DJ DGAP-HV: Einhell Germany AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2012 in Landau/Isar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Einhell Germany AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Einhell Germany AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 14.06.2012 in Landau/Isar mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
04.05.2012 / 15:10
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Einhell Germany AG
Landau a. d. Isar
ISIN DE0005654909/DE0005654933
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Donnerstag, den 14. Juni 2012, um 10.00 Uhr
in der Stadthalle Landau, Stadtgraben 3, 94405 Landau/Isar,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011,
Vorlage des Lageberichts für den Einhell-Konzern und die
Einhell Germany AG, sowie Vorlage des Berichts des
Aufsichtsrates.
Die vorgenannten Unterlagen sind nach den aktienrechtlichen
Vorschriften der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Zu
Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom
Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen bereits am 3. April 2012 gebilligt
und den Jahresabschluss festgestellt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss
der Einhell Germany AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2011 in Höhe von Euro 30.584.856,10 wie folgt
zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,74 Euro 1.549.856,00
Euro je Stammaktie auf Stück 2.094.400
dividendenberechtigte Stammaktien.
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,80 Euro 1.344.000,00
Euro je Vorzugsaktie auf Stück 1.680.000
dividendenberechtigte Vorzugsaktien.
Vortrag auf neue Rechnung Euro 27.691.000,10
Bilanzgewinn Euro 30.584.856,10
Die Dividende ist am 15. Juni 2012 zahlbar.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung für das
Geschäftsjahr 2011 zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung für das
Geschäftsjahr 2011 zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer
der Einhell Germany AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr
2012 zu wählen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Einhell Germany AG ist im Zeitpunkt der
Einberufung eingeteilt in 2.094.400 Stammaktien und 1.680.000
Vorzugsaktien. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Im Zeitpunkt der
Einberufung bestehen also 2.094.400 Stimmrechte. Die Einhell Germany
AG hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Stammaktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig
anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme nachweisen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Vorzugsaktionäre
berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur
Teilnahme nachweisen.
Die Anmeldung und der Nachweis zur Berechtigung müssen der
Gesellschaft unter
Einhell Germany AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 2.1.1 AGM Service
60261 Frankfurt/Main
Telefax +49 (0) 69/136 26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag
der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind,
also bis zum 07. Juni 2012 (24.00 Uhr) zugehen. Für den Nachweis der
Berechtigung reicht ein in Textform in deutscher oder englischer
Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich
auf den Beginn des 24. Mai 2012 (00.00 Uhr) ('Nachweisstichtag')
beziehen.
Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien
kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen
Einreichung der Aktien ausgestellt werden.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag.
Verfahren für die Stimmabgabe
Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte
Der Aktionär kann sein Stimmrecht (Stammaktionäre) bzw. seine
sonstigen Teilnahmerechte (Stamm- und Vorzugsaktionäre) in der
ordentlichen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B.
durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Die Aktionäre, die eine
Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls wie vorstehend
ausgeführt zur ordentlichen Hauptversammlung anmelden und ihre
Berechtigung nachweisen. Soweit die Vollmacht nicht einem
Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen, mit
diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten
Person oder Institution erteilt wird, bedürfen die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre, die einen
Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, das
Vollmachtsformular, welches sie mit der Eintrittskarte erhalten, zu
verwenden.
Stimmrechtsvertretung durch Vertreter der Gesellschaft
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Stammaktionären an, von
der Gesellschaft benannte Mitarbeiter als weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bereits vor der ordentlichen Hauptversammlung zu
bevollmächtigen. Die Stammaktionäre, die den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten,
müssen sich ebenfalls wie vorstehend ausgeführt zur ordentlichen
Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und die Erteilung von
Weisungen an sie können in Textform möglichst bis Dienstag, 12. Juni
2012, 24.00 Uhr eingehend, übermittelt werden. Entsprechende
Unterlagen und Informationen erhalten die Stammaktionäre zusammen mit
der Eintrittskarte zur ordentlichen Hauptversammlung.
Für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung sowie die
Bevollmächtigung und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter per Post, per Telefax oder auf
elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende
Adresse an:
Einhell Germany AG
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail: einhell-hv2012@computershare.de
Rechte der Aktionäre
Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs.
2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss
schriftlich an den Vorstand gerichtet und der Gesellschaft mindestens
30 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung und
der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, also bis zum 14. Mai 2012
(24.00 Uhr), zugegangen sein. Wir bitten, derartige Verlangen an
folgende Adresse zu übersenden:
Einhell Germany AG
Investor Relations
Wiesenweg 22
94405 Landau/Isar
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127
AktG
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge
von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern sind ausschließlich an nachfolgend genannte Adresse
zu richten:
Einhell Germany AG
Investor Relations
Wiesenweg 22
94405 Landau/Isar
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 04, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)
Telefax: +49 (0) 99 51 / 942-293
E-Mail: investor-relations@einhell.com
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären,
die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, also
bis zum 30. Mai 2012 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft eingegangen
sind, werden, soweit nicht ein Hinderungsgrund gemäß § 126 Abs. 2 AktG
vorliegt, unverzüglich nach ihrem Eingang und Nachweis der
Aktionärseigenschaft unter der Internetadresse http://www.einhell.com
veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht
berücksichtigt.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Den Aktionären sind die Informationen nach § 124 a AktG sowie
weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre auf der
Internetseite der Gesellschaft unter http://www.einhell.com
zugänglich.
Landau/Isar, im Mai 2012
Einhell Germany AG
Der Vorstand
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04.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Einhell Germany AG
Wiesenweg 22
94405 Landau/Isar
Deutschland
E-Mail: investor-relations@einhell.com
Internet: http://www.einhell.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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168199 04.05.2012
(END) Dow Jones Newswires
May 04, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)
© 2012 Dow Jones News
