auf Aktien
Hamburg
- Geschäftsanschrift: Kurt-Eckelmann-Str. 1 in 21129 Hamburg -
EINLADUNG
zur ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, dem 20. Juni 2012,
um 15.30 Uhr
im Hotel Hafen Hamburg, Seewartenstraße 9 in 20459 Hamburg
Wertpapierkennnummern 570650, 570652 und 570653
ISIN-Codes DE0005706501, DE0005706527 und DE0005706535
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I. Tagesordnung:
1.) Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten
Jahresabschlusses und Konzernabschlusses sowie der vom
Aufsichtsrat ebenfalls gebilligten Lageberichte für die
Gesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu
den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2011
Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, die Lageberichte
für die Gesellschaft und den Konzern, der Bericht des
Aufsichtsrats sowie der erläuternde Bericht zu den Angaben
nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB jeweils für das
Geschäftsjahr 2011 liegen in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft, 21129 Hamburg, Kurt-Eckelmann-Straße 1, während
der Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus und können im
Internet unter www.eurokai.de eingesehen werden. Sie liegen
auch während der Hauptversammlung aus. Auf Verlangen wird
jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der
Unterlagen erteilt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen.
2.) Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses der EUROKAI KGaA per 31.12.2011
Der vorgelegte, vom Abschlussprüfer testierte Jahresabschluss
der EUROKAI KGaA für das Geschäftsjahr 2011 weist einen
Bilanzgewinn von EUR 122.376.692,29 aus.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat
schlagen vor, den Jahresabschluss 2011 in der vorgelegten Form
festzustellen.
3.) Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat
schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2011 in
Höhe von EUR 122.376.692,29 wie folgt zu verwenden:
Verteilung an die Aktionäre EUR 17.961.480,35
Einstellung in andere EUR 7.500.000,00
Gewinnrücklagen
Gewinnvortrag EUR 96.915.211,94
________________-
_
Bilanzgewinn EUR 122.376.692,29
Die Verteilung an die Aktionäre erfolgt nach § 5 Abs. 1 lit. b
und lit. c der Satzung, wobei auf die Inhaberstamm- und
stimmrechtslosen Vorzugsaktien jeweils eine Dividende von 100
% bezogen auf den jeweiligen Nennbetrag von EUR 1,00 entfällt.
Als Zahlstelle für die zu beschließende Dividende ist die M.M.
Warburg & CO KGaA, Ferdinandstraße 75, 20095 Hamburg
vorgesehen.
4.) Beschlussfassung über die Entlastung der
persönlich haftenden Gesellschafterin
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat
schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
5.) Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrates
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat
schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
6.) Wahlen zum Aufsichtsrat
Herr Dr. Hans-Joachim Röhler wird mit Ablauf der heutigen
Hauptversammlung nach Ablauf der Amtszeit aus dem Aufsichtsrat
ausscheiden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herrn Dr. Sebastian Biedenkopf, Rechtsanwalt,
Einzelanwalt, Hamburg
als Nachfolger für Herrn Dr. Hans-Joachim Röhler in den
Aufsichtsrat zu wählen, und zwar gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung
der EUROKAI KGaA bis zum Schluss der vierten auf die Wahl
folgenden ordentlichen Hauptversammlung der EUROKAI KGaA.
Herr Dr. Sebastian Biedenkopf hat keine Aufsichtsrats- oder
vergleichbare Mandate.
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Winfried Steeger
und Max M. Warburg endet mit Ablauf der diesjährigen
Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt vor,
b) Herrn Dr. Winfried Steeger, Geschäftsführer der
Jahr Holding GmbH & Co. KG, Hamburg,
und
c) Herrn Max M. Warburg, Persönlich haftender
Gesellschafter der M. M. Warburg & CO KGaA, Hamburg
erneut in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar gemäß § 11 Abs.
2 der Satzung der EUROKAI KGaA bis zum Schluss der vierten auf
die Wahl folgenden ordentlichen Hauptversammlung der EUROKAI
KGaA.
Herr Dr. Winfried Steeger hat folgende Aufsichtsrats- oder
vergleichbare Mandate:
- Druck und Verlagshaus Gruner + Jahr AG,
Hamburg, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats
- Verwaltungsgesellschaft Otto mbH (mitbestimmte
GmbH des Otto Konzerns), Hamburg, Mitglied des
Aufsichtsrats
- Hemmoor Zement AG i.L., Hemmoor, Mitglied des
Aufsichtsrats
- August Prien Verwaltung GmbH, Hamburg,
Vorsitzender des Aufsichtsrats
- Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH (vormals:
Waltershof-Peute Hafen Betriebs G.m.b.H.), Hamburg,
stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats
Herr Warburg hat folgende Aufsichtsrats- oder vergleichbare
Mandate:
- Warburg Invest Kapitalanlageges. mbH, Frankfurt
am Main, Vorsitzender des Aufsichtsrats
- EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co. KGaA,
Bremen, 2. stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats
- Bankhaus Hallbaum AG & Co. KG, Hannover,
stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats
- Private Life BioMed AG, Hamburg, stellv.
Vorsitzender des Aufsichtsrats
- M.M. Warburg & CO Luxembourg S.A., Luxemburg,
Vorsitzender des Verwaltungsrats
- M.M. Warburg Bank (Schweiz) AG, Zürich,
Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats
- Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH (vormals:
Waltershof-Peute Hafen Betriebs G.m.b.H.), Hamburg,
Vorsitzender des Verwaltungsrats
- Warburg Alternative Investments AG, Zürich,
Schweiz, Vorsitzender des Verwaltungsrats
- Robert Vogel GmbH & Co., Hamburg, Mitglied des
Beirats
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der
Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 letzte Alternative
Aktiengesetz i.V.m. § 11 Abs. 1 der Satzung der EUROKAI KGaA
aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung
zu wählen sind.
Im Aufsichtsrat der EUROKAI KGaA erfüllt Herr Dr. Sebastian
Biedenkopf im Fall seiner Wahl die Voraussetzungen eines
unabhängigen Finanzexperten gemäß §§ 100 Abs. 5, 107 Abs. 4
AktG.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung in Übereinstimmung
mit den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex im
Wege der Einzelwahl über die Wahlen zum Aufsichtsrat abstimmen
zu lassen. Für den Fall seiner Wiederwahl beabsichtigt Herr
Dr. Winfried Steeger, für das Amt des
Aufsichtsratsvorsitzenden zu kandidieren.
7.) Beschlussfassung über die Schaffung eines
genehmigten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat
schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
7a) Die persönlich haftende Gesellschafterin wird
ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum
19.06.2017 mit Zustimmung des Aufsichtrats
- um EUR 3.240.520 durch ein- oder mehrmalige
Ausgabe von auf den Inhaber lautende stimmberechtigte
Stammaktien
und/oder
- um EUR 3.290.986 durch ein- oder mehrmalige
Ausgabe von auf den Inhaber lautende stimmrechtslose
Vorzugsaktien
im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00 gegen Bareinlage zu
erhöhen.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 30, 2012 09:14 ET (13:14 GMT)
DJ DGAP-HV: EUROKAI KGaA: Bekanntmachung der -2-
Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen.
Die neuen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats
auch von durch die persönlich haftende Gesellschafterin
bestimmte Kreditinstitute mit der Verpflichtung übernommen
werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares
Bezugsrecht).
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist jedoch
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
- das Bezugsrecht der Aktionäre zum Ausgleich von
Spitzenbeträgen auszuschließen;
- im Falle der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm-
und Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien
einer Gattung auf Aktien anderer Gattung auszuschließen,
sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich
festgesetzt wird;
- die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen
und ihrer Durchführung festzulegen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft soll ferner ermächtigt
werden, die Satzung nach vollständiger oder teilweiser
Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der
jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder nach
Ablauf der Ermächtigungsfrist ohne Erhöhung entsprechend zu
ändern.
7b) § 5 der Satzung erhält folgenden neuen Absatz 6
'6a) Die persönlich haftende Gesellschafterin ist
ermächtigt, das Grundkapital bis zum 19.06.2017 mit
Zustimmung des Aufsichtsrats
- um EUR 3.240.520 durch ein- oder mehrmalige
Ausgabe von auf den Inhaber lautende stimmberechtigte
Stammaktien
und/oder
- um EUR 3.290.986 durch ein- oder mehrmalige
Ausgabe von auf den Inhaber lautende stimmrechtslose
Vorzugsaktien
jeweils im Nennbetrag von EUR 1,00 gegen Bareinlage zu
erhöhen.
Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen.
6b) Die persönlich haftende Gesellschafterin ist
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
- das Bezugsrecht der Aktionäre zum Ausgleich
von Spitzenbeträgen auszuschließen;
- im Falle der gleichzeitigen Ausgabe von
Stamm- und Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von
Aktien einer Gattung auf Aktien anderer Gattung
auszuschließen, sofern das Bezugsverhältnis für beide
Gattungen gleich festgesetzt wird;
- die neuen Aktien auch durch von der
persönlich haftenden Gesellschafterin bestimmte
Kreditinstitute übernehmen zu lassen mit der
Verpflichtung, diese den Aktionären anzubieten
(mittelbares Bezugsrecht).
6c) Die persönlich haftende Gesellschafterin wird
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren
Einzelheiten der Kapitalerhöhungen und ihrer Durchführung
festzulegen.
6d) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung
des § 5 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung
des genehmigten Kapitals und, falls das genehmigte Kapital
bis zum 19.06.2017 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt
sein sollte, nach Fristablauf der Ermächtigung
anzupassen.'
Über die Zustimmung zu diesem Beschluss der Hauptversammlung
insgesamt ist darüber hinaus auch getrennt nach den
stimmberechtigten Aktiengattungen abzustimmen.
8.) Zustimmung der Inhaber der stimmberechtigten
Stammaktien im Wege des Sonderbeschlusses zu den Beschlüssen
der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 7 a) und b)
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat
schlagen den Inhabern der stimmberechtigten Stammaktien vor,
im Wege des Sonderbeschlusses wie folgt zu beschließen:
'Dem Beschluss der Hauptversammlung zu TOP 7 a) und b) wird im
Wege des Sonderbeschlusses zugestimmt.'
9.) Zustimmung des Inhabers der stimmberechtigten
Vorzugsaktie (Namenaktie Nr. 00001) im Wege des
Sonderbeschlusses zu den Beschlüssen der Hauptversammlung zu
Tagesordnungspunkt 7 a) und b)
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat
schlagen dem Inhaber der stimmberechtigten Vorzugsaktie Nr.
00001 vor, im Wege des Sonderbeschlusses wie folgt zu
beschließen:
'Dem Beschluss der Hauptversammlung zu TOP 7 a) und b) wird im
Wege des Sonderbeschlusses zugestimmt.'
10.) Beschlussfassung über die Erhöhung der
Aufsichtsratsvergütung sowie Festsetzung einer Vergütung für
den Vorsitzenden und die Mitglieder des Prüfungsausschusses
und Satzungsänderung
Die persönlich haftendende Gesellschafterin und der
Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
Die Aufsichtsratsvergütung in § 13 Abs. 1 der Satzung wird
angepasst. § 13 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
'1. Neben dem Ersatz aller notwendigen Auslagen und
einem Sitzungsgeld je Teilnahme an einer
Aufsichtsratssitzung von Euro 500,00 erhält jedes
Aufsichtsratsmitglied eine jährliche Vergütung von Euro
8.000,00. Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats
erhält das 1 ½-fache, der Aufsichtsratsvorsitzende das
Dreifache dieses Betrages.
Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses erhält zusätzlich
eine jährliche Vergütung von Euro 2.000,00. Der Vorsitzende
des Prüfungsausschusses erhält das Doppelte dieses
Betrages.'
11.) Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt gestützt auf die Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor,
a) die ERNST & YOUNG GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rothenbaumchaussee 78,
20148 Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2012 und zum Prüfer des Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2012 zu wählen und
b) die ERNST & YOUNG GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rothenbaumchaussee 78,
20148 Hamburg, zudem vorsorglich zum Abschlussprüfer für
eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts im
Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
II. Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin
gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4
Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 7
Die vorgeschlagene Ermächtigung zur Kapitalerhöhung soll
sicherstellen, dass die Gesellschaft einen künftig anfallenden
Finanzbedarf schnell und flexibel decken kann.
Das Unternehmen EUROKAI steht im internationalen Wettbewerb.
Es muss im Hinblick auf seine strategische Weiterentwicklung
und die Wahrnehmung seiner Chancen in den internationalen
Märkten jederzeit in der Lage sein, im Interesse seiner
Aktionäre schnell und flexibel handeln zu können. Dazu ist es
notwendig, dass die Gesellschaft bei Entscheidungen über die
Deckung eines Kapitalbedarfs nicht von den Anforderungen an
die Einberufung und Abhaltung einer Hauptversammlung abhängt,
sondern darüber kurzfristig entscheiden kann, um sich
jederzeit und gemäß der jeweiligen Marktlage Eigenkapital
beschaffen zu können.
Die vorgeschlagene Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss für
Spitzenbeträge mit Zustimmung des Aufsichtsrats dient dazu,
Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses
ergeben, im Interesse einer erleichterten, praktikablen
Abwicklung einer Bezugsrechtsemission vom Bezugsrecht der
Aktionäre auszunehmen. Die als 'freie Spitze' vom Bezugsrecht
ausgenommenen neuen Aktien werden bestmöglich für die
Gesellschaft verwertet.
Die vorgeschlagene Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss im
Falle der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien
dient dazu, in das Verhältnis der Aktiengattungen zueinander
nicht einzugreifen.
Die persönlich haftende Gesellschafterin wird jeweils zur
nächsten Hauptversammlung über jede Ausnutzung des genehmigten
Kapitals berichten.
III. Weitere Angaben zur Einberufung
1.) Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der
nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrem
depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres
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April 30, 2012 09:14 ET (13:14 GMT)
DJ DGAP-HV: EUROKAI KGaA: Bekanntmachung der -3-
Aktienbesitzes an diese Adresse übermitteln:
EUROKAI KGaA
über
M.M. Warburg & CO KGaA
WPV/Hauptversammlungen
Ferdinandstr. 75
20095 Hamburg
Fax: +49 (0) 40 36181116
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des
21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 30.05.2012
(Nachweisstichtag), beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis
müssen der Gesellschaft bis spätestens 13.06.2012 zugehen. Die
Anmeldung hat gemäß § 14 Abs. 2 der Satzung in Textform in
deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Der Nachweis
des Anteilsbesitzes bedarf gemäß § 14 Abs. 3 der Satzung der
Textform und muss ebenfalls in deutscher oder englischer
Sprache abgefasst sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes als
Aktionär nur, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme
an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts
erbracht hat. Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien
erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen können, es sei denn, sie wurden
von einem teilnahmeberechtigten Aktionär bevollmächtigt oder
zur Rechtsausübung ermächtigt. Aktionäre, die ihre Aktien nach
dem Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger
Anmeldung und Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im
Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für
die Dividendenberechtigung.
2.) Vollmacht und Weisung
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die an der
Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen, können ihr
Stimmrecht unter entsprechender Vollmachterteilung durch einen
Bevollmächtigten, auch z.B. ein Kreditinstitut oder eine
Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch im Fall einer
Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung zur
Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den Bestimmungen vorstehend Ziffer 1
erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform, es sei denn, sie sind an ein Kreditinstitut, an eine
Aktionärsvereinigung oder sonstige von § 135 Abs. 8 oder § 135
Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG erfasste Personen
oder Institutionen gerichtet. Diese verlangen aber
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht, weil sie
gemäß § 135 Abs. 1 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten
müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie die im ersten
Satz dieses Absatzes genannten Institutionen, Vereinigungen
oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen über eine
mögliche Form der Vollmacht ab.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können
zur Erteilung der Vollmacht das Formular verwenden, das Sie
nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises
des Anteilbesitzes auf der Rückseite ihrer Eintrittskarte
vorfinden. Eine solche Vollmacht steht auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.eurokai.de unter der
Rubrik 'Hauptversammlung' zum Herunterladen zur Verfügung oder
kann bei der Gesellschaft unter nachfolgender Adresse
kostenlos angefordert werden.
EUROKAI KGaA
Hauptversammlung
Kurt-Eckelmann-Str. 1
21129 Hamburg
Fax-Nr. +49 (0)40 74 05 28 49
oder
hauptversammlung@eurokai.de
Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen
der Vollmacht und der Eintrittskarte bei der Einlasskontrolle
am Tage der Hauptversammlung oder durch die vorherige
Übermittlung der Nachweise an die oben angegebene Adresse.
Wir bieten Aktionären, die über eine Eintrittskarte verfügen,
an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu
lassen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden die
Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen erteilten
Weisungen ausüben; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur
zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche
Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten oder den vor der
Hauptversammlung zugänglich gemachten Gegenanträgen und
Wahlvorschlägen vorliegt.
In möglichen Abstimmungen über eventuelle, erst in der
Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge
oder sonstige, nicht im Vorfeld der Hauptversammlung
mitgeteilte Anträge können die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft keine Stimmrechte ausüben. Weder im Vorfeld noch
während der Hauptversammlung können sie Weisungen zu
Verfahrensanträgen, Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von
Fragen oder Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen.
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern Vollmacht erteilen möchten, werden
gebeten, das Formular für die Erteilung der Vollmacht und
Weisungen zu verwenden, das von der Internetadresse
www.eurokai.de unter der Rubrik 'Hauptversammlung'
heruntergeladen werden kann oder es wird den Aktionären auf
Wunsch von der vorgenannten Adresse kostenlos zugesandt
werden. Bitte senden Sie Ihre Vollmacht und Weisungen zusammen
mit Ihrer Eintrittskarte oder unter Angabe Ihrer
Eintrittskartennummer schriftlich, per (Computer-)Fax oder
E-Mail zur organisatorischen Erleichterung bis zum 19.06.2012
(bei uns eingehend) an vorgenannte Adresse. Rechtzeitig
erteilte Vollmachten und Weisungen können auch auf diesem Wege
bis zum gleichen Zeitpunkt geändert oder widerrufen werden.
3.) Hinweise zu Ergänzungsanträgen gemäß § 122 Abs. 2
AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis spätestens
20.05.2012, 24:00 Uhr, schriftlich zugegangen sein. Bitte
richten Sie entsprechende Verlangen an die in Ziffer 2
genannte Adresse.
Der/Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit
mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, das
heißt mindestens seit dem 20.03.2012, 0:00 Uhr, Inhaber der
erforderlichen Anzahl Aktien sind, und dass sie die Aktien bis
zur Entscheidung über den Antrag halten.
4.) Hinweise zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen
gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen
Gegenantrag gegen die Vorschläge der persönlich haftenden
Gesellschafterin und/oder des Aufsichtsrats zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen oder
Wahlvorschläge zu unterbreiten.
Bis spätestens 05.06.2012, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft
unter der in Ziffer 2 genannten Adresse eingegangene
Gegenanträge von Aktionären mit Begründung werden
einschließlich der Begründung und des Namens des Aktionärs
nach Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers
anderen Aktionären im Internet unter www.eurokai.de unter der
Rubrik 'Hauptversammlung' nach den gesetzlichen Regeln
zugänglich gemacht. Für Wahlvorschläge gilt dies entsprechend
mit der Maßgabe, dass diese nicht zu begründen sind.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls
unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
An andere als die in Ziffer 2 genannte Adresse adressierte
oder nicht rechtzeitig zugegangene Gegenanträge müssen nicht
zugänglich gemacht werden. §§ 126 Abs. 2, 127 AktG enthalten
weitere Umstände, bei deren Vorliegen Anträge nicht zugänglich
gemacht werden müssen.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 30, 2012 09:14 ET (13:14 GMT)
5.) Hinweise zum Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß §
131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung von
der persönlich haftenden Gesellschafterin Auskunft über die
Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit
sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. § 131 Abs. 3 AktG enthält
Gründe, aus denen die persönlich haftende Gesellschafterin die
Auskunft verweigern darf.
6.) Weitergehende Erläuterungen und Informationen nach
§ 124 a AktG (Veröffentlichungen auf der Internetseite)
Weitergehende Erläuterungen zu den vorstehend genannten
Aktionärsrechten nach §§ 122, 126, 127 und 131 AktG und die
Informationen nach § 124 a AktG sind auf der Internetseite der
EUROKAI KGaA unter www.eurokai.de unter der Rubrik
'Hauptversammlung' abrufbar.
7.) Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft Euro 13.468.494,00. Es ist
eingeteilt in 6.759.480 stimmberechtigte Inhaberstammaktien im
Nennbetrag von jeweils Euro 1,00, in 6.708.494 stimmrechtslose
Inhabervorzugsaktien im Nennbetrag von jeweils Euro 1,00 und
eine auf den Namen lautende stimmberechtigte Vorzugsaktie im
Nennbetrag von Euro 520,00 - der Namensaktie Nr. 00001.
Je Euro 1,00 Nennbetrag der stimmberechtigten
Inhaberstammaktien und der Namensaktie Nr. 00001 gewähren eine
Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung daher 6.760.000 Stimmen.
8.) Bekanntmachung der Einladung
Die Einladung ist im elektronischen Bundesanzeiger vom
30.04.2012 veröffentlicht.
Hamburg, im April 2012
Die persönlich haftende Gesellschafterin
Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH
Thomas H. Eckelmann Cecilia E.M. Eckelmann-Battistello
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30.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
=--------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: EUROKAI KGaA
Kurt-Eckelmann-Str. 1
21129 Hamburg
Deutschland
E-Mail: hauptversammlung@eurokai.de
Internet: http://www.eurokai.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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167475 30.04.2012
(END) Dow Jones Newswires
April 30, 2012 09:14 ET (13:14 GMT)
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