DJ PTA-HV: BENE AG: Einladung zur 8. ordentlichen Hauptversammlung der BENE AGHauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Waidhofen/Ybbs (pta006/07.05.2012/08:10) - BENE AG
Waidhofen an der Ybbs, FN 89102 h
Einladung
zu der am Dienstag, dem 5. Juni 2012, um 11.00 Uhr
im Schlosscenter Waidhofen an der Ybbs
3340 Waidhofen an der Ybbs, Am Schlossplatz 1
stattfindenden
8. ordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre unserer Gesellschaft
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht zum 31. Jänner 2012, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht zum 31. Jänner 2012 und des Berichtes des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2011/12.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2011/12.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2011/12.
4. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr 2012/13.
5. Beschlussfassung über die Aufwandsentschädigung der Mitglieder des
Aufsichtrates für das Geschäftsjahr 2011/12.
6. Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an geänderte gesetzliche
Bestimmungen, insbesondere an das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011
(GesRÄG 2011).
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Der Jahresabschluss mit dem Lagebericht, der Corporate-Governance-Bericht, der
Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht, sowie der Bericht des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2011/12, die Beschlussvorschläge, der vollständige Text
dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer
Vollmacht sind ab 15. Mai 2012 auf der Internetseite unserer Gesellschaft
www.bene.com unter der Rubrik Hauptversammlung im Bereich Investor Relations
zugänglich.
Die vorgenannten Unterlagen liegen ab dem oben genannten Zeitpunkt zur Einsicht
der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 3340
Waidhofen/Ybbs, Schwarzwiesenstraße 3, sowie in den Geschäftsräumen in 1010
Wien, Neutorgasse 4-8, am Empfang auf. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄß §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktie sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 15. Mai 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 3340 Waidhofen/Ybbs, Schwarzwiesenstraße 3, Investor Relations, oder per
Telefax unter der Telefaxnummer +43 (0)1 8900 500 79, zugeht. Zum Nachweis des
Anteilsbesitzes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 24. Mai 2012 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (0)1 8900 500 79, per Post an BENE AG, Investor Relations, 3340
Waidhofen/Ybbs, Schwarzwiesenstraße 3, oder per E-Mail an
anmeldung.bene@hauptversammlung.at, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis
des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Aktien genügt die schriftliche Bestätigung eines
Notars, für die das oben zur Depotbestätigung ausgeführte sinngemäß gilt.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.
Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
Einberufung.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.bene.com
zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Samstag, den 26.
Mai 2012, 24:00 Uhr (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung
ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist.
depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 31. Mai 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zu gehen muss.
Per Post:
BENE AG, Investor Relations, Schwarzwiesenstraße 3, 3340 Waidhofen/Ybbs
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 79
oder per E-Mail: anmeldung.bene@hauptversammlung.at, wobei die Deotbestätigung,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs. 20
AktG).
nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am
oben genannten Tag ausschließlich unter den oben genannten Adressen zu gehen
muss.
Depotbestätigung gemäß §10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code)
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
- Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung
- Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 26. Mai 2012
beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch Übermittlung einer
Depotbestätigung nicht blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch
nach Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens
4. Juni 2012, 16.00 Uhr, an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post: BENE AG, Investor Relations, Schwarzwiesenstraße 3, 3340
Waidhofen/Ybbs
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 79
Per E-Mail: anmeldung.bene@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft
www.bene.com in der Rubrik Hauptversammlung im Bereich Investor Relations
abrufbar.
Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs. 20 AktG).
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresMay 07, 2012 02:10 ET (06:10 GMT)Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anlager, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.bene.com in der Rubrik Investor Relations unter HV 2012
ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA
unter Tel. +43-1-8763343-0, Fax +43-1-8763343-39 oder E-mail
michael.knap@iva.or.at.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND DER STIMMRECHTE
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl
der Aktien der Gesellschaft auf 24.347.352 Stück. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 24.347.352
Stück.
Waidhofen an der Ybbs, im Mai 2012
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: BENE AG
Adresse: Schwarzwiesenstraße 3, 3340 Waidhofen an der Ybbs
Land: Österreich
Ansprechpartner: Mag. Klaus Fahrnberger
Tel.: +43 7442 500 3377
E-Mail: ir@bene.com
Website: www.bene.com
ISIN(s): AT00000BENE6 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1336371000230
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