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DGAP-HV: Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2012 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer Aktiengesellschaft / 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer Aktiengesellschaft: Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2012 in Köln mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
07.05.2012 / 15:13 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Deutsche Steinzeug 
   Cremer & Breuer 
   Aktiengesellschaft 
 
   Frechen 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer A0JQ42 
   ISIN DE000A0JQ429 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur 
 
   ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   ein, die 
 
   am Donnerstag, dem 14. Juni 2012, um 10:00 Uhr (MESZ), 
 
   im Dorint Hotel am Heumarkt Köln, ehemals Hotel InterContinental Köln, 
   Pipinstraße 1, 50667 Köln, 
 
   stattfindet. 
 
     I.    TAGESORDNUNG 
 
 
     1.    Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2011 
           und die Geschäftslage 
 
 
           Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst. Zu diesem 
           Tagesordnungspunkt wird lediglich der Vorstand über das 
           Geschäftsjahr 2011 und die Geschäftslage berichten. 
 
 
     2.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten 
           Lageberichtes und des Konzernlageberichtes sowie des 
           erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 
           315 Abs. 4, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB zum 31. Dezember 2011 mit dem 
           Bericht des Aufsichtsrats 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 
           30. April 2012 gebilligt und den Jahresabschluss damit 
           festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die 
           Hauptversammlung. Jahresabschluss und Lagebericht, 
           Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht des 
           Aufsichtsrats und Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen 
           zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4, 315 Abs. 
           2 Nr. 5 HGB sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach 
           Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu 
           machen. 
 
 
           Die vorstehend genannten Unterlagen liegen in den 
           Geschäftsräumen der Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG 
           (Servaisstraße, 53347 Alfter-Witterschlick) zur Einsichtnahme 
           durch die Aktionäre aus und sind auch im Internet unter 
           www.deutsche-steinzeug.de/investor_relations/hauptversammlung 
           veröffentlicht. 
 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Entlastung der im 
           Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglieder des Vorstands für 
           diesen Zeitraum zu beschließen. 
 
 
     4.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im 
           Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats 
           für diesen Zeitraum zu beschließen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Glade, König und Partner 
           GmbH, Neuss, als Abschlussprüfer der Gesellschaft für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu bestellen. 
 
 
     6.    Vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der 
           Gesellschaft zum Zweck der Deckung von Verlusten durch 
           Zusammenlegung von Aktien und Anpassung der Satzung 
 
 
           Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2011 
           weist kumuliert einen Bilanzverlust in Höhe von EUR 
           17.365.000,00 aus. Vor diesem Hintergrund soll das 
           Grundkapital der Gesellschaft, das derzeit EUR 27.615.618,00 
           beträgt und in 27.615.618 auf den Inhaber lautende Stückaktien 
           mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 
           eingeteilt ist, herabgesetzt werden. Der hierdurch frei 
           werdende Betrag soll in voller Höhe zur Reduzierung der 
           Verluste genutzt werden. 
 
 
           Die Herabsetzung soll nach den Vorschriften der einfachen 
           Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) mit einem 
           Herabsetzungsbetrag von EUR 9.205.206,00 erfolgen. Der Umfang 
           der Herabsetzung macht die Zusammenlegung von Aktien 
           erforderlich. Ohne eine Zusammenlegung würde der rechnerische 
           Anteil einer Stückaktie am Grundkapital der Gesellschaft nach 
           erfolgter Herabsetzung entgegen den gesetzlichen Bestimmungen 
           weniger als EUR 1,00 betragen. Durch die Zusammenlegung wird 
           sichergestellt, dass der rechnerische Anteil einer Stückaktie 
           am Grundkapital der Gesellschaft auch nach erfolgter 
           Kapitalherabsetzung mindestens EUR 1,00 beträgt. Konkret soll 
           die Herabsetzung um EUR 9.205.206,00 mit einer Zusammenlegung 
           im Verhältnis drei zu zwei verbunden werden, mit dem Ergebnis, 
           dass nach der Kapitalherabsetzung das Grundkapital EUR 
           18.410.412,00 beträgt und dieses in 18.410.412 Stückaktien mit 
           einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft 
           von je EUR 1,00 eingeteilt ist. Etwaige Spitzen, die dadurch 
           entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im 
           Zusammenlegungsverhältnis von drei zu zwei teilbare Anzahl von 
           Stückaktien hält, werden von der Gesellschaft bzw. dem von 
           dieser beauftragten Kredit- oder Finanzinstitut mit anderen 
           Spitzen zusammengelegt und für Rechnung der Beteiligten 
           verwertet. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
           a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 
           27.615.618,00, eingeteilt in 27.615.618 Stückaktien mit einem 
           rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00, wird um 
           EUR 9.205.206,00 auf EUR 18.410.412,00 herabgesetzt. Die 
           Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die 
           vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) und dient 
           in voller Höhe dazu, Verluste zu decken. Die Herabsetzung 
           erfolgt im Verhältnis 3 zu 2 durch Zusammenlegung von je 3 
           alten Stückaktien zu 2 neuen Stückaktien. 
 
 
           b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Herabsetzung des 
           Grundkapitals zu regeln. 
 
 
           c) In Anpassung an die Beschlussfassung unter vorstehend a) 
           wird § 4 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu gefasst: 
 
 
           'Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 18.410.412,- 
           und ist eingeteilt in 18.410.412 Stückaktien.' 
 
 
     II.   TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN 
 
 
     1.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
 
           Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 27.615.618 
           auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen 
           Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
           Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die 
           Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft zum 
           Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich 
           daher auf 27.615.618. 
 
 
     2.    Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechtes sind gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der 
           Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei 
           der Gesellschaft in Textform im Sinne von § 126b BGB (z.B. 
           schriftlich, per Fax oder per E-Mail) in deutscher oder 
           englischer Sprache unter folgender Adresse angemeldet haben: 
 
 
             Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer 
             Aktiengesellschaft 
             c/o Deutsche Bank AG 
             Securities Production 
             - General Meetings - 
             Postfach 20 01 07 
             D-60605 Frankfurt am Main 
 
 
             Telefax: +49 (0) 69 12012-86045 
             E-Mail: WP.HV@Xchanging.com 
 
 
 
           Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der vorstehend 
           mitgeteilten Adresse bis spätestens Donnerstag, 7. Juni 2012, 
           24:00 Uhr (MESZ), zugehen. 
 
 
           Ferner haben Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen 
           und Stimmrechte ausüben wollen, nach § 17 Abs. 2 der Satzung 
           ihre Teilnahmeberechtigung nachzuweisen. Für diesen Nachweis 
           bedarf es eines in Textform (§ 126 b BGB) erstellten 
           Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- 
           oder Finanzdienstleistungsinstitut. Der Nachweis muss in 
           deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis hat 
           sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der 
           Hauptversammlung (also Donnerstag, 24. Mai 2012, 0:00 Uhr 
           (MESZ)) zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der oben 
           angegebenen Adresse bis spätestens Donnerstag, 7. Juni 2012, 
           24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt 
           für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
           Stimmrechtes als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. 
 
 
     3.    Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
 
           Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 07, 2012 09:14 ET (13:14 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.