DJ DGAP-HV: Alphaform AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Alphaform AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Alphaform AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
13.06.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
03.05.2012 / 15:44
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Alphaform AG
Feldkirchen bei München
ISIN DE0005487953 - WKN 548795
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
Mittwoch, dem 13. Juni 2012, um 14:00 Uhr,
im Münchner Künstlerhaus, 3. Stock ('Clubetage'),
Lenbachplatz 8, 80333 München,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember
2011, sowie des Lageberichts der Alphaform AG und des
Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315
Abs. 4 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2011
Die genannten Unterlagen können ab der Einberufung der
Hauptversammlung im Internet unter www.alphaform.de unter der
Rubrik Investor Relations / Hauptversammlung eingesehen
werden.
Die Vorlage der unter Punkt 1 der Tagesordnung aufgeführten
Unterlagen dient der Information der Aktionäre. Der
Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG
festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
entfällt daher.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie des
Abschlussprüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts
Der Aufsichtsrat schlägt vor die Häckl Schmidt Lichtenstern
GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in München zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012 sowie zum Abschlussprüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des
Geschäftsjahres 2012 zu bestellen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die
vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung
der Häckl Schmidt Lichtenstern GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in München, zu deren
Unabhängigkeit eingeholt.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf
dieser Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011
beschließt. Aus diesem Grund stehen Wahlen zum Aufsichtsrat
an. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 9 Abs.
1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 95 Satz 1,
96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG aus drei Mitgliedern zusammen,
die von der Hauptversammlung gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser
Hauptversammlung die folgenden Personen in den Aufsichtsrat zu
wählen, und zwar jeweils gemäß § 9 Absatz 2 der Satzung der
Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2015 beschließt:
a.) Herrn Matti Paasila, Wohnort: Zug, Schweiz, ausgeübter
Beruf: selbstständiger Diplomingenieur für technische Physik
und Investor, Zug, Schweiz.
Herr Paasila ist Mitglied in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien der folgenden Gesellschaften:
- CfoExpert AG, Zürich, Schweiz (Mitglied des
Verwaltungsrats)
- EcoStream Oy, Espoo, Finnland (Mitglied des
Aufsichtsrats)
Herr Paasila gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten an.
b.) Herrn Dr. Hans J. Langer, Wohnort: Gräfelfing, ausgeübter
Beruf: Vorstandsvorsitzender der EOS Holding
Aktiengesellschaft, Krailling, Deutschland.
Herr Dr. Langer gehört folgenden anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten an:
- SCANLAB AG, Puchheim, Deutschland
(Aufsichtsratsvorsitzender)
- RAYLASE AG, Wessling, Deutschland (Mitglied des
Aufsichtsrats)
Herr Dr. Langer ist Mitglied in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien der folgenden Gesellschaften:
- 3T RPD Ltd., Newbury, Großbritannien
(Verwaltungsratvorsitzender)
- Microbeads AS, Skedsmokorset, Norwegen
(Verwaltungsratvorsitzender)
c.) Herrn Falk F. Strascheg, Wohnort: Berg, ausgeübter Beruf:
Venture Capitalist, Managing Partner der Extorel GmbH, München
Herr Strascheg gehört folgenden anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an:
- EOS Holding Aktiengesellschaft, Krailling,
Deutschland (Aufsichtsratsvorsitzender)
- Going Public Media Aktiengesellschaft, München,
Deutschland (Mitglied des Aufsichtsrats)
- PEH Wertpapier AG, Oberursel (Taunus),
Deutschland (Mitglied des Aufsichtsrats)
Herr Strascheg ist Mitglied in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien der folgenden Gesellschaften:
- Microbeads AS, Skedsmokorset, Norwegen
(Mitglied des Verwaltungsrats)
Die vorgeschlagenen Kandidaten haben für den Fall ihrer Wahl deren
Annahme erklärt.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex
wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, Herrn Paasila im Falle
seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidaten für den
Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.
Herr Paasila erfüllt die Qualifikation eines unabhängigen
Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung
über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.
II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 14 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen angemeldet und
ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Als Nachweis der
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts ist ein besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch
das depotführende Institut erforderlich. Die Anmeldung und der
Nachweis bedürfen der Textform (§ 126 b BGB) und müssen in deutscher
oder englischer Sprache abgefasst sein. Der Nachweis hat sich auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, somit den 23. Mai 2012,
0:00 Uhr (sog. 'Nachweisstichtag'), zu beziehen. Die Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am 6.
Juni 2012, 24:00 Uhr (Zugang), unter der Adresse:
Alphaform AG
c/ o Bankhaus M.M. Warburg & CO KGaA
WPV
Ferdinandstr. 75
20095 Hamburg
bzw. unter:
Telefax: +49 (0)40- 3618 1116
E-Mail: wpv-bv-hv@mmwarburg.com
zugegangen sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den
Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht erbracht hat.
Dabei richten sich die Berechtigung zur Teilnahme und der
Stimmrechtsumfang ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Veräußerungen nach dem
Nachweisstichtag haben für das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht
keine Bedeutung. Ebenso führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der
Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen
bezüglich des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag
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May 03, 2012 09:45 ET (13:45 GMT)
noch keine Aktien besitzt und erst danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine etwaige Dividendenberechtigung. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei vorgenannter Stelle werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, sich frühzeitig anzumelden und für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag an die Gesellschaft Sorge zu tragen. III. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der Hauptversammlung Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. eine Vereinigung von Aktionären, ein Kreditinstitut oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine form- und fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Ein Vollmachtsformular wird den Aktionären mit der Eintrittskarte übersandt und steht den Aktionären auch unter der Internetadresse http://www.alphaform.de unter der Rubrik Investor Relations / Hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Für die Vollmachtserteilung muss dieses Vollmachtsformular nicht zwingend verwendet werden. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine gemäß § 135 Absatz 8 und § 135 Absatz 10 i. V. m. § 125 Absatz 5 des Aktiengesetzes gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft unter folgender Adresse elektronisch übermittelt werden: E-Mail: hv@ubj.de Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die gemäß § 135 Absatz 8 und § 135 Absatz 10 i. V. m. § 125 Absatz 5 des Aktiengesetzes gleichgestellten Personen und Institutionen müssen Vollmachten lediglich nachprüfbar festhalten; sie können für die Form der Vollmachtserteilung abweichende Regelungen vorgeben, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Als Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich von einem von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen können. Für diese Stimmrechtsvertretung und Weisungserteilung kann das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Vorgenanntes Vollmachts- und Weisungsformular steht den Aktionären auch unter der Internetadresse http://www.alphaform.de unter der Rubrik Investor Relations / Hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter darf nur gemäß einer ihm vom Aktionär zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten Weisung abstimmen; bei nicht eindeutiger Weisung muss sich ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen Tagesordnungspunkt enthalten. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Verfahrensanträge und unangekündigte Anträge von Aktionären werden vom Stimmrechtsvertreter nicht unterstützt. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft bedürfen ebenfalls der Textform (§ 126b BGB). Sämtliche Vollmachten und Weisungen müssen aus organisatorischen Gründen entweder vorab bis spätestens 12. Juni 2012, 18:00 Uhr, unter der nachfolgenden Adresse bzw. Faxnummer oder E-Mailadresse eingegangen sein: UBJ. GmbH Stichwort: Alphaform-HV 2012 Haus der Wirtschaft Kapstadtring 10 22297 Hamburg Telefax: + 49 (0)40-6378-5423 E-Mail: hv@ubj.de Alternativ zu einer vorherigen Übermittlung der Vollmachten und Weisungen ist auch eine Übergabe an einen Bevollmächtigten / den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung möglich. Weitere Informationen zur Stimmrechtserteilung sowie die vorgenannten Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung stehen den Aktionären unter der Internetadresse http://www.alphaform.de unter der Rubrik Investor Relations / Hauptversammlung zur Verfügung oder können werktäglich (Mo.-Fr.) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr unter der Telefon-Nummer +49 (0)40 - 6378-5410 angefordert werden. Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen Formulare zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft besteht nicht. IV. Rechte der Aktionäre Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000,00 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich (§§ 126, 126a BGB) an die folgende Adresse Alphaform AG Investor Relations - HV 2012 Kapellenstraße 10 85622 Feldkirchen zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens am 13. Mai 2012, 24:00 Uhr, zugegangen sein. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Der bzw. die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber der erforderlichen Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von drei Monaten sind und sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers bzw. von Aufsichtsratsmitgliedern sind ausschließlich zu richten an: Alphaform AG Investor Relations - HV 2012 Kapellenstraße 10 85622 Feldkirchen Telefax: +49 (0)89 905002 1035 E-Mail: ir@alphaform.de Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein, wenn sie zugänglich gemacht werden sollen. Ein Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 29. Mai 2012, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft an der vorstehend genannten Adresse eingegangen sind, werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse http://www.alphaform.de unter der Rubrik Investor Relations / Hauptversammlung veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG jedem Aktionär auf Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o. g. Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt. V. Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden
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May 03, 2012 09:45 ET (13:45 GMT)


