Schleswig-Holsteins FDP-Chef, der Noch-Vizeministerpräsident Heiner Garg, nannte das Betreuungsgeld gegenüber der Zeitung "absoluten Unsinn, den wir uns weder finanziell noch bildungspolitisch leisten können". Das Projekt müsse deshalb "verhindert werden". Im Streit um das Betreuungsgeld hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages die Position der Kritiker gestärkt. In einer der "Leipziger Volkszeitung" vorliegenden 15-seitigen juristischen Ausarbeitung zur Vereinbarkeit des geplanten Betreuungsgeldes mit dem Verfassungsrecht, kommen die Parlamentsjuristen zu einem zweigeteilten Fazit. So erscheine "die Erforderlichkeit einer bundeseinheitlichen Regelung", egal wie der Gesetzentwurf konkret ausfallen werde, verfassungsrechtlich betrachtet als "insgesamt fraglich". Das politische Versprechen, das Betreuungsgeld zum Ausgleich für die bereits geltende Betreuungsregelung einzuführen, bilde "kein Erfordernis einer Regelung auf Bundesebene". Vielmehr spräche vieles für eine Regionalisierung von steuerfinanzierten Familienleistungen als Alternative. Entsprechend hat bereits das Bundesjustizministerium argumentiert.