DJ DGAP-HV: CropEnergies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.07.2012 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: CropEnergies AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
CropEnergies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 17.07.2012 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
10.05.2012 / 15:11
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CropEnergies AG
Mannheim
Wertpapier-Kenn-Nr. A0LAUP
ISIN DE 000A0LAUP1
Einladung und Tagesordnung
zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, 17. Juli 2012, 10:00 Uhr
der
CropEnergies AG
Mannheim
im Congress Center Rosengarten,
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 17. Juli 2012, 10:00
Uhr im Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161
Mannheim, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) für das
Geschäftsjahr 2011/12, des gebilligten Konzernabschlusses und
des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu
den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr
2011/12 und des Berichts des Aufsichtsrats
2. Verwendung des Bilanzgewinns
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011/12
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011/12
5. Wahl des Aufsichtsrats
6. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13
II. VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) für das
Geschäftsjahr 2011/12, des gebilligten Konzernabschlusses und
des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu
den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr
2011/12 und des Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 7. Mai 2012 den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt;
der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der
Tagesordnung keine Beschlussfassung.
TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der
CropEnergies AG für das Geschäftsjahr 2011/12 von 15.359.124,18 EUR
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,18 EUR je Aktie auf 15.300.000,00
85.000.000 Stückaktien EUR
Vortrag auf neue Rechnung 59.124,18 EUR
______________________________________________________-
______________________________________________
Bilanzgewinn 15.359.124,18
EUR
Die Dividende wird am 18. Juli 2012 ausgezahlt.
TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011/12
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu erteilen.
TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2011/12
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu erteilen.
TOP 5 Wahl des Aufsichtsrats
Mit Beendigung der am 17. Juli 2012 stattfindenden Hauptversammlung
endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Es ist deshalb
eine Neubestellung erforderlich.
Der Aufsichtsrat besteht nach § 8 Abs. 1 der Satzung der CropEnergies
AG aus sechs Mitgliedern. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs.
1 und § 101 Abs. 1 Aktiengesetz ausschließlich aus
Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat - gestützt auf einen entsprechenden Vorschlag des
Nominierungsausschusses - schlägt vor, folgende Personen, die bereits
jetzt dem Aufsichtsrat angehören, als Aktionärsvertreter bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (wobei
das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet
wird), wieder in den Aufsichtsrat zu wählen:
Dr. Hans-Jörg Gebhard
Eppingen
Diplom-Agraringenieur
Selbständiger Landwirt und Vorsitzender des Verbands Süddeutscher
Zuckerrübenanbauer e. V.
Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten
- Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt, Mannheim
(Vorsitzender)
- VK Mühlen AG, Hamburg
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
- AGRANA Beteiligungs-AG, Wien (Österreich)
- AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, Wien (Österreich),
(Stv. Vorsitzender)
- Freiberger Holding GmbH, Berlin
- Raffinerie Tirlemontoise SA, Brüssel (Belgien)
- Saint Louis Sucre SA, Paris (Frankreich)
- Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG),
Ochsenfurt (Vorsitzender)
- Vereinigte Hagelversicherung VVaG, Gießen
- Z & S Zucker und Stärke Holding AG, Wien (Österreich)
Thomas Kölbl
Speyer
Diplom-Kaufmann
Mitglied des Vorstands der Südzucker Aktiengesellschaft
Mannheim/Ochsenfurt
Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten
- keine -
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
- Baden-Württembergische Wertpapierbörse GmbH, Stuttgart
Konzernmandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
- AGRANA Bioethanol GmbH, Wien (Österreich)
- AGRANA Internationale Verwaltungs- und Asset-Management GmbH, Wien
(Österreich)
- AGRANA J & F Holding GmbH, Wien (Österreich)
- AGRANA Stärke GmbH, Wien (Österreich)
- AGRANA Zucker GmbH, Wien (Österreich)
- BENEO GmbH, Mannheim
- Freiberger Holding GmbH, Berlin
- Mönnich GmbH, Kassel (Vorsitzender)
- PortionPack Europe Holding B. V., Oud-Beijerland (Niederlande),
(Vorsitzender)
- Raffinerie Tirlemontoise SA, Brüssel (Belgien)
- Saint Louis Sucre SA, Paris (Frankreich)
- Südzucker Polska SA, Breslau (Polen)
- Südzucker Versicherungs-Vermittlungs-GmbH, Mannheim (Vorsitzender)
Prof. Dr. Markwart Kunz
Worms
Diplom-Chemiker
Mitglied des Vorstands der Südzucker Aktiengesellschaft
Mannheim/Ochsenfurt
Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten
- keine -
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
(sämtlich Konzernmandate)
- BENEO GmbH, Mannheim (Vorsitzender)
- Raffinerie Tirlemontoise SA, Brüssel (Belgien), (Vorsitzender)
- Saint Louis Sucre SA, Paris (Frankreich), (Stv. Vorsitzender)
- Südzucker Polska SA, Breslau (Polen)
- Südzucker Versicherungs-Vermittlungs-GmbH, Mannheim
- Zuckerforschung Tulln Gesellschaft m.b.H., Wien (Österreich)
Franz-Josef Möllenberg
Rellingen
Bankkaufmann
Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten
- Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt, Mannheim (Stv.
Vorsitzender)
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
- Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main
Norbert Schindler
Bobenheim am Berg
Landwirtschaftsmeister
Selbständiger Landwirt und Winzer, Mitglied des Deutschen Bundestags
Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten
- keine -
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
- Kreissparkasse Bad Dürkheim, Bad Dürkheim
- Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main
- Süddeutsche Krankenversicherung a.G., Fellbach
- Süddeutsche Lebensversicherung a.G., Fellbach
- Südwestrundfunk, Stuttgart
- Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG),
Ochsenfurt
Herr Dr. Theo Spettmann steht nicht wieder zur Wahl. Die Südzucker
Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt als Aktionärin, die mehr als
25% der Stimmrechte an der CropEnergies AG hält, hat gemäß § 100 Abs.
2 Satz 1 Nr. 4 AktG vorgeschlagen, Herrn Dr. Lutz Guderjahn, der
derzeit Mitglied des Vorstands der CropEnergies AG ist und zum Ablauf
der Hauptversammlung aus dem Vorstand der CropEnergies AG ausscheidet,
als Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat
schließt sich diesem Vorschlag an.
Der Aufsichtsrat schlägt mithin vor,
Dr. Lutz Guderjahn (46), Offstein, Diplom-Chemiker und derzeit
Mitglied des Vorstands der CropEnergies AG,
als Aktionärsvertreter bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
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May 10, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)
DJ DGAP-HV: CropEnergies AG: Bekanntmachung der -2-
über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn
seiner Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird) in den Aufsichtsrat zu
wählen.
Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten
- keine -
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
(sämtlich Konzernmandate)
- BioWanze SA, Brüssel (Belgien)
- Compagnie Financière de l'Artois SA, Loon Plage (Frankreich), (Stv.
Vorsitzender)
- CropEnergies Inc., Houston (USA)
- RYSSEN ALCOOLS SAS, Loon Plage (Frankreich), (Präsident)
Es ist beabsichtigt, Herrn Prof. Dr. Kunz für den Vorsitz des
Aufsichtsrats vorzuschlagen.
TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main,
zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2012/13 zu bestellen.
III. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
1. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung 85.000.000 EUR und ist in 85.000.000
Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der
Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt
damit jeweils 85.000.000. Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
2. TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens 10.
Juli 2012 (24.00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse:
CropEnergies AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
- General Meetings -
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt/Main
Telefax Nr.: +49 (0) 69/12012-86045
E-Mail: WP.HV@Xchanging.com
bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erbracht haben, dass
sie zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am 26. Juni
2012, 0.00 Uhr (Nachweisstichtag, auch Record Date genannt), Aktionäre
der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des
Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis
spätestens 10. Juli 2012 (24.00 Uhr) zugehen. Anmeldung und Nachweis
des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache
abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes
werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die
Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen
Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden
Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung
des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen
Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. Eintrittskarten
sind reine Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen
Teilnahmebedingungen dar.
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht
hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben
hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit
der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle
Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
Bevollmächtigte, z.B. die depotführende Bank, eine
Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Dabei
ist Folgendes zu beachten.
Auch im Falle der Stimmrechtsvertretung sind eine fristgemäße
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Zudem gilt mangels anderer Willenskundgabe des Aktionärs das
persönliche Erscheinen des Aktionärs in der Hauptversammlung als
Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht.
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder
diesen nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellten Instituten,
Unternehmen und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten,
die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir bitten
daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder ein anderes der in § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten
Institute, Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung
bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die
Form der Vollmacht abzustimmen.
Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können der
Gesellschaft an die folgende Adresse:
CropEnergies AG
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax Nr.: +49 (0) 89/309037-4675
übermittelt werden.
Für die Vollmachtserteilung kann das Formular verwendet werden, das
den Aktionären nach der Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte
übersandt wird.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären auch in diesem Jahr die
Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu
bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, können hierzu
ebenfalls das Formular verwenden, das den Aktionären nach der
Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte übersandt wird. Eine
Vollmacht zugunsten der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter erfordert, dass diesen ausdrückliche Weisungen
zum Gegenstand der Beschlussfassung erteilt werden. Ohne Erteilung
entsprechender Weisungen ist die Vollmacht insgesamt ungültig. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen
erteilten Weisungen abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach
eigenem Ermessen ausüben.
Über die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann
nicht an Abstimmungen über Anträge zum Verfahren in der
Hauptversammlung, in der Hauptversammlung gestellte Gegenanträge oder
nicht ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung von Aktionären
mitgeteilte Anträge i.S.v. § 126 AktG und Wahlvorschläge i.S.v. § 127
AktG teilgenommen werden. Die Stimmrechtsvertreter nehmen auch keine
Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen
entgegen.
Die Erteilung der Vollmacht an von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter sowie deren Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung müssen in Textform übermittelt werden. Die
notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre
zusammen mit der Eintrittskarte.
Auch nach Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter können angemeldete Aktionäre persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen.
Vollmacht/Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft senden
Sie bitte per Post oder Telefax bis spätestens 16. Juli 2012, 18.00
Uhr (Eingang) an die folgende Adresse:
CropEnergies AG
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax Nr.: +49 (0) 89/309037-4675
Vollmachten und Weisungen, der Widerruf von Vollmachten und der
Nachweis der Bevollmächtigung können auch elektronisch über ein
internetgestütztes Vollmachts- und Weisungssystem der Gesellschaft
übermittelt werden. Dieses System ist über folgenden Link für die
Aktionäre zugänglich:
http://www.cropenergies.com/de/HV2012/
Hier finden Sie auch weiterführende Hinweise zur Nutzung dieses Tools.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 10, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)
Für die Erteilung von Vollmachten/Weisungen über dieses System gelten
folgende Fristen:
- Vollmachten/Weisungen an den Stimmrechtsvertreter
können bis 18.00 Uhr am Vortag der Versammlung (16. Juli 2012)
erteilt, geändert oder widerrufen werden.
- Vollmacht an Dritte kann bis zum Ende der
Versammlung erteilt, nachgewiesen, geändert oder widerrufen
werden.
3. RECHTE DER AKTIONÄRE
Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals
(das entspricht 4.250.000 EUR oder 4.250.000 Aktien) oder den
anteiligen Betrag von 500.000 EUR des Grundkapitals (dies entspricht
500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der CropEnergies AG zu
richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Hauptversammlung, also spätestens am 16. Juni 2012, 24:00 Uhr,
zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht
berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die
folgende Adresse:
CropEnergies AG
Vorstand
Gottlieb-Daimler-Straße 12
68165 Mannheim
Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit
mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der
Aktien ist/sind. Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu
beachten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht
wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in
der ganzen Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter
der Internetadresse
http://www.cropenergies.com/de/HV2012/
bekannt gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung
sowie Wahlvorschläge von Abschlussprüfern unterbreiten. Solche Anträge
(nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich an
CropEnergies AG
Investor Relations
Gottlieb-Daimler-Straße 12
68165 Mannheim
oder per Telefax an Nr.: +49 (0) 621/714190-03
oder per E-Mail an: ir@cropenergies.de
zu richten.
Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das
nicht.
Mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d. h. spätestens
am 2. Juli 2012 (24.00 Uhr) unter einer der vorstehenden Adressen
zugegangene und ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse
http://www.cropenergies.com/de/HV2012/
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls unter der vorgenannten Adresse zugänglich gemacht.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung
bzw. eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft absehen, wenn einer
der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil
der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetzes- oder
satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Ein
Wahlvorschlag muss darüber hinaus auch dann nicht zugänglich gemacht
werden, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und
den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthält; Vorschläge zur Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern müssen zudem dann nicht zugänglich
gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften des
vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.
Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu
werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im
Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags
nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und
Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, in
der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich
gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der
Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an
die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß den §§
122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.cropenergies.com/de/HV2012/.
IV. INFORMATIONEN UND UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Hinweis auf die Internetseite
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die weiteren der
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere
Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der
Internetseite der Gesellschaft über
http://www.cropenergies.com/de/HV2012/
abrufbar. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu
machenden Informationen liegen in der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme aus.
Abstimmungsergebnisse
Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.cropenergies.com/de/HV2012/
veröffentlicht.
Mannheim, im Mai 2012
CropEnergies AG
Der Vorstand
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10.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: CropEnergies AG
Gottlieb-Daimler-Straße 12
68165 Mannheim
Deutschland
Telefon: +49 621 71419030
Fax: +49 621 71419003
E-Mail: heike.baumbach@cropenergies.de
Internet: http://www.cropenergies.com
ISIN: DE000A0LAUP1
WKN: A0LAUP
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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169240 10.05.2012
(END) Dow Jones Newswires
May 10, 2012 09:11 ET (13:11 GMT)


